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IGNORED

WBK trotz "jugend Sünde"


DerTechniker

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Hallo liebes Forum, ich hoffe mal ich bin in dieser Rubrik richtig:hi: da ich nun voraussichtlich bald mit meinem Studium fertig bin und endlich wieder in eine größere Stadt mit Schützenverein ziehe,

wollte ich aufgrund von Technikbegeisterung an älteren Langwaffen und Spaß an der Freude in einem Schützenverein beitreten.

 

Kurz zu meiner Person: Ich bin 26 Jahre alt und habe bereits ein paar Mal Im Schützenverein die Möglichkeit mit Unterhebelrepetierer schießen zu dürfen genossen.

Zudem habe ich als kleiner "Stöpsel", immer mit einem Luftdruckgewehr im Garten auf Zielscheben schießen dürfen und relativ viel Spaß dabei gehabt (mein Opa war Förster und Jäger) und wir hatten einen weitläufigen Garten.

 

Natürlich würde ich gerne nach dem ich einige Zeit im Schützenverein war, dann auch mal die Möglichkeit haben einen eigenen Unterhebelrepetierer zu erwerben. Jedoch habe ich Angst das ich erst gar keine WBK bekomme. Da ich in meiner Jugend

einmal ein kleineren Zusammenstoß mit der Polizei in Verbindung mit dem Besitz von BtM (0.5g Cannabis) hatte. Das Verfahren wurde übrigens wegen Geringfügigkeit nach §31a BtmG eingestellt und auch kein Konsum wurde nachgewiesen, so dass es auch gar nicht erst zu Problemen mit dem Führerschein kam.

Jedoch hatte ich vor 3 Jahren einmal einen kleinen Autounfall und nachdem die Polizei meine Daten durchgegeben hat, durfte ich erst einmal zum Drogentest, dieser war selbstverständlich negativ.

Mir stellt sich nun bloß aber die Frage inwieweit mir diese einmalige Jugendsünde aus dem Jahr 2012 einer WBK entgegensteht. Also inwieweit solche alten Delikte bei denen es Ja reintheoretisch nie zur Eintragung im Bundeszentralregister kam, sondern lediglich eine Akte beim Staatsanwalt erstellt wurde und evtl. eine Eintragung in das INPOL im Wege stehen kann.

 

Ich möchte nochmals betonen das Ich seit diesem Vorfall nie wieder wegen irgendetwas auffällig geworden bin und auch daraus gelernt habe.

Ich weiß das alles in dem Zusammenhang nicht gerne gesehen wird und ich ärger mich auch tirisch über meine damalige "Dumheit", aber im nachinhein kann mann es leider nichtmehr ändern.

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nicht falsch verstehen bitte oder als unhöflich ansehen, aber....

 

 

...auch zu Ferienbeginn gibts immer wieder haufenweise solche Anfragen...

 

....alle paar Wochen zwischen den Ferien ebenso....

 

 

... wie ich schon schrieb....... es gibt schon haufenweise "Jugendsünden und WBK"-threads..... inkl. allen für und widers......Führerschein ..Registergedöns usw. usf.!

 

 

 

 

 

 

such sie! lies sie! ....... da werden ALLE Deine Fragen beantwortet! inkl. Verweise auf die Gesetzeslage (nicht nur im Waffenrecht)!

....und sollte dann tatsächlich noch etwas unbesprochen sein......... meld Dich wieder.

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vor 6 Minuten schrieb alzi:

nicht falsch verstehen bitte oder als unhöflich ansehen, aber....

 

 

...auch zu Ferienbeginn gibts immer wieder haufenweise solche Anfragen...

 

....alle paar Wochen zwischen den Ferien ebenso....

 

 

... wie ich schon schrieb....... es gibt schon haufenweise "Jugendsünden und WBK"-threads..... inkl. allen für und widers......Führerschein ..Registergedöns usw. usf.!

 

 

 

 

 

 

such sie! lies sie! ....... da werden ALLE Deine Fragen beantwortet! inkl. Verweise auf die Gesetzeslage (nicht nur im Waffenrecht)!

....und sollte dann tatsächlich noch etwas unbesprochen sein......... meld Dich wieder.

Wow, Alzi....... Respekt!

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Naja Ferien sind relativ, würde ehr sagen Prüfungsphase^^

 

Zum thema genauer Infomieren, ja es ist mir bekannt das die Frage wohl bereits des öfteren gestellt worden ist, jedoch sind die antworten teils ehr solala.

Und Prinzipiel würde ich selber sagen was die rechtslage angeht --> Da wegen geringfügikeit fallengelassen --> Keine eintragung ins Bundeszentralregister --> da über 2 Jahre her auch kein Eintrag mehr im Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister --> und angeblich ist sowas nach 5 Jahren aus ausm INPOL raus --> angeblich mitlerweile nun weise Weste. Aber wie das nun alles in der Realität ist :unknw:. Habe halt immernoch das Gefühl da könnt iwo noch was stehen.....

 

Hab halt mal gehoft das vlt einer mit Erfahrungen in dem berreich Antwortet, da alle Themen ja meist ehr so ausgehen ala kann sein, kann aber auch net sein ;)

 

Aber schonmal schön zu sehen das hier wohl alle ganz lustig drauf sind^^ 

 

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Gibt eigentlich nur 2 Wege:

 

1. Du fragst vorher jemanden (vielleicht nicht gerade bei der Behörde, wo du beantragst) oder

 

2. Du beantragst und weißt dann bescheid.

 

Mit Jugendsünde bist du etwas beschönigend, ich dachte da so an das Alter von 15 Jahren. 2012 warst du aber schon 20, also volljährig.

 

Ich würde Variante 2 wählen.

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Naja dann wäre ja wohl die leichteste und günstigste Art herauszufinden, ob mittlerweile einem solchen Erwerb was im Wege stehen könnte, da ja das Verfahren wohl relativ ähnlich ist,wäre die Beantragung eines kleinen Waffenscheines (auch wenn ich so nen Teil eigentlich nicht wirklich sinnvoll finde).

Aber nochmal zum Verständnis, Prinzipiell dreht es sich bei sowas ja um §6 Absatz 2, wo die persönliche Eignung aufgrund von Sucht in Frage gestellt wird. Aber da wiegesagt niemals von Konsum die Rede war und auch die Führerscheinstelle gelegentlichen Konsum o.ä nicht in Betracht gezogen hat, sollte es doch prinzipiell auch falls noch iwo ein Eintrag existieren sollte aufgrund des Alters des Eintrages unrealistisch sein meine persönliche Eignung nach der Zeit noch in Frage zu stehen.

 

Also wie gesagt wäre dankbar, wenn jemand etwas Ähnliches hinter sich hatte und genauer Bescheid weiß.

 

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vor 4 Minuten schrieb DerTechniker:

Aber da wiegesagt niemals von Konsum die Rede war und auch die Führerscheinstelle gelegentlichen Konsum o.ä nicht in Betracht gezogen hat, sollte es doch prinzipiell auch falls noch iwo ein Eintrag existieren sollte aufgrund des Alters des Eintrages unrealistisch sein meine persönliche Eignung nach der Zeit noch in Frage zu stehen.

IMHO kann gerde eine "Waffenbehörde" das ganz anders sehen und hier auch fristen bis zu 10 jahren heranziehen...

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Anscheinend macht Dir Schießen doch Spaß - oder? Dann such Dir einen netten Verein, werde Mitglied, fang an. Nach 6 Monaten kannst Du dann bei der Behörde einen Antrag auf Erteilung einer WBK stellen mit dem Vermerk, dass die Bescheinigung des Vereins nachgereicht wird. Im Worst-Case hast Du 12 Monate ein tolles, faszinierendes Hobby ausgeübt und Dein Antrag wird abgelehnt. Spaß macht es trotzdem. 

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vor 3 Minuten schrieb Olga von der Wolga:

Das wäre genau der richtige Weg.

 

Und @DerTechniker

Der Satzbau und die Rechtschreibung deiner Beiträge sind irgendwie verdächtig. Irgendwas stimmt da nicht.

Keine Ahnung was genau du mit der Ausage sagen möchtest, aber werde wohl so verfahren wie Harry vorgeschlagen hat.  Zum Thema Satzbau ist es gut möglich, das der vlt grad nicht so sortiert wirkt, weil ich grad bisl ausgelaugt vom lernen bin^^ . Vlt auch an meiner Legasthenie, hab trotzdem BWL Studium (bald) und Ausbildung ohne probleme gepackt. 

aber @Olga von der Wolga jetzt hast mich eigentlich neugierig gemacht, was meinst du? :D

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vor 3 Minuten schrieb Olga von der Wolga:

Du weisst schon, dass du nur Handelsware bist, oder?
Für jeden Profilbesucher bekomme ich ein regelmäßiges Einkommen in Höhe von 10,- mntl..

Ist doch gut für dich XD. Aber das beantwortet die Frage nicht ^^

Ach cooles GIF übrigens.

Bearbeitet von DerTechniker
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vor 5 Stunden schrieb DerTechniker:

Also wie gesagt wäre dankbar, wenn jemand etwas Ähnliches hinter sich hatte und genauer Bescheid weiß.

Das dürfte Dir auch wenig bringen. Die Konstruktion in unserem Waffenrecht "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" ist so schwammig, daß sie gar nicht konsistent ausgelegt werden kann. Du kannst, wie von Harry vorgeschlagen, einfach Spaß am Schießen haben und dann einen Antrag stellen. Wenn der abschlägig beschieden wird, kannst Du Dir abhängig von Deinem Budget an Geld, Zeit und Nerven natürlich den Rechtsweg überlegen.

 

So rein logisch betrachtet (auch wenn das ein Fehler sein mag) würde ich übrigens nicht darauf herumreiten, daß Dir kein Konsum nachgewiesen wurde, denn die Alternative wäre ja wohl Handel, und das ist wegen des Verbots eben ein Feld, das von der mehr oder minder organisierten Kriminalität samt gewalttätiger Revierstreitigkeiten beeinflußt wird... 

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vor 9 Stunden schrieb DerTechniker:

 --> und angeblich ist sowas nach 5 Jahren aus ausm INPOL raus -->

Richtig, angeblich.

Auch ohne Sünden kann es zu weiteren Eintragungen kommen die die Speicherfrist verlängern.

Beantrage bei deinem zuständigen Polizeipräsidenten formlos die Löschung aller gespeicherten Daten und du bekommst eine Antwort ob etwas gespeichert wurde oder nicht und ob es gelöscht wird oder warum nicht.

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Der WBK steht da doch absolut nichts im Wege und niemals nimmer und auch nicht vielleicht

vor 12 Stunden schrieb Weinberger:

(vielleicht nicht gerade bei der Behörde, wo du beantragst)

die Behörde darauf ansprechen. Die bekommen Daten (aus dem BundesZentralRegister und anderen Registern etc. bzw. Tipp von Uwe) vorgelegt in denen was steht oder nichts. Willst du selber wissen, ob da noch was über dich schlummert, hole dir die Auskünfte selber (Auskunft BZR usw.).

Bearbeitet von Nakota
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@DerTechniker 

Mach es doch so, wie es Callahan gesagt hat: geh schießen, hab Spaß und mach dir keinen Kopf. 

Ich denke, dass du zu 99 Prozent keine Probleme haben wirst.

Zu 100 Prozent kann man es jedoch nicht sagen, da jede Behörde auch anders verfährt, Rechtslage hin oder her.

Geh nicht auf die Waffenbehörde und leer denen dein Herz aus, das kann anders enden, als du willst.

 

Viel Spaß bei unserem schönen Hobby.

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Moin!

1. Den Rat von Uwe befolgen bezüglich Inpol und Datenauskunft/Löschung

2. Netten Verein suchen und Sachkunde machen

3. Forum Waffenrecht beitreten und Waffenrechtschutz abschließen

4. Nach Vorliegen der verbandsbescheiningung WBL beantragen. Wird schon klappen ;-)

 

frogger

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vor 15 Stunden schrieb DerTechniker:

wäre die Beantragung eines kleinen Waffenscheines (auch wenn ich so nen Teil eigentlich nicht wirklich sinnvoll finde).

Dann beantrage ihn und wenn die Benachrichtigung zum abholen kommen sollte ziehst Du den Antrag zurück. (Der SB und/oder Gutmenschen haben Dich davon überzeugt daß der doch gar nicht gut sei) Ob die Gebühren dadurch niedriger ausfallen wirst Du dann sehen bzw. solltest Du im Gebührenverzeichnis der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde finden.

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vor 12 Minuten schrieb VP70Z:

Dann beantrage ihn und wenn die Benachrichtigung zum abholen kommen sollte ziehst Du den Antrag zurück. (Der SB und/oder Gutmenschen haben Dich davon überzeugt daß der doch gar nicht gut sei) Ob die Gebühren dadurch niedriger ausfallen wirst Du dann sehen bzw. solltest Du im Gebührenverzeichnis der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde finden.

Vor Bezahlung der 50,- € Gebühr passiert gar nichts, die sind dann weg.

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vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo Techniker

 

Der einfachste sichere Weg um Sicherheit zu erlangen: beantrage den kleinen Waffenschein. Bekommst du den, steht einer "richtigen" WBK nichts im Wege.

 

Steven

Ist nicht sicher und auch nicht kostenlos.

Bei Ablehnung ist das dann auch in der Waffenbehörde registriert.

 

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Hierzu hätte ich eine Frage da ich auf der Seite nicht ganz Durchsteige.
Muss man den Waffenrechtsschutz seperaten abschließen oder ist er in der Privaten-Mitgliedschaft inklusive?
Die Versicherung musst du einzeln abschließen. 60€ kostet der Spass pro Jahr.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk

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