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IGNORED

Waffenverbotszone


bumm

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vor 8 Minuten schrieb Schwertmaid:

hmpf... das ist zwar 5km weg... aber was, wenn man als Jäger oder Sportschütze da wohnt!?

Zitat

Ausnahmen?

  • Anwohner in der Waffenverbotszone dürfen Waffen/gefährliche Gegenstände nur mit sich führen, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden, das heißt in einem verschlossenen Behältnis.

 

Die Frage ist: Gilt das auch für Anlieger?

Bearbeitet von howagga
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Was macht ein Nicht-Anwohner, der im restlichen Bereich der Stadt sein Schweizer Taschenmesser dabei hat, und dort (rein, weil er von A nach B will) durch muss? Es jedesmal wegwerfen?

 

Und die 15 Jährige, die aus gutem Grund seit einiger Zeit Pfefferspray mit sich führt? Wo deponiert sie es "in der Zone"? Und, binden die ihr dort zum Schutz eine Polizistin auf den Rücken?

 

Fragen über Fragen.    

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vor 4 Stunden schrieb bumm:

 

Eine Unverschämtheit ist m.E. die folgende Passage aus der "Begründung", Zitat:

"...denn weder der Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, noch das durch ihr Mitführen latent vorhandene Gewaltpotential sind tolerabel."

 

D.h., Rentner Otto Mümmelmann mit seinem Schweizermesser, oder die 15jährige Jenny mit ihrem Pfefferspray, haben ein "latent vorhandenes Gewaltpotenzial"?

Weil sie ein kleines praktisches Taschenwerkzeug, oder ein anderweitig völlig legales und legitimes Abwehrwerkzeug mit sich führen?

 

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. 

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vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Wen es belastet, der kann als Leipziger ja auch an seine Fürsten schreiben und bei der nächsten Wahl seinem Ärger Ausdruck verleihen.

 

Ich habe die jetzt an der Tete sitzenden schon das lezte mal nicht gewählt aber genutzt hat es nichts und wird auch zukünftig so sein. Oder war bei Dir "Grün" alle ?

vor 12 Stunden schrieb erstezw:

Wegbleiben. Sein Geld wo anders ausgeben.

Das ist ziemlich einfach, wenn man keine "internationalen" Lebensmittel, Shischas oder Drogen kaufen will.

 

Gruß D.S.

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Wie gesagt, noch einigermaßen "cool" kann man ggf. bleiben, wenn es um klein abgegrenzte, und ggf. noch recht "spezielle", Zonen geht. 

 

Kommt so was dann mal flächig in Stadtgebieten, oder umfasst (siehe z.B.: Hbf....) Bereiche, wo man fast zwangsläufig durch muss, dann ist das Geheule groß.

 

Mit kleinen Bereichen fängt es an.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Es gibt ja in Deutschland schon einige Bahnhöfe usw., die zur "Waffenverbotszone" erklärt wurden.

Wie sieht es nun aus, wenn ich mit der Bahn durch halb Deutschland reise und auf so einem Bahnhof lande?

Ich habe immer in Schweitzer Taschenmesser in der Hosentasche!

Würde man mir dann bei einer Kontrolle vorwerfen, ich hätte mich vorher informieren müssen??

 

Ist meine WBK und mein Jagdschein dan futsch??

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nur wenn du in das Raster passt, in welchem die Hüter der Ordnung kontrollieren.

 

An der Grenze zu den Niederlanden werden auch nur die zu Zeiten der Kontrolle herausgefischt, die ins Raster fallen.

Ältere "Herrschaften" bleiben eher unkontrolliert ? 

Bearbeitet von Schwertmaid
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vor 1 Stunde schrieb Schwertmaid:

 

nur wenn du in das Raster passt, in welchem die Hüter der Ordnung kontrollieren.

 

Also nur wie bei lex Taschenmesser aka §42 wAffG. Dann gehe ich jetzt wieder weiter schlafen.

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vor 3 Minuten schrieb VP70Z:

Also nur wie bei lex Taschenmesser aka §42 wAffG. Dann gehe ich jetzt wieder weiter schlafen.

 

???????????????

???   Mich kanns nicht treffen   ???

??? Es zielt ja auf die Bösen ab ???

??? Sie wollen nur unser Bestes ???

???????????????

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