Zum Inhalt springen
IGNORED

Anklage gegen Vorstand wegen Verkaufs von Sachkundenachweisen


P22

Empfohlene Beiträge

vor 12 Stunden schrieb Joe07:

Durch solche Aktionen geraten ganze Verbände unter Generalverdacht!

 

Seit wann gibt es denn einen Generalverdacht gegen bestimmte Gruppen in unserem Land? Alle maßgeblichen und auch unmaßgeblichen Politiker haben doch ausdrücklich davor gewarnt, aus Einzelfällen auf eine ganze Gruppe zu schließen! Oder hab`ich da was falsch verstanden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Könnte es sein dass die Mogelei schon viel früher geschehen ist und erst später

aufgedeckt wurde?

Bis zur Waffengesetzänderung 2003 wurden die Bedürfnisbescheinigungen noch

vom Vorstand des Schützenvereins ausgestellt und nicht vom Dachverband.

Da war ja dann Rückdatierung des Eintrittsdatums in den Verein easy.

Aber nach 2003 beginnt die Jahresfrist mit Eintritt in den Dachverband

und auf dieser Ebene dürfte eine Mauschelei eher sehr schwierig sein.

Wenn die Sache mit den erschwindelten Sachkundebescheinigungen stimmt,

halte ich insb. die Prüflinge für außerordentlich blöd.

Über Sinn und Unsinn des Bedürfnisprinzips im WaffG kann man endlos diskutieren.

Aber Ausbildung und  Prüfung der Sachkunde ist eine der wenigen Bestimmungen

im Waffengesetz die ich uneingeschränkt für sinnvoll halte.

Da hat nicht nur die Allgemeinheit was davon, sondern ganz besonders der

künftige Waffenbesitzer. Was hilft die beste Waffe wenn man nicht weiß wo

vorne und hinten ist und was sie kann und was nicht.

 

Bin mal neugierig ob im Verfahrensverlauf noch genauere Fakten veröffentlicht werden

 

oswald    

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

moin männers,

zu dem thema mit der jahrefrist im zusammenhang mit dem bedürfnis hier ein wörtlicher auszug aus dem waffengesetz:

 

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt

 

von 12 monaten im verband steht im gestz nichts - auch wenn es im endeffekt darauf hinaus läuft.

aber diese 12 monaten können ja auch in mehreren verbänden ( weil man z.b. erst mal den falschen erwischt hat ) erbracht werden.

 

wenn dann ein vorstand eh schon bescheisst..........

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man sollte ein Gesetz schon im Zusammenhang lesen können, denn es steht doch da:


 

Zitat

 

§ 14 WaffG

...

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

...

 

 

Die Verbandszugehörigkeit über einen Verein (mittelbares Mitglied) oder als Einzelmitglied in einem (Landes-) Verband der zugleich Verein ist (unmittelbares Mitglied), ist demnach zwingend.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das widerspricht nicht Handgunners Aussage.

Beispiel: Schütze tritt einem DSB-Verein bei. Nach 3 Monaten merkt er, dass ihm die interne BDMP-SLG doch besser liegt und tritt zusätzlich dem BDMP bei. Nach weiteren 9 Monaten beantragt er sein Bedürfnis beim BDMP und bekommt dieses bescheinigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hi schwerer reuter,

ich gebe dir recht : im zusammenhang lesen, denn da steht im gesetz:

 

......der VEREIN muss mitglied in einem übergeordneten VERBAND sein......

 

im gesetzestext werden 12 monate im verein gefordert - ICH sehe im gestzestext nichts von 12 monaten im verband - du ?

 

und wenn man sich so eine bescheinigung zum bedürfnis  GENAU ansieht, wer bestätigt da die 12 monate ? verein oder verband ?

 

die verbände fordern bei "vor - mitgliedschaft" in einem anderen verband ( das ist nicht so selten, wie mancher zu glauben scheint )  in der regel  auch entsprechende bestätigungen, dass die geforderten 12 monate insgesamt erreicht wurden. blos wenn da der vereins -  vorstand genau so lügt und betrügt wie  anscheinend bei der sachkunde........ ?

 

raiden hat es zu 100% erfasst und beschrieben !

 

see you on stage

Bearbeitet von Handgunner
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genial, du hast mir die Augen geöffnet. Ich schicke gleich mal eine Rundmail an meine Mitlieder ob sich sieben Blöde finden die weiterhin im BDS verbleiben, dann können wir als Verein dort bleiben und der Rest spart sich den Beitrag für den (Landes-) Verband und kann trotzdem als nichtorganisierte Sportschützen weitermachen.

 

Oder du schaust auch mal in die WaffVwV zu §15 WaffG, vielleicht geht dir dann ein Licht auf.

 

 

PS.: Streiche nichtorganisierter Sportschütze, denn die sind ja in einem Verein der keinem Verband angehört und daher Sonderfall nach §8 WaffG.

 

PPS.:

Zitat

und wenn man sich so eine bescheinigung zum bedürfnis  GENAU ansieht, wer bestätigt da die 12 monate ? verein oder verband ?

 

Verein UND (Landes-) Verband! Zumindest im LV1.

Bearbeitet von SchwererReuther
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Öffentliche Berichterstattung hin oder her! Die ist nicht maßgeblich.

 

Entscheidend sind die Ermittlungsergebnisse und die daraufgründende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

 

Ich gehe mal davon aus, dass die Anklageschrift sicher nicht zur Eröffnung eines Hauptverfahrens geführt hätte, wenn es keinen hinreichenden Tatverdacht geben würde.

 

Offensichtlich haben auch hier die meisten User noch nicht begriffen, welche Tragweite diese Betrügereien haben.

 

Da bemühen sich unsere Lobbyisten bis zu körperlichen Erschöpfung darum, weitere Verschärfungen des Waffenrechtes zu verhindern:

 

 

 

Und der Vorstand des in Rede stehenden hameler Schießsportvereins zerstört mit den in Rede stehenden Aktionen im Handumdrehen dass aufwendig in der Politik hergestellte Vertrauen gegenüber Legalwaffenbesitzer. Geht's noch?

 

Bearbeitet von Gast
Korrekturen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

schwerer reither,

 

DU brauchst mir absolut nichts glauben und DU kannst auch gerne alles anders sehen - das ist DEIN gutes recht.

 

ich habe auch keine ahnung von den ganzen vereins und verbandsangelegeheiten - hatte ich noch nie mit was zu tun .....

 

frage doch bitte einfach fritz - deinen landesververbandsvorsitzenden - DEM dürftest du dann ja eher glauben.

 

Bearbeitet von Handgunner
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Handgunner:

hi schwerer reuter,

ich gebe dir recht : im zusammenhang lesen, denn da steht im gesetz:

 

......der VEREIN muss mitglied in einem übergeordneten VERBAND sein......

 

im gesetzestext werden 12 monate im verein gefordert - ICH sehe im gestzestext nichts von 12 monaten im verband - du ?

 

und wenn man sich so eine bescheinigung zum bedürfnis  GENAU ansieht, wer bestätigt da die 12 monate ? verein oder verband ?

 

die verbände fordern bei "vor - mitgliedschaft" in einem anderen verband ( das ist nicht so selten, wie mancher zu glauben scheint )  in der regel  auch entsprechende bestätigungen, dass die geforderten 12 monate insgesamt erreicht wurden. blos wenn da der vereins -  vorstand genau so lügt und betrügt wie  anscheinend bei der sachkunde........ ?

 

raiden hat es zu 100% erfasst und beschrieben !

 

see you on stage

 

Guten Abend,

 

zu Verein/Verband:

§ 14 Abs. 2 WaffG besagt doch

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

 

Die WaffVwV unterstreicht das auch noch mal mit:

14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass ... der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

 

So, nun musst Du Mitglied im Verband sein, ergo gemeldet sein. Es mag ja sein, dass bei manchem Verband die Zugehörigkeit zu selbigem mit der Mitgliedschaft im Verein automatisch erworben wird, aber gemeldet muss Du sein. Ansonsten bleibt nur "unorganisierter Sportschütze" gem. § 8 WaffG iVm den in der WaffVwV genannten Regelungen.

Oder täusche ich mich hier?

 

zu Bedürfnisbescheinigung:

- der Verein bestätigt auf Bitte des Antragsstellers (dem Verband) schriftlich, dass 1. der Verein dem Verband angehört und 2. das Mitglied dem Verein angehört (und gemeldet ist) und 3. seit mindestens 12 Monaten regelmäßig dem Schießsport (sprich auf Grundlage einer Sportordnung) mit erlaubnispflichtigen Waffen betreibt (=Schießnachweis/Schießbuch) und gibt mir die Formulare zurück

- ICH stelle den Antrag an den VERBAND, in dem ICH den Antrag dorthin schicke

- der VERBAND bescheinigt mein Bedürfnis nach Prüfung aller Umstände und schickt es MIR zurück

(das ist jetzt hier aber auch nur die "einfache" Lösung ohne Vereins-/Verbandswechsel usw.)

 

Der Verein ist hier doch "nur" der Mittelsmann und wahrheitsgemäßer Vorbereiter, was er ja auch mit Unterschrift und Stempel bestätigt. Es war ja bis 2002 genau das Problem, dass Vereinsvorsitzende nachträglich bescheinigen konnte, ohne dass es eine Gegenprüfung des Vorgangs gab und wohl auch der ein oder andere Schindluder getrieben wurde. Nun könnte der Bearbeiter vom Verband doch auch in den Verein kommen, die Schießkladde und Mitgliedsantrag dessen einsehen, dann die Verbandsmeldung bei der niedrigsten Untergliederung der Verbandes einsehen. Im Gesetzestext steht doch nirgendwo eine Beteiligung des Vereins, oder? Nur wäre das Verfahren schlicht unmöglich bei Verbänden, welche überörtlich agieren! Somit ist der Verein vertrauensvoller Ansprechpartner vor Ort.

Somit bestätigt doch der Verband mein Bedürfnis!?

 

Gruß und schönen Abend!

 

 

Bearbeitet von MarschMarsch
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Joe07:

.... dass aufwendig in der Politik hergestellte Vertrauen gegenüber Legalwaffenbesitzer. .... 

 

 

vor 2 Stunden schrieb gebuesch1:

 

Nicht schlecht - der Witz.

 

Nun gut, ein Witz sollte es nicht werden.

 

Aber vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.

 

Mindestens dürfte zutreffend sein, dass die Lobbyisten aufwendig "versuchen", in der Politik ein Vertrauen gegenüber der Legalwaffenbesitzer herzustellen!

 

Jedoch scheint dies bei den hier in Rede stehenden Aktionen zu einem aussichtslosen Unterfangen zu werden.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 53 Minuten schrieb MarschMarsch:

 

.... Somit bestätigt doch der Verband mein Bedürfnis!? ....

 

 

Und dies offensichtlich im vorliegenden Fall basierend auf Lügenzetteln!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der berichtete Fall nach der Änderung 2002 passierte, kann es nun augenscheinlich nicht wie im Artikel geschildert vorgefallen sein ohne das eine Verbandsuntergliederung mitgespielt hat.

Im BDS LV1 laufen die 12 Monate auch erst nachdem die das Mitglied gemeldet wurde. Und ich kann mir nun nicht wirklich vorstellen, das wenn ich die Meldung rückdatieren würde dies in der Geschäftsstelle einfach übernommen werden würde. Der Ausweis würde ja wohl dann auch nicht mit dem fiktiven zurück liegenden Datum erstellt werden, sondern mit dem Datum der tatsächlichen Meldung. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb stefan0303:

Wenn der berichtete Fall nach der Änderung 2002 passierte, kann es nun augenscheinlich nicht wie im Artikel geschildert vorgefallen sein ohne das eine Verbandsuntergliederung mitgespielt hat.

Im BDS LV1 laufen die 12 Monate auch erst nachdem die das Mitglied gemeldet wurde. Und ich kann mir nun nicht wirklich vorstellen, das wenn ich die Meldung rückdatieren würde dies in der Geschäftsstelle einfach übernommen werden würde. Der Ausweis würde ja wohl dann auch nicht mit dem fiktiven zurück liegenden Datum erstellt werden, sondern mit dem Datum der tatsächlichen Meldung. 

 

schauen wir doch mal, wann das passierte und wer da alles seine Finger im Spiel hatte :-(

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@MarschMarsch sollte das alles nach 2002 , und vor allem so wie im Bericht geschildert worden wirklich abgelaufen sein... Dann könnte das noch viel schlimmer sein als wenn irgend ein Vereinsvorstand rummauschelt... Ich hoffe das dieses extreme Unwohlsein aus den Eingeweiden bei mir nur mit der Wahl R2G in meiner schönen Stadt zu tun hat. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb stefan0303:

@MarschMarsch sollte das alles nach 2002 , und vor allem so wie im Bericht geschildert worden wirklich abgelaufen sein... Dann könnte das noch viel schlimmer sein als wenn irgend ein Vereinsvorstand rummauschelt... Ich hoffe das dieses extreme Unwohlsein aus den Eingeweiden bei mir nur mit der Wahl R2G in meiner schönen Stadt zu tun hat. 

 :-(

Da darf es auch kein Pardo mehr geben. Das bringt wirklich nur den Sport in Misskredit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb Schakal:

Die ganze Geschichte dürfte ein Einzelfall sein.

Das schreibe ich jetzt absichtlich nicht in grün.

Betrug gibt's überall, s.  Fußball etc

Die Fahrschulen nicht zu vergessen, zwar auch nur Einzelfälle, aber das halte ich persönlich für gefährlicher.

Die Politiker mit ihren "Schummeleien" bei Lebensläufen oder Doktortiteln mal ganz abgesehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.