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IGNORED

In USA Patronenlagerreibahlen bestellt - Zoll macht Ärger


mako

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Hallo

 

Ich möchte mir von meinem Büchsenmacher eine Waffe neu aufbauen lassen. Da man für das Kaliber (.577 Snider ) hier die Patronenlagerreibahlen nicht bekommt, habe ich diese in den USA bestellt. Da es sich um Werkzeug und nicht um Waffenteile handelt, dachte ich das geht problemlos.

Nun macht der Zoll Ärger. Die Teile wurden einbehalten, zwecks "Prüfung der Einführfähigkeit". Außerdem bestünden " Zweifel, ob die Teile verboten sind, oder sonstigen Beschränkungen unterliegen."

Deklariert hat der Zoll die Teile als " 2Stk Verschlussteile einer Waffe". Das ist ja wohl falsch.

Dürfen nur Büchsenmache Patronenlagerreibahlen kaufen?

Fallen Patronenlagerreibahlen unter das Waffengesetz oder sind sie bei uns frei erwerbbar?

 

Danke für Eure Antworten

 

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Imho sind Patronenlagerreibahlen Waffenrechtlich nicht erfasst. Die sind was sie sind, ein Werkzeug. Innerhalb Deutschlands frei für jeden zu erwerben. Die zollrechtliche Seite kenne ich nicht, dürfte sich aber genauso verhalten. Das ist einfach ein Stück Metall..........................

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Reibahle ist Reibahle ob für Waffe oder Zylinderkopf eines Mustangs, fällt unter Werkzeug, einfach beim Zoll nach jemanden mit Ahnung fragen, ja, das kann dauern, aber auf keinen fall aufgeben, die haben nur Langeweile :allesgute:

Bearbeitet von Edward
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Natürlich ist die Einfuhr frei. Aber bei der Deklaration ist es m.E. richtig, dass der Zoll stutzig wird....da scheint ja mal etwas zu funktionieren. Nach der Überprüfung müssen sie es aber freigeben. Bei der Ausfuhr bin ich mir nicht sicher. Ich wollte z.B. im letzten Jahr ein nightforce ZF in den USA kaufen und mit nach Hause nehmen. No..nada..niente..geht nicht.

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vor 51 Minuten schrieb mako:

Dürfen nur Büchsenmache Patronenlagerreibahlen kaufen?

 

sag doch dem zoll, die sollen den "ortsansässigen" büma mal anrufen, dann bekommen sie sofort die richtige antwort!

meinetwegen sollen die deinen büma (der dir die waffe bauen soll) anrufen, kommt aufs selbe drauf raus!

 

hab vor jahren mal einen schubschaft für ar15 in us of a bestellt, lag auch beim zoll, weil die auch der meinung waren "is ein erlaubnispflichtiges waffenteil"!

denen gesagt: "ruft doch bei büxer xyz hier im ort an, der kann das sofort auflösen"! gesagt, getan, 10min. später hab ich den schaft mit nach hause genommen!!!

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vor einer Stunde schrieb mako:

Deklariert hat der Zoll die Teile als " 2Stk Verschlussteile einer Waffe". ...

 

Wenn das stimmt, dann ist das der Lacher des Jahres... wie man das jetzt löst, nun ja... da habe ich auf die Schnelle auch keine Idee, weil solchem Behördenwahnsinn in einfach und schnell von Steuerknechtsseite beizukommen, dass hat der Obertan irgendwie nicht vorgesehen... ein möglicher Schritt wäre der Gang zum Vorgesetzten und Anwalt... 

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Das könnte sich eine zeitlang hinziehen. Weiß nicht, ob das der Zoll regelmäßig macht, aber bei uns in der Ecke werden solche Sachen zur waffenrechtlichen Prüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Die geben das dann weiter an die zuständige Polizei, die wiederum die Bewertung machen.

 

Die einzige Möglichkeit da was zu beschleunigen ist wohl der Polizei Bescheid zu sagen, worum es sich handelt, damit die an der richtigen Stelle suchen.

 

Wünsche dir viel Glück! :friends:

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Such' hier mal nach "Spaß beim Zoll" dann weißte Bescheid.

 

Wobei ich mittlerweile auch positives berichten kann. Ich konnte doch tatsächlich neulich eine Daumenauflage direkt beim ersten Versuch mit nach Hause nehmen - ganz ohne wie ich das sonst so bei Waffenzubehör gewohnt war, dass das BKA eingeschaltet wurde. Die Zöllnerin hat sich sogar für das Teil interessiert, wozu es gut ist usw. Man darf ja auch mal herausstellen, wenn was besser geworden ist :icon14:

Bearbeitet von knight
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Ich hatte mal eine Verschlussfedereinheit einer HK93 importiert. Der Zöllner, in der dortigen Behörde selbsternannter Experte für Waffen, hat die Herausgabe verweigert da es sich um leistungssteigerndes Teil einer Waffe handeln könnte (?!). Eine Woche später konnte ich das Teil abholen.

Bearbeitet von Cascadeur
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vor 4 Minuten schrieb boarhunter416:

 

Frag mal die BAFA was die zu Werkzeugen zur Schusswaffenherstellung sagen: http://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html

 

Die sind nur für die Ausfuhrkontrolle zuständig. Viele Dinge, die du in Deutschland einfach kaufen oder nach Deutschland importieren darfst unterliegen Beschränkungen bei der Ausfuhr.

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vor 35 Minuten schrieb erstezw:

Die sind nur für die Ausfuhrkontrolle zuständig. Viele Dinge, die du in Deutschland einfach kaufen oder nach Deutschland importieren darfst unterliegen Beschränkungen bei der Ausfuhr.

 

Wenn bei der Einfuhr aber keine US Ausfuhrerlaubnis dabeiliegt, kann der Zoll eine illegale Transaktion orten und nachbohren ob ggf gegen Ausfuhr / Einfuhrrichtlinien verstoßen wurde. Und durch die engere Zusammenarbeit mit den US Zollbehörden (Anti Terror usw) wird das wohl in Zukunft auch nicht besser werden.

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In den letzten 20 Jahren mehrfach bei CLYMER Reibahlen aus dem Standardprogramm gekauft oder anfertigen lassen (6.5-06 AcklImp 40°).

Diese wurden von CLYMER in der Inhaltsbeschreibung der Warensendung immer als "tools" deklariert, hat nie irgendwelche Probleme mit dem Zoll gegeben.

 

Probleme gab es nur einmal mit einem Bell&Carlson-Schaft, der von dem ahnungslosen übereifrigen Vollpf***** aus der Wegelagerertruppe des Bundesfinanzministeriums als "Waffenteil" identifiziert wurde.

Nach telefonischer Belehrung seitens der vorgesetzten Dienststelle wurde das Teil dann aber doch zähneknirschend ausgehändigt.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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§ 7 Rechtliche Hinweise

Hiermit wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des Waffengesetzes und des Außenwirtschaftsgesetz (AWG) hingewiesen. Patronenlagerreibahlen, -Lehren und Wiederladematrizen können ausfuhrgenehmigungspflichtig sein.

 

Quelle: Triebel Guntools

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vor 36 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Hier geht es um Ein-, nicht Ausfuhr!

 

CM

 

... Ritter Lanze war schneller. :rolleyes:

 

Es stellt sich die Frage, wie der Zoll reagiert wenn die erkennen, dass hier Waren ohne Ausfuhrgenehmigung (also illegal) nach Deutschland verbracht werden. Üblicherweise wird das Zeug wohl ausgehändigt aber es wäre auch eine Konfiszierung möglich bis durch Amtshilfe in den USA die Sache geklärt wird. Rechtlich kann dem deutschen Empfänger natürlich nichts passieren da das Werkzeug (noch) frei ist. Aber die Ware könnte eingezogen werden und der US Versender Probleme mit dem State Dept bekommen.

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Moin!

Der deutsche Zoll interessiert sich nicht für die amerikanischen Ausfuhrbestimmungen.

Der Zöllner prüft nur, ob die Einfuhrbestimmungen eingehalten werden und dass die Einfuhr-Abgaben bezahlt werden.

Wenn der Zöllner keine Ahnung hat,wie der Einfuhrgegenstand einzustufen ist , hat er ein Problem. Er darf keinen Fehler machen.

Also meldet er das Problem und läßt es klären.

 

An dieser Stelle würde ich noch im Zollamt eine Erklärung zur Niederschrift kund tun (Niederschriften sind unbeliebt, denn Du bist der Diktator ;-).

1. Handelt es sich um einfaches, nicht dem Waffenrecht unterliegendes, Werkzeug.

2. Prophylaktisch würde ich erklären, wer mein Büchsenmacher ist und was ich so Legales damit vor habe.

3. Ein paar schlaue Hinweise zum Waffenrecht.

Früher oder später kann man dann die Sachen abholen...

 

Außerdem frage ich immer explizit nach einer zollrechtlichen Belehrung und nach den waffenrechtlichen Grundlagen, die der Zöllner meint heranziehen zu müssen.

Eigentlich hat sich an diesem Punkt immer alles für mich im Zollamt geklärt.

 

frogger

 

 

 

 

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