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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

vor 13 Stunden schrieb erstezw:

Ahnungslos? Einwaffenbesitzer? 

 

Spätestens wenn die zulässige Anzahl pro Schrank überschritten wird gilt es erneut nachzuweisen.

Schöne arrogante Antwort, ehrlich. Mehrwaffenbesitzer seit 30 Jahren.

Die Frage zielte nicht darauf ab, ob bei Überschreitung der zulässigen Zahl ein weiterer Schrank beschafft  werden muss, (das ist selbstverständlich), sondern darauf, ob jeder neue Schrank zwangsweise nachgemeldet werden muss. Wie ich schrieb, haben wir das immer artig getan, aber ich hätte eben gerne gewußt, ob das allgemein von den WB so gehandhabt wird. Den §36:

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.  ... wird offenbar so ausgelegt, daß jeder neu beschaffte WS (und als solcher genutzt) gemeldet werden muß. Ich wollte nun nur wissen, ob das allgemein und überall so gesehen wird oder von WB zu WB verschieden gehandhabt wird.

Aber wenn so eine Frage schon ausreicht, als ahnungslos hingestellt zu werden, dann bin ich hier wohl falsch.

 

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vor 20 Minuten schrieb Waldsegler:

sondern darauf, ob jeder neue Schrank zwangsweise nachgemeldet werden muss.

Das ist jetzt eine klare Frage, die man klar beantworten kann:

nein, man muss das nicht.

 

Bislang gibt es noch keine Meldepflicht für Tresore in Deutschland. Wäre aber beim Fortschreiten des derzeitigen Wahnsinns durchaus vorstellbar, man könnte ja heimlich Bargeld horten.

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Das ist jetzt eine klare Frage, die man klar beantworten kann:
nein, man muss das nicht.
 
Bislang gibt es noch keine Meldepflicht für Tresore in Deutschland.


Jein.

Richtig ist: es gibt keine Meldepflicht für Tresor. Auch nicht für Waffenschränke.

Aber die gesetzeskonforme Aufbewahrung muss nachgewiesen werden. Und das ist eine Bringschuld.

Soll heißen: Du kannst jede Waffe in einem eigenen Schrank lagern, ohne dass der Behörde so zu melden. Aber Du musst der Behörde mindestens genug Tresore melden, um die vorhandenen Waffen legal aufbewahren zu können.

Also musst Du eine gewisse Anzahl der Tresor dich melden. Aber nicht weil Tresor meldepflichtig sind.
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Der Erwerb von Waffenschränken sollte erlaubnispflichtig werden. Nur so kann verhindert werden das Leute sich Waffenschränke kaufen um illegale Waffen aufzubewahren. Wenn die Leute nicht an Waffenschränke kommen, können sie sich nicht illegal eine Waffe beschaffen, weil sie sie nicht aufbewahren können.

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vor 7 Minuten schrieb schmitz75:

Wenn die Leute nicht an Waffenschränke kommen, können sie sich nicht illegal eine Waffe beschaffen, weil sie sie nicht aufbewahren können.

Ist das jetzt Dein Ernst? Da habe ich eine viel bessere Idee: jeder Kriminelle muß sein Gewerbe anmelden, z.B. "Taschendieb" oder "Trickbetrüger" oder eben "Waffenhandel illegal", so legt man den Sumpf trocken.

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Wenn die wirklich lange Weile haben; und jeden jemals gemeldeten Schrank (Rechnungen bleiben ja in der Akte) in weiteren Registern noch zusätzlich vermerkt haben:

Was ist dann mit "Abmelden" ("Austragen" aus weiteren Registern zusätzlich zur Akte) nicht mehr vorhandener; "überlassener" Schränke (sofern als solche "gemeldet") ?

Habe immer die aktuelle Rechnung (mit allen relavanten Angaben darauf) bei nächster Gelegenheit (Befürwortung / Erwerb / Überlassen; bin nie extra nur wegen "Schrankaktualisierung" hingelatscht) mit abgegeben; ohne zu erklären; das der "Schrank-Vorgänger" nicht mehr vorhanden ist.

 

Oder was ist mit dem Schrankvermerk im Zusatz-Register (über Akte hinaus); wenn keine Waffen mehr vorhanden sind; bleibt davon was stehen ?

 

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War heute beim Schießen - was für ein Zufall ;-) - und dort wurde folgendes diskutiert: Im Landkreis Weilheim (Bayern) wird, lt. Aussage eines Schützen, bei Anschaffung einer neuen Waffe bzw. schon beim Antrag auf Voreintrag, ein 0er oder 1er Schrank gefordert. Wenn nicht vorhanden, kein Voreintrag. Mal abgesehen davon, dass nach dem aktuell veröffentlichten Entwurf für die Gesetzesänderung ein Bestandsschutz für "bisher durch den Erwerber genutzte Schränke" auch für neu erworbene Waffen gilt, finde ich dieses "wir halten uns schon mal an ein Gesetz, auch wenn es noch nicht verabschiedet ist" schon sehr frech. Kennt Ihr noch weitere solche Fälle bzw. könnt Ihr das Vorgehen bestätigen?

 

PS: Was ich vergessen habe ist zu fragen, was gemacht wird, wenn man als Jäger bzw. auf Gelbe WBK eine Waffe kauft, den Erwerb anzeigt. Beim Voreintrag kann die Behörde ja auf "Zeit spielen", aber bei Erwerb aufgrund anderer Grundlage eher schwierig.

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vor 2 Stunden schrieb HBM:

. Kennt Ihr noch weitere solche Fälle bzw. könnt Ihr das Vorgehen bestätigen?

 

PS: Was ich vergessen habe ist zu fragen, was gemacht wird, wenn man als Jäger bzw. auf Gelbe WBK eine Waffe kauft, den Erwerb anzeigt. Beim Voreintrag kann die Behörde ja auf "Zeit spielen", aber bei Erwerb aufgrund anderer Grundlage eher schwierig.

Wenn es so einen Fall geben sollte gibt's nur einen Weg => ab zum Anwalt.

 

Deine JS/Gelbe WBK-Sache wäre doch insofern einfach zu lösen, als es auf den Erwerb sprich die Überlassung und nicht auf die tatsächliche Eintragung ankommt?

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vor 4 Stunden schrieb tar:

Im Baumarkt war man der Meinung die neue Regelung gelte erst ab 2018 und deshalb mache man keinen Abverkauf/Sonderpreise o.ä.

Globus hatte hier diese Woche einen 5er A - Schrank für 160 und einen B-Würfel mit elektronischem Zahlenschloss für 170 Euro im Angebot. Scheint doch sowas wie ein Abverkauf statt zu finden.....

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vor 4 Stunden schrieb P22:

Wenn es so einen Fall geben sollte gibt's nur einen Weg => ab zum Anwalt.

 

Deine JS/Gelbe WBK-Sache wäre doch insofern einfach zu lösen, als es auf den Erwerb sprich die Überlassung und nicht auf die tatsächliche Eintragung ankommt?

Ist mir schon klar, aber zum einen bin nicht ich betroffen, sondern heute Mittag hat dies ein anderer Schütze erwähnt und wir hatten dann darüber diskutiert und zum anderen wäre es eben, genau aus dem von Dir genannten Grund, schon interessant wie die Behörde dieses "Problem" (aus Sicht der Behörde in Weilheim) lösen möchte.

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vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Globus hatte hier diese Woche einen 5er A - Schrank für 160 und einen B-Würfel mit elektronischem Zahlenschloss für 170 Euro im Angebot. Scheint doch sowas wie ein Abverkauf statt zu finden.....

Warum steht/stand so eine Information nicht hier im Forum?

 

Bearbeitet von tar
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Am ‎12‎.‎05‎.‎2017 um 17:08 schrieb Waldsegler:

Aber wie sieht das eigentlich mit weiteren, später dazu gekommenen Schränken aus? Auch alle melden?

 

Ja, das ist keine Einmal-Meldepflicht sondern jeweils eine für den IST-Zustand. Verändert sich dieser, ist auch neu zu melden, damit die Waffenbehörde prüfen kann, ob das zum aktuellen Waffenbestand so rechtskonform ist.

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Facebook-Meldung des MdB Olaf Gutting (CDU):

 

"Fraktionsvorstandssitzung. Beim Waffengesetz konnten wir uns damit durchsetzen, dass es bei vorhandenen Waffenschränken Bestandsschutz geben wird. Es wird einen umfassenden und zeitlich unbeschränkten Bestandsschutz für Waffenschränke der Kategorie VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B geben. Dies bedeutet: Wer heute einen den geltenden Vorschriften entsprechenden Waffenschrank nutzt, wird dies auch in Zukunft tun können."

 

 

 

Mal schauen wie sich das im Gesetzestext samt Begründung lesen wird.....

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vor 20 Minuten schrieb P22:

Mal schauen wie sich das im Gesetzestext samt Begründung lesen wird.....

Bin ich auch gespannt darauf, vor allem ob es bzgl. Erbschaft (Waffe in vorhandenem Schrank bisher "sicher", auch weiterhin "sicher") hoffentlich noch Änderungen zum Entwurf geben wird. Ansonsten sind gerade ältere Jäger bzw. deren Erben "die D****n" und das dann bei vielen Repetier-Langwaffen ist echt nervig. Auch "Spezialthemen" wie "gemeinsame Aufbewahrung" im Haushalt werden hoffentlich noch im Sinne der Nutzer klar gestellt.

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Ja genau.

1. Alle Besitzer bisher nicht erlaubnispflichtiger Schusswaffen (Luftdruck, Schreckschuss, Vorderlader) werden sich jetzt mal umgucken müssen, wo sie ein geeignetes Behältnis herbekommen, indem sie ihre Waffe verschlossen aufbewahren können. Die Folge ist, dass Millionen bislang unbescholtener Bürger, ohne es zu wissen, kriminalisiert werden.

2. Erben von Waffenbesitzern sind explizit von der Schrank-Amnestie ausgenommen. Im Moment des Ablebens eines Waffenbesitzers wird damit die Aufbewahrung von einer Sekunde auf die andere illegal, was zum Entzug der Erlaubnis / Versagen der Erlaubnis führen kann. Außerdem muss der Erbe sich dann urplötzlich neue Schränke kaufen, was u.U. nicht unerhebliche Kosten nach sich zieht.

3. Die Aufbewahrungsregelungen sind insgesamt eine kalte Enteignung. Der Wert, der sich im Besitz befindlichen A+B Schränke wird damit nämlich auf Null reduziert. Es gibt ja keinen Markt mehr dafür.

 

Gruß

 

Stefan

 

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vor 6 Stunden schrieb HBM:

Bin ich auch gespannt darauf, vor allem ob es bzgl. Erbschaft (Waffe in vorhandenem Schrank bisher "sicher", auch weiterhin "sicher") hoffentlich noch Änderungen zum Entwurf geben wird. Ansonsten sind gerade ältere Jäger bzw. deren Erben "die D****n" und das dann bei vielen Repetier-Langwaffen ist echt nervig. Auch "Spezialthemen" wie "gemeinsame Aufbewahrung" im Haushalt werden hoffentlich noch im Sinne der Nutzer klar gestellt.

Dass man sich mit solchen Regelungen selbst widerspricht, ist denen scheinbar nicht ganz klar.

Entweder ich brauche dringend eine Neuregelung, weil die Lage so gefährlich ist und schränke den Bestandsschutz soweit wie möglich ein oder ich lasse die Regelung einfach so wie sie ist, da sie anderenfalls nicht erforderlich ist.

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vor 10 Stunden schrieb P22:

Fraktionsvorstandssitzung. Beim Waffengesetz konnten wir uns damit durchsetzen

 

Ich würde ja mal gerne wissen, gegen wen man sich da durchsetzen muss, so als Fraktion. Meint der das innerhalb der Fraktion? Das könnte ich ja noch nachvollziehen. Ansonsten ist das ja ein Gesetzesvorschlag der Regierung und im Gegensatz zur undemokratischen EU ist die Regierung nicht zustimmungspflichtig. Wenn der Bundestag das einfach anders sieht, dann schreibt er es anders rein und stimmt darüber ab. Da muss man sich nicht gegen die Regierung durchsetzen, das geht einfach so.

Anders ist es natürlich, wenn die Regierung gleichzeitig auch Fraktionsvorsitz ist.

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vor 8 Stunden schrieb P22:

Dass man sich mit solchen Regelungen selbst widerspricht, ist denen scheinbar nicht ganz klar.

Entweder ich brauche dringend eine Neuregelung, weil die Lage so gefährlich ist und schränke den Bestandsschutz soweit wie möglich ein oder ich lasse die Regelung einfach so wie sie ist, da sie anderenfalls nicht erforderlich ist.

 

Schrei es mal noch lauter heraus...

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vor 6 Stunden schrieb knight:

 

Wenn der Bundestag das einfach anders sieht, dann schreibt er es anders rein und stimmt darüber ab.

 

 

Zustimmung. Aus meiner Sicht ist da nichts mehr zu reißen. Im Plenum werden keine Änderungen mehr eingebracht. Die Fraktionen stimmen entsprechend der Beschlussempfehlungen der Kollegen aus dem zuständigen Ausschuss ab. Das Ding ist längst beschlossene Sache, da es im Ausschuss zu Ende verhandelt ist.

 

Gruß

 

Stefan

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