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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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  • 2 Wochen später...
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb BergKrähe:

Wann genau hat man denn Gewissheit

Schlimmstenfalls noch nicht mal nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

 

vor 17 Minuten schrieb BergKrähe:

gibt es ein Datum wann das Glaskugellesen vorbei ist?

Nein

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Geschrieben (bearbeitet)

Momentan liegt der Entwurf im BR. Es gibt immerhin einen Fahrplan.

So er eingehalten wird kommt die erste Lesung BT Mitte Oct und die 2./3. Lesung Mitte/Ende Nov.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger dann im Dezember.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

In den "einschlägigen" Kreisen spricht man inzwischen von einer Umsetzung frühestens Mitte 2020.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Valdez:

Quelle ?

Ohne. Hab bei meinem Leben geschworen sie nicht preis zu geben.

Geschrieben

Bislang ist man im Zeitplan.

Man müsste schauen ob die BR-Befassung am 20.09. bleibt, BT-Lesungen am 17.10., 14./18.11. eingehalten werden und natürlich die Expertenanhörung am 16./23. Oktober.

Dann erkennt man etwaige Abweichungen.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Bislang ist man im Zeitplan.

Man müsste schauen ob die BR-Befassung am 20.09. bleibt, BT-Lesungen am 17.10., 14./18.11. eingehalten werden und natürlich die Expertenanhörung am 16./23. Oktober.

 

 

Das geht aber lang! Bin ja gespannt, wie schlussendlich die Regelungen bezüglich Magazine über 10 Schuss bzw. über 20 Schuss bei euch dann schlussendlich aussehen? Ist ja noch ziemlich ein Zankapfel.

Geschrieben (bearbeitet)

Welchen Zankapfel siehst du denn?
Alle sind offensichtlich zufrieden.

Einzelmeinungen können abweichen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Waffen Tony:

Welchen Zankapfel siehst du denn?
 

Dazu haben Schwarzwälder und co. schon viel geschrieben bsp. auf 10 Schuss blockierte Magazine, was definiert ein Magazinkörper usw.

Geschrieben (bearbeitet)

Einzelmeinungen ;)

Es interessiert vielleicht 20 (?) Leute hier im Forum. Im nächsten Verein interessiert es 300 Leute nicht.

Die Verbände juckt es nicht. Die Mitglieder auch nicht.

Das ist die Realität.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Also mein Bundestagsabgeordneter hat geantwortet, die Fachprüfung hat ergeben, dass schlichtweg keine Schießsportarten existieren, bei denen Kurzwaffenmagazine mit einer Kapazität von über 20 Schuss zugelassen sind. Damit existiert kein Problem. 

So viel zum Sachverstand der Experten. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Klar. Der Schein der parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses muss doch gewahrt werden.

Der wurde doch schon lange aufgegeben. In der ersten "Lesung" wird an einen Ausschuß verwiesen und in der zweiten und dritten "Lesung" wird in einem Rutsch (formal: direkt nacheinander) durchgewinkt. 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb mühli:

Dazu haben Schwarzwälder und co. schon viel geschrieben

Das macht es aber nicht automatisch zu einem Zankapfel.

Das sind im Schwerpunkt missbrauchte Elektronen in einem Forum, die danach halt duschen gehen müssen.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

Also mein Bundestagsabgeordneter hat geantwortet, die Fachprüfung hat ergeben, dass schlichtweg keine Schießsportarten existieren, bei denen Kurzwaffenmagazine mit einer Kapazität von über 20 Schuss zugelassen sind. Damit existiert kein Problem. 

So viel zum Sachverstand der Experten. 

Die selbe Aussage gibts zu den 10 Schuss bei Langwaffen.

Auf falscher Basis wird dann behauptet "es gibt doch überhaupt keine Einschränkungen. Das haben wir doch alles schon."

Mancher glaubt dann noch, der Redner unterstütze "uns". Nein. Die wissen überhaupt nicht wovon sie reden.

 

Man braucht dann auch nicht auf die Jagd verweisen. Da spielt das nämlich tatsächlich keine Rolle.

Im Fazit der Politik steht: Pistole wird mit 5 Patronen geschossen, Langwaffen mit 10 und die Jäger laden nur 3.
Es besteht keine Einschränkung durch die Gesetzesumsetzung.
Das ist auch tatsächlich für die weit übergroße Menge der Waffennutzer der Fall.

Geschrieben (bearbeitet)

Ob der Stichtag einen Prozess lohnt?
Bislang gehts dabei um eine Selbstauskunft.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

...die Fachprüfung hat ergeben, dass schlichtweg keine Schießsportarten existieren, bei denen Kurzwaffenmagazine mit einer Kapazität von über 20 Schuss zugelassen sind. Damit existiert kein Problem.  ...

 

 

Es gibt international sehr wohl diese Schiessportarten (die Selbstbeschränkung in D bei IPSC Rifle auf 10 Schuss ist somit eine absolute Glanzleistung !!!) - davon abgesehen ist bei IPSC Open durchaus >20 Schuss notwendig.

 

Wir sollten endlich unsere Sportarten ohne Rücksicht auf unser Affengesetz gestalten - sobald man ausserhalb von D schießt benötigt man ohnehin Fertigkeiten/Material ohne beschissene Einschränkung um noch gewisse Chancen zu haben...

 

 

 

Aber das regt mich eigentlich weniger auf - was mich wirklich stört....

 

Was für eine Schande wie die Politik uns hier fi...t - ohne Hemmungen (Anlassgesetzgebung ohne Sinn/Verstand und über EU Norm einiges hinaus).OK - das sind die Politiker.  ABER: wie "geräuschlos" das geht.... Unfassbar. Die Gleichgültigkeit der meisten LWB...

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Kanne81:

...

Wir sollten endlich unsere Sportarten ohne Rücksicht auf unser Affengesetz gestalten

...

Das wird aber am "Affengesetz" scheitern! Es sei dem du bist ein Reichsbürger, dann gelten die §§ für dich natürlich nicht.. legale Waffen wirst du dann allerdings auch nicht haben. ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Thrawn:

… und ob ich wegen des Stichtages von vor 2 Jahren prozessieren muss.

schon einmal vorab eine Argumentationshilfe:

 

Privat bin ich dem Gesetz nach verpflichtet Rechnungen zwei Jahre aufzubewahren. Betrifft zwar (eigentlich) nur steuerlich relevante Rechnungen, macht aber auch Sinn auf Grund von (meistens) zwei Jahren Garantie.

D.h. im Umkehrschluss, wenn ich keine Rechnungen von den Magazinen mehr habe - dann müssen die Magazine älter als zwei Jahre sein.

:rtfm:

Bearbeitet von Lavendel
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Lavendel:

D.h. im Umkehrschluss, wenn ich keine Rechnungen von den Magazinen mehr habe - dann müssen die Magazine älter als zwei Jahre sein.

:rtfm:

Das bedeutet, wenn ich meine Rechnung wegwerfe, ist bewiesen, dass sie 2 Jahre alt ist???

Auf die Argumentation würde ich mal nicht zu viel setzen. 

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Lavendel:

schon einmal vorab eine Argumentationshilfe:

 

Privat bin ich dem Gesetz nach verpflichtet Rechnungen zwei Jahre aufzubewahren. Betrifft zwar (eigentlich) nur steuerlich relevante Rechnungen, macht aber auch Sinn auf Grund von (meistens) zwei Jahren Garantie.

D.h. im Umkehrschluss, wenn ich keine Rechnungen von den Magazinen mehr habe - dann müssen die Magazine älter als zwei Jahre sein.

:rtfm:

Schwieriger wirds, wenn du die Waffe erst nach dem Stichtag erworben hast. Natürlich kann man Magazine auch vorher besessen haben, aber die glaubhaftmachung ist ggf. nicht mehr so einfach. 

Spekulation von mir: bis zum Inkrafttreten vergeht noch ein Jahr. 

Denn Wenn alles durch ist benötigen Händler auch noch Zeit für die Umstellung. Die Änderung betrifft ka nicht nur uns Schützen und Jäger. 

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