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Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung


PPC Sniper

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vor 10 Stunden schrieb supermeier:

Was ist denn mit Lampen die ich auf ein Stativ, mittels einer auch für Waffen geeigneten Vorrichtung montiere?
Das ist durchaus erlaubt, auch für Jäger usw.
Selbst zur Wildbeobachtung, also nicht für den Schuss soll die Montage  an der Waffe erlaubt sein.

Meinste wirklich?

 

vor 10 Stunden schrieb supermeier:

Sogar beides, und die Antwort bleibt darum so wie sie ist.
Der von dir zitierte text steht da im Übrigen genau so, Universalhalterung ist das Stichwort.
Die allein theoretische Möglichkeit der Waffenmontage ist nach dem Urteil wohl nicht ausreichend.

Du solltest Dir die Rechtsquellen vielleicht nochmal genauer anschauen.

Deine... äh... Interpretationen... geben zumindest nicht die aktuelle Lage wieder.

 

 

Das nur noch als letzten sachlichen Hinweis, bevor der Thread den Weg aller WO-Threads geht, Schwung holt er ja schon.

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vor 11 Stunden schrieb callahan44er:

Wenn es eine Vorrichtung war die für Waffen gedacht ist, ist alleine der Besitz verboten. Hatten wir letztens schon irgendwo. So etwas sollte im Kleiderschrank liegen wenn überhaupt.

Was ist denn mit einer solchen Vorrichtung, die nicht für Waffen gedacht ist? Ich habe z.B. mir ein Klemmhalterung für Taschenlampen zur Montage auf dem Fahrradlenker beschafft.

Sowas, in der Art: https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2060353.m570.l1313.TR0.TRC0.H0.XTaschenlampe+Klemmhalterung+Fahrrad+Lenker.TRS0&_nkw=Taschenlampe+Klemmhalterung+Fahrrad+Lenker&_sacat=0

 

Ich denke, sowas fällt hierrunter:

Zitat

Handelsübliche Alltagsgegenstände dieser Art fallen dann unter die Bestimmungen, wenn sie mit einer Schusswaffe verbunden sind.

 

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vor 12 Stunden schrieb joker_ch:

Echt die haben Schwarzpulver gefunden . Wahnsinn kann ja nur in D zum Weltuntergang führen.

 

Von einem Weltuntergang ist im Artikel nicht die Rede.

 

Da ist jemand unter Beobachtung und weiß das auch. Dennoch hat er bei der Kontrolle

 

1. Eine Beleuchtungseinrichtung, die an der Waffe nicht erlaubt ist, und das im Tresor

2. Einen offenen Zugang zum Kellerabteil

3. Einen offenstehenden Pulvertresor

 

Warum sollte ich aufgrund Deiner pseudolustigen Einlassung Mitleid mit dem Kerl haben?   :confused:

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Auch wenn es im vorliegenden Fall offensichtich ein verbotenener Gegenstand war und der Entzug der Erlaubnis nach geltendem Recht geschah: Man kann es nicht oft genug sagen: unbedingt aufpassen, was man im Waffentresor sonst noch lagert... Am besten nur Waffen und Munition. Sonst kann einem aus allem ein Strick gedreht werden. 

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vor 21 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Am besten nur Waffen und Munition. Sonst kann einem aus allem ein Strick gedreht werden. 

Auch aus rein praktischen Gründen ist eine seperate Wertkasette für Wertsachen etc im Waffenschrank eine gute Idee. So tropft kein Öl Dreck sonstwas auf die Waffe. Und eine Wertkasette wird im Waffenschrank bei der Regelkontrolle nicht ohne Durchsuchungsbeschluss geöffnet werden.

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vor 1 Stunde schrieb German:

Meinste wirklich?

 

Du solltest Dir die Rechtsquellen vielleicht nochmal genauer anschauen.

Deine... äh... Interpretationen... geben zumindest nicht die aktuelle Lage wieder.

 

 

Das nur noch als letzten sachlichen Hinweis, bevor der Thread den Weg aller WO-Threads geht, Schwung holt er ja schon.

https://www.jagderleben.de/news/asp-obere-jagdbehoerde-erlaubt-schwarzwild-jagd-taschenlampe

 

Nur der Vollständigkeit halber. Insgesamt hast Du recht.

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Einer meiner Waffensachkunde-Ausbilder im Vorbereitungskurs für die Jägerprüfung der Kreisjägerschaft lieft auch immer mit einer Lampe an seiner Kurzwaffe im Kurs rum.

Wir haben ihn dann gefragt wie er eine Ausnahmegenehmigung davon vom BKA bekommen hat, aber er war fest überzeugt dass das kein verbotenen Gegenstand ist.

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Das mit den verbotenen Lampen für Waffen ist wirklich bescheuert. Die offizielle Begründung für das Verbot, dass Wild damit geblendet werden könnte war mir neu. Wieder was dazu gelernt.

Ich hab bislang immer angenommen es könne zu Selbstverteidigung verführen und sei daher untersagt. So kann man sich täuschen    

 

Aber es ist wie es ist und jeder weiß es doch. Wer sich nicht dran hält und erwischt wird ist selbst schuld, wie Heletz schon sagt.

Ich hab so nen Gasrevolver gehabt an dem vorn an der Laufsperre ein Teil ausgebrochen war. Als ich die WBK bekommen habe hab ich das Ding mit dem Hammer zerschlagen.

Sonst wären sie womöglich auf so Ideen gekommen, ich hätte daran "rum manipuliert". So ist es nun mal in Absurdistan.

 

Auf meiner Sachkundeprüfung hat der Ausbilder erzählt, ein Bekannter aus seiner Umgegend (Lüneburger Heide) hätte die Zuverlässigkeit verloren weil bei einer morgendlichen Prüfung eine halbe Pulle Schnaps auf dem Tisch stand. Der Typ war nicht besoffen, hatte sich aber den Abend zuvor wohl einen gegönnt. Auch etwas an das man denken muss in diesem bekloppten Land.      

 

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vor 11 Minuten schrieb ford34coupe:

Die offizielle Begründung für das Verbot, dass Wild damit geblendet werden könnte war mir neu. Wieder was dazu gelernt.

diese aussage is weder offiziell, noch hast du jetzt was "richtiges" gelernt!

es ist nämlich Blödsinn!

die Begründung ist die "waidgerechtigkeit"! damit das wild im "dunklen nicht nachgestellt werden und es zur Ruhe kommen kann"!

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vor 14 Stunden schrieb callahan44er:

Wenn es eine Vorrichtung war die für Waffen gedacht ist

Problematische Argumentation. Ein 1" Ring mit Montagemöglichkeit für eine Rail kann z.B. benutzt werden, um an einen Helm eine Lampe anzubringen oder zum Befestigen einer Lipstick-Actioncam an der Waffe.

Sie wollten ihm die Waffen entziehen und haben sich die Begründung dafür konstruiert.

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vor 3 Stunden schrieb EBR:

Was ist denn mit einer solchen Vorrichtung, die nicht für Waffen gedacht ist? Ich habe z.B. mir ein Klemmhalterung für Taschenlampen zur Montage auf dem Fahrradlenker beschafft.

Sowas, in der Art: https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2060353.m570.l1313.TR0.TRC0.H0.XTaschenlampe+Klemmhalterung+Fahrrad+Lenker.TRS0&_nkw=Taschenlampe+Klemmhalterung+Fahrrad+Lenker&_sacat=0

 

Ich denke, sowas fällt hierrunter:

 

Habe von einem Fall gelesen wo ein Mensch (Gender und Nationaltätenbereinigt ;-) (LWB?) eine Lampe mit Halterung aus China bestellt hat. Der Zollbeamte wollte ihm das nicht aushändigen. Auch der Vorschlag nur die Lampe nicht die Halterung lehnte er ab. Vor Gericht ging er leer aus.

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Gerade eben schrieb p0ddie:

Problematische Argumentation. Ein 1" Ring mit Montagemöglichkeit für eine Rail kann z.B. benutzt werden, um an einen Helm eine Lampe anzubringen oder zum Befestigen einer Lipstick-Actioncam an der Waffe.

Sie wollten ihm die Waffen entziehen und haben sich die Begründung dafür konstruiert.

Es geht um Halterungen die speziell für Waffen gebaut wurden. Zu dem aktuellen Fall kann ich nix sagen. Aber so etwas im Safe zu haben, naja....

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vor 15 Minuten schrieb HangMan69:

die Begründung ist die "waidgerechtigkeit"! damit das wild im "dunklen nicht nachgestellt werden und es zur Ruhe kommen kann"!

 

Okay, wenn du es sagst. Ich hab von der Jagd keine Ahnung, aber dann könnte man das für Sportschützen ja aufheben.

Und Jäger dürften nur noch Tagsüber losziehen. Der wahre Grund wird wohl ein anderer sein, aber ist auch Wurscht, ist nun einmal untersagt und feddich.

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vor 17 Minuten schrieb HangMan69:

diese aussage is weder offiziell, noch hast du jetzt was "richtiges" gelernt!

es ist nämlich Blödsinn!

die Begründung ist die "waidgerechtigkeit"! damit das wild im "dunklen nicht nachgestellt werden und es zur Ruhe kommen kann"!

Nicht ganz. Das Blenden von Wild ist ja eine bekannte Wildererpraktik. Und daß geblendetes Wild stehen bleibt weiß ja auch der Autofahrer, der nachts aufgeblendet ein Stück Wild auf der Strasse stehen sieht.

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vor 8 Minuten schrieb EBR:

Nicht ganz. Das Blenden von Wild ist ja eine bekannte Wildererpraktik. Und daß geblendetes Wild stehen bleibt weiß ja auch der Autofahrer, der nachts aufgeblendet ein Stück Wild auf der Strasse stehen sieht.

 

Also unbewaffnete, naive und wehrlose Tiere aus dem Hinterhalt mit überschallschnellen Geschossen erschießen ist waidmännisch, sie aber mit Licht zu blenden, damit sie wenigstens stehen bleiben und der Schuss definitiv sitzt und dem Tier so viel Leid wie möglich erspart wird ist dann aber illegal? :pilot:

Und an Stirnlampen oder einen aufgestellten fetten Scheinwerfer denkt auch niemand? 

 

Man, die haben gut einen sitzen… ;)

 

INB4 die entrüstete Lodenfraktion, chill' dein Leben, du weißt, dass es wahr ist.

Bearbeitet von p0ddie
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vor 12 Minuten schrieb EBR:

Das Blenden von Wild ist ja eine bekannte Wildererpraktik. Und daß geblendetes Wild stehen bleibt

Noch viel trivialer, man hält dann auf die Mitte zwischen den zwei hellen Punkten.

 

Ich hab mal einen Bock geschossen (mit der großen Kugel auf Blatt, bei Tag - nur um Missverständnisse zu vermeiden), da hat sich später der Rest eines KK-Geschosses zwischen den Rosenstöcken gefunden. Da war das wohl auch so gedacht, nur dass er es überlebt hat.

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