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IGNORED

Zuverlässigkeitsprüfung nicht zu oft bezahlen


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Geschrieben

Ich kenne den konkreten Fall nicht; aber genau so wenig wundere ich mich über ihn... 

 

Was die Stadt Stuttgart bzw. deren Ordnungsamt/Waffenbehörde bei der Gebühren-Belastung von dortigen LWB seit Jahren veranstaltet, läuft ganz offensichtlich unter "Vergrämungsstrategie". 

Das ist m.E. auch nicht von den Mitarbeitern des Amts selbst ausgehend, sondern "politische Leitlinie" der Stadt-Spitze (Hinweis: grüner OB).

 

Hinweis im konkreten Fall kann vielleicht die Kreisjägerschaft Stuttgart geben. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 44 Minuten schrieb Obermaat:

Moin Moin,

 

erstmal zur Info den angehängten Link. Kann jemand was genaues dazu sagen? Meine Behörde stellt auch jährlich Rechnungen aus und ich würde das sehr gerne verhindern.

 

https://www.jagderleben.de/news/jaeger-erneute-zuverlaessigkeitspruefung-zahlen?fbclid=IwAR0HgQr45PbPxafU6KJCA4sT6wBCjCHJofstaj8heeuvMHydQOAyCDhkgSA

Grundsätzlich ist das alle drei Jahre zu prüfen. Auf das Urteil könnte man in NRW verweisen. Da gibt's einen Ministerialerlass das bei Beantragung einer Waffe die Überprüfung nur max 6 Monate gilt. Eine Überprüfung jedes Jahr, da wirst du wahrscheinlich selbst klagen müssen. Finde das Urteil aber super. Wegen 28.- und es hat die richtige Stadt getroffen! Hoffentlich bekommt Brämen auch mal einen vor den Koffer geschissen! Ein Aktenzeichen wäre ganz interessant.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Nähere Infos dazu könnte es auch beim LJV Baden-Württemberg geben.

In der neuesten Verbandszeitschrift "Der Jäger in Ba.-Wü." (habe ich seit vorhin als Print-Ausgabe) ist der Fall auf S. 7 veröffentlicht (durch Herrn RA Kurz, Justitiar des LJV).

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Obermaat:

und ich würde das sehr gerne verhindern.

Da bleibt dir nur Widerspruch/Klage sowie ein Schreiben an den jeweiligen Innenminister mit CC an dein Wahlkreis Abgeordneten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb VP70Z:

 Sachbearbeiter und  Ordnungsamtsleiter tun ja auch nur ihre Pflicht. 

Kennen wir ja........................von der Rampe.

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
Am 29.12.2018 um 14:40 schrieb callahan44er:

Grundsätzlich ist das alle drei Jahre zu prüfen.

Diese Aussage aus dem Artikel ist schon mal falsch, denn im Gesetz steht, dass die Zuverlässigkeit in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle drei Jahre zu prüfen ist. Theoretisch kann also eine Behörde ihre Waffenbesitzer jeden Tag neu überprüfen, wenn ihr danach ist. Die Frage ist höchstens, wie oft sie sich das bezahlen lassen kann.

 

Am 29.12.2018 um 14:40 schrieb callahan44er:

Da gibt's einen Ministerialerlass das bei Beantragung einer Waffe die Überprüfung nur max 6 Monate gilt. Eine Überprüfung jedes Jahr, da wirst du wahrscheinlich selbst klagen müssen. Finde das Urteil aber super. Wegen 28.- und es hat die richtige Stadt getroffen! Hoffentlich bekommt Brämen auch mal einen vor den Koffer geschissen! Ein Aktenzeichen wäre ganz interessant.

Die sechs Monate sind meiner Erinnerung nach ein Ausfluss aus einem anderen VG-Urteil, wo entschieden wurde, dass, wenn eine Behörde ihre Waffenbesitzer in deutlich kürzeren Abständen immer wieder überprüft, nur frühestens alle sechs Monate dafür eine Rechnung geschrieben werden kann. Alle Überprüfungen, die in der Zwischenzeit gemacht werden, gehen quasi auf`s Haus.

Geschrieben

Wenn ich das lese heisst das Sie dürfen alle 7 Monate überprüfen mit Rechnungsstellung, Geld drucken, bei uns in Gotha sind und hoffentlich bleibts so alle 3 Jahre, erstmalig vor 3 Jahren 25 Euro, vor 2 Monaten 25Euro+ 4,08 Post, man erfindet auch bei uns immer neu um Geld zu machen.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Flohbändiger:

Die sechs Monate sind meiner Erinnerung nach ein Ausfluss aus einem anderen VG-Urteil, wo entschieden wurde, dass, wenn eine Behörde ihre Waffenbesitzer in deutlich kürzeren Abständen immer wieder überprüft, nur frühestens alle sechs Monate dafür eine Rechnung geschrieben werden kann. Alle Überprüfungen, die in der Zwischenzeit gemacht werden, gehen quasi auf`s Haus.

Wie du siehst, sieht ein anderes Gericht das jetzt, zum Glück, deutlich anders.

Geschrieben (bearbeitet)

Flohbändiger schrieb : nur frühestens alle sechs Monate dafür eine Rechnung geschrieben werden kann.

 

Wer weis ob die überhaupt prüfen und nur die Rechnungen schreiben ! Bei uns wird alle 3 Jahre nur geprüft und wir bekommen

keine Rechnung zugestellt " noch nicht " !

Bearbeitet von daimler01
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb daimler01:

Wer weis ob die überhaupt prüfen und nur die Rechnungen schreiben ! Bei uns wird alle 3 Jahre nur geprüft und wir bekommen

keine Rechnung zugestellt " noch nicht " !

Zitiere bitte richtig!!! Das Zitat ist nicht von mir!

Geschrieben
Am 30.12.2018 um 09:21 schrieb sas26:

jedes Jahr was neues Kaufen..... dann wird geprüft beim Eintragen was "kostenfrei" ist, so hat es mir mein SB geraten :)

 

Gruß

 

 

Hängt davon ab, was die Waffenbehörde unter Erlaubniserteilung versteht. Ursprünglich gemeint waren damit nur neue Erlaubnisscheine wie WBK, MES, WS, Schießerlaubnis etc. Mindestens alle drei Jahre findet ja ohnehin erneut die Regelprüfung statt (§ 4 Abs. 3 WaffG).

Geschrieben
Am 1.1.2019 um 15:11 schrieb callahan44er:

Wie du siehst, sieht ein anderes Gericht das jetzt, zum Glück, deutlich anders.

Eben. Meines Erachtens sollte sich eine Waffenbehörde zumindest an einen Jahreszeitraum halten, denn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 SprengG gilt genau so lange und es wird nach exakt den selben Maßstäben geprüft. Normalerweise sollte eine Waffenbehörde aber so viel Arbeit haben, dass sie nur alle drei Jahre in der Lage ist, die Regelprüfung durchzuführen...

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Normalerweise sollte eine Waffenbehörde aber so viel Arbeit haben, dass sie nur alle drei Jahre in der Lage ist, die Regelprüfung durchzuführen...

Ja, aber man kann dafür doch prima WBK und Voreinträge lassen ?

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

 Normalerweise sollte eine Waffenbehörde aber so viel Arbeit haben, dass sie nur alle drei Jahre in der Lage ist, die Regelprüfung durchzuführen...

Wenn überhaupt.

Kenne in meinem Umfeld niemanden, der die 3 Jahresüberprüfung hat zahlen müssen.

Ob sie denn gemacht wurde, kann ich natürlich nicht sagen. Bundesland ist übrigens NRW.

Geschrieben
Am ‎29‎.‎12‎.‎2018 um 14:40 schrieb callahan44er:

Grundsätzlich ist das alle drei Jahre zu prüfen. Auf das Urteil könnte man in NRW verweisen. Da gibt's einen Ministerialerlass das bei Beantragung einer Waffe die Überprüfung nur max 6 Monate gilt. Eine Überprüfung jedes Jahr, da wirst du wahrscheinlich selbst klagen müssen. Finde das Urteil aber super. Wegen 28.- und es hat die richtige Stadt getroffen! Hoffentlich bekommt Brämen auch mal einen vor den Koffer geschissen! Ein Aktenzeichen wäre ganz interessant.

 

Morgen!

 

VGH Baden-Württemberg Urteil vom 16.10.2018, 1 S 555/18

 

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