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IGNORED

Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wow, das war wohl Attentatstraining. ;)

Zitat

Kreis Emmendingen - Denzlingen

6. Aug 2018 - 18:02 Uhr

Mit Softair-Waffe auf Passanten geschossen - Polizei nimmt 17-Jährigem die Waffe ab und ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Zeugen meldeten am Samstagmorgen (4. August), um 09:52 Uhr, über Notruf, dass im Bereich "Kohlerhof" eine Person vom Balkon aus mit einer Softair-Waffe auf Passanten schießen würde. Die Polizei, die vorsorglich mit mehreren Beamten und Polizeihunden vor Ort kam, konnte den 17- ährigen Schützen schnell identifizieren und ihm die Waffe abnehmen. Tatsächlich handelte es sich um eine Softair-Waffe, mit der Plastikkugeln verschossen werden, die durchaus auch Verletzungen verursachen können. Der junge Mann war sich der Gefährlichkeit seines Tuns offenbar nicht bewusst gewesen. Die Polizei hat nun auch ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. ...

Quelle:https://www.regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.news.381198.mit-softair-waffe-auf-passanten-geschossen---polizei-nimmt-17-jaehrigem-die-waffe-ab-und-ermittelt-wegen-verstosses-gegen-das-waffengesetz.html

 

... und das ist wieder die bewaffnete Unterwanderung aus dem Osten:

Zitat

Polizei Passau  |  06.08.2018  |  16:39 Uhr

Verbotenes Springmesser sichergestellt

Passau. Am 05.08.2018, um 08.20 Uhr, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau am Autobahnparkplatz Hammerbach einen Mercedes mit rumänischer Zulassung. Bei der Überprüfung des Fahrzeug konnten die Beamten in der Mittelkonsole ein Springmesser auffinden. Derartige Messer sind nach dem Waffengesetz verboten. Das Messer wurde sichergestellt. Der 31-jährige rumänische Fahrzeuglenker wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt und im Anschluss entlassen. ...

Qualle: https://www.pnp.de/polizei/3033237_Verbotenes-Springmesser-sichergestellt.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Mausebaer:
Zitat

Der 31-jährige rumänische Fahrzeuglenker wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt und im Anschluss entlassen. ...

 

Gibt es eine Verhandlung und der kommt auch? Da will ich dann hin.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 7.8.2018 um 00:27 schrieb Mausebaer:

... und das ist wieder die bewaffnete Unterwanderung aus dem Osten:

Qualle: https://www.pnp.de/polizei/3033237_Verbotenes-Springmesser-sichergestellt.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

Springmesser sind jetzt auch noch komplett verboten... also jedes, auch nur der Besitz, nicht nur das Führen....

 

So was schlimmes wie das hier bestimmt. Immer diese illegalen Waffenhändler....

 

Zitat

§§ Waffengesetz

HUBERTUS Springmesser entsprechen den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes und sind legale Messer.

Das Mindestalter für den Erwerb und Umgang ist das vollendete 18. Lebensjahr (WaffG § 2 Abs. 1)

Springmesser sind legal (WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.4.1), wenn:

  1. die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt
    und
  2. die Klingenlänge maximal 85 mm lang ist
    und
  3. die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist

Handeln Sie verantwortungsvoll und dem Gesetz konform!

 

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben

Es gibt Springmesser, die totales Hundepfui sind, und es gibt Sprigmesser, die von dem Hundepfui wieder ausgenommen wurden. :rtfm: Aber vermutlich hat der Schreiberling nur zufällig und ohne Wissen so formuliert. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi2:

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Mausebaer:

Es gibt Springmesser, die totales Hundepfui sind, und es gibt Sprigmesser, die von dem Hundepfui wieder ausgenommen wurden. :rtfm: Aber vermutlich hat der Schreiberling nur zufällig und ohne Wissen so formuliert. :closedeyes:

 

Genau. Deswegen hilft ein Blick ins Gesetz, dass nicht alle Springmesser "hundepfui" sind. Qualitätspresse eben.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Mausebaer:

Es gibt Springmesser, die totales Hundepfui sind, und es gibt Sprigmesser, die von dem Hundepfui wieder ausgenommen wurden.

Fallen dann aber leider unter den § 42a WaffG.

vor 16 Stunden schrieb Mausebaer:

Aber vermutlich hat der Schreiberling nur zufällig und ohne Wissen so formuliert. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi2:

Urlaubsvertretung?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Also, ehrlich gesagt wäre ich als dortiger Einwohner auch froh, wenn einer, der mit 4,5 mm Stahlkügelchen auf mein Auto bzw. das meiner Familie oder der Nachbarn schießt, erst mal "weg vom Fenster" ist.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Oh Du sichere, Strafen bringende ... :crazy:

Zitat

Nesselwang - Bayer. Staatsministerium des Innern

Verstoß gegen das Waffengesetz

 

Donnerstag, 23.08.2018, 14:30

Die Grenzpolizei Pfronten kontrollierte einen 26-jährigen französischen Pkw-Fahrer, der die A7 bei Nesselwang verlassen wollte.

Im Fahrzeug führte der junge Mann ein Butterfly-Messer mit. Da es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand handelt, erwartet ihn eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

...

Qualle: https://www.focus.de/regional/bayern/nesselwang-bayer-staatsministerium-des-innern-verstoss-gegen-das-waffengesetz_id_9464308.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Mausebaer:

Da ist sie wieder, unsere alte, liebe EU. Anstatt mal für alle Europäer so etwas wie eine gemeinsame Regelung zu finden, muss sich jeder umständlich selber informieren, was das Mitnehmen von z. B. Messern, angeht. Wenn man sich damit zumindest an behördliche Informationen halten könnte, wie man das in Reiseangelegenheiten und Ausweisvorraussetzungen kann, dann wäre vielen schon sehr geholfen. Der Franzose ist vermutlich nur ein Beispiel von vielen, die bei einer Kontrolle auf ihren Reise mit einem Gegenstand auffällig werden, der in ihrem Land keinerlei Problem darstellt.

Schönes Beispiel:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/grossbritanniensicherheit/206408

Zitat

Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten:

 

CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen.

Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitzverbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar zu einer Haftstrafe sind in der Regel die Folge.

 

Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen. Deutschen, die mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, wird - selbst wenn sie sich im Besitz eines deutschen Waffenscheins befinden -, dringend geraten, sich vorher bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland nach den Einzelheiten der Regelung zu erkundigen.

Sollte doch überall machbar sein.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Last_Bullet:

...

Sollte doch überall machbar sein.

Nur ist das denn von allen effektiven Machthabern in den EU-Staaten gewollt? :diablo:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Mausebaer:

Nur ist das denn von allen effektiven Machthabern in den EU-Staaten gewollt? :diablo:

 

Nun, wir bewegen uns innerhalb der EU doch in Rechtsstaaten, richtig? Dann erwarte ich als Souverän das, denn wenn man von mir erwartet, dass ich mich selbst informiere, dann müssen mir diese Informationen auch leicht zugänglich sein, möglichst in eigener Sprache, um Missdeutungen zu vermeiden. Da bietet sich heute ganz klar das Internet an, Botschaften können das persönlich wohl kaum leisten.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Mausebaer:

Oh Du sichere, Strafen bringende ... :crazy:

 

Also, da kann ich mir an der Außengrenze auch irgendwie "dringlichere" Kontrollaufgaben als die eines französischen Lkw-Führerhauses vorstellen. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Also, da kann ich mir an der Außengrenze auch irgendwie "dringlichere" Kontrollaufgaben als die eines französischen Lkw-Führerhauses vorstellen. 

Ist dem vermutlich aus den Ladepapieren gerutscht....:dirol:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

Nun, wir bewegen uns innerhalb der EU doch in Rechtsstaaten, richtig? Dann erwarte ich als Souverän das, denn wenn man von mir erwartet, dass ich mich selbst informiere, dann müssen mir diese Informationen auch leicht zugänglich sein, möglichst in eigener Sprache, um Missdeutungen zu vermeiden. Da bietet sich heute ganz klar das Internet an, Botschaften können das persönlich wohl kaum leisten.

Du kannst ja gerne als Souverän das erwarten,

aber Rechtsstaat bedeutet nur, dass administrativ-staatliches Handeln und Rechtsprechung anhand bzw. aufgrund kodifizierten Rechts und allgemeiner rechtlicher Übung (vgl. z.B. "gekreuzter Scheck" in Berlin vs. in Hamburg) erfolgen. Die ehm. sog. "DDR" war daher grundsätzlich ein Rechtsstaat, auch wenn deren Staatsvolk bestimmte Teile des angewendeten Rechts als Unrecht empfanden, wenn es ihnen gegenwärtig wurde, z.B. weil es auf sie angewendet wurde. :hi2:

 

"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, mußt du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst."

frei nach Kevin Alfred Strom; wird oft Voltaire zugeschrieben, da Storm i.d.R. nicht als pc empfunden wird.

 

Dein

Mausebaer :closedeyes:

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Da ist sie wieder, unsere alte, liebe EU. Anstatt mal für alle Europäer so etwas wie eine gemeinsame Regelung zu finden, muss sich jeder umständlich selber informieren, was das Mitnehmen von z. B. Messern, angeht. 

Positives Beispiel: ich war letzte Woche paar Tage mit der Frau in Österreich. Kurz zum Thema Messer gegoogelt....

Böse Menschen würden jetzt wieder behaupten in Österreich ist alles wie bei uns... Vor 30 Jahren :rofl:

 

Auf jeden Fall gibt es keine Einschränkungen zum Thema Messer... Sehr angenehm... Vielen Dank liebe Nachbarn...

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Mittelalter:

Positives Beispiel: ich war letzte Woche paar Tage mit der Frau in Österreich. Kurz zum Thema Messer gegoogelt....

Böse Menschen würden jetzt wieder behaupten in Österreich ist alles wie bei uns... Vor 30 Jahren :rofl:

 

Auf jeden Fall gibt es keine Einschränkungen zum Thema Messer... Sehr angenehm... Vielen Dank liebe Nachbarn...

Ja, die Österreicher haben durchaus recht sympathische Züge.... wie sich das jetzt weiter entwickelt, muss man mal beobachten.

Geschrieben

Durch das Taschenmesser zum Schwerverbrecher ...

Zitat

Verstoß nach dem Waffengesetz

27.08.2018 | Stand 26.08.2018, 17:20 Uhr
 

Simbach. Bei einer Jugendschutzkontrolle am Freitag gegen 18.40 Uhr wurden mehrere Jugendliche am Kirchenplatz kontrolliert. Dabei stellte die Polizei bei einem 17-Jährigen aus Braunau ein verbotenes Einhandmesser fest, welches er bei sich führte. Das Messer wurde sichergestellt. Nun muss er sich wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten

Qualle:https://plus.pnp.de/lokales/simbach/3052092_Verstoss-nach-dem-Waffengesetz.html

 

Euer

Mausebaer :hi2:

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