Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Mittelalter:

Das ist jetzt aber nicht dein Ernst?

@MausebaerHier bei uns stehen jeden Tag im Polizeibericht abgenommene Einhandmesser bei unbescholtenen / unauffälligen Bürgern.

 

 

Also, das "bis dahin unbescholten" schützte da sicherlich niemanden....

Man kann aber auch so interpretieren: Wenn jemand dabei "sehr unauffällig" ist, passiert ihm diesbezüglich auch nichts...  :rolleyes:

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Joseg:

Wenns im Internet steht dann war das so sicher wie in der Bild.

 

Belegt sind einzelne Fälle von Soldaten bzw. ehemaligen Soldaten mit den Messern in der Freizeit. 

Die Soldaten waren im Zug auf der Heimreise.

Praktisch alle wurden beanzeigt.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb WOF:

Die Soldaten waren im Zug auf der Heimreise.

Praktisch alle wurden beanzeigt.

 

Solchen gefährlichen Mördern (das war doch korrekt so, dass in Deutschland die Auffassung "Soldaten sind Mörder" von ganz oben abgesegnet worden ist, richtig?) sollte man keineswegs gestatten, solche gefährlichen Mordwaffen zu besitzen!

 

Hier muss der Staat endlich handeln, und das verbieten! Immerhin geht es hier um unsere Kinder!

Geschrieben (bearbeitet)

Das war ca 2008

Mein Kommander fragte mich damals, ob ich nicht etwas übertreibe, als ich ihn darauf hinwies.

 

Ich hab ihn blos gefragt, ob er wirklich 50+ disziplinare Ermittlungen in der Statistik haben will. Dann hatte er auch Lust zu reagieren

Bearbeitet von Schleifalot
Tippfühler
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb karlyman:

 

Also, das "bis dahin unbescholten" schützte da sicherlich niemanden....

Man kann aber auch so interpretieren: Wenn jemand dabei "sehr unauffällig" ist, passiert ihm diesbezüglich auch nichts...  :rolleyes:

Muss man auch sagen, ich bin genau null mal in meinem Leben gefilzt worden... Könnte rein theoretisch mit eine verdeckten Schusswaffe rum laufen ohne je beheligt worden zu sein und das nicht nur in der CH.

Geschrieben

Ich wundere mich seit 10 Jahren, daß kein Verband oder Hersteller den anerkannten Zweck im 42 durch geeignete und passend eingeleitete OWI Verfahren hat gerichtlich prüfen lassen.

Geschrieben
Am 26.10.2018 um 17:49 schrieb joker_ch:

Muss man auch sagen, ich bin genau null mal in meinem Leben gefilzt worden... 

 

2 nächtliche Kfz-Anhaltekontrollen (Fahrerlaubnis, Fahrzeugschein... Vielen Dank und gute Fahrt) - das war meine bisherige "Kontrollbilanz auf der Straße". 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb iVm:

 

Das mit dem Bw-Einhand-Taschenmesser ist mittlerweile durch Erlass des BMVg eindeutig klargestellt. 

Das Messer ist Teil der Uniform. Es ist als solches im Dienst sowie auf dem Weg zum und vom Dienst nicht vom Führverbot des deutschen WaffG erfasst.

 

Das eigentlich irrwitzige aber ist, dass es in D eines solchen Erlasses bedurfte....

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb karlyman:

Das eigentlich irrwitzige aber ist, dass es in D eines solchen Erlasses bedurfte....

Wurden die damals beteiligten tapferen Polizisten für ihren erfolgreichen und vor allem heldenhaften Einsatz um die Sicherheit des Vaterlandes wenigstens befördert?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Im Moment nicht, aber m.W. war der einschlägige Erlass des BMVg von 2009 (so ca. 1 Jahr nach Inkrafttreten des § 42a WaffG am 01.04.2008). 

 

War das der hier:

 

BETREFF: INFORMATION FUER DIE TRUPPE

HIER: MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX-

BEZUG:
1. SCHREIBEN INNENMINISTERIUM SCHLESWIG-HOLSTEIN VOM 04.06.2009
2. ZDV 37/10, KAP. 1, ANL. 4 UND 5
3. FSCHR BMVG - FUE S I 3 - TRAGEN DES FELDANZUGS, TARNDRUCK AUSSER DIENST UND AUSSERHALB UMSCHLOSSENER MILITAERISCHER ANLAGEN - VOM 22.10.1997|

GEMAESS PARAGRAPH 42A ABS. 1 NR. 3 WAFFENGESETZ (WAFFG) IST DAS FUEHREN VON SOG. EINHANDMESSERN, ZU DENEN AUCH DAS BW-EINHANDMESSER –VICTORINOX GEHOERT, GRUNDSAETZLICH VERBOTEN
DAS MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX- IST LEDIGLICH ZUR DIENSTLICHEN NUTZUNG DURCH SOLDATINNEN UND SOLDATEN DER BUNDESWEHR GESTATTET. ES GREIFT DIE BEFREIUNG DES PARAGRAPH 55 ABS. 1 NR. 2 WAFFG, WONACH DAS WAFFG AUF DIE BEDIENSTETEN DER BUNDESWEHR NICHT ANZUWENDEN IST, SOWEIT SIE DIENSTLICH TAETIG WERDEN. DER DIENSTLICHE ZUSAMMENHANG IST GEMAESS ZDV 37/10 AUCH DANN GEGEBEN, WENN DER FELDANZUG, TARNDRUCK, AUSSERHALB MILITAERISCHER LIEGENSCHAFTEN GETRAGEN WERDEN DARF.DA DAS BW-EINHANDMESSER GEMAESS ZDV 37/10 - ANZUGORDNUNG FUER DIE SOLDATEN DER BUNDESWEHR - IM FELDANZUG MITZUFUEHREN IST, DARF DIESES DURCH HEERESUNIFORM-UND LUFTWAFFENUNIFORMTRAEGER, IN DEN NACHFOLGEND ABSCHLIESSEND AUFGEZAEHLTEN FAELLEN MITGEFUEHRT WERDEN: AUF DEM WEG VOM UND ZUM DIENST (DIENSTORT/WOHNORT/WOCHENENDHEIMFAHRT),AUF DEM WEG ZWISCHEN MILITAERISCHEN LIEGENSCHAFTEN IM STANDORTBEREICH,FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN AUF DEM WEG VOM UND ZUM DIENST,. FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN WAEHREND DER DIENSTZEIT, DIE DER ZUSTAENDIGE VORGESETZTE GENEHMIGT HAT.
VERSTOESSE GEGEN DAS FUEHRUNGSVERBOT KOENNEN ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT MIT BIS ZU 10000 EURO GELDBUSSE GEAHNDET WERDEN.
ICH BITTE DIE SOLDATINNEN UND SOLDATEN IN GEEIGNETER WEISE ZU UNTERRICHTEN.
IM AUFTRAG
GEZ G.

Geschrieben

P.S.:

Wer übrigens auf das arretierbare Victorinox dieser Größe (111 mm-Griffschalen), ebenfalls in grüner Militärausführung, steht - es aber vorzugsweise in "Zweihandöffnungs-Version" (also mit klassischem Nagelhau in der Klinge) haben will:

 

Ein solches gibt es als niederländische Armeeausführung. Ein solches NL-Armeemesser habe ich mal auf eGun ergattert. Müsste es sicherlich immer mal wieder auf dem Gebrauchtmarkt geben. 

Geschrieben
Am ‎26‎.‎10‎.‎2018 um 10:36 schrieb Mittelalter:

Das ist jetzt aber nicht dein Ernst?

Hier bei uns stehen jeden Tag im Polizeibericht abgenommene Einhandmesser bei unbescholtenen / unauffälligen Bürgern.

@Mausebaer dokumentiert das auch regelmäßig hier:  https://forum.waffen-online.de/topic/451652-deutschland-ist-wieder-etwas-sichererer-geworden/

Und da wurden jeweils harmlose Spaziergänger grundlos gefilzt??

Geschrieben
Am ‎26‎.‎10‎.‎2018 um 09:27 schrieb WOF:

Gab es da nicht mal ein ganzes Battalion Soldaten

denen Ihr dienstliches Taschenmesser abgenommen

wurde (incl. Anzeige latürnich)...

Wenn ich mich richtig erinnere war das mal auf einem Flughafen nach einer Rückkehr aus einem Kriegseinsatz.

Geschrieben

Und da wurden in D Bw-Einsatzheimkehrer gefilzt....? Realsatire...

(In USA würden aus dem Einsatz heimkehrende Truppen eher mit "thank you for serving" zurück in der Heimat begrüßt)

 

Aber was soll's, das  Thema scheint jedenfalls (auch wenn ein Nachgeschmack bleibt) "gegessen" zu sein.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

Und da wurden jeweils harmlose Spaziergänger grundlos gefilzt??

Uwe, ernsthaft?

 

Glaubst du, die 77 jährige Oma wäre eine Gefahr für Deutschland geworden?

https://forum.waffen-online.de/topic/451652-deutschland-ist-wieder-etwas-sichererer-geworden/?page=36&tab=comments#comment-2722382

 

Oder das Zufallsopfer hier:

https://forum.waffen-online.de/topic/451652-deutschland-ist-wieder-etwas-sichererer-geworden/?page=33&tab=comments#comment-2704493

 

Oder liegt deine Betonung auf Spaziergänger? Zumindest Fußgänger hatten wir auch schon öfters im Thread:

Weinhändler mit Kellnermesser

 

Gut.. Jugendliche sind natürlich per se schon gefährlich...

https://forum.waffen-online.de/topic/451652-deutschland-ist-wieder-etwas-sichererer-geworden/?page=34&tab=comments#comment-2714209

 

Die waren Nachts unterwegs... Deshalb in deinen Augen wohl keine Spaziergänger sondern vermutlich zwielichte Gestalten...

https://forum.waffen-online.de/topic/451652-deutschland-ist-wieder-etwas-sichererer-geworden/?page=33&tab=comments#comment-2706028

 

 

Hättest Du innerhalb einer Minute selber nachlesen können... Aber gut... Was nicht sein kann, kann halt nicht sein :allesgute:

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

Uwe, ernsthaft?

Ja, ich sprach von einfachen unauffälligen Spaziergängern und nicht von Personen die sich selbst ins Abseits "schießen".

 

Zitat

 Normale Verkehrskontrolle und sichtbares Messer in der Ablage.

Zitat

Auch hier die Verkehrskontrolle.

Zitat

Oder liegt deine Betonung auf Spaziergänger? Zumindest Fußgänger hatten wir auch schon öfters im Thread:

Weinhändler mit Kellnermesser

Wer öffentliche Gebäude betritt weiß dass dort jeder kontrolliert wird.

Zitat

Schießen mit Softair Waffen und Jugendschutz- bzw. Verdachtskontrolle.

Zitat

Die waren Nachts unterwegs... Deshalb in deinen Augen wohl keine Spaziergänger sondern vermutlich zwielichte Gestalten...

https://forum.waffen-online.de/topic/451652-deutschland-ist-wieder-etwas-sichererer-geworden/?page=33&tab=comments#comment-2706028

Personenüberprüfung bestimmt nicht ohne Verdacht oder Anlaß.

Zitat

Hättest Du innerhalb einer Minute selber nachlesen können... Aber gut... Was nicht sein kann, kann halt nicht sein :allesgute:

Ich habe alles gelesen, aber keinen normalen unauffälligen Spaziergänger entdeckt.

Wer in seinem Auto sichtbar ein Messer zu liegen hat? Selbst ein Baseballschläger (Sportgerät) in der Hutablage liegend bettelt doch förmlich um eine Kontrolle.

 

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb karlyman:

Und da wurden in D Bw-Einsatzheimkehrer gefilzt....? Realsatire...

Es scheint den Soldaten Spaß gemacht zu haben. Sonst hätten sie nicht mitgespielt, oder?

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.