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Flinten und der BDS


Gast

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vor 16 Stunden schrieb PetMan:

Weiß jemand wie es im LV 9 ( Saarland) gehandhabt wird? Auf der Homepage habe ich diesbezüglich nix gefunden.

 

Unproblematisch, einfach beantragen ohne Meisterschaft oder sonst etwas. Ein Standnachweis für Trainingsmöglichkeiten (Mitbenutzungsvereinbarung bzw. Mietvereinbarung) sollte jedoch vorhanden sein, zur Not geht auch Philippsburg.

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vor einer Stunde schrieb kasaar:

Ein Standnachweis für Trainingsmöglichkeiten (Mitbenutzungsvereinbarung bzw. Mietvereinbarung) sollte jedoch vorhanden sein, zur Not geht auch Philippsburg.

Danke für die Antwort. Bei uns kann ich mit Slugs auf dem Stand schiessen, das dürfte dann ja reichen als Trainingsmöglichkeit .

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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Danke für die Antwort. Bei uns kann ich mit Slugs auf dem Stand schiessen, das dürfte dann ja reichen als Trainingsmöglichkeit .

Ja, reicht, solange der Stand dafür zugelassen ist. Einfach auf dem Antrag... unter III "Der Verein verfügt über geregelte Nutzungsmöglichkeiten eines Schießstandes (Mietvertrag beifügen oder Einzelnutzungsnachweise) für die Nutzung der beantragten Waffe nach Art,Kaliber und Disziplin gem. Sporthandbuch des BDS." ankreuzen und natürlich den verlangten Nachweis beifügen. Ein Vertretungsberechtigter des Vereines muß das ganze natürlich unterzeichnen. Das Formular findet man hier

 

http://lv9-saar.de/formulare/AntragaufAusstellungeinerVerbandsbescheinigungdurchdenBDS.pdf

 

und alles weitere was benötigt wird hier

 

http://lv9-saar.de/sollte_man_wissen/Unterlagen-Waffenantrag-2.pdf

 

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vor 3 Minuten schrieb kasaar:

Das Formular findet man hier.....

Danke für die Mühe, die Formulare kenne ich und habe ich schon reichlich Gebrauch von gemacht. Was ich nicht fand waren " Sonderregeln " für VRF wie sie hier von manchen LV`s aufgestellt wurden. Lag aber wohl daran das es die nicht gibt. Und über den Herrn R.W. kann ich mich in keinster weise beschweren. Montags was dahingeschickt und Donnerstags die " Bewilligung " in der Post gehabt ist kaum zu schlagen. Ich hätte ihn auch anrufen können und Fragen, da hier aber von vielen LV`s das schon gepostet wurde fragte ich es halt hier. Können andere dann auch lesen.

 

Peter

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Am 3.5.2017 um 12:06 schrieb wede:

Es ist schon sehr interessant wie hier die Meinungen auseinander gehen.

 

2. Waffentechnisch gehört die Waffe in die gelbe WBK

3. Waffenrechtlich nun einmal in die grüne WBK.

 

5. Und ja es ist eine Grauzone mit dieser Waffenart

 

 

 

 

Sie kann technisch überhaupt nicht auf die gelbe WBK gehen, da sie einen glatten Lauf hat.

Und wo soll da eine Grauzone sein?

Bei Bedarf wird die VRf beantragt, wie jede andere Waffe: Muss geeignet (Disziplin) und erforderlich (noch keine Waffe für die Disziplin vorhanden) sein.

Das gilt bei Sportschützen prinzipiell erstmal für fast jede Waffe!

Auch bei HA-LW und KW. Nur bei denen ist der Unterschied, dass ab einer bestimmten Menge gesteigerte Voraussetzungen gelten.

Die gelbe WBK ist dann nochmal eine Erleichterung für bestimmte Waffenarten.

 

 

Bearbeitet von Raiden
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Sind aber Mehrlader/Repetierer und obendrein gibt es auch noch VRF mit gezogenem Lauf. Daher gehören sie eigentlich auf die gelbe.

 

Aber dummerweise sind VRF in Hollywood-Filmen von Bösewichten benutzt worden und deshalb viel gefährlicher als Kipplauf-Flinten --> Grüne WBK.

 

vor 6 Minuten schrieb Raiden:

Sie kann technisch überhaupt nicht auf die gelbe WBK gehen, da sie einen glatten Lauf hat.

 

Bearbeitet von Shiva
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vor 4 Minuten schrieb Raiden:

Sie kann technisch überhaupt nicht auf die gelbe WBK gehen, da sie einen glatten Lauf hat.

Das das immer wieder zu verwirrungen führt hatte ich gestern im Verein wieder: Kollege war derMeinung das eine Kutscherflinte, also eigentlich eine ganz normale Flinte , auf grün müsse mit Voreintrag. Als Beleg dafür hat er mir den Stempel mit der Erweiterung gemäß § 14(2) gezeigt ( ....Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen.... ). Die Ursprüngliche Erlaubnis auf der Vorderseite der WBK hat er in seine Überlegung nicht einbezogen. Das 2 läufige Flinten  trotzdem als Einzellader zu sehen sind auch nicht. Hat er sich aber nicht selber ausgedacht sondern wurde ihm so gesagt..............Jetzt glaubt er mir aber und geht sich einfach eine Kaufen und freut sich.

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vor 8 Minuten schrieb PetMan:

... Montags was dahingeschickt und Donnerstags die " Bewilligung " in der Post gehabt ist kaum zu schlagen. ...

Ja, kenne ich auch nur so. Samstags persönlich mitgegeben, Dienstags "Kopie der Bewilligung" in der Post und Freitags schon Post vom Sachbearbeiter mit der Bitte den Eintrag abzuholen. Schneller geht glaube ich nirgendwo.

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vor 1 Minute schrieb kasaar:

und Freitags schon Post vom Sachbearbeiter mit der Bitte den Eintrag abzuholen.

Wow. Gehe davon aus das du Saarländer bist. Welche Behörde ist den für dich zuständig ? SLS sicher nicht, da hab von solch schnellen Voreinträgen noch nie was gehört..............

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vor 12 Minuten schrieb Shiva:

 

 

Aber dummerweise sind VRF in Hollywood-Filmen von Bösewichten benutzt worden und deshalb viel gefährlicher als Kipplauf-Flinten --> Grüne WBK.

 

Und wo genau steht jetzt nochmal, dass eine VRF mit gezogenem Lauf auf Grün muss?

Ist das eine gebilligte Laune der Behörden? Technisch erfüllt die Waffe doch die Tatbestandlichen Voraussetzungen der gelben WBK.

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vor 7 Minuten schrieb PetMan:

... SLS sicher nicht, da hab von solch schnellen Voreinträgen noch nie was gehört..............

SLS da war ich vor 10-15 Jahren mal, die haben damals wirklich bis zu 3 Monaten gebraucht. Hier im Kreis NK geht das viel schneller.

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vor 19 Minuten schrieb Shiva:

Sind aber Mehrlader/Repetierer und obendrein gibt es auch noch VRF mit gezogenem Lauf. Daher gehören sie eigentlich auf die gelbe.

 

 

 

Und wo gehören Repetierer mit glattem Lauf nicht hin?

Zum Rest siehe PetMan.

 

Bearbeitet von Raiden
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vor 1 Minute schrieb P22:

Technisch erfüllt die Waffe doch die Tatbestandlichen Voraussetzungen der gelben WBK.

 

Nicht drüber nachdenken...

 

Das WaffG sagt, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen kommen auf die gelbe. Flinten mit gezogenen Läufen haben aber laut Rechtsprechung "glatte Läufe mit Sonderprofil", und müssen somit auf die grüne.

 

Das WaffG sagt ja aber auch, daß Munition eine "Hülse mit Treibladung und Geschoß" ist. Papierpatronen für Vorderlader haben zwar eine Hülse, eine Treibladung und ein Geschoß, sind aber eine Sonderform von losem Pulver.

 

Einfach nicht drüber nachdenken, sonst bekommt man Knoten im Gehirn.

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hola amigo Fyodor,

wo steht das: Flinten mit gezogenen Läufen haben aber laut Rechtspechung "glatten läufe mit Sonderprofil", und müssen auf die Grüne???

Demnach muss ja ein Gerichtsurteil (Rechtsprechung!) vorliegen, bitte sag mir wo ich das nachlesen kann...habe bislang nichts entsprechendes gefunden!

Also gilt immer noch das was im WaffG und auf der Gelben steht...repetierLW mit gezogenen Läufe.

Saludos de pancho lobo

 

 

Bearbeitet von pancho lobo
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vor 1 Minute schrieb pancho lobo:

Also gilt immer noch das was auf der Gelben steht...LW mit gezogenen Läufe.

Tue es und teile deinem SB mit was er da u.U. einträgt. Ich vermute er wird etwas hektisch werden. Jedenfalls die meisten SB. Es soll aber immer noch welche geben die das eintragen. Richtiger im Sinne " des Gesetzes bzw der Rechtsprechung " wird es dadurch nicht. Gab vor ein paar Jahren einen ziemlichen Aufriss wegen so einer Sache, die Präsidentin irgend eines Landesverbandes war da involviert und war auch hier ausgiebig Thema. Ist also im WO zu finden. Musst du nur suchen oder warten bis die einer ein Urteil hier einstellt............

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Bein BDS weiß ich es nicht , aber beim BDMP steht Flinte mit glattem Lauf !

Ein Vereinskollege hat auch eine VRF auf gelb , war damals kein Thema , nur starten darf er nicht , wegen dem gezogenen Lauf !

Wenn du nun den Lauf in glatt wechselst , hast du ein dickes Problem , wenn sich jemand daran hängt !

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Ich habe meine noch aus der Zeit , wo es nur die alte gelbe Karte gab !

Deshalb hat sich die Frage nie gestellt , meine ist auf grün !

Zu der Zeit brauchte man im Übrigen auch noch eine Lehrgang zum Flinte schießen im BDMP !

Dann wurde das wohl mal abgeschafft und vor kurzem habe ich gehört , daß  es wieder einen Kurs geben soll , oder wieder kommen soll !

Wie gesagt , keine Behauptung , sondern nur gehört ! Bin da nicht mehr auf dem laufenden !

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vor 2 Stunden schrieb P22:

...

@kasaar

Äußere dich doch doch mal in diesem Topic, ob deine Voreinträge "wegen des LKAs" auch solange brauchen: ...

 

Na ja, sie brauchen (ja in der Regel) nicht lange. Es scheint aber wirklich so zu sein, das bei uns Herr ... vom LKA das alleine macht. Nach dessen Aussage kommt das auch rein und wenn nichts zu klären ist geht's auch sofort wieder raus. Allerdings hat er auch mal Urlaub und ist wohl auch mal krank. Dann kann schon mal was liegenbleiben. Wenn dann noch der Sachbearbeiter Urlaub hat oder krank ist, kann das dann schon mal länger werden.

Ich hatte vor Jahren mal den Fall das ich bei meinem SB einen Erwerb anzeigen wollte, der aber leider schwer krank mit anschließender Reha über fast ein halbes Jahr ausfiel. Eintragen konnte mir das sonst keiner, eine Bestätigung das ich meiner 14 tägigen Meldefrist nachgekommen bin gab's auch nicht. Wurde dann halt erst eingetragen als mein SB ein knappes  halbes Jahr später genesen zurück war. Anträge sind in dem Zeitraum wohl auch liegengeblieben.

 

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Am 3.5.2017 um 17:27 schrieb kulli:

Im LV 1( BerlinBrandendenburg) gibt es den Voreintrag für die Ratsch Bumm auch ohne Wettkampferfahrung

LV 2 (SH) VSRF zählt ins grundkontingent von 3 HA, hat hier irgendwann Mal der Bds lv 2 Vorsitzende erklärt, Absprache mit dem IM SH.

LV 4 (NRW)  mindestens die Teilnahme an einer BM mit einer Langwaffe zu erbringen ist

LV 5 (RLP) geht das unterdessen auch unproblematisch (ohne vorherigen Wettkampf), 

LV 6 (Hessen) Für den Erwerb einer Repetierflinte ist mindestens die Teilnahme an einer Bezirksmeisterschaft mit einer Repetierflinte nachzuweisen.

Im BDS LV7 (BaWü) läuft das mit einer Pumpe genau so wie mit jeder anderen Waffe auf grüne WBK.

Im BDS LV 12(Sachsen) reichte bisher Wettkampfteilnahme auf Vereinsebene als Bedürfnisnachweis

 

LV 9 (Saarland) Unproblematisch, einfach beantragen ohne Meisterschaft oder sonst etwas.

 

Wie sieht es mit Bayern aus ? Hat da einer Infos ?

Bremen und Niedersachsen LV3

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