Zum Inhalt springen

MarschMarsch

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    63
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von MarschMarsch

  1. Dann würde ich dem Verband das kopieren ... mir die Spitze aber nicht verkneifen, auf die Gesetzesbegründung von 2001 und diverse Urteile (ungeachtet dessen, wie man nun zu diesen diversen Gerichtsentscheidungen stehen mag) hinzuweisen, wonach Sammlerwaffen nicht zum sportlichen Schießen ("höchstens zur Funktionsüberprüfung") gebraucht werden dürfen ... ? BT-Drucksache 14/7758 vom 07.12.2001, S. 61, Zu Nummer 1 [...} Häufig ist es auch vorgekommen, dass Waffensammler ihre Sammlerwaffen zum Sportschießen verwendet haben, entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht und mehreren Verwaltungsgerichten der Länder ergangenen Rechtsprechung, wonach sich eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung darauf beschränkt, dass eine Mehrzahl oder Vielzahl von Waffen gleicher Art aus künstlerischen, wissenschaftlichen oder reinen Liebhaberinteressen zusammengebracht werden und dass diese Waffen nicht gebraucht werden. beispielhaft VG Stuttgart Urteil vom 11.7.2013, 5 K 1614/11 http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17645
  2. Morgen! VGH Baden-Württemberg Urteil vom 16.10.2018, 1 S 555/18
  3. War das der hier: BETREFF: INFORMATION FUER DIE TRUPPE HIER: MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX- BEZUG: 1. SCHREIBEN INNENMINISTERIUM SCHLESWIG-HOLSTEIN VOM 04.06.2009 2. ZDV 37/10, KAP. 1, ANL. 4 UND 5 3. FSCHR BMVG - FUE S I 3 - TRAGEN DES FELDANZUGS, TARNDRUCK AUSSER DIENST UND AUSSERHALB UMSCHLOSSENER MILITAERISCHER ANLAGEN - VOM 22.10.1997| GEMAESS PARAGRAPH 42A ABS. 1 NR. 3 WAFFENGESETZ (WAFFG) IST DAS FUEHREN VON SOG. EINHANDMESSERN, ZU DENEN AUCH DAS BW-EINHANDMESSER –VICTORINOX GEHOERT, GRUNDSAETZLICH VERBOTEN DAS MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX- IST LEDIGLICH ZUR DIENSTLICHEN NUTZUNG DURCH SOLDATINNEN UND SOLDATEN DER BUNDESWEHR GESTATTET. ES GREIFT DIE BEFREIUNG DES PARAGRAPH 55 ABS. 1 NR. 2 WAFFG, WONACH DAS WAFFG AUF DIE BEDIENSTETEN DER BUNDESWEHR NICHT ANZUWENDEN IST, SOWEIT SIE DIENSTLICH TAETIG WERDEN. DER DIENSTLICHE ZUSAMMENHANG IST GEMAESS ZDV 37/10 AUCH DANN GEGEBEN, WENN DER FELDANZUG, TARNDRUCK, AUSSERHALB MILITAERISCHER LIEGENSCHAFTEN GETRAGEN WERDEN DARF.DA DAS BW-EINHANDMESSER GEMAESS ZDV 37/10 - ANZUGORDNUNG FUER DIE SOLDATEN DER BUNDESWEHR - IM FELDANZUG MITZUFUEHREN IST, DARF DIESES DURCH HEERESUNIFORM-UND LUFTWAFFENUNIFORMTRAEGER, IN DEN NACHFOLGEND ABSCHLIESSEND AUFGEZAEHLTEN FAELLEN MITGEFUEHRT WERDEN: AUF DEM WEG VOM UND ZUM DIENST (DIENSTORT/WOHNORT/WOCHENENDHEIMFAHRT),AUF DEM WEG ZWISCHEN MILITAERISCHEN LIEGENSCHAFTEN IM STANDORTBEREICH,FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN AUF DEM WEG VOM UND ZUM DIENST,. FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN WAEHREND DER DIENSTZEIT, DIE DER ZUSTAENDIGE VORGESETZTE GENEHMIGT HAT. VERSTOESSE GEGEN DAS FUEHRUNGSVERBOT KOENNEN ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT MIT BIS ZU 10000 EURO GELDBUSSE GEAHNDET WERDEN. ICH BITTE DIE SOLDATINNEN UND SOLDATEN IN GEEIGNETER WEISE ZU UNTERRICHTEN. IM AUFTRAG GEZ G.
  4. Gibt es den Erlass nun tatsächlich und wenn ja mit welchem Wortlaut ? Danke
  5. in der DWJ-Artikelrecherche kommen dann vermutlich folgende Ausgaben in Frage: - Gebunden, Das Bedürfnisprinzip Autor Scholzen, Dr. jur. Hans Schlagworte Wissen | Waffengesetz | Bedürfnisprinzip | Schlagwortgruppe Gesetz, Recht Jahrgang 45 Jahr 2010 Ausgabe 6 Seite 92-93 - Ohne Mengenbeschränkung. Bedürfnis für sportliche Kurzwaffen Autor Scholzen, Dr. jur. Hans Schlagworte Bedürfnis für sportliche Kurzwaffen Schlagwortgruppe Gesetz, Recht Jahrgang 38 Jahr 2002 Ausgabe 4 Seite 102 f - Recht. Auf ein Neues - Sportschützenbedürfnis Autor Scholzen, Dr. jur. Hans Schlagworte Sportschützenbedürfnis Schlagwortgruppe Gesetz, Recht Jahrgang 37 Jahr 2001 Ausgabe7 Seite 44 f Quelle: https://www.dwj.de/magazin/artikelrecherche.html Leider sind die Papierausgaben im Shop nicht mehr erhältlich ...
  6. Für Bayern habe ich hier noch eine Aussage aus dem IMS des BayStMI vom 17.09.2012 Az.: IE4-2131.24-3 gefunden: Transport von Schusswaffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) WaffG Nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) WaffG benötigt ein Beauftragter oder ein Mitglied einer dort genannten Vereinigung unter den dort weiter genannten Voraussetzungen keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe. Demnach können schießsportliche oder jagdliche Vereinigungen auch Nichtmitglieder beauftragen. Ziffer 12.1.3.1 WaffVwV nennt dazu beispielhaft „Sorgeberechtige, die selbst nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, für ihre Schutzbefohlenen (minderjährige Jäger/Personen in der Ausbildung zum Jäger und Sportschützen)“. Die Erlaubnisfreiheit umfasst in diesen Fällen auch den Transport. Allerdings bleibt die Vereinigung für den Umgang der beauftragten Person mit den Waffen verantwortlich. Ich muss ja sagen, ich bin verwundert, dass hier erlaubnisfreies Führen dem erlaubnisfreien Erwerb und Besitz gleichgestellt wird und das noch ohne Beleg ... freuen wir uns ? Papsthart empfiehlt in den Beckschen Kurz-Kommentar zum WaffG (9. Auflage, S. 207, Rn. 11) allerdings eine schriftliche Beweisurkunde. schönes Wochenende!!! PS: Frage an die Kenner der tiefen Marterie: wird das erlaubnisfreies Führen dem erlaubnisfreien Erwerb und Besitz gleichgestellt weil der Transporteur lediglich weisungsgebundener "Verrichtungsgehilfe" für den Erlaubnisinhaber und Transportberechtigten nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 "zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang" ist ???
  7. Sorry für die zu kurze Fragestellung ? stellt sich die Behörde hier womöglich mit Hinweis auf die allgemeinen Bedürfnisgrundsätze nach § 8 Nr. 2 quer, da ja bereits geeignete KW vorhanden sind?
  8. Mit welcher faktenbasierten Begründung wäre durchaus interessant!
  9. Abend, wäre das nicht mit einer Auflage nach § 9 WaffG in der WBK lösbar, wenn er (derzeit) gar kein Interesse an LW-Schießen hat? @TeFeKo01 was sagt Deine Behörde dazu? Gruß
  10. ... man liest und lernt ja nicht aus ? Wobei ich ergänzen möchte, dass man dass sicher nicht MUSS, den Sachverhalt in der Verkehrskontrolle oä aber sicher schneller glaubwürdig macht.
  11. Genau dafür ist doch aber der Passus in § 38 Ausweispflichten im WaffG vorhanden oder? (1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen: 1. seinen Personalausweis oder Pass und a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein, ..... g) im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 28 Absatz 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers und des Besitzberechtigten sowie das Datum der Überlassung hervorgeht, oder Selbst wenn man nicht (erlaubnisfrei) führt = transportiert und zuhause aufbewahrt, kann einem das doch im Falle einer Kontrolle hilfreich sein um die Herkunft der Waffe zu klären bzw. die fehlende zu erklären! Schönen Abend!
  12. Schönen Sonntag zusammen, ich nehme auch mal an, dass -zumindest bayerische- Gerichte auch aufgrund dieser "Empfehlung" so handeln ... Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Nr. 256 (1) Bei der Verfolgung von Straftaten nach dem Waffengesetz oder dem Ausführungsgesetz zu Art. 26 Abs. 2 GG (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) einschließlich der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen empfiehlt es sich, auch die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, namentlich die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), heranzuziehen. Klingt für mich jetzt zumindest mal plausibel, warum sie tun, was sie tun ... für Richtigstellungen bin ich selbstverständlich empfänglich ;-) Gruß MM
  13. ...anscheinend ...angeblich :-) aber kennen wir alle häufigste Ursache, auch weil einfach "Verschleißteil" ist der Filter. Versuche doch mal bei der Absaugung den Lüftungskanälen/-rohren zu folgen... Filter auswaschen, mit Druckluft auspusten oder neue kaufen Sollte das nicht fruchten oder vorhanden sein, sieh nach dem Abluftmotor, wie German schon gesagt hat, da können da ja auch noch diverse Möglichkeiten liegen... Und im schlimmsten Fall kostet es dann eben ... hören "die Oberen" wie Du sie nennst wohl am wenigsten gern ... die Schießstandrichtlinien legen fest, was eure RLT-Anlagen leiten können muss Viel Erfolg!!!
  14. Abend, wäre Akteneinsicht ggf. nach der möglicherweise vorhandenen Informationsfreiheitssatzung eures Landkreises/kreisfreien Stadt eine Option? Gruß MarschMarsch
  15. Also die WaffVwV sagt dazu ... 4.4 Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass (z.B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45), bleibt unberührt. Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate. Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten Jagdschein unterstellt werden. Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen, die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3. Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen. Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern. Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 Satz 1 gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Auch hier noch ein ganz brauchbarer Artikel zum Thema: https://german-rifle-association.de/waffenrecht-fortbestand-des-beduerfnisses/ Gruß
  16. Wir alle wissen, dass wir (Männer) keine Anleitungen lesen
  17. Mir wurde vom Waffenhändler beim Versand gar das Erwerbsdatum in die WBK eingetragen ... was ein Tag vor dem wirklichen Erwerb war ... ärgerlich, wenn auch nicht relevant! Ich fands unmöglich!!!
  18. Abend zusammen, ...sagt mal, gibt es keine Möglichkeit das ändern zu können...? Wenn ich niemand habe, der mir das zeigen kann, "kleiner Sachkundekurs" oder dergleichen ... man sollte meinen, es gibt hier bundesweit Bedarf. Wenn ich so manchem Käufer beim Händler zusehe, wie er SRS-Waffen handhabt, würde ich mir durchaus wünschen, er würde noch sachkundig werden oder wehrpflichtig eingezogen Die Teilnahme an Kursen im Verteidigungsschießen, ist unabhängig vom nicht vorhandenen Angebot mit SRS-Waffen, nach AWaffV auch nicht möglich, sofern man keinen behördlichen Hintergrund, einen "echten" WS hat oder die Behörde dies einem Jäger oder Schütze mit persönlicher Gefährdung gestattet... Aber zum "Ändern-wollen" (abgesehen von sinnig/unsinnig) fehlt wohl einerseits die Nachfrage und andererseits dann wohl auch der politische Wille die ungeliebten KWS-Besitzer qualifizieren zu wollen ... eigentlich ein Unding ... erst ein doofes Stück Papier in die Welt setzen und bei offensichtlichem Missstand der Qualifizierung den Kopf in den Sand setzen oder alles in Frage zu stellen
  19. Abend, genau genommen ging es um die Zuverlässigkeit, welche dem (vmlt.) Jäger wegen mangelnder Vorsicht, Sachgemäßheit und Aufbewahrung den Garaus gemacht hat. Die Entscheidung ist hier einsehbar ... http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=030314B6B36.13.0 Grüße MM
  20. Ist der Begriff "ungeladen" eigentlich bewusst, hinterlistig eingeleitet worden oder liegt hier unsaubere Arbeit zugrunde??? Entwurf AWaffV § 13 (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist; Wo fragt man bezüglich der Intention nach? Beim BMI? Grüße MM
  21. sorry, CR? Meinst Du die Statuten der Verbände? Ich bin ja ein Freund faktenbasierter, unumkehrbarer "Phrasen" :-)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.