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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 20 Minuten schrieb ASE:

Kleine Lesehilfe: der Typ hat sich durch Verhalten und Aussagen um sein Bedürfnis geredet. Hätte er geschwiegen und die Verbandsbescheinigung vorgelegt.... Aber er hat es ja besser gewusst, so wie du..

Sorry, aber einmal muss ich doch noch Antworten: Es ist schlichtweg egal WARUM der dieses Urteil bekommen hat, was man so liest war er nicht Unschuldig dran. Das schlimme an dem Urteil ist nicht das DER Kollege seine WBK`s abgeben muss, das schlimme ist das sich jetzt jeder SB oder auch jedes andere Gericht auf dieses Urteil berufen kann. Weil es eben im Gesetzt nicht geschrieben steht ( 12/18) und das Gericht sich nur die Rosinen aus der Verwaltungsvorschrift heraus gepickt hat.Die Judikative interpretiert die Gesetze der Legislative nach eigenem Gusto um und hebt somit die Gewaltenteilung imho auf. Und das ist nicht das erste mal gewesen. Wären die Gesetze klar und für jeden der sich daran halten muss verständlich, könnten die Gerichte nicht so Urteilen wie sie es oft tun. Also muss ein neues Gesetz klar und verständlich sein, was das neue, was wir bisher wissen, wieder nicht ist. Es kann jeder behaupten das das so oder so gemeint ist, im Endeffekt werden wieder die gleichen Gerichte ihre Sicht der Dinge in Urteile schreiben . Nicht jedesmal wird die Legislative bei jedem Urteil der Gerichte die Gesetze ändern um die Urteile aus zu hebeln wie bei den HA der Jäger. Ich habe hier gar nix behauptet, ich habe auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen hingewiesen. 

vor 20 Minuten schrieb ASE:

Offensichtlich hast du das Urteil und die Begründung nicht gelesen, sonst wäre dir klar, warum das Gericht zurecht so entschieden hat und warum das nichts mit einer regulären Wiederholungsprüfung mit Verbandsbescheinigung zu tun hat.

Ich habe es gelesen und habe es Verstanden. Und du bist also der Meinung das das Gericht zurecht entschieden hat das, unabhängig von dem verhandelten Fall, die 12/18 für jede Waffe in der WBK gelten ? DAS ist der Elefant der jetzt im Raum steht und den der eine oder andere nicht sehen will.........

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vor 1 Minute schrieb mühli:

Das ist der eigentliche Wahnsinn, ich hätte unter solchen Voraussetzungen wohl nie mit dem Schiesswesen angefangen und ich fürchte dies schreckt dann auch viele Neulinge ab. 

 

Sagen wir mal so: das Problem ist, das die Zahl originär am Schießsport interessierte kleiner ist als die Zahl der "Sportschützen" die halt eine Waffe wollen. Da mache ich mir keine Illusionen drüber  Liberal wie ich bin Unterschriebe ich Anträge von solchen schon, es gibt schließlich gesetzliche Vorgaben und willkür/Hosenschlitzriecherei sollte nicht Sache des Vorstandes sein. Abgesehen davon fordert das WaffG explizit die Förderung des Breitensports. Allerdings muss ich auch sagen, das die reinen "Haben Woller" diesem Namen auch alle Ehre machen, was das Engagement in Vereinsverwaltung/Arbeitseinsätze anbelangt, für mich ehrlichgesagt dämlich, denn wenn man eine Waffe haben will, warum nicht damit üben und die Vorraussetzungen dafür (Schießstand etc) erhalten.

 

Wenn es die abschreckt, ist es irgendwo nicht ganz so schlimm....

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Das kann ich nachvollziehen.

JEtzt lege aber mal diese MAske über eine mögliche Auslegung von 12/18 über 10 JAhre (das sollte noch unstrittig sein, aber schon ein Riesenhammer) und dazu noch eine mögliche Auslegung für jede neu erworbene Schusswaffe.

Wäre ich Misantrop, würde ich die Vergangenheit sogarsoweit übertragen, dass irgendjemand urteilt, dass die 10 JAhre einer neuen Waffe wieder für alle Waffen-also grundsätzlich das Bedürfnis-gelten würden.

Klingt wirklich schräg, aber meine Erfahrungen sagen mir, dass sogar dass ein Leipziger Bundesgericht irgendwie begründet bekommt.

Aber lasst uns nicht an dieer Dystopie abarbeiten. Bleiben wir am Thema.

 

Zusammenfassung: 12/18 für 10 Jahre (weitestgehend unbestritten). Möglich weitere Auslegung: Gilt für jede in eine WBK eingetragene Schusswaffe.

 

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vor 17 Minuten schrieb PetMan:

 

Ich habe es gelesen und habe es Verstanden. Und du bist also der Meinung das das Gericht zurecht entschieden hat das, unabhängig von dem verhandelten Fall, die 12/18 für jede Waffe in der WBK gelten ? DAS ist der Elefant der jetzt im Raum steht und den der eine oder andere nicht sehen will.........

Das steht eben nicht da.

 

Was da steht ist, das im vorliegenden konkreten Einzelfall, die Einzelprüfung des Bedürfnisses für seine Waffen legitim war, da er durch sein "juristisches gehampel" in den Vorjahren(!) der  Behörde direkt mitgeteilt hat, das er eigentlich mit dieser Waffe garnicht schiesst, weil er keine Zeit hat...

 

Er hat ja dem Gericht(!) im Zulassungsantrag nochmal explizit vorgerechnet, das er mehr Waffen hat als er braucht....

 

Es ist also kein Elefant, sondern eine Maus. Ich sags nochmal, hätte er eine vernünftige Verbandsbescheinigung vorgelegt ohne rumgeeier und Ausreden wäre es nie so weit gekommen.

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Also da stehen schon viele ganz anderw Sachen. Dafür gibts aber schon einen Thread.

Zitat

Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass Sportschützen ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht nur im Zeitpunkt des Erwerbs einer Waffe konkret nachweisen müssen, sondern dass dieses Bedürfnis auch während der gesamten Dauer des Waffenbesitzes bestehen und auf jedes sachlich begründete Verlangen der Behörde nachgewiesen werden muss.[...] Nachdem § 8 Abs. 2 WaffG 2002 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) unter dem Eindruck des Amoklaufs von Winnenden am 11. März 2009 gestrichen wurde (vgl. dazu Gerlemann/B. Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, Einl. WaffG Rdnr. 25 b), kann kein ernstlicher Zweifel bestehen, dass der Fortbestand des waffenrechtlichen Bedürfnisses auch bei Sportschützen auf Dauer zu überprüfen ist. (Rn. 9)

Zitat

Das Erfordernis der regelmäßigen Betätigung des Schießsports gilt im Hinblick auf jede einzelne in der Waffenbesitzkarte aufgeführte Waffe. (Rn. 14)

 

Hier bitte daa Thema Bedürfniss nach Kabinettsentwurf.

Den Rest im Thema.

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vor 7 Minuten schrieb Waffen Tony:

Also da stehen schon viele ganz anderw Sachen. Dafür gibts aber schon einen Thread.

Hier bitte da Thema Bedürfniss nach Kabuinettsentwurf.

Ja dann muss man sich aber daran halten und nicht diesen Einzelfall eines Einfältigen hier als Argument anführen.

 

Nach dem Kabinettsentwurf ist es klar, das Fortbestehen ausgenommen Ersatz und ÜberKontingentswaffen pauschal bescheinigt wird. Bei den letzteren ist es in der tat eine Bescheinigung für jede einzelne Waffe. Betreibe ich keinen entsprechenden Wettkampfsport mehr, benötige ich die "überschüssigen" Waffen nicht mehr.

 

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Woraus ziehst du diese Klarheit?

Klare Definitionen hatte ich angeführt.

Gerade an diesen mangelt es ja und genau deswegen gibt es diese Diskussion.

Was ist aus deiner Sicht den klar definiert?

ICh sehe nr unterchiedliche Interpretationsmöglichkeiten und habe diese mehrfach angeführt.

 

Das ist doch das eigentlichen Problem.

 

Das Thema Wettkämpfe und "über Grundkontingent" ist nich garnicht angeschnitten.

 

Es geht immer noch um die (mittlerweile unwidersprochenen 12/18 für 10 Jahre--->Genickbruch, für interpretierbar jede in eine WBK eingetragene Schusswaffe) Bedürfniskriterien.

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Warum denkst du hat der Gesetzgeber in §14 Abs 4 ( später dann Abs 6, gelbe wbk) eine unbefristete pauschalerlaubnis eingeführt welche durch einmalige Bescheinigung erteilt wird, sowie Kontingentsregeln für die restlichen Waffen, die ohne besonderen Schießsportlichen Nachweis in Anspruch genommen werden können eingefüht.

 

Für den Erwerb innerhalb des Kontingents benötige ich keinen Nachweis, das ich speziell mit der benantragen Waffe geschossen habe, es ist nicht mal erforderlich, mit einer Kontingentswaffe geschossen zu haben. Beispiel: 12/18 mit Einzellader .22, dann 9mm Pistole beantragen.

 

Sage mir du jetzt: Wenn der Gesetzgeber das beim Erwerb so vorgesehen hat, kann man für den Besitz jetzt strengere Regeln ableiten? Das ist nicht möglich und liesse sich nicht mit dem Willen des Gesetzgebers vereinen. Sonst hätte er bei a) schon den Erwerb strenger reglementiert und b) wäre eine Pauschalerlaubnis wie die gelbe WBK nicht obendrein noch um zahlreiche Waffentypen erweitert worden

 

Ferner hat der Gesetzgeber speziell bei WBK gelb vorgesehen, das die Waffen lediglich bei einem zugelassenen Verband laut zugelassener SPo gelistet sein müssen. Man muss dem Verban nicht mal selber angehören. (Gastschützenreglung) Versuche das mal mit der Bescheinigung für jede Waffe unter einen Hut zu bringen. Macht keinen Sinn, gell? Wie soll den der DSB eine Besitzbedürfnisbescheinigung für eine Waffe austellen für eine Waffe, die nicht in seiner SPo gelistet ist?

 

Das würde also in unserem Kontext bedeuten:

Erwerb:ok.

Erlaubnis zum Besitz ( Eintragung innerhalb 2 Wochen):ok

Erlaubnis zum Besitz 1 JAhr später widerrufen, weil keine Bedürfnisbescheinigung

Spätestens hier sollte man sehen das die Idee mit dem Bedrüfnis für jede Waffe Unfug ist, insbesondere auf Gelb. 

 

Abgesehen davon: Es wird so praktiziert....permanent...

 

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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

 

 Ich " vermute ", das in der geänderten Verwaltungsvorschrift dann auch das leidige Thema " einer Waffe " abgehandelt wird. Ob es die erste ist oder ob es jede ist? Ob es auch für die Gelbe gilt? Das weiß man jetzt alles einfach nicht. Und in den vorliegenden Versionen die jetzt in Umlauf sind steht "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte ........". Was meint dieses " einer "? Da kann heute keiner behaupten das ist die erste ................oder doch jeweils die letzte? Das geht nicht, weil keiner die Intention kennt, die dann aber in der Verwaltungsvorschrift dargelegt wird. Jetzt auf der einen oder der anderen Betrachtungsweise zu bestehen ist Kindergarten. Weil einfach keiner Beweisen kann das er recht hat. Mit dem Fuss aufstampfen und " Ich habe recht " zu schreien Qualifiziert einen hier nicht zum Diskusionspartner. 

Ich sehe das auch so. Es wird von „einer Waffe“ gesprochen, nicht von „Erstwaffe“ oder „erstmalig“. Dieses „einer“ bezieht sich nicht auf „eine einzige“ Waffe, sondern wenn ich eine eintragen lassen möchte eben von „einer Waffe“, könnten auch zwei sein. Somit würde sich aus meiner Sicht die Frist eben mit jedem Eintrag „einer Waffe“ verlängern.

 

Aber ist nur meine Interpretation...

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vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

Es ist auf jedes Komma, auf jeden Kontext zu achten.

Es wäre an dieser Stelle leicht Eindeutigkeit zu schaffen und es wurde nicht getan.

Ich vermute heutzutage daher immer Absicht.

Und genau das gilt es aufzudecken und aufzuzeigen.

Was uns langfristig hilft sind nur andere Politiker. 

Das WaffG ist ja nur eine Baustelle von vielen und ich denke, es wird überall so gemurkst, gestückelt, gebogen, gelogen,...

 

Ich will nicht, dass es so weiter geht. Insofern finde ich gut, dass flächendeckend der Irrsinn tobt. Tunfisch Gretel, Plastikbeutel, Amazon, Siri Wanze, Diesel,...

Irgendwann reichts jedem, irgendwann ist wieder 1989.

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vor 7 Stunden schrieb ASE:

Verbot der Magazine >10 für Langwaffen  -> Welche Disziplin betroffen?

Verbot der Magazine >20 für Kurzwaffen -> Welche Disziplin betroffen.

Das Problem ist doch nicht die Kapazität.
Das Problem ist doch das die Magazinkörper verboten werden sollen.

Somit darf ich z.B. für das AR eben keine auf 10 Schuss blockierten 20iger/30iger verwenden...

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vor 5 Stunden schrieb ASE:

denn wenn man eine Waffe haben will, warum nicht damit üben und die Vorraussetzungen dafür (Schießstand etc) erhalten.

Manche sind halt Dekoration oder gelegentlicher Spaßgegenstand. Bei mir kommen die Kanonen für verschiedene dynamische Disziplinen praktisch jedes Wochenende raus, manchmal sogar Samstags und Sonntags. Manche anderen Kanonen kommen zum Spaß raus. Und manche nur ganz selten. In meinem Fall habe ich z.B. einen schönen Ruger Old Army, also einen modernen Vorderladerrevolver (geniales Ding übrigens). Damit schieße ich halt ein oder zweimal im Jahr, und dann mache ich ihn gut sauber, und gut ist. Das eine erscheint mir nicht weniger legitim als das andere. Ich behaupte jetzt nicht von mir, zu wissen, mit exakt welchem Pulver und welcher Menge er die größte Präzision liefert, mir reicht es, daß meine Ladung sicher ist und OK trifft. Allen Respekt vor denen, die das können, aber meine Wochenenden sind einfach schon voll mit anderen Disziplinen.

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vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

Manche anderen Kanonen kommen zum Spaß raus. Und manche nur ganz selten.

Spielt doch grundsätzlich auch keine Rolle. Ist jemand unzuverlässig (im Sinne einer tickenden Bombe) ist die erste Waffe in seiner Hand zuviel. 

Ist jemand zuverlässig spielt es keine Rolle, wieviele Waffen in seinem Fundus sind.

Komplizierter muss man gar nicht denken.

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vor 7 Stunden schrieb ASE:

 

Verbot der Magazine >10 für Langwaffen  -> Welche Disziplin betroffen?

Verbot der Magazine >20 für Kurzwaffen -> Welche Disziplin betroffen.

Disziplin nicht. Aber Waffen, die man 2018 gekauft hat, werden damit plötzlich nicht mehr nutzbar. Ich habe eine (wie oben schon geschrieben) eine Waffe, für die existierten nie Magazine kleiner 20 Schuß.

vor 7 Stunden schrieb mühli:

der Punkt mit der Rechtssicherheit sehe ich eher kritisch. Dies kann bsp. in 5 Jahren wieder ganz anders aussehen.

Eben. Was hilft uns ein 10-Jahres-Zeitraum, wenn die Änderungen im Jahrestakt kommen?

1971

1972

2002

2007

2008

2009

2010

2013 (2x)

2015

2016

2017 (3x)

2019 (geplant)

2021 (geplant)

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vor 31 Minuten schrieb erstezw:

PSC Open, Kurzwaffe. Da sind 25...27 Schuss im Magazin nichts seltenes. 

IPSC Rifle im Ausland (z.B. Slowakei) darf auch gerne mehr als 10 Schuss genommen werden - nicht alle Schützen schiessen ausschließlich im (sinnlos überregulierten) Deutschland

 

PCC - gerne 9mm Magazine mit Glock , 33 Glock Magazine... (hmm, wie ist das dann überhaupt mit normalen 15er, 17er bzw. 17er+2 Magazinen ??? wenn die Kombi PCC und Kurzwaffe existiert)

 

Steelchallenges ...

 

Wie gesagt, und in DE gibt es dann (unsinnige) Beschränkungen

 

u.a. Deutschuss-Verbot usw. So ein Quak!

 

 

@ASE  Sorry, aber ich kann diesem Gesetzentwurf gar nichts sinnvolles abgewinnen (Jäger SD, NV ausgenommen). M.E. komplett sinnlos und am Ziel vorbei, was bringt das Ding ?`Wieso sinnlose Gesetze erlassen?

Bearbeitet von Kanne81
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vor 4 Minuten schrieb Slingshot:

Die müssen arbeiten.

Dann muss man eben mal einen Tag Urlaub nehmen!

So zeigt der deutsche LWB nämlich, dass man mit ihm alles machen kann.

 

Ich habe damals mehr als einen Tag in die Abwendung des HA-Verbots mit Wechselmagazinen investiert, weil es für mich Priorität hatte.

 

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vor 14 Stunden schrieb ASE:

Zwar wird es zwischendrin bürokratischer und die 3 Jahres-Regel wurde auf 10 Jahre erweitert, aber danach herrscht Rechtssicherheit  und Ruhe.

So naiv war ich auch mal...

 

Zu glauben, das würde auf Dauer so bleiben, das halte ich nach allem, was wir in den letzten Jahren erlebt haben, schon für sehr mutig.

 

Zuerst brauchte man gar kein Bedürfnis, dann reichte einmal ein Bedürfnis, dann reichte ein Bedürfnis nach 0 und nach 3 Jahren und jetzt reicht es nach 0, 3, 6 und 9 Jahren. Und jetzt kommst du und sagst, das bleibt so und danach ist Ruhe? In ein paar Jahren wird man das auf ewig ausdehen - vielleicht noch mit einem Akt der Gnade, dass die 10 Jahre auf 30 Jahre geändert werden und erst in der Änderung danach ganz abgeschafft. Ruhig bleibt da gar nix.

 

Das hat alles nichts mit Sachfragen zu tun. Daher ist die versteckte Motivation der große Plan. Und alle Zusicherungen abseits davon sind eben durch die Realität widerlegt. Und genau darauf müssen wir die Politik festlegen: Erzählt uns nicht, ihr wäret unsere natürliche Interessenvertretung. Wenn wir das glauben sollen, dann scheibt unsere Interessen ins Gesetz! Laber Rhabarber ist kein Grund für eine Wahlentscheidung. Und die sollen nicht mit der EU kommen, wenn andere Länder in der EU zeigen, dass es eben auch anders geht, wenn man nur will. Wenn sie es dann nicht machen, liegt es am Willen und nicht an der EU.

 

vor 13 Stunden schrieb ASE:

Die Behörde kann in Zukunft sich entspannt zurücklehnen und die Verbandsbescheinigung abwarten. Damit es zum richterlichen Szenario kommt, müsste sie die Bescheinigung eines Verbandes nach §15 Waffg ablehnen...das wird nicht funktionieren

Eine Behörde, die schon vorher den Schützen als Kunde sah und sich als Dienstleister verstanden hat, die hat auch schon vorher keine Probleme gemacht. Eine Behörde mit Sendungsbewusstein auf einer Mission, die wird hinterher gar nichts entspannt sehen, sondern weiter ihrer Obsession nachgehen. Wenn die Behörde sich quer stellt, dann gehen Jahre der Blockade ins Land und Justizia ist längst nicht mehr blind.

 

vor 9 Stunden schrieb Waffen Tony:

Einem Neuschützen 12/18 10 Jahre lang zuzumuten dreht uns endgültig den Hahn ab.

Ist ja Teil des Plans. Muss man so in aller Deutlichkeit und nüchtern sehen.

 

Ist schon länger her, da wurde eine Schützenkollegin bei uns schwanger. Dass die keine 12/18 realisieren konnte, war klar. Die hat sich schon Gedanken gemacht, ob die ihre Waffen wegen ihrer Schwangerschaft abgeben muss. Und dass hier die Gleichberechtigungsfanatiker der Grünen vorbeigeritten kommen und die Behörde publikumswirksam ins moralische Achtung gestellt hätten, ist bei Waffenbesitz reine Fantasie.

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vor 3 Stunden schrieb HogHunter:

Gerade in den Nachrichten gesehen, dass knapp 700Leute in Kiel bei der Innenministerkonferenz gegen Abschiebungen demonstrieren.

Und, wo sind die Leute der Waffenlobby bzw. die LWB's?

Man muss sich nicht wundern, wenn immer mehr verschärft wird...

 

vor 3 Stunden schrieb Slingshot:

Die müssen arbeiten.

Genau, Steuern erwirtschaften damit die anderen... ach, lassen wir das. :bump: 

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vor 11 Stunden schrieb ASE:

 

Sagen wir mal so: das Problem ist, das die Zahl originär am Schießsport interessierte kleiner ist als die Zahl der "Sportschützen" die halt eine Waffe wollen.... das die reinen "Haben Woller" diesem Namen auch alle Ehre machen, ...

Wenn es die abschreckt, ist es irgendwo nicht ganz so schlimm....

Du unterscheidest zwischen "Haben Woller" und echten Sportschützen. Die ersten dürfen Deiner Meinung bei der Gesetzeverschärfung ruhig hopps gehen?

 

Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Ich werde dieses Jahr voraussichtlich um 40 DM-Qualifikationen beim BDS auf der Deutschen Meisterschasft haben, meine Familie zusammen fast 200. Dazu schießen wir jedes Jahr auf einigen BDMP Landesmeisterschaftsen mit, machen bei DSB Meisterschaften mit, div. Pokal- und Vereinsschiessen usw. kurzum: viel mehr Sportschütze geht nicht.

Trotzdem freue ich mich auch über (fast) jeden "Haben Woller". Auch die zahlen ihre Mitgliedsbeiträge (und wer keine Vereinsstunden leistet zahlt eben höhere Beiträge - so ist das bei uns). Auch die zahlen Standgebühren und vor allem: auch die zählen bei der Statistik im NWR, bei der Politik etc. mit. Wir brauchen auch diese "Haben Woller". Sie bilden die Basis, damit auch die Superaktiven vom Staat in Ruhe gelassen werden. Sind wir Sportschützen mal auf < 100.000 dezimiert, wird man uns ganz schnell den endgültigen Garaus machen. "Hobby" schützt nicht, auch wenn es noch so aktiv betrieben wird. In Schweden schützte auch der extrem hohe Aktivitätsgrad die einige tausend "k pist" Sportschützen (Spezialdisziplin mit vollautomat. /m45) nicht: "Die müssen sich halt ein anderes Hobby suchen" meinte die zuständige Ministerin lapidar.

So wird es auch uns gehen, wenn wir nicht weiter 1 Mio. Legalwaffenbesitzer bleiben und der Nachwuchs sowie Neuschützen ausbleiben. Und dass die "Haben Woller" für eine neue 9mm Pistole vielleicht nur 500 EUR zahlen müssen, aber dann binnen 10 +1 Jahren womöglich 10.000 EUR für das Hobby hinlegen müssen, das bedaure ich sehr. Denn das kostet uns auch Verhandlungsmacht in der Politik. Ja, wir brauchen auch die "Haben Woller"!

 

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vor 29 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Und dass die "Haben Woller" für eine neue 9mm Pistole vielleicht nur 500 EUR zahlen müssen, aber dann binnen 10 +1 Jahren womöglich 10.000 EUR für das Hobby hinlegen müssen, das bedaure ich sehr.

Ich zweifele deine "Berechnung " immer noch an. Nicht das einer in 10 Jahren 10.000 Euro hängen lässt. Aber wieviel davon hat er jetzt schon und was ist durch das neue Gesetz erzwungen? Das Schiessen nicht billig ist vermittele ich jedem Neuschützen. Gibt aber auch teurere Hobbys.....Und die Fahrtkosten zum Fussballtraining rechnet sonst auch keiner in seine Kosten ein, wenn man ihn nach seinem Hobby befragt.

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