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Ungeladen - Täterschutz?


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Geschrieben

Hallo Schakal

 

mein Sicherheitskonzept ist sehr weitreichend. U.a. sind alle Fenster und Türen über WK2. Gerade deshalb ist eine weitere Option (geladene Waffe) notwendig. Wenn bei mir nachts eine Tür oder ein Fenster aufgebrochen wird, geschieht das 1. Nicht lautlos und 2. Nicht von einem Gelegenheitseinbrecher. Dann sind Profis mit schwerem Werkzeug oder Sprengrahmen am Werk. Da können Sekunden den entscheiden. Und wie das abzuwehren ist, habe ich lange Zeit im Staatsdienst gelernt und praktiziert. U.a. für einen Bundespräsidenten und einen Ausenminister.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb steven:

Dies hatte ich auch in meinem schriftlichen Sicherheitskonzept dem zuständigen SB als Schutzmaßnahme so mitgeteilt.

 

Verrstehe ich das richtig - du (als nun rein privater LWB) stimmst mit dem SB deiner Waffenbehörde "Sicherheitskonzepte" ab...?

 

Es gibt die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften, was gibt es da "konzeptionell" zu gestalten?

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Jacko5000:

Es ist halt so, Magazin neben "die gute" und die Sekunde oben drauf ist halt zu akzeptieren.

Hallo Jacko 

 

Genau dies ist die momentane Lage. Der Thread soll die Notwendigkeit hinterfragen. Eine Regel ist doch: kein Gesetz ohne Notwendigkeit.

 

Steven

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ja RC2 und höher ist bei mir auch Standard.

Und die Mesusa bleibt bei uns auch in diesen Zeiten für alle sichtbar am Türpfosten hängen.

Eine Waffe ist zumindest in meinen Augen kein Allheilmittel gegen Übergriffe.

Bearbeitet von Schakal
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb steven:

Hallo Jacko 

 

Genau dies ist die momentane Lage. Der Thread soll die Notwendigkeit hinterfragen. Eine Regel ist doch: kein Gesetz ohne Notwendigkeit.

 

Steven

 

 

 

Stimmt. Deshalb bin ich auch für erhebliche "Versachlichung" des WaffG und seine dutzenden "Emopflaster" für fach- und sachfremde Politiker*innen*es*wasauchimmergrün.

Bearbeitet von Jacko5000
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

 

Verrstehe ich das richtig - du als privater LWB stimmst mit dem SB deiner Waffenbehörde "Sicherheitskonzepte" ab...?

 

Es gibt die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften, was gibt es da "konzeptionell" zu gestalten?

 

 

Hallo Karlyman

 

Ich sammeln u.a. wissenschaftlich-technisch Waffen mit Rollenverschlüssen oder gasgebremsten Verschlüssen. Da wurden an die Aufbewahrung höhere Forderungen gestellt.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb steven:

Hallo Karlyman

 

Ich sammeln u.a. wissenschaftlich-technisch Waffen mit Rollenverschlüssen oder gasgebremsten Verschlüssen. Da wurden an die Aufbewahrung höhere Forderungen gestellt.

 

Steven

Das Sammelthema bestimmt nicht die Forderungen an die Aufbewahrung, so ausgefallen ist das Thema nun auch nicht. Selbst 18er Inhaber unterliegen keinen erhöhten Forderungen.

Bei KWKG / verbotenen Waffen dürfte dies schon eher der Fall sein.

 

Allerdings wage ich zu bezweifeln das zu einer wie auch immer "erhöhten" Forderung die Aufbewahrung einer geladenen Waffe in einem entspr. Behältniss im Schlafzimmer gehört.

 

Da du über einen Waffenraum verfügst ist dieser als Konzept zu bewerten.

Bei den Einbruchs- oder Raubszenarien die du schilderst dürfte wohl nur ein bewaffneter Wachschutz 24/7 ansatzweise Sicherheit geben.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb steven:

...

Dann sind Profis mit schwerem Werkzeug oder Sprengrahmen am Werk. Da können Sekunden den entscheiden.

...

 

Warum sollen diese "Profis" nachts mit schwerem Werkzeug oder Sprengrahmen einbrechen? Die brauchen dich doch nur vor der Haustüre einsammeln und können das Zeug (sofern es den ganzen Aufwand überhaupt wert ist) ganz einfach ohne großen Stress mit nehmen.

Geschrieben

War das nicht so, dass die geladene Lagerung an sich zwar dem Gesetz entspricht, aber ein Gericht daraus ein Verstoß gegen die Sicherheitsregeln gemacht hat und die geladene Lagerung über diese Schiene (persönliche Eignung) zwar nicht verboten ist, aber eben hintenrum ausgeheblet wurde.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb knight:

War das nicht so, dass die geladene Lagerung an sich zwar dem Gesetz entspricht, aber ein Gericht daraus ein Verstoß gegen die Sicherheitsregeln gemacht hat und die geladene Lagerung über diese Schiene (persönliche Eignung) zwar nicht verboten ist, aber eben hintenrum ausgeheblet wurde.

So hab ichs in etwa auch auf dem Schirm.....

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Hunter375:

 

Warum sollen diese "Profis" nachts mit schwerem Werkzeug oder Sprengrahmen einbrechen? 

Hallo Hunter

 

Dies ist nur eine von vielen denkbaren Optionen.

Natürlich können Eigentumsumwandler mich auf dem Nachhauseweg mit geladener Waffe abfangen.

Die bisherige Praxis war, dass 3 Mann Sturm klingelten und beim öffnen der Tür auf mich los gingen. Waren 3 Jugendliche, die schauen wollten, ob ich zu hause bin und im negativen Fall versuchen wollten, durch die Trasse einzudringen. Die Polizei benötigte über 20 Minuten vom Anruf bis zum Eintreffen. Das War verhältnismäßig schnell.

Der andere Fall: im Spätherbst 2015 nahm meine Kamera um ca 04:30Uhr zwei mit Sturmhauben maskierte Personen inmeinem Garten vor der Trasse auf. Ich leitete die Dateien an die Polizei. Habe nichts mehr davon gehört.

 

Steven

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bigbore:

Steven: Ganz im Ernst ;-) wer im deutschen Waffenrecht nach einem Sinn sucht begibt sich in Gefahr auf seine Zuverlässigkeit überprüft zu werden.

Die Benutzung der Floskel "Täterschutz" auf Notwehr finde ich, gerade bei unserem sehr opferfreundlichem Notwehrrecht, 

mindestens abwegig.

 

Es wäre möglicherweise hilfreich in Deutschland die Begriffe Täter und Opfer zu definieren. Beispiel Niklas P. Die drei Totschläger von Bad Godesberg haben Haftentschädigung bekommen, weil die Täter Opfer waren. In Bonn gab es nach dem Mord eine Demo gegen Rechts, weil das Opfer Täter war.

 

Mal fiktiv eine zufällig anwesender LWB hätte in Nothilfe eine Waffe gezogen und auf die drei Totschläger geschossen, aber nicht getroffen. Niklas P wäre trotzdem im Krankenhaus gestorben, das Ergebnis also genau das gleiche. Wie hätte das Gericht wohl entschieden? Da die drei Totschläger frei gesprochen wurden und aus Sicht des Gerichts unschuldig sind, hätte der LWB nun auf drei Unschuldige geschossen und würde somit wegen versuchtem Mord ins Gefängnis kommen.

 

Und bevor Du mir jetzt widersprichst: Ich bin auf jedem Fall Opfer, Waffen-Online ist mein Safespace und jeder Widerspruch ist Hatespeech. :allesgute:

Geschrieben

Shiva: Ich kenn den Fall nicht, hab kurz gegoogelt. Aber: Wer jemand als "Totschläger" tituliert dem das Gericht nicht einmal beweisen könnte am Tatort gewesen zu sein, hat für mich geistig bereits den Rechtsstaat hinter sich gelassen. Es mag der momentan in gewissen Kreisen reisen gängigen "hängt ihn höher - Mentalität" entsprechen, aber Gott ... nein dem Grundgesetz sei Dank gilt in D noch die Unschuldsvermutung. 

Geschrieben (bearbeitet)

Nicht für Legalwaffenbesitzer.

 

Naja - sagen wir mal "nicht immer".

 

Im V-Fall noch ein Magazin einzuschieben und durchzuladen, das schaffst Du nie schnell genug.

 

Vielleicht wäre es besser, einfach mal die Fresse zu halten.

 

Bei mir kommt Nachts nie ein Richter ins Schlafzimmer.

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Ch. aus S.:

 

Die wissen genau was sie tun. Aktive Maßnahmen zu deiner Sicherheit sollst du ausschließlich den Staatsbediensteten überlassen und bis zu deren Ankunft eben singen.

 

Blockflöte spielen :)

 

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb schmitz75:

Wenn irgendwer mit einem Sprengrahmen die Wand öffnet dann kann er doch gleich noch ein paar Handgranaten in das Loch werfen, da ist es dann egal ob deine Waffe geladen ist.

 

Hallo schmitz75

 

Da ich aus der Praxis komme (ja, ich habe schon mit Sprenrahmen Türen geöffnet) kann ich die Lage ganz gut einschätzen. Der Angreifer ist im Nachteil. Die Tür ist zwar offen, er hat aber keinerlei Ortskenntnisse. Ich bin zwar überrascht, kenne aber jeden cm meines Hauses. Also werde ich, im günstigsten Fall, zwar mit nacktem Arsch, aber einer geladenen Waffe auf den Verbrecher, der in mein Haus mit brachialer Gewalt eingedrungen ist, einwirken können.

 

Steven

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

lange Zeit im Staatsdienst gelernt und praktiziert. U.a. für einen Bundespräsidenten und einen Ausenminister.

Wenn Du so nah an der Quelle warst solltest Du doch eigentlich besser wissen wie Gesetze gemacht werden als alle hier.

Schon Bismark wollte nicht das wir das wissen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schmitz75:

Sprengrahmen die Wand öffnet dann kann er doch gleich noch ein paar Handgranaten in das Loch werfen, 

 

Hallo

 

Ich sprach nie von einem Durchbruch durch die Wand. Die ist bei mir 51cm stark. Ist problemlos möglich, aber das Risiko von unkalkulierten Schäden ist zu gross. Genau der gleiche Grund vermindert das Risiko der geworfenen Handgranate. Wir sind immer noch in Deutschland und nicht in einem Kriegsgebiet. Aber die Tür mit einem Auto eindrücken ist eine reale Möglichkeit.  Und danach entscheiden evtl kurze Zeiträume.

Also, nochmal: wer kann sich erklären, warum im neuen Waffengesetz "ungeladen" die Formulierung sein wird? Ausser dem Täterschutz? 

 

Steven 

Geschrieben

Hallo bumm

 

Da bin ich weder besser noch schlechter informiert als alle hier.

Das letzte Mal, als ich besser an der Quelle der Informationen war,  War zu der Zeit, als F.J. Strauss das Notstandsgesetz über Deutschland temporär verhängen wollte. Hatte Gott sei Dank nicht geklappt. Bundeskanzler Schmidt War da zu besonnen 

 

Steven

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb steven:

Also werde ich, im günstigsten Fall, zwar mit nacktem Arsch,         .......................    einwirken können.

 

Steven

 

Wenn ich Dir die Brillen-Filmkamera von Fyodor schenke, wärst Du dann bereit, die zu diesem Anlass zu tragen und das Video hier hochzuladen?

 

:lol:

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