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IGNORED

KK eintragen auf einen Bekannten


felix9mm

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Hallo zusammen,

 

ich bin neu und hoffe das mein Thread hier an der richtigen Stelle ist.

 

Ich bin seit einiger Zeit in einem Schützenverein aktiv, da mir das Schießen eine Menge Spaß macht habe ich vor, dies auch weiterhin zu machen.

Vor kurzem erhielt ich von einem Vereinsmitglied das Angebot zwei sehr hochwertige KK-Gewehre für einen günstigen Preis zu bekommen, da er selbst vor hat seine WBK abzugeben. Da ich aber noch nicht volle 12 Monate Mitglied im Verband bin, kann ich mir noch keine WBK ausstellen lassen.

 

Daraufhin habe ich einen Bekannten(Sportschütze) gefragt, ob er die zwei Gewehre bis zu meinen vollen 12 Monaten bei sich einträgt und sie für mich verwahrt. Dieser war sich jedoch unsicher, wie es mit den Bedürfnissen läuft, da er selbst bereits ein KK-Gewehr besitzt und ob er dann ein Weiteres auch genehmigt bekommt wusste er nicht. Er schießt selbst Rundenwettkämpfe. Vielen Dank im voraus.

 

Mit freundlichem Schützengruß

 

Felix

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Büchsenhändler gibt es bei mir leider keinen, lebe auf dem Land.

Nein er hat wohl Probleme womit dem Amt keine Ahnung wieso...

Es handelt sich Einzellader.

Für den Preis der Gewehre lohnt es sich alle mal.

 

Muss dann mein Bekannter einfach eine Disziplin angeben und dass er bereits ein KK Besitz spielt keine Rolle. 

Wie verhält es sich mit dem Kaufvertrag da ich ja das Gewehr kaufe.

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vor 3 Minuten schrieb felix9mm:

Muss dann mein Bekannter einfach eine Disziplin angeben und dass er bereits ein KK Besitz spielt keine Rolle. 

Auf die gelbe WBK kauft man sich einfach eine entsprechende Waffe, wenn man die WBK mal  hat. Da muss er auf dem Amt gar nix angeben. Ich hab 4 KK Gewehre auf der/den WBK`s. Interessiert kein Schwein.

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dann frag nen Jäger :rolleyes:

 

 

 

dem Bekannten(Sportschützen) sei geraten mal wirklich sachkundig zu werden..........spielt aber eh keine Rolle, wenn der sowieso grade Ärger mit der Behörde hat .... evtl. mangels tatsächlicher Sachkunde? .... egal ....

 

 

1. werd schleunigst selbst sachkundig (und ich meine wirklich sachKUNDIG und nicht nur nen Wisch mit Stempel und Unterschrift in der Hand halten), dann weißt Du eigentlich fürs Erste bescheid!

2. der Verkäufer soll noch bissl warten bis Du die WBK hast, spart viel Ein- und Austragerei nebst etlicher Gebühren. Wenn er die Waffen nicht grade dringend abgeben MUSS, sollte das doch kein Problem sein.

3. Kaufvertrag brauchts waffenrechtlich nicht. nicht der Kauf ist waffenrechtlich von Belang, sondern der Erwerb! Sachkundige kennen den Unterschied. kann Dir also auch im Verein jeder WBK-Inhaber erklären .......*HUUUUST*

 

 

 

Bearbeitet von alzi
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vor 43 Minuten schrieb felix9mm:

[...] Da ich aber noch nicht volle 12 Monate Mitglied im Verband bin, kann ich mir noch keine WBK ausstellen lassen. [...]

Wieviel fehlt Dir denn?

Wenn die Behörde ein Interesse daran hat, dass der Verkäufer seine Waffen abgibt, dann würde ich mit denen reden.

Eventuell springen die über ihren Schatten (können sie in begründeten Ausnahmefällen).

Die Begründung können sie ja dann selbst schreiben.

Ein Freund mit gelöstem Jahresjagdschein geht auch.

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Wenn Du in einem Verein bist wird man Dir doch dort helfen und zwar praktisch!

Hier im Forum ist die Hilfe eher fraglich, da nicht alle Hintergründe bekannt sind und pauschale Antworten sind nicht Zielführend.

 

Die Jägervariante ist aber mit Sicherheit das einfachste.

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vor 28 Minuten schrieb felix9mm:

 

....geht  anderen Jüngschützen wie mir auch so..

vielen Dank für die zahlreiche Hilfe

was willst Du damit sagen? 

Es geht jedem so, da alles ganz genau im Gesetz und Vorschrift geregelt ist.

 

Ich empfehle erstmal Sachkunde zu machen, bevor Ihr versucht irgendwas irgendwie zu drehen.

Sachkunde tut nicht weh und hat auch noch keinem geschadet.

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@felix9mm Dein Bekannter kann das für dich machen, wenn er eine gelbe WBK besitzt. Er muss auch nicht für die beiden Gewehre ein Bedürfnis nachweisen. Bei ihm kommt jedoch die 2/6 Regelung zum tragen, d.h. man kann nur 2 Waffen pro 6 Monate eintragen lassen. Er kann sich dann also in dem Zeitraum nichts kaufen bzw eintragen lassen. Mit dem Kaufvertrag kenn ich mich nicht aus, rein waffenrechtlich ist wohl dann dein Kollege der Käufer und übt ja auch die Gewalt über die Waffen aus. Da musst du eben Vertrauen haben. Zu zahlen sind dann natürlich die Kosten der Ein-  und Austragung.

 

Warum suchst du dir nicht einen netten Büchser, der sie für dich gegen einen Geldbetrag verwahrt? Einen Büchser braucht man immer wieder, glaub mir... Und vielleicht verwahrt er dir die Waffen auch kostenlos, wenn du versprichst, einen größeren Posten Munition zu ordern :D

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Dein Kollege soll einfach zu seinem Sachbearbeiter gehen und sagen:

Hallo ich hab für einen Kollegen ohne WBK zwei Waffen erworben um die Einjahresfrist in §14 WaffG zu umgehen, die im Internet haben gesagt ich muss dafür kein Bedürfnis nachweisen, bitte eintragen. Klappt bestimmt.

 

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vor 18 Minuten schrieb schmitz75:

Dein Kollege soll einfach zu seinem Sachbearbeiter gehen und sagen:

Hallo ich hab für einen Kollegen ohne WBK zwei Waffen erworben um die Einjahresfrist in §14 WaffG zu umgehen, die im Internet haben gesagt ich muss dafür kein Bedürfnis nachweisen, bitte eintragen. Klappt bestimmt.

Was sabbelst du denn für ein Käse?

Wer sagt denn, dass der potentielle WBK Inhaber in der Erwerbsstreckung ist? Welche Behörde verlangt einen Bedürfnisnachweis auf Gelb, wenn es nicht der 181. KK–Einzellader ist?

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So ein Huckauf wegen eine günstig scheinenden Angebots bringt doch nichts. Wenn man die Kosten für Ein- und Austragung hinzurechnet, wird es doch wohl schon weniger lohnend sein. 

 

Zur Sache: Klar könnte jemand mit einer gelben WBK die Gewehre übernehmen. Im Grunde aber würde er seine Erlaubnis für Zwecke "mißbrauchen", für die sie nicht gedacht ist, der Hinweis kam weiter oben bereits. Am wenigsten Kopfzerbrechen bereitet es, die Zeit abzuwarten und sich dann auf dem Markt umzuschauen. Günstige Gelegenheiten kommen immer wieder vorbei.

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