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IGNORED

Anklage gegen Vorstand wegen Verkaufs von Sachkundenachweisen


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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb heletz:

Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, daß man den berühmten Handlungsbedarf auch dann sehen kann, wenn keine kriminellen Aktivitäten da sind.

Ist doch ganz einfach - dann kommt halt, wie in der aktuellen Gesetzeslage schon vorgesehen, halt zu jeder Prüfung ein "Offizieller" der Waffenbehörde mit dazu und schon geht keine "Gefälligkeit" mehr. Also einfach, wie bei so vielen Dingen, die aktuellen Möglichkeiten nutzen und schon passt es auch ohne irgendwelche Änderungen bzw. Verschärfungen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HBM:

Ist doch ganz einfach - dann kommt halt, wie in der aktuellen Gesetzeslage schon vorgesehen, halt zu jeder Prüfung ein "Offizieller" der Waffenbehörde mit dazu ....

 

Siehe Prüfung im Sprengstoffrecht (§ 27-Schein).

Geschrieben

Ja, das sind im wesentlichen die Panorama3-Inhalte der beiden Autorinnen, die inhaltlich dann mehrfachverwertet auch in die Tagesthemen eingebaut wurden. Völlig legitim. Auch die Einrahmung und Anmoderation ist zwar populär, aber um Fairness bemüht (Kulturgut, Spaß, Sport, streng reglementiert), und bis auf kleine Pedanterien ("vorbestraft" stimmt so nicht 100%-ig, aber jeder Zuschauer versteht sofort, was gemeint ist) völlig in Ordnung. Insgesamt saubere Behandlung.

 

Carcano

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb carcano:

Ja, das sind im wesentlichen die Panorama3-Inhalte der beiden Autorinnen, die inhaltlich dann mehrfachverwertet auch in die Tagesthemen eingebaut wurden. Völlig legitim. Auch die Einrahmung und Anmoderation ist zwar populär, aber um Fairness bemüht (Kulturgut, Spaß, Sport, streng reglementiert), und bis auf kleine Pedanterien ("vorbestraft" stimmt so nicht 100%-ig, aber jeder Zuschauer versteht sofort, was gemeint ist) völlig in Ordnung. Insgesamt saubere Behandlung.

 

Carcano

Aber auch in dem Beitrag wird so getan als wenn der Typ die WBKs vergibt. Auch das vordatieren des Vereinseintritt nutz doch normal gar nix, da doch eine 12 monatige Verbandzugehörigkeit von Nöten ist. Also sind da noch einige Ungereimtheiten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Aber auch in dem Beitrag wird so getan als wenn der Typ die WBKs vergibt. Auch das vordatieren des Vereinseintritt nutz doch normal gar nix, da doch eine 12 monatige Verbandzugehörigkeit von Nöten ist. Also sind da noch einige Ungereimtheiten.

 

... ja das stimmt. Bin auch etwas verwundert denn es klingt so als ob er WBK´s verteilt hätte.

 

 

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben

Auf jeden Fall hat der Herr Bracciale uns damit einen Bärendienst erwiesen. Ich frage mich schon, wie der übrige Vereinsvorstand davon nichts mitbekommen haben will.

Gleiches gilt für die anderen Mitglieder des Vereins, welche die WBK rechtmässig erhalten haben. 

Man war ja wohl auch sportlich erfolgreich http://www.ssv-hameln.de/ergebnisse-der-deutschen-meisterschaft-2015-berlin/   

 

 

So ganz habe ich das auch noch nicht verstanden. Der Verein hat den Stand bei  einem anderen Verein angemietet oder wie?    Hat den der Verein mit dem vermieteten Stand  davon nichts mitbekommen?

 

Nur gut, dass keiner derjenigen, die unrechtmässig eine WBK erhalten  haben, damit dann Schaden verursacht hat.

Die Angelegenheit wird ja so schon medial aufgebauscht, wenn man an die vielen  illegalen Waffen denkt, die zu Genüge zirkulieren.

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Tasha Yar:

Der Typ heißt nicht "Enzo B." sondern Vincenzo Bracciale. Zwei Minuten Google genügt.

 

Dass es sich bei Enzo und Vincenzo um zwei verschiedene Personen handelt, hättest Du vermutlich erst in der dritten Minute Google herausgefunden.

Zwei Minuten reichen also scheinbar doch nicht...

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb shooter2015:

Nur gut, dass keiner derjenigen, die unrechtmässig eine WBK erhalten  haben, damit dann Schaden verursacht hat.

 

 

Nicht, dass ich an dem Vorgang irgendetwas beschönigen möchte; aber nur als Anmerkung:

 

Es soll sogar zivilisierte Länder geben, da benötigt man als legaler Waffenbesitzer überhaupt keine WBK....

Geschrieben (bearbeitet)

Schon klar, aber hier ging's ja um die illusionäre Vorstellung des Vorstandes und seiner Kundschaft, innerhalb des momentan gültigen Gesetzgebungsrahmens am Ende irgendwie unerkannt davonkommen zu können.

 

Und in der Perspektive spielen solche Grundsatzüberlegungen keine Rolle, da geht's rein um den Intelligenzquotienten.

Bearbeitet von Julius Corrino
Geschrieben

Im Grunde hat da jemand aus einer prohibitiven Regelung ein Geschäft gemacht. Indem er von Verboten bzw. Zugangsregularien Betroffenen auf kriminellem Weg erleichterten Zugang versprochen oder verschafft hat, gegen entsprechende "Gegenleistung".

 

Das kennt man auch von vielen anderen Gebieten.

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt auch einen Bericht von Panorama darüber:

 

 

 

Btw. was ich nicht verstehe, wie haben die denn die Wartezeit beim Verband umgangen, man kann ja wohl kaum Mitglieder für ein Jahr rückwirkend melden?

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben

Ich verstehe das nicht. Bei unseren Waffensachkunde-Lehrgängen kommt zur Prüfung immer eine zertifizierte Firma und ein Polizist ist auch dabei.

Und man muss 9 Monate beim Verband gemeldet sein. Sonst gibts keine Bedürfnisbescheinigung.

 

Verstehe das alles nicht. Multiples Versagen an allen Fronten....

Geschrieben

....bisher ist auch nirgends davon die Rede gewesen, dass irgendwelche Wartezeiten bezüglich Verbandszugehörigkeit umgangen wurden. Was ist schon ein Jahr? Dem mal in irgendeinem Bericht als Beispiel genannten Autodealer wird die 12-monatige Wartezeit egal gewesen sein. Hauptsache er konnte dann ohne irgendwelche lästigen Prüfungen oder Schiesstrainings seine WBK in Empfang nehmen um sich eine Kanone unter sein Kopfkissen oder in den Laden legen zu können. Genauso beim genannten Vorbestraften, der die WBK für seine Gattin will...

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Elektronengehirn:

Bei unseren Waffensachkunde-Lehrgängen kommt zur Prüfung immer eine zertifizierte Firma und ein Polizist ist auch dabei.

 

 

Na ja, die Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachkundeausbilder ist kein Hexenwerk. Gibt viele Vereine, die das dürfen. Mauscheleien/Bestechlichkeiten/Nachlässigkeiten sind immer möglich. Und die Prüfung musst du ja nur anmelden, es gibt keine Pflichtteilnahme der Behörde wie beim Sprengstoff-Schein.

 

Ich kenne genug Lehrgänge, da wird die Prüfung bewußt Sonntags angesetzt. Da kommt eher selten bis nie jemand vom Ordnungsamt....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb blackys:

 

Na ja, die Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachkundeausbilder ist kein Hexenwerk. Gibt viele Vereine, die das dürfen.

 

Der anderweitige Nachweis der Sachkunde nach §2 Abs. 1 Nr. 2 c) AWaffV kann entweder durch eine anderweitige, insbesondere behördlich oder staatlich anerkannten Ausbildung erfolgen oder durch die Teilnahme an einem Lehrgang eines anerkannten Schießsportverbandes erworben werden. Das sollte man nicht miteinander vermischen.

 

Dabei benötigen die durch die Verbände durchgeführten Lehrgänge keine staatliche Anerkennung und werden Bezüglich Inhalt, Durchführenden und Didaktik auch nicht behördlicherseits vor Zulassung überprüft. Was nicht bedeutet, dass jeder dieser Lehrgänge schlecht ist oder gar, dass jeder behördlich zugelassene Lehrgang automatisch gut ist, weil er überprüft wurde. Dafür ist die Bandbreite der fachlichen/sachlichen Expertise der Sachbearbeiter in D wohl zu breit.

 

Aber eine staatliche Zulassung eines externen, nicht auf der Vereins-/Verbandsaufnahme basierenden Lehrgangsanbieters ist zumindest ein gewisses Indiz, dass die Ausbildung eine gewisse Mindestqualität besitzt.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Elektronengehirn:

...und ein Polizist ist auch dabei.

Und man muss 9 Monate beim Verband gemeldet sein.

Na wenn der dabei ist, dann ist alles supi. Jetzt weiß ich warum meine Sachkunde nichts getaugt hat damals.

Und ich Dummerchen habe geglaubt man brauche mind. 12 Monate Verband.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Elektronengehirn:

Und man muss 9 Monate beim Verband gemeldet sein. Sonst gibts keine Bedürfnisbescheinigung.

Ich liebe fundiertes Fachwissen......................geh doch zum BDS, da reichen 4 Monate...................................( wenn man INSGESAMT die 12 MOnate in einem anderen Verband Mitglied war )

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
Ich liebe fundiertes Fachwissen...

So ist es, siehe http://www.bdslv4.de/waffenrecht/befuerwortungsrichtlinien_LV4/befuerwortungsrichtlinien_lv4.htm

 

"Mitglieder die ausschließlich dem BDS als anerkanntem Verband angehören, müssen vor Antragstellung (Bedürfnisantrag) bereits 9 Monate dem BDS als Mitglied gemeldet sein."

 

12 Monate Verein, 9 Monate Verbandszugehörigkeit. So ist es zumindest im BDS.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Elektronengehirn:

12 Monate Verein, 9 Monate Verbandszugehörigkeit. So ist es zumindest im BDS.

Kann das hier jemand bestätigen? Habe ich SO noch nie gehört bzw irgendwo gelesen, ausser in dem hier verlinkten LV

Geschrieben

Also reichen 9 Monate Mitgliedschaft im Verband, wenn insgesamt 12 Monate Mitglied im Verein ? Hab extra den §14 nochmal gelesen, der würde das  auch hergeben. Dann bin ich bisher von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Mag daran liegen das ich vom DSB anderes kenne , mein dortiger LV bescheinigt nix wo der Schütze nicht bei ihm gemeldet ist. Als ich zum BDS kam hatte ich die 12 Monate schon lange erfüllt und eigene Waffen. Von da kannte ich die 4 Monatsregel des LV 9.

War also mein Fehler und ich entschuldige mich dafür. Man lernt nie aus und jeden Tag was neues dazu.....Dann konnte dieser Mensch die Wartezeit zumindest um 3 Monate "verkürzen ". Mal abwarten ob uns das nicht noch auf die Füsse fällt.

 

Peter

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Ich liebe fundiertes Fachwissen......................geh doch zum BDS, da reichen 4 Monate...................................( wenn man INSGESAMT die 12 MOnate in einem anderen Verband Mitglied war )

Die Berichterstattung zeigt mal wieder, dass es in den meisten Fällen besser ist keine Interviews zu geben.

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