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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


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Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Dragunov111:

Und was genau haben denn „alle Sachsen“ so an sich??

Das sach ich dir: "Mir Sachsen mer sinn helle, dass wees die ganze Weld und simmer man nich helle, so hammer uns verstelld."

 

Denn schlau sein und sich dumm stellen, geht immer, anders herum wird's schwieriger.^^

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb BigMamma:

 

 

Denn schlau sein und sich dumm stellen, geht immer, anders herum wird's schwieriger.^^

Mir kommt es aber so vor das sehr viele den schwierigeren Weg gehen. Ob in Berlin, Brüssel oder hier im Forum.

 

"Ich bin schlau: Ich weis das ich nichts weis - darum weis ich mehr als der der nicht weis das er nichts weis."

Geschrieben

Recht und Gesetz und so... meine Sachbearbeiterin kann jederzeit vorbei kommen. Die ist nett. Die Postbotin legt die Päckchen auch bei uns im Flur ab oder auf den Kühlschrank wenn wir nicht da sind. Genauso wie mein Nachbar sich die Drahtkastenfalle aus dem Pferdestall holt wenn er sie braucht. Meinen Ofen hab ich mit dem Schornseinfeger zusammen geplant, war gut. Auch der kann fegen, wenn wir nicht da sind, hat er auch schon gemacht. Die Spülmaschine wurde ausgetauscht während wir auf Arbeit waren. Sehr entspannt. Man kommt nach Hause und es ist gemacht. Was sollen die denn klauen? Ne Wurst? Man kann sich das Leben natürlich auch schwer machen, jedem seine Sache. Aber wird ja bei der Jagd auch immer moderner dieses meins meins meins. Ich besitze privat praktisch keine Wertgegenstände ausser den Waffen und das sind Präzisionswerkzeuge zur Nahrungsmittelgewinnung. Klar sind die weggesperrt, wäre sonst ja auch unpraktisch und Gesetzeswiedrig. Die Überregulierungswut betrifft mich natürlich auch in vielen, hauptsächlich beruflichen Bereichen. Das liegt an zu vielen unfähigen Politikern und an Leuten die im Amt sitzen und noch nie gearbeitet haben, ich meine in der freien Wirtschaft, aber eben nicht nur, es liegt auch an den Leuten, die alles übertreiben müssen wie der Vater dessen Sohn an die Waffe kam und sie missbraucht hat. Das ist ein Menschliches Problem, ob es ein schwerpunktmässig deutsches ist kann ich nur vermuten. Wenn ich die Angler sehe, da wird gefischt bis die Eimer voll sind, da wird nach Norwegen gefahren mit ner Kühltruhe im Anhänger um die maximal erlaubte Menge Fisch pro Person auch bestimmt aus zu führen. Der Norweger fährt raus, angelt so viel er braucht und hat dann Feierabend. Ich würde auch niemals tausende Kilometer fliegen, um dort ein Tier zu erlegen, dessen Fleisch ich dann da lassen muss, sehr kurios. Alles nicht sehr entspannt. Ich wundere mich manchmal.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb BigMamma:

Das sach ich dir: "Mir Sachsen mer sinn helle, dass wees die ganze Weld und simmer man nich helle, so hammer uns verstelld."

 

Denn schlau sein und sich dumm stellen, geht immer, anders herum wird's schwieriger.^^

Es ist immer ein Fehler sich selbst für schlauer als die anderen zu halten.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb BBF:
vor 11 Stunden schrieb BigMamma:

Das sach ich dir: "Mir Sachsen mer sinn helle, dass wees die ganze Weld und simmer man nich helle, so hammer uns verstelld."

 

Denn schlau sein und sich dumm stellen, geht immer, anders herum wird's schwieriger.^^

Es ist immer ein Fehler sich selbst für schlauer als die anderen zu halten.

Das geht aber hieraus nicht nicht hervor, es gibt keinen Bezug auf andere.

(Hervorhebung bei BBF durch mich)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb norbi4570:

Das geht aber hieraus nicht nicht hervor, es gibt keinen Bezug auf andere.

Doch, denn da man nicht alleine auf der Welt ist, impliziert sich das wenn man sich selbst als "helle" beschreibt.

Bearbeitet von BBF
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb BBF:

Obacht, da gehen die Meinungen wohl mittlerweile auseinander.

Welche lustige Truppe vertritt diese Meinung? Von den Holländern kenne ich das schon. Aber wer versucht das hier?

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb VP70Z:

Welche lustige Truppe vertritt diese Meinung? Von den Holländern kenne ich das schon. Aber wer versucht das hier?

Ob ich das darf oder nicht, warum sollte ich im Fall einer ANGEKÜDIGTEN Kontrolle denen ein geladenes 30er Magazin vor Augen führen? Warum überhaupt ein geladenes Magazin im Schrank haben bei einer Kontrolle ? Man kann auch um Ärger betteln.........................Wie der alte Jäger der seine geladene KW " schon immer " unter der Matraze  lagerte und die auch für die Kontrolle da  ließ.....weil das schon immer so war.......und weil er sonst nachts nicht schnell genug dran käme im Tresor.

WENN ich die schon rein lasse dann bin ich jede Beanstandung selber Schuld. Nur ich alleine. 

Geschrieben
Am 27.9.2018 um 22:10 schrieb weissblau:

Ich fand immer die... Wirtschaftswissenschaften sinnhaft...

Was hat denn Wirtschaft bitte schön mit Wissenschaft zu tun ? BWLer sind sicher vieles, aber mit Sicherheit keine Wissenschaftler... deren primäre Tätigkeit betsht aus dem auswendig lernen von Phrasen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb scynet:

... Der Norweger fährt raus, angelt so viel er braucht und hat dann Feierabend. ...

Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich. Der Norweger kann das auch jeden Tag aufs neue und nicht nur 14 Tage pro Jahr im Urlaub. Wenn ich nach Franken fahre, trinke ich dort auch nicht nur 1 Bier pro Tag und fahre dann zurück, nee, ich nehme noch 2 Kästen mit, damit ich für den Rest des Jahres auch was davon habe.

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

 

vor 6 Stunden schrieb PetMan:

Ob ich das darf oder nicht, warum sollte ich im Fall einer ANGEKÜDIGTEN Kontrolle denen ein geladenes 30er Magazin vor Augen führen?

Klugscheißmodus: Gefülltes, nicht geladenes, Magazin. Antwort: Weil man es darf, würde das genügen? Natürlich läßt sich das zig fach begründen, aber mich interessiert welche lustigen Leute sich das schon wieder einfallen lassen und harre der Antwort von @BBF Es liegt mir nämlich sehr grundsätzlich fern, den Herrscher zu belügen. Und mich selber auch nicht, übrigens.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb VP70Z:

Antwort: Weil man es darf, würde das genügen?

Und wenn ich es darf, warum sollte ich mich auf eine Diskussion mit den Kontrolleuren einlassen? Ich hatte mal Hosenträgergurte im Auto. Polizeikontrolle. Der sagt, die Gurte müssen eingetragen werden und die Plätze dahinter gestrichen! Ich sagte, nein, brauch ich nicht, weil die Gurte kann ich trennen, die alten Gurte sind noch drin, da brauch ich nix einzutragen.........Die ABE lag zu Hause.....Irgendwann hört er auf zu Diskutieren und geht 5 mal ums Auto, um einen Reifen zu finden der seiner Meinung nach abgefahren ist. Hätte er den nicht gefunden , hätte er was anderes gefunden. Wer suchet der findet.......Aus seiner Anzeige durfte er nachher die Sache mit dem Gurt wieder rausnehmen, der Reifen hatte aber weiter bestand. Und nur weil ich was gemacht habe was ich darf. Sollten nach der Umsetzung der EU Richtlinien die jetzt nicht verbotenen Magazine dann verboten werden wissen die Herren wenigstens wo welche liegen, wenn ich die bei der Kontrolle schön Präsentiere, nur weil " ich es darf ". Macht ihr mal, meine langen Magazine lägen mit Sicherheit nicht bei den Waffen , wenn bei mir eine Kontrolle käme......die lägen da noch nicht mal wenn keine angesagt wäre .

Geschrieben
Am 26.9.2018 um 23:24 schrieb P22:

Das wäre noch weniger mit Art. 13 GG zu vereinbaren.

 

Wichtige Erkenntnis :D

§ 36 (3) Wer  .... Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

 

Zack ... erledigt!

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb PetMan:

...Irgendwann hört er auf zu Diskutieren ...

Und das war der Fehler... man diskutiert mit den Vopos nicht... man lässt ihn seinen Mängelschein schreiben... und lässt das System den Rest erledigen... Widerspruch, Anwalt, Gericht, Anschiss für den Vopo... Ende.

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Tommy Danger:

§ 36 (3) Wer  .... Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

 

Zack ... erledigt!

Routinemäßige, anlasslose Kontrolle und dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit passt aber nicht zusammen.

 

Den selben Wortlaut findest du auch im Brandschutzgesetz deines Landes. Wenn deine Hütte brennt, dann darf die Feuerwehr deine Wohnung auch gegen deinen Willen betreten, da eine dingende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Um mal zu gucken ob du einen Rauchwarnmelder installiert hast, dürfen die nicht in deine Wohnung.

 

 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb PetMan:

meine langen Magazine lägen mit Sicherheit nicht bei den Waffen , wenn bei mir eine Kontrolle käme......die lägen da noch nicht mal wenn keine angesagt wäre .

Natürlich verstehe ich Deine Gedankengänge, Stimme Dir ja auch zu. Nicht provozieren. Aber bei einer unangekündigten Kontrolle ist der Diskussionsansatz eh raus. Bei meiner Kontrolle letztens haben die Magazine im Schrank Null interessiert. Man kann nicht sehen ob gefüllt oder nicht. Wurde auch nicht gefragt. Nur die Munition wurde logischerweise in den Kartons und lose in Schalen (Wiederlader) gesehen. Darauf war die Antwort: 1er Schrank dürfen Sie ja eh zusammen lagern. Vielen Dank, entschuldigen Sie bitte nochmal die Störung und noch einen schönen Abend. Freundliche Verabschiedung und alles war Top. Fand es ok. Machen ja auch nur Ihren Job. Dafür waren die beiden aber wie gewohnt sehr freundlich und dankbar für die Kooperation.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb VP70Z:

Welche lustige Truppe vertritt diese Meinung? Von den Holländern kenne ich das schon. Aber wer versucht das hier?

Wurde nicht hier im Thread  NRW, Düsseldorf genannt? Oder erzählt ... da Geschichten vom Pferd?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Routinemäßige, anlasslose Kontrolle und dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit passt aber nicht zusammen.

 

Den selben Wortlaut findest du auch im Brandschutzgesetz deines Landes. Wenn deine Hütte brennt, dann darf die Feuerwehr deine Wohnung auch gegen deinen Willen betreten, da eine dingende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Um mal zu gucken ob du einen Rauchwarnmelder installiert hast, dürfen die nicht in deine Wohnung.

 

 

 

Waffenaufbewahrung eben doch.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb BigMamma:

Und das war der Fehler... man diskutiert mit den Vopos nicht... man lässt ihn seinen Mängelschein schreiben... und lässt das System den Rest erledigen... Widerspruch, Anwalt, Gericht, Anschiss für den Vopo... Ende.

Vor allem falls der Vopo mal Recht haben sollte, ist das ein sehr probates Mittel ....... ?

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Tommy Danger:

§ 36 (3) Wer  .... Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

 

Zack ... erledigt!

Was „Zack ....erledigt!“?

 

Auch wieder nicht richtig gelesen bzw. verstanden?

Unser Genosse aus dem Rheinland (MP%) hat hier gepostet, dass auch Sprengpappeninhaber anlasslos gegen ihren Willen in ihrer Wohnung geprüft werden dürfen. Dass ist aber unzutreffend. Ebenso unzutreffend wie es bei der Waffenaufbewahrung ist (aus der Perspektive der Grundrechte). Bei letzterer wird jedoch der Hebel „Unzuverlässigkeit“ gezogen (einfaches Recht), falls man - je nach Bundesland - ein oder mehrmals bei einer anlasslosen angekündigten Kontrolle nicht mitspielt.

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