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IGNORED

Voreintrag läuft ab


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Ablauffrist ist Ablauffrist.

 

 

Aaaaaber: Mit den meisten Sachbearbeitern kann man reden. Gute Gründe weshalb man nicht dazu kam in der Jahresfrist gibt es doch bestimmt. Bei mir warten es während der Bundeswehr die Anzahl der Lehrgänge ich gemacht hatte. Der SB hat ohne zu murren um ein halbes Jahr verlängert.

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Am 10.1.2019 um 16:43 schrieb Flohbändiger:

Wie kann man denn ohne Verschulden ein Jahr lang verhindert sein, einen Voreintrag zu nutzen?

Vielleicht aus ganz banalen Gründen, z. B. Kfz kurz nach der Garantie defekt, Neukauf belastet die Haushaltskasse sehr, Geld für die Kurzwaffe (und auch andere nicht lebensnotwendige Dinge) ist erstmal nicht vorhanden.

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vor 26 Minuten schrieb Maure:

Mit den meisten Sachbearbeitern kann man reden. Gute Gründe...gibt es doch bestimmt.

Bei mir warten es während der Bundeswehr die Anzahl der Lehrgänge ich gemacht hatte.

Der SB hat ohne zu murren um ein halbes Jahr verlängert.

 

Na denn.

Wir.Dienen.Deutschland.

 

:good:

 

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vor 5 Stunden schrieb Flohbändiger:

Nun ja, nur weil EIN Händler EINE bestimmte Waffe nicht sofort liefern kann, ist man ja prinzipiell nicht gehindert, den Voreintrag zu nutzen.

Und? Was willst du nun damit sagen? Ich schrieb

Zitat

hat es mal fast 10 Monate gedauert zwischen Bestellung und Lieferung

Was ist daran "nicht sofort"? Und meinst du, ich klappere dann alle möglichen Händler in D ab, ob die zufällig die bestellte Waffe in exakt dieser Konfiguration auf Lager haben? Oder ich spekuliere darauf, dass das Werk die Waffe für einen anderen Händler schneller produziert, also mal eben die Maschinen nur für diesen Händler umrüstet? Und dem anderen sag ich dann: Wir haben zwar einen Vertrag - interessiert mich aber nicht weiter?

 

Etwas Gutes hätte das aber: Ich könnte dann sagen, ich MUSSTE ja irgendwas kaufen, damit der Voreintrag nicht verfällt und das ist ja im Interesse des WaffG. Aber das Bedürfnis für die eigentliche Waffe, das habe ich immer noch: Bitte hier den neuen Voreintrag eintragen. Das Bedürfnis für die eilig gekaufte Waffe ist dann, sich waffengesetzkonform zu verhalten.

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vor 4 Stunden schrieb kulli:

Ich lese da raus: wieso hat der Gesetzgeber einen Voreintrag mit einer Ablauffrist versehen?

Weil hier manche am Rad drehen <_<

 

Gerade das "Grundkontingent" könnte man locker auf die gelbe WBK packen. Und man würde feststellen, das Deutschland am nächsten Tag immer noch steht. Schockschwerenot!

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vor 16 Stunden schrieb knight:

Und? Was willst du nun damit sagen?

Das, grundsätzlich betrachtet, eine Wiedereinsetzung nicht dazu führt, dass sich eine gesetzliche Frist verlängert? Das eine "Wiedereinsetzung" im Falle eines abgelaufenen Voreintrags also gar nicht möglich ist? Und selbst wenn es ginge, dass die Grenzen für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand enger sein können, als hier manche versuchen, glauben zu machen? Aber was weiß ich schon ...

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Ich bin ja nicht derjenige, der diese Argumentation aufgebracht hat. Du hast halt auf einen Beitrag von mir geantwortet und ich kann in deiner Antwort keinen Bezug zu meinem Post sehen.

 

Sei's drum:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand#Wirkung_und_Bedeutung

 

Zitat

Die Wiedereinsetzung führt nicht dazu, dass sich eine gesetzliche Frist verlängert. Sie bewirkt vielmehr, dass eine versäumte und verspätet nachgeholte Prozesshandlung als rechtzeitig bewirkt gilt. Bei den Folgen der Wiedereinsetzung handelt es sich also um eine Fiktion.

[...]

Die Entscheidung des Gesetzgebers, Wiedereinsetzungen grundsätzlich zuzulassen, beruht auf einer Abwägung der Rechtssicherheit gegen die materielle Gerechtigkeit. Im Ergebnis soll sie zur Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit beitragen.

 

Wenn ein Sachbearbeiter das in den hier zur Debatte stehenden Fällen so zulässt, warum sollte man ihm diesen Weg verbauen wollen? Alles gut.

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