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IGNORED

KK eintragen auf einen Bekannten


felix9mm

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Ich weiß nicht was bei euch die Eintragung kostet, bei mir sind es pro Waffe 20 Euro. Das Austragen kostet nichts. In meinem Fall würden wir von 40 Euro Mehraufwand reden.

Zu dem (akademischen) Missbrauchsargument sage ich nichts....:rolleyes:

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Wer sagt denn überhaupt das der temporär Übernehmende die Dinger nicht auch zum Sportschiessen nutzt? Wo bitte ist das ein Missbrauch? 

Haben die in Deutschland jetzt schon Schusszähler an den Waffen um nachzuweisen das sie die nutzen? Soweit ich weiss nicht. 

Für die ganz genauen kann er ja die Waffen übernehmen, nen Schuss mit abgeben und sie dann nicht 100% für sich passend finden und paar Wochen /Monate lang überlegen ob er sie behält und danach an den TS verkaufen. Ist rechtlich völlig sauber und wird in glaub jedem Verein so gehandhabt. 

Bearbeitet von Doggenrotti
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vor 11 Minuten schrieb P22:

pro Waffe 20 Euro. Das Austragen kostet nichts.

Du Glücklicher. 

 

Bei uns verlangen sie für die Eintragung auf gelb 47,-€, und für die Austragung den selben Betrag (außer man läßt sie austragen zur Vernichtung). Da bist Du bei knapp 200,-€ für den Spaß.

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vor 16 Minuten schrieb Fyodor:

Bei uns verlangen sie für die Eintragung auf gelb 47,-€, und für die Austragung den selben Betrag 

Wer hat den grünen Schützenkameraden gewählt? Ich habe seinen Vereinspräsi schon vor Jahren aufgefordert, er solle den rauswerfen und aus dem Verband werfen lassen. 

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vor 14 Stunden schrieb Jack Aubrey:

@felix9mm Dein Bekannter kann das für dich machen, wenn er eine gelbe WBK besitzt. Er muss auch nicht für die beiden Gewehre ein Bedürfnis nachweisen. Bei ihm kommt jedoch die 2/6 Regelung zum tragen, d.h. man kann nur 2 Waffen pro 6 Monate eintragen lassen. Er kann sich dann also in dem Zeitraum nichts kaufen bzw eintragen lassen. Mit dem Kaufvertrag kenn ich mich nicht aus, rein waffenrechtlich ist wohl dann dein Kollege der Käufer und übt ja auch die Gewalt über die Waffen aus. Da musst du eben Vertrauen haben. Zu zahlen sind dann natürlich die Kosten der Ein-  und Austragung.

 

Du hast eine waffenrechtliche Erlaubnis in D?

 

falls ja, bitte bring Dich mal auf den aktuellen Stand! kann nicht schaden.

 

 

sorry, aber.....wir sind hier schließlich in der Rubrik "Waffenrecht".....merkt man nur nicht bei Allen.

 

 

 

erbsenzählers grüße

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Bei uns war das bis vor gar nicht langer zeit von Amt zu Amt unterschiedlich. Mittlerweile hat das Saarland eine neue eigene Kostenverordnung. Billiger wurde nix. Eintrag auf Gelb glaub jetzt 18 Euro, vorher 12,78 Euro. Voreintrag Grüne mit Munitionserwerb irgendwas über 60 Euro, ab der 3. Waffe teurer. Eine Bundesweite Kostenverordnung gibt es nicht.

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@FyodorNicht mehr, bin geflüchtet in ein Nettoempfängerland. Die wAffenrechtsauslegung ist hier teilweise noch schikanöser aber die Gebühren sind bei gefühlt 40%. Da ich eh umschichte von Waffen in Munition lebe ich damit ganz gut.

Bearbeitet von Gast
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Also in Niedersachsen ist es soweit ich weiss einheitlich. 

Ein/Austrag/Ausstellung gelb: 25.56

Voreintrag grün : 40.96

Munerwerbsstempel : 12.78

Austragung 12.78 oder 25.56 (hab ich nie gemacht, die 3 grünen wurden immer voller) 

EFP 40.96,

Ausfuhrgenehmigung einmalig 10.23 für alle Waffen zusammen 

 

 

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Die Kostenfrage muss der TE für sich selbst beantworten.

 

Der Bund hat keine Kompetenz für die Gebühren. Die Länder machen es entweder landeseinheitlich über ein GebG (bspw. Saarland) oder überlassen es den Gemeinden/Landkreisen selbst, solche Gebühren und deren Höhe festzulegen (bspw. BW).

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vor 36 Minuten schrieb alzi:

 

Du hast eine waffenrechtliche Erlaubnis in D?

 

Ja, hab ich. 

Aber ernsthaft: was ist nicht richtig an meinen Ausführungen? Und er muss es seinem SB ja nicht auf die Nase binden.

Bearbeitet von Gast
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vor 56 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Aber ernsthaft: was ist nicht richtig an meinen Ausführungen?

sehr vieles und als Erbsenzähler würd ich sagen: fast alles!

 

vor 16 Stunden schrieb Jack Aubrey:

@felix9mm Dein Bekannter kann das für dich machen, wenn er eine gelbe WBK besitzt.

nö, das geht auch mit grüner WBK.

 

vor 16 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Er muss auch nicht für die beiden Gewehre ein Bedürfnis nachweisen.

doch das muss er können, es wird idR nur nicht explizit geprüft.

 

vor 16 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Bei ihm kommt jedoch die 2/6 Regelung zum tragen, d.h. man kann nur 2 Waffen pro 6 Monate eintragen lassen.

idR

 

vor 16 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Er kann sich dann also in dem Zeitraum nichts kaufen bzw eintragen lassen.

natürlich kann er! wurde doch auch in diesem thread schon explizit drauf hingewiesen, dass es waffenrechtlich einen Unterschied macht ob "kaufen" oder "erwerben". solltest Du wissen als Sachkundiger!

 

vor 16 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Mit dem Kaufvertrag kenn ich mich nicht aus,

das merkt man. aber auch hier wurde schon auf die waffenrechtliche Irrelevanz eines derartigen Vertrages hingewiesen! Sachkunde!

 

vor 16 Stunden schrieb Jack Aubrey:

rein waffenrechtlich ist wohl dann dein Kollege der Käufer

und nochmal: nö! weil das waffenrechtlich SCHNURZ-PIEP-EGAL ist!

 

vor 16 Stunden schrieb Jack Aubrey:

und übt ja auch die Gewalt über die Waffen aus.

eben! .... und nun nochmal ....... wo war da jetzt der Unterschied? ....waffenrechtlich...... (rhetorische Frage!!!!!!!)

 

vor 16 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Da musst du eben Vertrauen haben.

nö, weil das auch abseits des Waffenrechts deutlich geregelt ist! Eigentum/Besitz?

 

 

 

sonst noch Fragen? ....oh mannomann ....

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Hier noch einmal ein paar Zahlen aus Niedersachsen (zuständige Behörde Stadt ):

Neuausstellung WBK  56,- Euro

Ein- / Austrag WBK gelb 12,78 Euro

Regelabfrage / Aufbewahrungskontrolle 0! ( Landkreis 27,- Euro )

UB-Bescheinigungen / Pulverschein je 50,- Euro, Erweiterungen kostenlos

Apropos Zwischenlagerung. Ich habe schon öfters wettkampftaugliche Gewehre ( i.d.R. sehr günstig erworben ) erst auf

meine WBKs eintragen lassen. Sobald meine Kollegen ihre eigenen Wbks haben, überlasse ich ihnen die Waffen kostenneutral.

Vorteil, sie können in der Zwischenzeit mit den Waffen schon trainieren und Wettkämpfe schießen. Fördert das Gemeinschaftsgefühl

und der Forderung  nach der notwendigen Ausübung des Schießsports wird genüge getan.

 

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Alzi, idR suchst du einfach immer das Haar in der Suppe. Dass man Einzellader auf grün eintragen kann, ist klar. Macht idR nur kaum jemand. Ebenso ist es mit den anderen Punkten, die ich nicht 100 Prozent alzisicher formuliert habe. Ich halte also fest, dass es richtig ist, was ich geschrieben habe. Gut, dass du wie üblich einen Thread unnötig in die Länge ziehst.

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vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

Zumindest bei den Jägern ist das wohl nicht unüblich :crazy:

Stimmt. Ich war jetzt auf Sportschützen.

Der TS schreibt ja auch von einem Sportschützen.

Bearbeitet von Gast
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vor 54 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Alzi, idR suchst du einfach immer das Haar in der Suppe.

ne Haar in Suppe is nicht so meins.....ich zähle Erbsen.....ok, Haare spalten kann ich auch ......gerne doch!

vor 54 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Dass man Einzellader auf grün eintragen kann, ist klar. Macht idR nur kaum jemand.

Du hast doch unqualifiziert über Bedürfnisnachweise schwadroniert.......wie war das auf grün?

vor 54 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Ebenso ist es mit den anderen Punkten, die ich nicht 100 Prozent alzirechtssicher formuliert habe.

der alzi hat das WaffG geschrieben? wow!!!!! nochmal: in welcher Rubrik schreiben wir hier?

vor 54 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Ich halte also fest, dass es richtig ist, was ich geschrieben habe.

an der Titanic haben sich auch viele festgehalten..... was hats genutzt?....... blubb blubb......

vor 55 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Gut, dass du wie üblich einen Thread unnötig in die Länge ziehst.

heute schon in Spiegel geschaut?....... wer verbreitet denn hier Zeugs, das der Kommentierung bzw. der Präzisierung (will sagen: Korrektur!) bedarf?

 

 

 

 ------> Für jährliche Sachkundewiederholungsprüfungen !!! <------

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Am 25.7.2018 um 12:29 schrieb derholzhaeuser:

Hier noch einmal ein paar Zahlen aus Niedersachsen (zuständige Behörde Stadt ):

...

 

Die wenden offenbar noch immer die alte WaffKostV an (was übergangsweise noch zulässig ist, aber nur noch so ca. ein Jahr lang, da sie zum Oktober 2019 aufgehoben wird).

 

Jedes Bundesland hat sein eigenes Gebührenverzeichnis und in BaWü kalkuliert jede Waffenbehörde selbst die Gebühren, weshalb es da so große Unterschiede gibt.

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  • 3 Wochen später...

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