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IGNORED

Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften


Rubberduck70

Empfohlene Beiträge

Frankonia wirb jetzt damit, dass man sich noch schnell einen Schrank kaufen soll vor der Verschärfung:
http://www.frankonia.de/images/cms/de/kanaleinstieg/waffen/KW01_Fullpage_Jagd_Waffenaufbewahrung_2017_DE_01.jpg


Die haben sich ja auch bisher gekonnt aus der ganzen Eu-VerschärfungsChaize rausgehalten. Nach dem letzten Stand können sie ja nur profitieren.

Und jetzt soll ich deren Ladenhüter kaufen?

Sollte ich wirklich noch einen Schrank vorm Inkrafttreten brauchen, kaufe garantiert keinen deutschen und auch nicht bei einem deutschen Großhändler.
Ich glaub im jagdforum hat sich bereits einer angeboten, die Schränke aus Polen zu organisieren und vor lauter Wut jedem der mitbestellt das Ding nach Hause zu bringen und in die Wohnung zu tragen. [emoji16]
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Am 27.1.2017 um 16:17 schrieb Pi9mm:

 

Ist dann bei der zukünftig irgendwann mal bei der Behörde eingereichten Schrank- Rechnung (mit Datum) auch so noch der Bestandsshutz wirksam ?

 

Wurde von "Gruger" schon darauf eingegangen. Keine erstmalige Nutzung; wenn nicht zuvor schon erlaubnispflichtig genutzt.

 

erlaubnispflichtige Munition :icon14:

 

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vor 9 Stunden schrieb 6/373:

Irgendwie fühle ich mich an das Motto erinnert: "If you can't ban it, tax it"

 

So ist es. Der Bestandsschutz bei Schränken A/B wird nicht vererbt. Heißt konkret: meine EUR 600,- Investition in einen neuen A-Schrank und einen B-Würfel vor einem Jahr ist auf lange Sicht futsch. Und meine Tochter darf sich dann einen Schrank Stufe 0 zulegen.

 

Idiotisch aber durchdacht. Der legale Waffenbesitz soll ausgedünnt werden.

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Am 27.1.2017 um 09:29 schrieb heletz:

Das ist mir lieber als eine Partei, die auf billigen Stimmenfang geht mit der Nichtaussage "Keine Verschärfung im Waffenrecht" und dann rein gar nichts tut.

 

Also der einzige Deutsche der Gegen den die EU Feuerwaffenrichtlinie gestimmt hat ist Marcus Pretzell von der AFD.

https://polcms.secure.europarl.europa.eu/cmsdata/upload/938523eb-57a5-433f-859f-e3d54f9f769f/roll call vote 26 January 2017.pdf

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vor 17 Stunden schrieb JasperBeardley:

So ist es. Der Bestandsschutz bei Schränken A/B wird nicht vererbt. Heißt konkret: meine EUR 600,- Investition in einen neuen A-Schrank und einen B-Würfel vor einem Jahr ist auf lange Sicht futsch. Und meine Tochter darf sich dann einen Schrank Stufe 0 zulegen.

 

Nur zur Erinnerung: Deine Tochter war so freundlich und hat Dir ihre zwei Tresore (A-Schrank / B-Würfel) auf unbestimmte Zeit  z u r  V e r f ü g u n g  g e s t e l l t .

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vor 22 Stunden schrieb MarschMarsch:

erlaubnispflichtige Munition :icon14:

 

Genügt wohl nicht; werden überhaupt Rechnungen für MUNIschränke bei der Behörde eingereicht ?

Glaube nicht; das ein als Muniaufbewahrung behördlich aktenkundiger A / B später noch für erlaubnispfl. Waffen genügt.

Dann lieber so wie oben vorgeschlagen für irgendeine erlaubnispfl. Waffe nutzen mit Rechnung bei der Behörde.

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vor 26 Minuten schrieb Pi9mm:

 

Genügt wohl nicht; werden überhaupt Rechnungen für MUNIschränke bei der Behörde eingereicht ?

Glaube nicht; das ein als Muniaufbewahrung behördlich aktenkundiger A / B später noch für erlaubnispfl. Waffen genügt.

Dann lieber so wie oben vorgeschlagen für irgendeine erlaubnispfl. Waffe nutzen mit Rechnung bei der Behörde.

Und wer weiß, wann dort mal Munition oder an deren Stelle für eine Nacht   :angel:eine erlaubnispflichtige Waffe ordnungsgemäß aufbewahrt wurde?

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Der "Besitzer" (aka WBK-Inhaber) hat "Bestandsschutz", nicht das Behältnis. Bzw. das Behältnis genießt Bestandsschutz bei Fortsetzung der Benutzung durch den jetzigen Besitzer.

Wenn die Tochter jetzt keine eigene WBK hat, wird sie ggf. in Zukunft einen 0er kaufen müssen. Auch wenn der A-Schrank heute schon ihr Eigentum ist. Sie "besitzt" ihn aber nicht, weil Papa die Schlüssel hat.

 

So lege ich das jedenfalls aus und gehe davon aus, das es auch so gemeint ist.

 

 

Bearbeitet von Gruger
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Am 01/31/2017 um 11:25 schrieb KB79:

Kurz und stichpunktartig von mir, tippe mühselig auf dem Handy:

 

Hatte mit der zuständigen Dame in Starnberg heute Morgen gesprochen.

 

Es wird eine Verschärfung kommen.

Wenn zeitnah ein A/B Schrank gekauft wird ist das ausreichend und der Bestandsschutz greift. 

 

 

 

Das entscheidet die Dame in Starnberg? Dachte immer Gesetzgebung unterliegt gewissen Spielregeln in D.

Wer weiss, vielleicht gibts ja jemanden der querschiesst und den "Bestandsschutz" kippt.

Es ist noch immer ein Entwurf, nicht mehr wie ein paar Blätter bedrucktes Papier.

Bearbeitet von chapmen
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Die Dame hat lediglich ihre Sicht der Dinge dargelegt basierend auf den Informationen die ihr stand jetzt vorliegen und dann eine Empfehlung ausgesprochen. 

Nicht mehr und nicht weniger. Was man daraus macht, ist einem selbst überlassen. 

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vor 16 Minuten schrieb KB79:

Die Dame hat lediglich ihre Sicht der Dinge dargelegt basierend auf den Informationen die ihr stand jetzt vorliegen und dann eine Empfehlung ausgesprochen. 

 

 

Eben der Stand den jeder hat der sich den Entwurf durchgelesen hat.

Welchen Weg dieser Entwurf noch vor sich hat wurde bereits von Heletz auf Seite 1 verlinkt.

Was diesem Entwurf dabei noch wiederfahren kann weiss heute noch keiner, es sei denn die Sache mit der Glaskugel funktioniert doch.

Zumindest ich traue weder der Politik noch dem BMI auch nur einen Meter über den Weg, ein wenig Anlassgesetzgebung und flugs sieht der Entwurf anders aus.

Bearbeitet von chapmen
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1. Übergangsfristen? Was passiert mit den Lagerbeständen an A\B Schränken, die jetzt nur noch Altmetallwert haben? Die Händler bleiben auf dem Lagerbestand sitzen.

2. Für mich handelt es sich um eine kalte Enteignung, denn der Restwert meiner A\B Waffenschränke beträgt genau Null. Wer ersetzt mir diesen Wertverlust?

3. Mir erschließt sich nicht, warum die Altbestandsregelung nicht an den Schrank an sich gekoppelt ist--ähnlich wie bei Luftgewehren vor 1971 (?) ohne F-Zeichen, die auch weiterhin trotz ggf. über 7,5 Joule, erlaubnisfrei bleiben und das auch beim Besitzerwechsel. Die Idiotie dieser Regelung wird deutlich, wenn man sich als Beispiel einen Erbfall vorstellt. Eine gesetzeskonforme Aufbewahrung durch einen Altbesitzer in einem A\B-Schrank wird beim Erbübergang zum Regelverstoß, da für den Erben die Aufbewahrung in den Schränken plötzlich nicht mehr zulässig ist. Und das gilt sogar, wenn der Erbe die Waffe nicht einmal aus dem Schrank genommen hat.

 

Gruß

 

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
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vor einer Stunde schrieb Stefan Klein:

 

2. Für mich handelt es sich um eine kalte Enteignung, denn der Restwert meiner A\B Waffenschränke beträgt genau Null. Wer ersetzt mir diesen Wertverlust?

 

 

Niemand.

 

Denk mal an die ganzen Deko-Besitzer, die nichts mehr verkaufen dürfen.

 

Und ich glaube da war der Markt größer als bei den A/B-Schränken. Die kannst du wenigstens noch als Kleiderschrank verkaufen. Die Dekos gar nicht mehr.

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Umso mehr erstaunt es mich das man sich ( als "LWB" ) weitgehend mit dem Entwurf arrangiert, jetzt wäre noch Zeit zum handeln.

Wobei ich damit nicht meine irgendwelche Konstrukte zu ersinnen oder Behältnisse in Polen zu erwerben.

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