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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

Momentan liegt der Entwurf im BR. Es gibt immerhin einen Fahrplan.

So er eingehalten wird kommt die erste Lesung BT Mitte Oct und die 2./3. Lesung Mitte/Ende Nov.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger dann im Dezember.

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Bislang ist man im Zeitplan.

Man müsste schauen ob die BR-Befassung am 20.09. bleibt, BT-Lesungen am 17.10., 14./18.11. eingehalten werden und natürlich die Expertenanhörung am 16./23. Oktober.

Dann erkennt man etwaige Abweichungen.

 

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vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Bislang ist man im Zeitplan.

Man müsste schauen ob die BR-Befassung am 20.09. bleibt, BT-Lesungen am 17.10., 14./18.11. eingehalten werden und natürlich die Expertenanhörung am 16./23. Oktober.

 

 

Das geht aber lang! Bin ja gespannt, wie schlussendlich die Regelungen bezüglich Magazine über 10 Schuss bzw. über 20 Schuss bei euch dann schlussendlich aussehen? Ist ja noch ziemlich ein Zankapfel.

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Einzelmeinungen ;)

Es interessiert vielleicht 20 (?) Leute hier im Forum. Im nächsten Verein interessiert es 300 Leute nicht.

Die Verbände juckt es nicht. Die Mitglieder auch nicht.

Das ist die Realität.

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vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Klar. Der Schein der parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses muss doch gewahrt werden.

Der wurde doch schon lange aufgegeben. In der ersten "Lesung" wird an einen Ausschuß verwiesen und in der zweiten und dritten "Lesung" wird in einem Rutsch (formal: direkt nacheinander) durchgewinkt. 

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vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

Also mein Bundestagsabgeordneter hat geantwortet, die Fachprüfung hat ergeben, dass schlichtweg keine Schießsportarten existieren, bei denen Kurzwaffenmagazine mit einer Kapazität von über 20 Schuss zugelassen sind. Damit existiert kein Problem. 

So viel zum Sachverstand der Experten. 

Die selbe Aussage gibts zu den 10 Schuss bei Langwaffen.

Auf falscher Basis wird dann behauptet "es gibt doch überhaupt keine Einschränkungen. Das haben wir doch alles schon."

Mancher glaubt dann noch, der Redner unterstütze "uns". Nein. Die wissen überhaupt nicht wovon sie reden.

 

Man braucht dann auch nicht auf die Jagd verweisen. Da spielt das nämlich tatsächlich keine Rolle.

Im Fazit der Politik steht: Pistole wird mit 5 Patronen geschossen, Langwaffen mit 10 und die Jäger laden nur 3.
Es besteht keine Einschränkung durch die Gesetzesumsetzung.
Das ist auch tatsächlich für die weit übergroße Menge der Waffennutzer der Fall.

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vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

...die Fachprüfung hat ergeben, dass schlichtweg keine Schießsportarten existieren, bei denen Kurzwaffenmagazine mit einer Kapazität von über 20 Schuss zugelassen sind. Damit existiert kein Problem.  ...

 

 

Es gibt international sehr wohl diese Schiessportarten (die Selbstbeschränkung in D bei IPSC Rifle auf 10 Schuss ist somit eine absolute Glanzleistung !!!) - davon abgesehen ist bei IPSC Open durchaus >20 Schuss notwendig.

 

Wir sollten endlich unsere Sportarten ohne Rücksicht auf unser Affengesetz gestalten - sobald man ausserhalb von D schießt benötigt man ohnehin Fertigkeiten/Material ohne beschissene Einschränkung um noch gewisse Chancen zu haben...

 

 

 

Aber das regt mich eigentlich weniger auf - was mich wirklich stört....

 

Was für eine Schande wie die Politik uns hier fi...t - ohne Hemmungen (Anlassgesetzgebung ohne Sinn/Verstand und über EU Norm einiges hinaus).OK - das sind die Politiker.  ABER: wie "geräuschlos" das geht.... Unfassbar. Die Gleichgültigkeit der meisten LWB...

 

 

 

 

 

 

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vor 29 Minuten schrieb Kanne81:

...

Wir sollten endlich unsere Sportarten ohne Rücksicht auf unser Affengesetz gestalten

...

Das wird aber am "Affengesetz" scheitern! Es sei dem du bist ein Reichsbürger, dann gelten die §§ für dich natürlich nicht.. legale Waffen wirst du dann allerdings auch nicht haben. ;)

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vor einer Stunde schrieb Thrawn:

… und ob ich wegen des Stichtages von vor 2 Jahren prozessieren muss.

schon einmal vorab eine Argumentationshilfe:

 

Privat bin ich dem Gesetz nach verpflichtet Rechnungen zwei Jahre aufzubewahren. Betrifft zwar (eigentlich) nur steuerlich relevante Rechnungen, macht aber auch Sinn auf Grund von (meistens) zwei Jahren Garantie.

D.h. im Umkehrschluss, wenn ich keine Rechnungen von den Magazinen mehr habe - dann müssen die Magazine älter als zwei Jahre sein.

:rtfm:

Bearbeitet von Lavendel
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vor 15 Minuten schrieb Lavendel:

D.h. im Umkehrschluss, wenn ich keine Rechnungen von den Magazinen mehr habe - dann müssen die Magazine älter als zwei Jahre sein.

:rtfm:

Das bedeutet, wenn ich meine Rechnung wegwerfe, ist bewiesen, dass sie 2 Jahre alt ist???

Auf die Argumentation würde ich mal nicht zu viel setzen. 

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vor 1 Stunde schrieb Lavendel:

schon einmal vorab eine Argumentationshilfe:

 

Privat bin ich dem Gesetz nach verpflichtet Rechnungen zwei Jahre aufzubewahren. Betrifft zwar (eigentlich) nur steuerlich relevante Rechnungen, macht aber auch Sinn auf Grund von (meistens) zwei Jahren Garantie.

D.h. im Umkehrschluss, wenn ich keine Rechnungen von den Magazinen mehr habe - dann müssen die Magazine älter als zwei Jahre sein.

:rtfm:

Schwieriger wirds, wenn du die Waffe erst nach dem Stichtag erworben hast. Natürlich kann man Magazine auch vorher besessen haben, aber die glaubhaftmachung ist ggf. nicht mehr so einfach. 

Spekulation von mir: bis zum Inkrafttreten vergeht noch ein Jahr. 

Denn Wenn alles durch ist benötigen Händler auch noch Zeit für die Umstellung. Die Änderung betrifft ka nicht nur uns Schützen und Jäger. 

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