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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 31 Minuten schrieb BBF:

Und da "wundern" sich wirklich welche, dass "Journalisten" so beliebt wie Fußpilz sind?

Also ich mag keinen Fußpilz.....

Die Journalisten schreiben eben für die breite Masse, die auch keine Ahnung von Waffen hat. Schusswaffe ist halt böse, mit dem am Messer wird fleissig gearbeitet. Schusswaffe braucht niemand, Kühlschränke sind doch voll und man muss nicht selbst jagen. Wenn wir denn beim „was braucht man eigentlich“ angekommen sind, ist es bestimmt nicht die Schusswaffe, die es alleine trifft. Ich trau dem Braten irgendwie nicht....

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Wer weis was die sich noch alles ausdenken bis zur Verabschiedung der neuen Waffengesetzte und die Petition ist ja auch wohl ein

Witz was bis heute Unterzeichnet wurden ist, man man man das wird bis zum 11 oder 12.12.2019 nichts mehr mit 50000 Personen

die bis dahin Unterzeichnet haben, also Verfassungsschutz kommt, Magazinverbote und was weiß ich noch alles.

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vor 15 Minuten schrieb Jürgen Klünder:

Die DPA Meldung ist nur Flurfunk und Hörensagen!
Oder ist da eine belastbare Quelle genannt?
Und vom immer wieder neu posten wird sie auch nicht wahrer.

Lasst euch davon nicht einwickeln!


Das Magazinverbot >10 bei LW / >20 bei KW und das mit rückwirkendem Verbot ab 30.06.2017 sowie die Abfrage beim Verfassungsschutz ist demnach scheinbar unstrittig.

Das Bedürfnis soll nicht pro Waffe sondern pro Waffengruppe (LW/KW/Flinte???) erfüllt werden.
Aber wie werden die Gruppen eingeteilt? EL-Büchse; SL-Büchse; Rep. Büchse??
Und wer nimmt dann die Einteilung vor?


Nur so als Hinweis:
Das ganze 18x pro Waffe ist ein Projekt aus Hessen. Da gibt es bereits entsprechende Urteile bis hoch zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof.


Noch mal:
Das Gesetz muss zum Abschluss durch den Bundesrat.
Da haben die Grünen und die SPD ein mächtiges Wort mitzubestimmen.

Dazu kommt die Vorreiterrolle von Hessen (CDU/Die Grünen) bei den Verschärfungen. 
Die haben am 20. September auch dafür gesorgt das Bayern (auch nicht mehr Stimmen im Bundesrat als Hessen) abgeblitzt ist.

Und nicht vergessen: 
Schwarz/Grün ist DAS neue sexy in der Politik!

So, jetzt könnt ihr alle den Aussagen eines Hinterbänklers vertrauen, oder euch auch mit Hilfe der Petition 

https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_100913.nc.html

dagegen aussprechen.


Offline Unterschriften zur Epetition 100913 gibt es auch als PDF:
http://www.schuetzengesellschaft-kamenz.de/wp-content/uploads/2019/11/Unterschriftenliste-zur-Petition-100913.pdf
 

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Die Unterschriften in Papierform sind ja noch nicht erfasst, es können also noch einige dazu kommen. Ich habe hier auch noch einige Seiten die ich dem

Ausschuß zukommen lassen muß. Ich hoffe das deren Faxgerät auch funktioniert und nicht mit dem Reißwolf verbunden ist.

 

Ich wünsche euch einen frohen ersten Advent und alles Gute beim Unterschriften sammeln.

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Diese DPA-Meldung, offenbar gespeist aus Informationen aus den GroKo-Fraktionen im Bundestag, findet ihren Niederschlag heute überall in den großen Zeitungen. in der Stuttgarter Zeitung z.B. war heute ein weitgehend wortgleicher Artikel.

 

Bemerkenswert ist übrigens, dass hier die Abmilderung von Verschärfungen - somit eine "weniger starke Verschlechterung - als "Erleichterung für Sportschützen" etikettiert wird. 

Auch eine Logik...

 

So haben die Beamten die Verbände im Vorfeld auch eingelullt. Dann kam der Hammer.

Irgendso eine Schreibhansel hat doch gar keine Ahnung von der Bedeutung der Inhalte.

Das gibt dann irgendein "Sprecherkasper" dem so ins Notizbuch.

Bearbeitet von Gast
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vor 23 Minuten schrieb Highpower:

rückwirkendem Verbot ab 30.06.2017

Auf welcher rechtlichen Grundlage darf hier Eigentum verboten werden? Gibt es monetären Ausgleich für die, die danach gekauft haben?

 

Noch steht nix dazu im Bundesanzeiger; wie kann es nun für diesen langen Zeitraum illegal werden? Was ist mit denen, die jetzt noch gekauft haben? Oder die Magazine haben und sich später eine passende Waffe kaufen wollen?

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Gesetzentwurf der Bundesregierung  Drucksache 19/13839 vom 09.10.2019

„§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften“.

 

(17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am ... [Datum des ersten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt.

Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem ... [einsetzen: Datum des ersten auf die Verkündung folgenden Tages] ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das das er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum ... [einsetzen: Datum des ersten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Ab- satz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend Anwendung.


Du darfst deine am Black Friday oder davor bei Firma B. gekauften 20er und 30er PMAGS somit der Polizei gerne schenken und bist dann wieder ein GUTER 🙂

 

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vor 15 Minuten schrieb guardde:

Die jetzigen Schießbücher müssen zusätzlich, wenns soweit kommt, auch noch in Waffengruppen eingeteilt werden 😠 Dafür gibts aber keinen Platz.

Das ist nicht das Problem der Obrigkeit sondern deins.
Denn die Nachweise hast du zu erbringen und wie du das gesetzeskonform hinbekommst ist dein Problem.

Ist das nicht toll?
Ein kleiner Bürokrat im BMI schreibt ein paar Zeilen und alle Schützen-Fraggels laufen aufgelöst durch die Gegend auf der Suche nach "passenden" Schießbüchern....
*Kopf-Tischplatte 🤪

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Interessant ist, dass im Gesetzestext bereits die Antragstellung als ausreichend benannt ist. ;)

Zitat

so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er

...

einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt.


 

Bearbeitet von Gast
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vor 51 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Damit wären ja auch offiziell von 30 auf 10 blockierte Gehäuse illegal. 😞

Das ist doch das besonders nette an der Sache. 

Aber nur wenn NACH dem 13.06.2017 erworben.

Tolle Sachen denkt sich der Schützenfreund und Bundesminister für Heimat und Sport Wende-Horst Drehhofer so beim Spielen mit seiner Eisenbahn im Keller aus.

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vor 2 Stunden schrieb Highpower:

Das ist nicht das Problem der Obrigkeit sondern deins.
Denn die Nachweise hast du zu erbringen und wie du das gesetzeskonform hinbekommst ist dein Problem.

Ist das nicht toll?
Ein kleiner Bürokrat im BMI schreibt ein paar Zeilen und alle Schützen-Fraggels laufen aufgelöst durch die Gegend auf der Suche nach "passenden" Schießbüchern....
*Kopf-Tischplatte 🤪

 

Leute ...ist doch nur ein Scherz gewesen zur Auflockerung nach all den anstrengenden Diskussionen. Wenn aber, so hoffen wir es nicht, einzelne Waffen 18 mal zum "Altar" in 12 Monaten gebracht werden müssen, reicht der Platz im Schießbuch dann nicht aus.

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