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IGNORED

Voreintrag läuft ab


Fastback

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vor 59 Minuten schrieb cavalier:

Mindestlohn

Ich fürchte, hier irrt der Steuerzahler.

 

BOT.: Wenn der Threadstarter zwischenzeitlich weitere KW auf Sport o.ä. erworben hat, könnte ein bösartiger SB natürlich auf dumme Ideen kommen. Zumindest in manchen Bundesländern.

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vor 1 Stunde schrieb GunsRus:

Voreintrag holen.

Rausgehen und 5 Minuten warten.

Wieder rein mit dem Kaufvertrag über die Waffe (Datum heute).

"Ich möchte den Erwerb einer Waffe anzeigen!"

:D

 

Das Gesicht des SB, unbezahlbar! :rofl:

Soso, Du zeigst mit einem Kaufvertrag den Erwerb einer Waffe an? Also ich deute den Gesichtsausdruck deines Sachbearbeiters eher so, dass er gedacht haben wird: "Boah, wieder so ein Held, der den Unterschied zwischen zivilrechtlich Kaufen und waffenrechtlich Erwerben nicht kennt."

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vor 4 Minuten schrieb Flohbändiger:

Soso, Du zeigst mit einem Kaufvertrag den Erwerb einer Waffe an? Also ich deute den Gesichtsausdruck deines Sachbearbeiters eher so, dass er gedacht haben wird: "Boah, wieder so ein Held, der den Unterschied zwischen zivilrechtlich Kaufen und waffenrechtlich Erwerben nicht kennt."

Warum? Wo steht denn wo der Erwerb abgewickelt werden darf?

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vor 20 Minuten schrieb GunsRus:

@Flohbändiger

"Wieder so ein Held, der die erste Seite des Thread's nicht liest..."

:tease:

Doch, gelesen und verstanden. Bei Dir bin ich mir da nicht so sicher.

 

vor 16 Minuten schrieb Fyodor:

Als Hilfsmittel, ja. Denn da stehen die Daten der Verkäufers und der Waffe schon drauf, muß ich nicht extra abschreiben.

Was interessieren die Daten des Verkäufers und der Waffe, wenn ein Überlassen und damit ein Erwerb mutmaßlich noch gar nicht stattgefunden haben?

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vor 18 Minuten schrieb Flohbändiger:

Was interessieren die Daten des Verkäufers und der Waffe, wenn ein Überlassen und damit ein Erwerb mutmaßlich noch gar nicht stattgefunden haben?

Damit sie in die WBK eingetragen werden können. Denn stell' Dir vor: Das geht sogar schon vor einem tatsächlichen Überlassen und keiner wird deshalb verhaftet...

Und man spart sich wie gesagt Rennerei zum Amt. Manchmal kann das Leben so schön und einfach sein... zumindest wenn die Waffenbehörde mitspielt (oder von selber auf die Idee kommt, weil sie nicht möchte, dass da wer unleserlich drin rumschmiert).

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vor 3 Stunden schrieb German:

Damit sie in die WBK eingetragen werden können. Denn stell' Dir vor: Das geht sogar schon vor einem tatsächlichen Überlassen und keiner wird deshalb verhaftet...

Na, gehen tut das eigentlich nicht, aber ich glaube Dir unbesehen, dass das irgendwo so gemacht wird.

 

vor 3 Stunden schrieb German:

Und man spart sich wie gesagt Rennerei zum Amt. Manchmal kann das Leben so schön und einfach sein... zumindest wenn die Waffenbehörde mitspielt (oder von selber auf die Idee kommt, weil sie nicht möchte, dass da wer unleserlich drin rumschmiert).

Klar doch, solange die Behörde etwas zu meinen Gunsten verbiegt, ist das freundlich und bürgernah, vor allem wenn sie Händlern verbietet, ihrer gesetzlich geregelten Eintragungspflicht nachzukommen ...

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Am ‎08‎.‎01‎.‎2019 um 18:34 schrieb Fastback:

Hallo,

 

Mit erschrecken habe ich festegestellt dass mein Voreintrag aufgrund eines Jagdscheines für eine KW sehr bald abläuft.

Da ich mir jetzt nicht unnötigen Stress machen will und auf Gedeih und Verderb irgendwas kaufen, wollte ich nur sichergehen dass mir daraus kein Nachteil entsteht wenn der Voreintrag einfach abläuft ohne dass ich eine entsprechende Waffe erworben habe. D.h. ich kann einfach einen neuen beantragen, der Platz gilt als nicht belegt?

 

Oder kann man den Voreintrag auch verlängern lassen?

 

Vielleicht ne dumme Frage, aber bevor ich einen Platz vergeude frag ich mal lieber ;)

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Viele Grüße,


Fastback

Wenn man innerhalb eines Jahres nicht dazu kommt was zu kaufen kann es ja nicht so wichtig sein, oder ?

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Mich wundert das "innerhalb eines Jahres nicht dazu kommen" vor allem bei einer Kurzwaffe für den jagdlichen Gebrauch.

Es mag zwar bei "Exoten" mit Lieferschwierigkeiten, getunten GK-Sportpistolen etc. tatsächlich manchmal eng werden mit der Lieferung vor Jahresablauf. Das kam gerade bei Sportschützen schon mal vor (wobei man da mit den meisten Behörden sicher reden kann)...

 

Aber - ich unterstelle das mal bei KW auf JS - bei einer jagdlichen Gebrauchswaffe?

Also den üblichen, aber eben auch praktischen "Verdächtigen" wie Glock, HK USP-Familie oder (bei Revolvern) 3-4" S & W u.ä...?

Die gibt es doch zuhauf bzw. sind kurzfristig von den Händlern lieferbar.

Und wenn jemand sich einen Voreintrag hat machen lassen (KW-Kategorie, Kaliber!) , unterstelle ich mal, dass er sich zumindest grob schon Gedanken machte, was er kaufen will.

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Am 8.1.2019 um 18:44 schrieb Joe07:

Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Entweder jetzt kaufen oder neuen Antrag stellen wenn er abgelaufen ist!

Da muss man aber differenzieren. Das WaffG selbst gibt die Möglichkeit einer Verlängerung der Erwerbserlaubnis in der Tat nicht ausdrücklich vor.

ABER: Gemäß § 32 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und damit den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts kann einem Betroffenen auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Absatz 5 der genannten Vorschrift erklärt die Wiedereinsetzung für unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist. Dies ist bei § 10 Abs. 1 WaffG nicht der Fall, weshalb in begründeten Einzelfällen durchaus auch die Verlängerung einer EWB möglich ist.

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Mich wundert das "innerhalb eines Jahres nicht dazu kommen" vor allem bei einer Kurzwaffe für den jagdlichen Gebrauch.

Manchmal kommt es halt anders als man plant. Umzug, neuer Job, familiäre Umbrüche, usw. - sind alles wichtiger als eine neue KW. So what?

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

ABER: Gemäß § 32 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und damit den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts kann einem Betroffenen auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten.

Wie kann man denn ohne Verschulden ein Jahr lang verhindert sein, einen Voreintrag zu nutzen?

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Bei mir hat es mal fast 10 Monate gedauert zwischen Bestellung und Lieferung. Die kam so zwei Wochen, bevor der Voreintrag ablief. Man hört so Geschichten im Custom-LW Bereich, da kommen auch schon mal 1,5 Jahre oder noch mehr zusammen. Wobei sich dort die Frage wegen der gelben WBK eher nicht stellt.

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Also, bei uns das kein Problem, sich eine Rechnung vom Händler schreiben zu lassen „Herr Dumpfhausen hat einen Revolver hier zivilrechtlich erworben, die Waffe ist mir, dem

Händler und wird bei Vorlage eines Voreintrages ausgehändigt.“

 

Nit der Rechnung geh ich zum Amt. Da der Antrag dann schon durch ist (Aufforderung, den Voreintrag abzuholen ist da) bekomme ich mit der Rechnung das Dings bisher immer direkt eingetragen.

 

Null Problemo. Und es war immer 17,Xy Euro billiger.

Bearbeitet von EkelAlfred
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Am ‎10‎.‎01‎.‎2019 um 16:57 schrieb knight:

Bei mir hat es mal fast 10 Monate gedauert zwischen Bestellung und Lieferung. Die kam so zwei Wochen, bevor der Voreintrag ablief. Man hört so Geschichten im Custom-LW Bereich, da kommen auch schon mal 1,5 Jahre oder noch mehr zusammen.

Nun ja, nur weil EIN Händler EINE bestimmte Waffe nicht sofort liefern kann, ist man ja prinzipiell nicht gehindert, den Voreintrag zu nutzen. Schließlich gibt es noch viele andere Händler und viele andere Waffen. Ob das also als Wiedereinsetzungsgrund ausreichen würde, sei mal dahingestellt.

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vor 16 Minuten schrieb jimmypop:

Mich würde interessieren, wie es überhaupt zu der Ablauffrist des Voreintrages gekommen ist.

Gibt es hierzu eine Begründung?

 

Ist das nicht einfach egal?

Mir sind auch zwei abgelaufen, weil zwischenzeitlich andere Dinge wichtiger waren.

Die hatte ich aber eh nur mit eintragen lassen, weil sie im Zusammenhang mit einem anderen Eintrag nichts kosteten.

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