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IGNORED

Flinten und der BDS


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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb RedWhine:

Ist der BDS Hessen.

Dann musst du klären, ob es für das Verhalten eine Rechtsgrundlage gibt (Verbandsbeschluss/Delegiertenversammlung) oder in einen weiteren BDS Verein im Nachbarbundesland eintreten oder über die Liste B des DSB gehen (sofern auch dort im Verband, aber Hessen ist ja da auch sehr kleinlich was man hört )......Oder schlimmsten Fall die Voraussetzungen erfüllen und solange warten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Sting:

Nach meinem Empfinden: Frechheit, aber nett daß der BDS überhaupt Schützen duldet..

Das ist mMn nichts weiter als Verhinderungstaktik.

Solche Verbände kann ich wirklich nicht gebrauchen und würde persönlich meine Konsequenzen aus solch einer "Begründung" ziehen.

 

Sag mal, hast du sie noch alle? 

Der BDS mit seinem Vorsitzenden Friedrich Gepperth ist wohl der Dachverband der so viel wie kein anderer für die GK Schützen tut. 

 

Auf solche dummen Anschuldigungen von Leuten wie Dir, können wir echt verzichten. 

Kann es sein dass du gar nicht weißt wovon du sprichst? Vielleicht solltest du dich von deinen 7 Kumpels aus der GRA mal aufklären lassen wer hierzulande etwas für die Schützen tut! 

 

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb erstezw:

Wieso muss ich beim BDMP eine Schulung machen für etwas dass ich anderswo schon Jahrzehnte unfallfrei mache (Flinte schießen)? 

 

Beim IPSC must Du auch einen SURT machen....

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Shadow:

 

Beim IPSC must Du auch einen SURT machen....

Der Hinweis ging in die Richtung, dass man halt die jeweiligen Regelungen des Verbands einhalten muss. Einmal bei einer Meisterschaft anzutreten ist ja ein übersichtlicher Aufwand.

Zu deinem Einwand: die Flintendisziplinen beim BDMP würde ich nicht mit IPSC vergleichen, passt aber - wer will muss halt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Einmal bei einer Meisterschaft anzutreten ist ja ein übersichtlicher Aufwand.

 

Aber: Mit welcher Waffe, wenn man noch keine kaufen durfte?

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Fyodor:

 

Aber: Mit welcher Waffe, wenn man noch keine kaufen durfte?

Wen das vor eine Herausforderung stellt hat mehr Probleme als nur einen fehlenden Zettel. 

Aus meiner Einschätzung heraus wäre es das einfachste mal die Landessportleiter zu fragen. Wenn man denen aber schon öffentlich unterstellt, die hätten Probleme mit ihrer sexuellen Selbstverwirklichung - na ja. Oder halt Vereinskollegen, wenn man welche hat. 

Man kann sich aber auch selbst im Weg stehen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb erstezw:

Wen das vor eine Herausforderung stellt hat mehr Probleme als nur einen fehlenden Zettel.

 

Ich hatte genau das Problem als ich meinen 27er für Vorderladerschießen haben wollte. Ich hatte zwar ein entsprechendes Gewehr, aber ich kannte niemanden der mir Pulver zum Schießstand hätte mitbringen können. Ohne schießen kein Schein, ohne Schein kein schießen. Wenn Du der erste im Verein bist der mit etwas anfangen will, hast Du dann ein Problem.

Geschrieben

Tatsächlich kenne ich niemanden der eine Rep Flinte hat.

Besagter Kollege bei dem ich eine geschossen habe wohnt weiter weg.

Die Anforderungen mit der LW auf Meisterschaften habe ich auch gelesen, bei mir in der e Mail ist allerdings spezifiziert worden das es eine Rep Flinte sein muss.

 

Problem ist tatsächlich das ich an Wochenenden oft im Notdienst bin.

 

Die Wettbewerbe die es gibt sind oft einfach nicht zeitlich zu realisieren.

DSB Geschichten sind meistens in der Nähe und zu humaneren Terminen.

Ich tue mich zudem schwer an einer Meisterschaft teilzunehmen wenn ich die entsprechenden Disziplinen nur zum Spaß schieße.

 

Geschrieben

Ich vermute mal, manche BDS LV sehen den Erwerb einer Vorderschaftrepetierflinte als über das Grundkontingent hinaus gehende Langwaffe an.

Tatsächlich gibt es eben 2 KW und 3 halbautomatische LW auf WBK grün als Grundkontingent. Alles was darüber hinausgeht und nicht auf WBK gelb erhältlich ist,

wird dann nur unter "Kontingentüberschreitung" bewilligt - die 4. HA-Waffe genauso wie der 1. Vorderschaftrepetierer. Und für Kontingentüberschreitungen sind

eben Wettkampfteilnahme als Voraussetzung für die Befürwortung erforderlich. 

Ich sage jetzt nicht, dass vorgenannte Interpretation richtig ist; das dient nur zum Verständnis, warum manche LVs Wettkampfteilnahmen sehen wollen.

 

Allerdings gibt es einen einfachen Tipp, wie man trotzdem zu seiner Pumpe kommt:

Man beantragt eine HA-Flinte innerhalb des Grundkontingents und kauft sich dann ein umschaltbares Modell, wie z.B.:

Benelli M3 in zig Versionen

Franchi SPAS 15 https://shop.strato.de/epages/15475662.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/15475662/Products/SPAS

Saxonia Semi Pump http://www.egun.de/market/item.php?id=6440138

Pallas PA 111 oder PA 145 http://waffen-joray.ch/pump-action/pump-action-umschaltbar-auf-semi-auto-pallas-detail

u.v.a.

 

Die "Umschaltbaren" sind besser als ihr Ruf. Mit der Spas15 kann man auch im Repetiermodus bei Fallscheibe (4404) im vorderen Drittel der DM landen - mit minimalem Trainingsaufwand.

 

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ich vermute mal, manche BDS LV sehen den Erwerb einer Vorderschaftrepetierflinte als über das Grundkontingent hinaus gehende Langwaffe an.

Tatsächlich gibt es eben 2 KW und 3 halbautomatische LW auf WBK grün als Grundkontingent. Alles was darüber hinausgeht und nicht auf WBK gelb erhältlich ist,

wird dann nur unter "Kontingentüberschreitung" bewilligt - die 4. HA-Waffe genauso wie der 1. Vorderschaftrepetierer. Und für Kontingentüberschreitungen sind

eben Wettkampfteilnahme als Voraussetzung für die Befürwortung erforderlich. 

Ich sage jetzt nicht, dass vorgenannte Interpretation richtig ist; das dient nur zum Verständnis, warum manche LVs Wettkampfteilnahmen sehen wollen.

 

Allerdings gibt es einen einfachen Tipp, wie man trotzdem zu seiner Pumpe kommt:

Man beantragt eine HA-Flinte innerhalb des Grundkontingents und kauft sich dann ein umschaltbares Modell, wie z.B.:

Benelli M3 in zig Versionen

Franchi SPAS 15 https://shop.strato.de/epages/15475662.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/15475662/Products/SPAS

Saxonia Semi Pump http://www.egun.de/market/item.php?id=6440138

Pallas PA 111 oder PA 145 http://waffen-joray.ch/pump-action/pump-action-umschaltbar-auf-semi-auto-pallas-detail

u.v.a.

 

Die "Umschaltbaren" sind besser als ihr Ruf. Mit der Spas15 kann man auch im Repetiermodus bei Fallscheibe (4404) im vorderen Drittel der DM landen - mit minimalem Trainingsaufwand.

 

Grüße

Schwarzwälder

Die Frage ist halt, ob man sich einen der drei Plätze dafür klauen lassen will....

Weil 22,9,223 sind ja schon 3 HA ^^ und da habe ich die 308 Mal außen vor gelassen.

Aber was du schreibst ist natürlich richtig !

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Und für Kontingentüberschreitungen sind eben Wettkampfteilnahme als Voraussetzung für die Befürwortung erforderlich. 

 

Stimmt.

 

Aber nicht mit dem gewünschten Modell, sondern ganz allgemein. Wer also überregionale Wettkampfteilnahmen mit der Pistole vorweisen kann, hat trotzdem gute Karten für die Repetierflinte.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Sicher das es eine Rep sein muss? Im LV4 wird eine Teilnahme mit einer Langwaffe auf einer BM gefordert. Warum? Keine Ahnung.

Mindestens 1

Hatten hier auch schon den Fall, dass einer 2 Mal auf die BM mit ner Langwaffe sollte bevor es die Flinte gibt. Wer Lust hat kann ja mal.suchen . War im.verbands thread

Geschrieben

Da bin ich ja mal gespannt wie das mit dem Bedürfnis für den Halbautomaten in 300 wird... wenn das schon so ein Hängen ist wird das wahrscheinlich ein Würgen

Geschrieben

Es ist schon sehr interessant wie hier die Meinungen auseinander gehen.

1. Die VoSchRepFl zählt nicht ins Kontingent der Halbautomaten.

2. Waffentechnisch gehört die Waffe in die gelbe WBK

3. Waffenrechtlich nun einmal in die grüne WBK.

4. Es ist richtig, dass im LV4 mindestens die Teilnahme an einer BM mit einer Langwaffe zu erbringen ist. Leider lesen viele Schützen die Richtlinie und den Kalender nicht und melden sich nicht an.

    Als Ausweichmöglichkeit geht doch z.B. auch die Teilnahme an der offenen LM 300m. Niemand schreibt, dass mit einer VoSchRepFl geschossen werden muss. Und was ist mit der LM IPSC Rifle??

5. Und ja es ist eine Grauzone mit dieser Waffenart

 

Warum diese Regelung letzendlich getroffen wurde, kann man ganz einfach feststellen, in dem man den Vorstand des jeweiligen LVs kontaktiert.

 

 

DVC

 

 

 

Geschrieben

Wenn unser TE in Hessen organisiert ist, wär's mal sinnig auf die LV6-Seite zu gucken und deren Bescheinigungs-Richtlinie zu lesen.

Klick mich, ich bin das Link...

 

Ich lese da nichts von der VSRF ? Was GENAU hat Dir lieber TE @RedWhine denn WER gesagt ?

In meinem LV4 kenne ich das Prozedere besser, und die Teilnahme an einer Bezirksmeisterschaft mit einer LW ist jetzt nicht irgendwie schmerzhaft. Wenn man schon seine WBK's kopiert, des Schießbuch extrahiert und den Vorsitzenden auflauert um Unterschrift und Stempel zu ergattern, ist das mMn vergleichbar. Am 3. Oktober ist übrigens Landespokal Flinte in Bocholt (für alle Interessierten), die Anmeldung ist offen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Tyr13:

Ich lese da nichts von der VSRF ? Was GENAU hat Dir lieber TE @RedWhine denn WER gesagt ?

In meinem LV4 kenne ich das Prozedere besser, und die Teilnahme an einer Bezirksmeisterschaft mit einer LW ist jetzt nicht irgendwie schmerzhaft. Wenn man schon seine WBK's kopiert, des Schießbuch extrahiert und den Vorsitzenden auflauert um Unterschrift und Stempel zu ergattern, ist das mMn vergleichbar. Am 3. Oktober ist übrigens Landespokal Flinte in Bocholt (für alle Interessierten), die Anmeldung ist offen...

 

Dann lies bitte  das hier http://www.bdshessen.de/joomla/images/downloads/LDV2014.pdf

auf Seite 4 und 8.

 

Und ja es muss mit einer (Leih-) VRF Wettkampf geschossen werden. Wer es nicht glaubt, kann ja  beim LV nachfragen.

Hat man dann noch keine Flinte z.B. BDF auf Gelb mit entsprechender Munitionserwerbserlaubnis in seinem Besitz, benötigt man natürlich auch Leihmunition um an dem Wettkampf mit der Leih-VRF teilzunehmen.

Man ist also auf jeden Fall auf nette Vereinskollegen angewiesen, die dann auch eine VRF besitzen.

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von shooter2015
Geschrieben

Tja, dann nennen wir sie mal  Schenkmunition zu einem für das Bedürfnis umfassten Zweck.

Würde ich mir dann vom Schenker schriftlich bestätigen lassen.

 

Dann ist bei einer möglichen Fahrzeug- und Personenkontrolle nachweislich klar, dass man sowohl Leihwaffe als auch Schenkmunition rechtmässig zwecks Wettkampfteilnahme transportieren darf.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb shooter2015:

 

Dann lies bitte  das hier http://www.bdshessen.de/joomla/images/downloads/LDV2014.pdf

auf Seite 4 und 8.

 

Und ja es muss mit einer (Leih-) VRF Wettkampf geschossen werden. Wer es nicht glaubt, kann ja  beim LV nachfragen.

Hat man dann noch keine Flinte z.B. BDF auf Gelb mit entsprechender Munitionserwerbserlaubnis in seinem Besitz, benötigt man natürlich auch Leihmunition um an dem Wettkampf mit der Leih-VRF teilzunehmen.

Man ist also auf jeden Fall auf nette Vereinskollegen angewiesen, die dann auch eine VRF besitzen.

 

 

 

 

 

 

 

Vielen Dank hast mir die Mühe erspart es Ihm selber zu sagen

Geschrieben

Im LV 1( BerlinBrandendenburg) gibt es den Voreintrag für die Ratsch Bumm auch ohne Wettkampferfahrung

LV 2 (SH) VSRF zählt ins grundkontingent von 3 HA, hat hier irgendwann Mal der Bds lv 2 Vorsitzende erklärt, Absprache mit dem IM SH.

LV 4 (NRW)  mindestens die Teilnahme an einer BM mit einer Langwaffe zu erbringen ist

LV 5 (RLP) geht das unterdessen auch unproblematisch (ohne vorherigen Wettkampf), 

LV 6 (Hessen) Für den Erwerb einer Repetierflinte ist mindestens die Teilnahme an einer Bezirksmeisterschaft mit einer Repetierflinte nachzuweisen.

Im BDS LV7 (BaWü) läuft das mit einer Pumpe genau so wie mit jeder anderen Waffe auf grüne WBK.

Im BDS LV 12(Sachsen) reichte bisher Wettkampfteilnahme auf Vereinsebene als Bedürfnisnachweis

Geschrieben (bearbeitet)

Na gut, jetzt hab ich das hessische Argumentieren auch nachvollzogen.

VR-Flinte ist nicht im Kontingent, also wird sie nach 14.3 bescheinigt (Na gut, wenn Ihr meint...)

Es darf nix vorhanden sein, was auch benutzt werden könnte. (0 Problem)

Es muss zum Wettkampfsport genutzt werden...Also nach Definition Teilnahme an einer BM (Das ist OK, wie lange darf's denn her sein seit dem letzten Mal ?)

Ich lese da noch nicht heraus, daß mit einer (geliehenen) VRF auf einer (mindestens) BM Langwaffe geschossen werden muss, sondern nur auf irgendeiner BM mal die Nase gezeigt werden soll.

Liebe Hessen, wie ist das auszulegen ?

Wie werden denn "normale Repetierer" also z.B. UHR-Büchsen gehandhabt ? Die sind auch nicht im Kontingent, muss man für den UHR auch zur BM ? Wenn man keine gelbe WBK nach 14.4 hat, braucht man ja auch eine Verbandsbescheinigung. Gibt's nur Eine solche Büchse auf "Grün" (weil dann isse ja vorhanden) ?

 

Bearbeitet von Tyr13
Die Fragen werden immer mehr...

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