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IGNORED

Sachlage Verbot großer Magazine


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Am 5.5.2018 um 13:41 schrieb Slotsipxes:

Also spätestens am 14 September ist D-Day.

Es liegt alles im Ermessen des jeweiligen Staates. Täuschland kann also sehr wohl keine weiteren Restriktionen einführen, da dass Waffengesetz in Täuschland bereits restriktiv genug ist.

 

Am 5.5.2018 um 22:02 schrieb fa.454:

Ich sehe eine gute Chance, dass dann am späten Nachmittag mehr als 184 Abgeordnete im Plenum anwesend sind, um noch schnell eine "Ergänzung" zum Waffengesetz verabschieden, um die Umsetzung der EU-Vorgaben noch fristgerecht zu erfüllen.

 

Es geht ja "nur" um eine EU-Richtlinie und nicht um eine EU-Verordnung, daher kann man ja analog zum Datenschutz bei Behörden (ist auch nur eine EU-Richtlinie im Gegensatz zur EU-Datenschutzgrundverordnung - die gilt dann für Unternehmen, Vereine, etc.) einfach nicht alles umsetzen. Siehe z.B. https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Sicherheit_Polizei_Nachrichtendienste/SicherheitArtikel/JI-Richtlinie.html

 mit "Im ersten Teil des Gesetzes sind die Befugnisse der Datenschutzaufsicht im Bereich Polizei und Justiz geregelt. Hier bleibt das Gesetz allerdings hinter den europarechtlichen Vorgaben zurück. Nach der JI-Richtlinie müssen die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt werden, bei Verstößen wirksam Abhilfe schaffen zu können, beispielsweise durch Anordnungen oder Untersagungen. Außerdem muss für sie die Möglichkeit geschaffen werden, eine gerichtliche Überprüfung einzuleiten.". Also muss man anscheinend als EU-Staat doch nicht alles in eine EU-Richtlinie umsetzen, vielleicht aber auch nur, wenn es darum geht, dass die Behörden beschränkt bzw. überwacht werden.

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vor 6 Stunden schrieb Corin:

Sonst macht der von mir fett markierte Satz null Sinn und es müssten demnach alle halbautomatischen Pistolen sowie alle halbautomatischen Selbstladebüchsen mit Magazinzufuhr verboten werden.

Man hat dich eigenverantwortlich mit dieser Auflage im Regen stehen lassen......in der Hoffnung dass so viele treue Staatsbürger wie möglich in das Fettnäpfchen treten und ihre zuverlässigkeit verlieren

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Am 8.5.2018 um 14:53 schrieb joker_ch:

 

 

image.png

Das bedeutet im

Klartext das meine GSG 15 mit BKA Bescheid dann hundepfui ist weil Klappschaft?

Meine Tacops nicht mehr mit den original Magazinen gefüttert werden darf? Und ich Popelmagazine am Jetfunnel vorbei fummeln muss?

Das die Open Klasse im IPSC tot ist?

 

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Bei Euch glaube ich das sogar. Bei uns glaube ich das auch. Und ganz bestimmt ohne unverschämte Gebühren und Auflagen, etwa Befristungen. Das hat man ja früher schon nicht probiert (SLG 95 usw. fällt mir da ein) Und weil bei den dann plötzlich Kat A = verbotenen Waffen eine andere Aufbewahrung gefordert werden wird, wetten? Also mit reichlich begleitender Vergrämung.

Bearbeitet von Gast
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Doch schon, weil die Bedingungen schon alle erfüllt sind.

Der Witz ist aber in 5 Jahren kommt die nächste Verschärfung, ist ja vorgesehen und dann ist es ganz einfach die Kat A (die ja ganz böse ist) für alle zu sperren. Danach geht man einen Schritt weiter 5 und 10 Schuss, dann keine abnehmbare Magzine mehr usw..

Bearbeitet von joker_ch
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Ob man mich im Amiland reinlässt wenn ich einen persönlichen Brief an Trumpiiiii schreibe?

Ich unterstütze seinen Muslim

ban, würde immer einen texanischen Cowboy Hut tragen und jeden Tag ungesundes Essen vertilgen.

Mein Beruf ist drüben sehr gefragt und ich gelobe jeden Freitag nach der Arbeit eine Handfeuerwaffe meiner Wahl zu kaufen um die amerikanische Wirtschaft anzukurbeln.

Gerne würde ich meine AR 15, 10, die Glocks und 1911 er mitnehmen. 

Man besten im Diplomaten Gepäck um Scherereien zu vermeiden.

Zurück will ich sowieso nicht mehr.

 

GOD BLESS MERIKKAAAAAAA

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vor 3 Stunden schrieb RedWhine:

Mein Beruf ist drüben sehr gefragt

Das ist doch schon mal eine solide Grundlage für eine Änderung der Staatsangehörigkeit. Für mich wäre Amerika keine Option, aber warum schreibst Du das jetzt in WO und machst es nicht einfach. Ich wünsche Dir viel Erfolg (das meine ich wirklich ehrlich) auch wenn ich glaube, dass nicht alles Gold ist, was glänzt bzw. frei nach SDP :

 

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vor 16 Stunden schrieb chapmen:

Bezeichnend das du persönliche Hilfe von Trump brauchst......nicht erzählen, machen. Der gefühlte 100. auf WO.....:allesgute:

Der Plan steht tatsächlich, auf etwas anderen Fakten basierend als oben geschrieben.

Das dürfte aus dem Affekt aufgrund EU Schwachsinns entstanden sein.

War im Übrigen auch " sarkastisch" gemeint.

Es steht noch ein Privates Event ins Haus, das braucht noch 2 Jahre.

Genug Zeit für meine Frau Ihre business  english Kurse zu beenden und unsere Sachen hier abschließend zu regeln.

Die ganzen Verträge ( Rente etc), das braucht alles viel Zeit.

Bis dahin machen wir noch drei schöne Urlaube, lernen die Nachbarn kennen und finden uns in der Gesellschaft ein.

Die Gesichter werden bekannt und man rekrutiert schon mal Klienten.

Das traurige, meine Waffen müssen leider hierbleiben.

Es gibt tatsächlich keine Möglichkeit wie ich sie mitnehmen könnte( alle).

Schmerzhaft...

 

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Am 11.5.2018 um 23:07 schrieb Steinpilz:

Interessant wäre die Auslegung dieses Klappschaftsverbots im Bezug auf ein Glöckchen im Ronikleid. So wie sich das liest, wäre auch sowas davon betroffen.

 

Warum das?

Der maßgebliche Änderungstext der EU-Feuerwaffenrichtlinie (siehe auch im entsprechenden, speziellen Thread dazu):

 

19. Anhang I wie folgt geändert:

....8. halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können

 

 

Eine Glock, egal ob im Roni-Schaft oder nicht, bleibt immer eine Kurzwaffe. 

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Am 5.5.2018 um 09:15 schrieb joker_ch:

HA Langwaffen die eine Magazin aufnehmen können von mehr als 10 Schuss wird zur verbotener Waffe...

Und das ist EU Recht das eure Regierung befürwortet hat.

 

 

HIER liegt der Hase im Pfeffer. Wenn das eins zu eins umgesetzt wird, dann gute Nacht. Dann kann JEDER HA per Pinselstrich verboten werden, wie will man denn umsetzen, daß ein Magazin mit 30, 80, 120 oder mehr Schuß in die besessene Waffe NICHT PASST !!!

 

mfg

Harry

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Quote
Unterabschnitt A Ziffer 7b der EU-Feuerwaffenrichtline: Unter Kategorie A fallen auch:
"Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern:
eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist;
oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird"
 
 

Bei Langwaffen die mit abnehmbaren Magazinen unter 11 Patronen eingesetzt werden, sollte es kein Problem geben. Dass Magazine mit größerer Kapazität einsetzbar wären spielt keine Rolle solange man es nicht tatsächlich tut.

Bei Langwaffen deren Magazin eine Kapazität > 10 hat und bei denen das Magazin nicht austauschbar ist wird es spannender. M.E. sollte hier ein Magazinbegrenzer Abhilfe schaffen können.

Bearbeitet von Sachkundiger
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vor 1 Stunde schrieb Hunter375:

Gesamtpolitisch betrachtet ist das WaffG unbedeutend und nicht Wahlentscheidend.

 

Na, dann könnte man angesichts fehlenden Handlungsbedarfs doch auch "einfach mal" die Finger davon lassen.

Und auf die ständigen "Verschlimmbesserungen" verzichten. 

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vor 8 Stunden schrieb karlyman:

 

Na, dann könnte man angesichts fehlenden Handlungsbedarfs doch auch "einfach mal" die Finger davon lassen.

Und auf die ständigen "Verschlimmbesserungen" verzichten. 

Auch andersherum scheint es den Politiker so wichtig zu sein, dass man immer wieder leere Versprechen abgibt.

Sooo unbedeutend scheint es also nicht zu sein.

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vor 22 Stunden schrieb Dynamite Harry:

 

HIER liegt der Hase im Pfeffer. Wenn das eins zu eins umgesetzt wird, dann gute Nacht. Dann kann JEDER HA per Pinselstrich verboten werden, wie will man denn umsetzen, daß ein Magazin mit 30, 80, 120 oder mehr Schuß in die besessene Waffe NICHT PASST !!!

 

mfg

Harry

 

Naja z.B. so wie bei der Saika als Ak-Nachbau. Da dem Systemgehäuse die Zuführrampe fehlt können nur zivile Mags genutzt werden, die dann eben nur 10-PatR. aufnehmen können dürfen. Ich meine Saiga hat auch nie Größere Mags gebaut.

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vor 36 Minuten schrieb chr:

 

... können nur zivile Mags genutzt werden, die dann eben nur 10-PatR. aufnehmen können dürfen. Ich meine Saiga hat auch nie Größere Mags gebaut.

Und wie willst Du Angebote von Dritt-Herstellern verhindern? DAS meinte ich. Du hast Deinen AK-Klon als HA und irgeindein Wald- und Wiesenhersteller kommt auf die Idee, für das Teil ein passendes 30-Schuß-Magazin anzubieten :-(

 

Schwupps, ist Deine Waffe verboten, obwohl Du gar nichts gemacht hast. SO interpretiere ich (leider) die neue Richtlinie, wenn sie buchstabengetreu umgesetzt wird.

 

mfg

Harry

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