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IGNORED

Sachlage Verbot großer Magazine


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 18 Stunden schrieb EkelAlfred:

Es ist ja immer wieder rumgegangen, das Magazine mit > 10 Schuss für Lang- und > 20 Schuss für Kurzwaffen verboten werden sollen, zumindest für Menschen im

legalen Besitz passender Waffen. 

Rechtlich absurd! Wie wäre es mit Messerverboten für Muslime? Oder Verbot von Serienmörderfilmen für Erwachsene weißer Hautfarbe? Macheten Verbot für Menschen schwarzer Hautfarbe? Verbot von Breitreifen für Besitzer von Sportwagen? Verbot von 007 Filmen für alle Waffenbesitzer, welche eine Walther P99 haben?

Bearbeitet von LordKitchener
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Stellt sich für mich folgende Frage.

Wenn es darum geht das eine HA Langwaffe zur Kat A wird sofern sie Magazine Ü10 Schuss aufnehmen kann, dann werden fast alle HA Kat A.

Ich nutze z.B. ein 10er MagPul im AR15 aber ich KÖNNTE auch ein 30er nutzen.

Ergibt doch keinen Sinn.

Dann müssten alle Waffen nachträglich verbastelt werden sowie extra 10er Mags gebaut werden das keine 20er, 30er etc in den Schacht passen.

Oder versteht ich was falsch?

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Zitat

Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie

Die Europäische Union hat die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie beschlossen. Mit Ausnahme der Vorgaben für Nationale Waffenregister muss die EU-Feuerwaffenrichtlinie bis zum 14. September 2018 in nationales Recht umgesetzt werden.

Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html

Also spätestens am 14 September ist D-Day.

 

Zitat

Zudem sollte es den Mitgliedstaaten erlaubt sein, Einzelpersonen
zu Zwecken der nationalen Verteidigung, beispielsweise im Zusammenhang mit einer freiwilligen militärischen
Übung nach dem einzelstaatlichen Recht, den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen
und Munition der Kategorie A zu genehmigen.

Quelle: RICHTLINIE (EU) 2017/853 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Mai 2017

Mal sehen was von dieser Option in Täuschland übrig bleibt.

im Zusammenhang mit einer freiwilligen militärischen
Übung nach dem einzelstaatlichen Recht, den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen
und Munition der Kategorie A zu genehmigen.

Zitat

Einige halbautomatische Feuerwaffen können leicht zu automatischen Feuerwaffen umgebaut werden, sodass sie
ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auch wenn kein solcher Umbau erfolgt, können bestimmte halbautomatische
Feuerwaffen sehr gefährlich sein, wenn sie über eine hohe Munitionskapazität verfügen. Deshalb sollte eine zivile
Verwendung von halbautomatischen Feuerwaffen mit fest montierter Ladevorrichtung, die es ermöglicht, eine
hohe Anzahl von Schüssen abzufeuern, sowie von halbautomatischen Feuerwaffen mit abnehmbarer
Ladevorrichtung mit hoher Kapazität verboten sein. Die bloße Möglichkeit, eine Ladevorrichtung mit einer
Kapazität von mehr als zehn Patronen bei Lang-Feuerwaffen und von mehr als zwanzig Patronen bei KurzFeuerwaffen anzubringen, hat keinen Einfluss auf die Einstufung der Feuerwaffe in eine bestimmte Kategorie.

Quelle: RICHTLINIE (EU) 2017/853 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Mai 2017

 

Es liegt alles im Ermessen des jeweiligen Staates. Täuschland kann also sehr wohl keine weiteren Restriktionen einführen, da dass Waffengesetz in Täuschland bereits restriktiv genug ist. Die einzigen Mordwaffen die aus Täuschland kommen, sind die subjektiv gefühlt Staatlich gelieferten!

 

Zitat

Abschnitt 3:
Einteilung der Schusswaffen oder Munition in die Kategorien A bis D nach der Waffenrichtlinie
1. Kategorie A
1.1
Kriegsschusswaffen der Nummern 29 und 30 der Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen),
1.2
vollautomatische Schusswaffen,
1.3
als anderer Gegenstand getarnte Schusswaffen,
1.4
Pistolen- und Revolvermunition mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen von Personen, die zur Benutzung dieser Waffen befugt sind.
1.5
panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html


 

 

Bearbeitet von Slotsipxes
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vor 10 Minuten schrieb Slotsipxes:

Deshalb sollte eine zivile
Verwendung von halbautomatischen Feuerwaffen
mit fest montierter Ladevorrichtung, die es ermöglicht, eine
hohe Anzahl von Schüssen abzufeuern, sowie von halbautomatischen Feuerwaffen mit abnehmbarer
Ladevorrichtung mit hoher Kapazität verboten sein. 

Hört sich auch übel an. Da kann unser Gesetzgeber verbotstechnisch in die Vollen gehen.

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vor 1 Minute schrieb EkelAlfred:

Ich wusste schon, war warum ich nach 30 Jahren wieder Resi geworden bin und mich habe beordern lassen ....

Sandsäcke füllen oder doch Essensausgabe und Revier reinigen im Hotel Merkel?

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vor 4 Stunden schrieb EkelAlfred:

Ich wusste schon, war warum ich nach 30 Jahren wieder Resi geworden bin und mich habe beordern lassen ....

Denkst Du ernsthaft, dass die Bundesregierung diese "Option" nutzen wird?

 

Eher wird der VdRBw abgewickelt, dafür stehen die Chancen besser.

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vor 5 Stunden schrieb lebachere30:

Stellt sich für mich folgende Frage.

Wenn es darum geht das eine HA Langwaffe zur Kat A wird sofern sie Magazine Ü10 Schuss aufnehmen kann, dann werden fast alle HA Kat A.

Ich nutze z.B. ein 10er MagPul im AR15 aber ich KÖNNTE auch ein 30er nutzen.

Ergibt doch keinen Sinn.

Dann müssten alle Waffen nachträglich verbastelt werden sowie extra 10er Mags gebaut werden das keine 20er, 30er etc in den Schacht passen.

Oder versteht ich was falsch?

Du verstehst nichts falsch, nur die meisten wollen es einfach nicht war haben. Wobei es ist eine extra Kategorie A wo man trotzdem unter sehr engen Umständen mit schiessen darf.

 

Protell hat sich eben wegen dieser Frage einen Rechtsanwalt geleistet der diese EU Verordnung mal richtig gelesen hat. Fazit ist einfach: Die Waffe wird zur Kat A wenn sie ein grosses Magazin aufnehmen kann.

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vor 5 Stunden schrieb Slotsipxes:

Die bloße Möglichkeit, eine Ladevorrichtung mit einer
Kapazität von mehr als zehn Patronen bei Lang-Feuerwaffen und von mehr als zwanzig Patronen bei KurzFeuerwaffen anzubringen, hat keinen Einfluss auf die Einstufung der Feuerwaffe in eine bestimmte Kategorie

Was ist dann damit? 

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Die parlamentarische Sommerpause dauert vom 30.06. bis zum 31.08.2018.

Nach der Sommerpause ist die erste Plenarsitzung für den 13.09. geplant, könnte also schon eng werden (Zumal in der ersten Sitzung nach der Sommerpause immer unangenehm viel Abgeordete anwesend sind.

Und bitte, es glaube keiner, dass unsere Volksvertreter von diesem Termin überrascht werden.

Wie Schiiter schon richtig bemerkte, wäre dieses unanständige Angebot der EU-Kommission ohne tatkräftige Unterstützung unserer Minister so nicht verabschiedet worden.

Es gibt vorher noch Plenartermine am 17.05., 31.05., 14.06. und am 28.06.

Mein persönlicher Favorit ist der 14.06. (17.00 Uhr ist Anpfiff der WM).

Ich sehe eine gute Chance, dass dann am späten Nachmittag mehr als 184 Abgeordnete im Plenum anwesend sind, um noch schnell eine "Ergänzung" zum Waffengesetz verabschieden, um die Umsetzung der EU-Vorgaben noch fristgerecht zu erfüllen.

Es werden diesmal ein paar mehr Abgeordenete nötig sein, als bei der Verabschiedung des NetzDG vom 30.06.2017.

Wird vielleicht an notwendige redaktionelle Änderungen zum 4. Zusatz, der 7. Ergänzung der Düngemittelverordnung drangehangen.

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Mal sehen wie lange es dauert bis die Bundesdiktatoren feststellen das eine Ladevorrichtung mit einer
Kapazität von weniger als zehn Patronen bei Lang-Feuerwaffen und von weniger als zwanzig Patronen bei KurzFeuerwaffen keinen Einfluss auf illegalen Waffenbesitz und Terrorrismus hat......

 

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......Autsch......das hat weh getan. Also ich bin der letzte der glaubt das die Bundesdiktatoren wissen was sie tun........aber die eigentlichen Übeltäter sind zum Glück endlich aus der EU raus. Von der Insel ist noch nie was gutes gekommen. Weder kulinarisch noch Gedanklich. Waffentechnisch bis 1945 schon eher.

 

Letztendlich wird dieses hirnlose Sanktionspapier daran scheitern oder gelingen ob und wie weit die Bundesdiktatoren in der Interpretation und umsetzung dieser sinnlosen Vorschriften frei schalten und walten können.....wenn also denen bei der Umsetzung niemand ganz genau auf die Finger schaut dann kann es für Täuschland schlimmer kommen als die EU Richtlinie es ursprünglich gewollt hat

Bearbeitet von Cascadeur
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vor 16 Stunden schrieb lebachere30:

Ich nutze z.B. ein 10er MagPul im AR15 aber ich KÖNNTE auch ein 30er nutzen.

Ergibt doch keinen Sinn.

Außer vielleicht im Liegendanschlag tut es das in der Tat nicht. :lol: (Und wenn man nicht bei den Marines auf Ausbildung ist spricht auch nichts gegen der Verwendung des Magazins als Monopod.)

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