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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Gutachter:

Was macht eigentlich die EU-Klage Tschechiens gegen das EU Waffenrecht? Ist hier mit einer absehbaren Entscheidung zu rechnen?

 

Ist die Klage nicht bereits schon abgewiesen worden?

 

EU-Klagen sind sinnlos und vergebene Liebesmüh.

 

Selbst der Umstand, dass die Briten keinen Bock mehr aus Eurokratie haben stört in Brüssel niemanden.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Globus:

Also wird es dann wohl besser sein wer die Möglichkeit hat seine Sportwaffen auf JJ umzumelden.

Klar, billiger wäre dieser Weg im Moment. Allerdings würde das den Sportverbänden die Mitglieder weiter entziehen und die Sportverbände und damit unsere Lobby schwächen.

 

Die Lobby hat derzeit noch immer die Möglichkeit, zumindest einige Klarstellungen zu erreichen, z.B.:

  • dass die neu eingeführte 10jährige scharfe Bedürfnisüberwachungsfrist nur einmal mit Ausstellung der 1. WBK  anläuft;
  • dass nur maßvolle Auflagen beim Trainingszwang (z.B. die von Gruger vorgeschlagenen 12 Trainings/Jahr a 20-30 Schuss) gemacht werden;
  • dass diese Trainingsfrequenz nicht mit jeder einzelnen Waffe, sondern allgemein, mit WBK-pflichtigen Waffen erbracht werden darf;
  • dass Wettkampfzwang nur maßvoll und nur für Kontingentüberschreiter und genau spezifiziert auferlegt werden darf;
  • dass Ausnahmen davon bei Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Auslandstätigkeit, beruflich oder persönlich (z.B. Hausbau) schwierigen Phasen großzügig (und entgegen des VGH auch wiederholt) gewährt werden können;
  • ferner dass der Magazinaltbesitz im bisher erlaubten Umfang auch weiter genutzt werden darf (blockierte Magazine od. Kurzwaffenmagazine > 20 Schuss oder Langwaffenmagazine für Auslandswettkämpfe/IPSC)
  • dass ein Magazinkörperverbot nur für solche Magazinkörper greift, die vom Hersteller mit > 10 Schuss Kapazität konzipiert wurden.

Ggf. kann man - wenn o.g. schützenfreundliche Klarstellungen nicht durchgesetzt werden können, sondern das BMI etc. auf exzessiven Trainingsvorgaben von 12/18 pro Waffe etc. beharrt (wie div. Gerichte, zuletzt in 2. Instanz der VGH Hessen) -

auch mal auf die Autonomie des Sports verweisen, die verfassungsrechtlich geboten ist und vor einigen Jahren selbst von der UN Vollversammlung beschlossen wurde ("Autonomie und Unabhängigkeit des Sports").

Es kann eigentlich nicht sein, dass der Staat vorschreiben will, wie oft und in welcher Intensität und mit welcher Disziplin man trainieren muss, wie oft man wo/wie an Wettkämpfen teilnimmt usw. 

Daher: Präzisierung einfordern - fallen die Vorgaben zu scharf aus: rasch vor das BVerfG.

 

 

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben

Dann könnte man aber maximal mit Verbandsklagen was erreichen, der Gesetzgeber macht ja bewusst seine Gesetze so kompliziert wie möglich. 
Mal abgesehen von der Alternative auf die Legislative einzuwirken.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

 

Die Lobby hat derzeit noch immer die Möglichkeit, zumindest einige Klarstellungen zu erreichen, z.B.:

  •  

 

 

 

 

 

Wäre eine Lobby vorhanden bestünde noch immer die Möglichkeit anstatt etwas klarzustellen es garnicht notwendig werden zu lassen etwas klarzustellen.

An deiner Reaktion ist zu sehen das es erfolgreich voran geht. Allerdings nicht im Sinne der "LWB".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb chapmen:

Wäre eine Lobby vorhanden bestünde noch immer die Möglichkeit anstatt etwas klarzustellen es garnicht notwendig werden zu lassen etwas klarzustellen.

Ja ok, vielleicht meldet sich ja Herr Gepperth hier mal und teilt uns seine Einschätzung mit, ob nur noch Klarstellungen oder ob doch noch substantielle Veränderungen am jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzesentwurf möglich sind.

Er wollte sich ja ohnehin melden, sobald der neue Gesetzesentwurf der Regierung "offiziell" geworden ist - so hat er sich jedenfalls hier bei WO zuletzt geäußert.

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Schwarzwälder:

die Sportverbände und damit unsere Lobby schwächen.

Ist es plausibel, daß Organisationen, die ihre Finanzierung nahezu ausschließlich dem restriktiven Waffenrecht verdanken, als Lobby für ein weniger restriktives Waffenrecht agieren?

 

Zum Vergleich: USPSA als einer der größten amerikanischen Schießsportverbände hat so rund 100.000 Mitglieder. (NRA nicht mitgerechnet, weil bei denen die riesige Mehrzahl der Mitglieder nicht wegen der angebotenen Disziplinen dabei ist.) Damit wären ohne Bedürfnisquatsch für den DSB vielleicht 20.000 Mitglieder drin wenn die Mitgliedschaft sich an dem Wunsch nach den Leistungen eines Verbands im Management des Sports bemessen würde.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Ist es plausibel, daß Organisationen, die ihre Finanzierung nahezu ausschließlich dem restriktiven Waffenrecht verdanken, als Lobby für ein weniger restriktives Waffenrecht agieren?

Als 1972 das Bedürfnisprinzip in D eingeführt wurde, haben natürlich DJV und DSB "dafür" gekämpft!

1970 (also noch ohne Bedürfnisprinzip) hatte der DSB nur 723.000 Mitglieder.

2000 (auch dank Bedürfnisprinzip) waren es dann 1.581.000 Mitglieder.

2016 waren es noch 1.350.000 Mitglieder.

Die Viertelmillion weniger dürften zum großen Teil auf den zunehmend verschärften Bedürfniskrampf seit 2002 gehen.

 

Wenn das Bedürfnisprinzip aber laufend verschärft wird und der Einstieg und die Aufrechterhaltung des Sportschützenhobbys immer mehr Geld verschlingt, dann wird durch das Bedürfnisprinzip nicht mehr mehr Verbandsmacht erzeugt - sondern viele Schützen hören auf oder steigen gar nicht erst ein. Dann sinkt die Verbandsmacht wieder und der Gesetzgeber besorgt den Rest.

 

Also: "Ein bisschen" Bedürfnisprinzip ist gut für den Verband/die Lobby und daher will man das. ABER: So wie das Bedürfnisprinzip JETZT zu kommen droht, kostet es sie gewaltig Macht! Mit 12/18 für JEDE Waffe mind. 10 Jahre lang wird es eine Lawine an Hobbyaufgaben geben. Kann das die Lobby wollen?

Geschrieben
Am 9.6.2019 um 16:41 schrieb PetMan:

Zeitweise hab ich 2 oder 3 neue unter der Fuchtel. Aber ich mache das gerne. Und rechne nicht gegen was MICH das kostet. Unterm Strich sind es 2 bis 3 neue LWB die ich helfe zu generieren.

Mach ich auch. Die GK Verbände wachsen rasend schnell, der BDS seit 2015* um 50% von 50 000 auf 75 000 Mitglieder. Daher um so unverständlicher, dass da nicht mehr organisiert wird. 

 

*Komisch, ist da irgendwas passiert? ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Direwolf:

Mach ich auch. Die GK Verbände wachsen rasend schnell, der BDS seit 2015* um 50% von 50 000 auf 75 000 Mitglieder. Daher um so unverständlicher, dass da nicht mehr organisiert wird. 

 

*Komisch, ist da irgendwas passiert? ?

Tja, da hat eine Frau Merkel... naja ihr wisst schon ?

Bearbeitet von Jack_Oneill
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Als 1972 das Bedürfnisprinzip in D eingeführt wurde, haben natürlich DJV und DSB "dafür" gekämpft!

1970 (also noch ohne Bedürfnisprinzip) hatte der DSB nur 723.000 Mitglieder.

2000 (auch dank Bedürfnisprinzip) waren es dann 1.581.000 Mitglieder.

2016 waren es noch 1.350.000 Mitglieder.

Die Viertelmillion weniger dürften zum großen Teil auf den zunehmend verschärften Bedürfniskrampf seit 2002 gehen.

 

Wenn das Bedürfnisprinzip aber laufend verschärft wird und der Einstieg und die Aufrechterhaltung des Sportschützenhobbys immer mehr Geld verschlingt, dann wird durch das Bedürfnisprinzip nicht mehr mehr Verbandsmacht erzeugt - sondern viele Schützen hören auf oder steigen gar nicht erst ein. Dann sinkt die Verbandsmacht wieder und der Gesetzgeber besorgt den Rest.

 

Also: "Ein bisschen" Bedürfnisprinzip ist gut für den Verband/die Lobby und daher will man das. ABER: So wie das Bedürfnisprinzip JETZT zu kommen droht, kostet es sie gewaltig Macht! Mit 12/18 für JEDE Waffe mind. 10 Jahre lang wird es eine Lawine an Hobbyaufgaben geben. Kann das die Lobby wollen?

Beim meinen 4 Wummen ist das kein Problem, aber jemand der 10+ im Schrank hat wird`s problematisch.

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Also: "Ein bisschen" Bedürfnisprinzip ist gut für den Verband/die Lobby und daher will man das. ABER: So wie das Bedürfnisprinzip JETZT zu kommen droht, kostet es sie gewaltig Macht! Mit 12/18 für JEDE Waffe mind. 10 Jahre lang wird es eine Lawine an Hobbyaufgaben geben. Kann das die Lobby wollen?

Sie haben doch 100%e Macht in ihren Verbänden.

Das reicht den Inhabern immer.

DIe erste Maßnahme müsste die Vereinigung der Schützenverbände sein, aber das werden wir nicht erleben.
Ohne das wird es nicht und selbst der zweitgrößte Verband ist winzig gegen den DSB. Dieser hat obendrein den DOSB als Schutzpatron und tatsächlichen politischen Einflussgeber.

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Beim meinen 4 Wummen ist das kein Problem, aber jemand der 10+ im Schrank hat wird`s problematisch.

Naja, wer nur eine einzige Waffe hat, aber die in .50 BMG als Fortmeier Einzellader oder so, darf dann künftig im Rahmen des Zwangstrainings 18 x 40 Schuss = 8640 EUR jährlich verballern10er Pack für 120 EUR

Bei > 10 Waffen in der Kaliberpreisklasse kratzen wir dann irgendwann an 100.000 EUR Munikosten/Jahr. Da wird es dann selbst für Gutbetuchte ungemütlich...

Da braucht der Staat dann unliebsame Kaliber oder größere "Waffenansammlungen" gar nicht mehr verbieten - die werden von selber abgegeben.

 

 

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

 

Da braucht der Staat dann unliebsame Kaliber oder größere "Waffenansammlungen" gar nicht mehr verbieten - die werden von selber abgegeben.

 

 

 

Endlich hast du das Ziel begriffen.....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Direwolf:

... Die GK Verbände wachsen rasend schnell, der BDS seit 2015* um 50% von 50 000 auf 75 000 Mitglieder.

Ja, das ist schön, aber nicht ausreichend. Die Petition von Frau Triebel wird auch in diesen Bereich an Unterstützern kommen - aber das interessiert noch nicht wirklich.

In England haben sie auch in schöner Regelmäßigkeit verschärft. Am Ende waren es noch 42000 Kurzwaffenbesitzer, über die man dann das Totalverbot verhängt hat, egal ob olympische Sportwaffe in .22 oder Magnum Revolver im .50er Kaliber.

Diese Zahl war einfach keine Größe mehr, die die Politik sonderlich gejuckt hätte...

 

Und so schnell, wie manche Verbände mit GK (wegen 2015 und dem einsetzenden Gefühl der Unsicherheit?) gewachsen sind, so schnell werden sie wieder fallen, wenn dieser Bedürfniswahnsinn nicht ein bisschen eingedämmt wird.

 

Wobei: Auch für Schiessleiter ergeben sich da viele neue Fallstricke und eine immense Bürokratie: Man muss ggf. die genaue Waffe, mit der jeweils trainiert wurde, aufnotieren (Leihwaffe gilt ja gem. VGH Hessen für den Bedürfniserhalt nicht), womöglich auch die Schusszahl + Schiesszeit usw. Da alles über  das NWR läuft, können schlampige Abstempeleien schnell zum Verhängnis werden (z.B. wenn das Training mit einer Waffe bescheinigt wurde, die zu diesem Zeitpunkt aber laut NWR beim Büma zur Reparatur war) usw.

 

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Naja, wer nur eine einzige Waffe hat, aber die in .50 BMG als Fortmeier Einzellader oder so, darf dann künftig im Rahmen des Zwangstrainings 18 x 40 Schuss = 8640 EUR jährlich verballern10er Pack für 120 EUR

 

 

 

Das hatte ich nicht bedacht. Bei teuren "Exoten" kanns tatsächlich schon ab 1 Waffe zum Problem werden.

Alles in allem erreicht das BMI damit, dass sich die Anzahl der Legalwaffen verringern wird ohne ein Verbot auszusprechen.

Herr Seehofer hat ja gesagt: wir machen die Gesetze möglichst kompliziert.

Geschrieben (bearbeitet)

Bevor ihr da noch mehr zum Bedürfnis zusammenspinnt, sollte man vielleicht mal in den Gesetzesentwurf sehen (Hervorhebungen durch mich):

 

§ 14 wird wie folgt geändert:

b) Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze 3 und 4 eingefügt:

„(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

 

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und

2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

 

 

Im Klartext:

Das Bedürfnis zum Besitz wird genau wie bisher das Bedürfnis zum Erwerb geprüft:

Der Verband bescheinigt, dass ein regelmäßiges Schießtraining stattfindet.

10 Jahre nach Erteilung einer Waffenbesitzkarte wird das Bedürfnis nicht mehr in Frage gestellt, solange ich in einem Schießsportverein Mitglied bin. 

Fazit:

Aktiver Sportschütze => Bedürfnis für Besitz aller erworbenen Waffen ist gegeben.

Langjähriger Sportschütze => Bedürfnis für Besitz durch Vereinsmitgliedschaft bereits gegeben.

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Sindbad:

10 Jahre nach Erteilung einer Waffenbesitzkarte wird das Bedürfnis nicht mehr in Frage gestellt, solange ich in einem Schießsportverein Mitglied bin. 

Fazit:

Und du gehst davon aus das alle SB und alle Gerichte das auch so sehen? Ok, dann bin ich ja aus dem Schneider..................nur........recht glauben tu ich das nicht

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Sindbad, Du hast jetzt den §14 nur auszugsweise zitiert und die Erläuterungen des Gesetzgebers dazu gar nicht.

So einfach ist die Sache nicht:

  1. Was ist "regelmäßig" - darum geht es doch. Und da hat der VGH Hessen in 2. Instanz entschieden: Training mit JEDER Waffe 12/18.
  2. Was ist "erforderlich"? - hier sind die Gerichte der Meinung, erforderlich ist zuallererst mal das Dogma "so wenig Waffen wie möglich im Volk"
  3. Sodann kann der Verband ja einiges bescheinigen. Das verbietet den Behörden aber nicht, dass sie selber Nachforschungen anstellen, Plausibilitätsprüfungen durchführen mithilfe des NWR als mächtigen Tool, dem Abgleich von Schießbüchern mit Standbüchern usw. den Legalwaffenbesitzern den Garaus machen. Das geschieht ja jetzt schon. Und die Behörde sitzt IMMER am längeren Hebel.
  4. Den derzeitigen Absatz 4 (künftig Absatz 6) mit der "regelmäßigen" Wettkampfteilnahme hast Du auch weggelassen - auch da besteht viel Interpretationsspielraum zu unseren Ungunsten.
  5. Und dann ist da noch der ominöse Bezug mit bestimmten Artikel im Singular auf Seite 84
Zitat

In den ersten zehn Jahren nach Erwerb der Waffe ist das Fortbestehen des Bedürfnisses durch regelmäßige Schießtrainings mit der Waffe nachzuweisen.

Wollte man das allgemein verstehen, so wie einige Beschwichtiger vom Dienst hier meinen, dann hätte der Satz gelautet:

"In den ersten 10 Jahren nach Waffenerwerb ist das Fortbestehen des Bedürfnisses durch regelmäßiges Schießtraining nachzuweisen."

 

Wenn aber konkret von "der Waffe" die Rede ist und im selben Satz festgelegt wird, dass mit eben der Waffe das Bedürfnis durch regelm. Schießtraining nachzuweisen ist, dann ist für mich der Fall klar.

Für den VGH Hessen war der Fall übrigens schon vorher klar.

 

Die jüngsten Gerichtsentscheidungen (VG Darmstadt und VGH Hessen) zeigen doch: überall wo Interpretationsspielraum gelassen wird, sind wir am Ende die Dummen. Deshalb verstehe ich nicht, warum man sich seitens unserer Lobby nicht wenigstens um Klarstellungen/Definitionen bemüht.

Die CSU wäre bei den Definitionen jetzt noch schützenfreundlicher, als wenn das dann mal ein grüner oder dunkelroter Minister klären lässt.

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Die CSU wäre bei den Definitionen jetzt noch schützenfreundlicher, als wenn das dann mal ein grüner oder dunkelroter Minister klären lässt.

Die neue Gelbe hat uns ein ehemaliger RAF-Anwalt beschert. Ebenso wie das Ende des unseligen Anscheinsparagrafen. Gar nicht so schlecht, der Rote ehemalige Grüne. Oder? 

Und den Ärger jetzt hat wer losgetreten? Welche Parteien sind da vertreten? 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Schwarzwälder:

- dass ein Magazinkörperverbot nur für solche Magazinkörper greift, die vom Hersteller mit > 10 Schuss Kapazität konzipiert wurden.

Gerade mit einer solchen Forderung würde man sich doch wieder "selbst ins Knie schießen"!

Die meisten Semi-Auto-Treiber nutzen, insbesondere bei dynamischen Disziplinen, die auf ein Fassungsvermögen von 10 Patronen reduzierten (sog. Limiter) 20er Mags, weil diese bei schnellen Magazinwechseln wesentlich besser und sicherer zu handhaben sind als die fummeligen kleinen 10er Mags.

Es wäre wesentlich sinnvoller die Nutzung von 20er Mags weiterhin zu erlauben, wenn diese bei sportlicher Nutzung (§ 6 AWaffV) durch einen entsprechenden Umbau auf eine 10er Kapazität begrenzt werden.

 

CM

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Die neue Gelbe hat uns ein ehemaliger RAF-Anwalt beschert. Ebenso wie das Ende des unseligen Anscheinsparagrafen. Gar nicht so schlecht, der Rote ehemalige Grüne. Oder? 

Und den Ärger jetzt hat wer losgetreten? Welche Parteien sind da vertreten? 

Die Schröder SPD die heute noch ohne weiteres für Waffenbesitzer wählbar wäre war aber hundert mal brauchbarer als die heutige CDU CSU, unter Schröder wären die grünen mit ihren spinnereien auch niemals so hoch gekommen.

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