Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenverbotszone


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Der Rechtsstaat dokumentiert damit ausdrücklich seinen Willen, sowohl die Häufigkeit als auch die Heftigkeit von Gewalteskalationen merklich einzudämmen,"

 

soll heissen,...... wir sind eh machtlos, aber der Wille war da,.....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Schwertmaid:

hmpf... das ist zwar 5km weg... aber was, wenn man als Jäger oder Sportschütze da wohnt!?

Zitat

Ausnahmen?

  • Anwohner in der Waffenverbotszone dürfen Waffen/gefährliche Gegenstände nur mit sich führen, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden, das heißt in einem verschlossenen Behältnis.

 

Die Frage ist: Gilt das auch für Anlieger?

Bearbeitet von howagga
Geschrieben

Was macht ein Nicht-Anwohner, der im restlichen Bereich der Stadt sein Schweizer Taschenmesser dabei hat, und dort (rein, weil er von A nach B will) durch muss? Es jedesmal wegwerfen?

 

Und die 15 Jährige, die aus gutem Grund seit einiger Zeit Pfefferspray mit sich führt? Wo deponiert sie es "in der Zone"? Und, binden die ihr dort zum Schutz eine Polizistin auf den Rücken?

 

Fragen über Fragen.    

  • Gefällt mir 6
  • Wichtig 3
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Schwertmaid:

 

nun... ist weit genug weg und ich muss auch nicht unbedingt da durch ;) 

 

So argumentiert man genau so lang, bis solche Schwachsinns-Zonen dann z.B. in einer Stadt "flächig" gelten. 

  • Gefällt mir 7
  • Wichtig 3
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb bumm:

 

Eine Unverschämtheit ist m.E. die folgende Passage aus der "Begründung", Zitat:

"...denn weder der Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, noch das durch ihr Mitführen latent vorhandene Gewaltpotential sind tolerabel."

 

D.h., Rentner Otto Mümmelmann mit seinem Schweizermesser, oder die 15jährige Jenny mit ihrem Pfefferspray, haben ein "latent vorhandenes Gewaltpotenzial"?

Weil sie ein kleines praktisches Taschenwerkzeug, oder ein anderweitig völlig legales und legitimes Abwehrwerkzeug mit sich führen?

 

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. 

  • Gefällt mir 7
  • Wichtig 12
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Wen es belastet, der kann als Leipziger ja auch an seine Fürsten schreiben und bei der nächsten Wahl seinem Ärger Ausdruck verleihen.

 

Ich habe die jetzt an der Tete sitzenden schon das lezte mal nicht gewählt aber genutzt hat es nichts und wird auch zukünftig so sein. Oder war bei Dir "Grün" alle ?

vor 12 Stunden schrieb erstezw:

Wegbleiben. Sein Geld wo anders ausgeben.

Das ist ziemlich einfach, wenn man keine "internationalen" Lebensmittel, Shischas oder Drogen kaufen will.

 

Gruß D.S.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie gesagt, noch einigermaßen "cool" kann man ggf. bleiben, wenn es um klein abgegrenzte, und ggf. noch recht "spezielle", Zonen geht. 

 

Kommt so was dann mal flächig in Stadtgebieten, oder umfasst (siehe z.B.: Hbf....) Bereiche, wo man fast zwangsläufig durch muss, dann ist das Geheule groß.

 

Mit kleinen Bereichen fängt es an.

 

 

Bearbeitet von karlyman
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben

Es gibt ja in Deutschland schon einige Bahnhöfe usw., die zur "Waffenverbotszone" erklärt wurden.

Wie sieht es nun aus, wenn ich mit der Bahn durch halb Deutschland reise und auf so einem Bahnhof lande?

Ich habe immer in Schweitzer Taschenmesser in der Hosentasche!

Würde man mir dann bei einer Kontrolle vorwerfen, ich hätte mich vorher informieren müssen??

 

Ist meine WBK und mein Jagdschein dan futsch??

Geschrieben (bearbeitet)

nur wenn du in das Raster passt, in welchem die Hüter der Ordnung kontrollieren.

 

An der Grenze zu den Niederlanden werden auch nur die zu Zeiten der Kontrolle herausgefischt, die ins Raster fallen.

Ältere "Herrschaften" bleiben eher unkontrolliert ? 

Bearbeitet von Schwertmaid
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb karlyman:

wird er genötigt, um die Zone ggf. einen Riesenbogen zu laufen.

Fahren mit dem Verbrenner hat auch Vorteile.

Geschrieben
Zitat

nur wenn du in das Raster passt, in welchem die Hüter der Ordnung kontrollieren.

 

Zwar sehr richtig, aber:

 

So fängt es immer an. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schwertmaid:

 

nur wenn du in das Raster passt, in welchem die Hüter der Ordnung kontrollieren.

 

Also nur wie bei lex Taschenmesser aka §42 wAffG. Dann gehe ich jetzt wieder weiter schlafen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb VP70Z:

Also nur wie bei lex Taschenmesser aka §42 wAffG. Dann gehe ich jetzt wieder weiter schlafen.

 

???????????????

???   Mich kanns nicht treffen   ???

??? Es zielt ja auf die Bösen ab ???

??? Sie wollen nur unser Bestes ???

???????????????

  • Gefällt mir 10
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schwertmaid:

nur wenn du in das Raster passt, in welchem die Hüter der Ordnung kontrollieren.

Jo, es hat sich schon immer als gute Idee erwiesen, den Rechtstaat zu schottern und sich darauf zu verlassen, dann man zu denen gehöre, die über dem Gesetz stehen...

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.