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IGNORED

Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß


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Geschrieben

sehen wird das wohl nur dein zuständiger sachbearbeiter  bei einer ( möglichen ) aufbewahrungskontrolle der waffen -  wenn der schrank in der nähe des waffenschrankes steht - spezielle munitionskontrollen kenne ich eigentlich nicht ........nur DER kann das in seinem fall beantworten.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schleifalot:

Blöde Frage: ist ein Schrank mit Überwurfriegel und Vorhängeschloss (hochwertig) gleichwertig zum Schwenkriegelschloss?

 

 

Nein.

 

Begründung meines SB: Ein Vorhängeschloß ist außen angebracht, und das ist nicht gleichwertig mit einem innenliegenden Schloß.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

 

Nein.

 

Begründung meines SB: Ein Vorhängeschloß ist außen angebracht, und das ist nicht gleichwertig mit einem innenliegenden Schloß.

Rein Technisch hat er Recht... In den meisten Fällen wird es hochwertiger als der Schwenkriegel sein (Zumindest wenn man von üblichen Schrankschlössern ausgeht). Manchmal vielleicht auch schlechter... Aber nicht gleichwertig...

 

Das Vorhangschloss nicht als gleichwertig zu aktzeptieren ist natürlich Schwachsinn... Da sind wir uns ja einig..

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Nein.

 

Begründung meines SB: Ein Vorhängeschloß ist außen angebracht, und das ist nicht gleichwertig mit einem innenliegenden Schloß.

So sieht das wohl jeder SB anders.

Mein SB akzeptiert ein Vorhängeschloss am Muni Schrank

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Raiden:

So ein Abus-Schloss mit gehärtetem Bügel ist natürlich viel unsicherer als ein Schwenkriegel, den ich mit'm Kuhfuß nur schie ansehen muss.

Kuhfuß ? Großer Schraubendreher !

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Raiden:

So ein Abus-Schloss mit gehärtetem Bügel ist natürlich viel unsicherer als ein Schwenkriegel, den ich mit'm Kuhfuß nur schie ansehen muss.

Aber wen wundert das schon.

Deswegen genehmigt mein SB ja auch Vorhängeschlösser.

 

Geschrieben

Die kann man mit einem Bolzenschneider abknipsen. Letztendlich reine Auslegungssache.

 

Generell erstaunlich ist, dass man die reine Munitionsverwahrung immer schon sehr locker sieht. Bei der Änderung in 2017 hätte man dafür doch A-Schränke als Standard vorschreiben können. So hätten die Altbestände noch einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden können.

Geschrieben

Nein, einen künstlichen Bedarf zu schaffen ist nie sinnvoll.

 

Es passiert ja ganz objektiv nichts mit der Munition, die aktuellen Regeln sind also nachweislich nicht zu lasch.

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  • Wichtig 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Generell erstaunlich ist, dass man die reine Munitionsverwahrung immer schon sehr locker sieht. Bei der Änderung in 2017 hätte man dafür doch A-Schränke als Standard vorschreiben können. So hätten die Altbestände noch einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden können.

Toller Vorschlag. Dann müssen sich neue Schützen neben den teureren 0er und 1er Schränken auch noch A Schränke für die Munition kaufen. Und ja, ich weiss das in 0er und 1er Schränken auch Munition rein darf....nur muss ich mir bei entsprechender Bevorratung dann noch größere und schwerere Schränke kaufen, die durch das Gewicht der Munition dann insgesamt nochmal schwerer werden. Und nochmal teurer.  Ist auch nur ein Fall bekannt wo entwendete Munition missbräuchlich verwendet wurde ?

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Nein, natürlich nicht.

 

Wenn man ca. 10 verschiedene Kaliber, teilweise noch mit unterschiedlichen Laborierungen schießt, und das mit etwas Ambition, kommt da einiges zusammen. Ich war letztes Jahr bei knapp 8000 Schuß Munitionsverbrauch, davon ein erheblicher Anteil Schrotpatronen. In meinen (vorhandenen) A-Langwaffenschrank würde ich meinen Bestand gar nicht rein bekommen. Zumal die typischen A-Schränke keine Fachböden, sondern Langwaffenhalter haben. Ein einziges, 30x30 cm großes aber 130cm hohes Fach ist zum stapeln von verschieden großen Schachteln denkbar ungeeignet.

Geschrieben

Jetzt stellst Du Dich aber an, so ein paar Fachböden sind doch in 10min da reingebastelt. Außerdem muß das ja auch gestaffelt werden. In der Art, nach 10 Patronen muß verankert werden...

Schöne Bastelstunden warten auf uns, juhu.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Es passiert ja ganz objektiv nichts mit der Munition, die aktuellen Regeln sind also nachweislich nicht zu lasch.

Na ja, das trifft aber auch auf die Waffenverwahrung so zu. Und wenn man da argumentiert, dass die Zertifizierung auf Stand der Technik sein muss und im Gegensatz dazu lottrige Spinde oder die klassischen kleinen Geldkässchen mit Griff zur Munitionsverwahrung zulässt, ist das nicht gerade konsequent. Da ein A-Schrank nicht die Welt kostet und künftig durch die Neuregelung massenweise auf den Markt kommen wird, wäre die Forderung nicht weiter tragisch.

Geschrieben

Falsch.

 

Fehlentscheidungen durch weitere Fehlentscheidungen zu kaschieren, ist Müll.

 

Richtig wäre gewesen, die Aufbewahrungsregeln zu lockern, so daß auch für Waffen der Blechspind ausreichend gewesen wäre. Diese Verschärfung ist reine Vergrämung durch aufbürden von sinnlosen Kosten. Denn die vorherigen Regeln waren nachweislich schon mehr als ausreichend.

 

Das nun noch schönzureden, daß man die überzähligen A-Schränke nun verpflichtend für Munition machen könnte, weil sie jetzt ja eh schon da sind, ist totaler Quatsch. Oder aber, man macht die jetzt ja bald in großer Zahl billig auf den Markt kommenden B-Würfel verpflichtend für Kochmesser, weil die sind jetzt ja eh schon da, und so billig daß es da auch nicht drauf ankommt.

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Da ein A-Schrank nicht die Welt kostet und künftig durch die Neuregelung massenweise auf den Markt kommen wird, wäre die Forderung nicht weiter tragisch.

Wie kommst Du auf das dünne Brett. A Schränke kommen sicher nicht mehr massenweise auf den Markt, sie verschwinden mangels Nachfrage und Bedarf. Hier habe ich in den verschiedenen Baumärkten schon lange keinen mehr gesehen und billig waren sie in den letzten Monaten auch nur weil sie abverkauft werden mussten.

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