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IGNORED

Frage zu Munitionsschrank


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

kurz Frage bzgl. den Anforderungen an einen Munitionsschrank: Muss dieser bei einem Eigengewicht < 80KG an der Wand verdübelt werden?

 

Danke und einen frohen 2. Weihnachtsfeiertag

Geschrieben



Das ganze Haus mit gesichert werden, am besten mit einer 6m hohen Mauer & NATO Draht & jeder Menge Überwachungskameras.......


wie kommst Du denn auf das schmale Brett das ein Mun Schrank angedübelt werden muss?
Wer hat das denn verzapft?

Hole Dir bei IKEA einen Blechschrank & gut ist!

Geschrieben

Mal abgesehen davon, dass der sich auf eine ältere Rechtslage beruft (2009 war ja auch gerade erst):

Kurzfassung des Waffengesetzes 2002 § 36 und der Allgemeinen Waffenverordnung Stand 01.04.2006.

 

ist da vieles sehr verkürzt dargestellt.

Das Waffengesetz wurde unserer Meinung nach nicht mit den Versicherungsrechtlinen des Einbruchschutzes in Einklang gebracht, denn die VDMA 24992 Sicherheitsstufen „A“ und „B“ waren nur noch bis 31.12.2003 gültig.
Danach können Stahlschränke der Sicherheitsstufe „A“ und „B“, die nach den Richtwerten der VDMA 24992 hergestellt werden, nur noch als Stahlschränke ohne die bisherigen Sicherheitseinstufungen verkauft werden.

Das bedeutet nach dem Waffengesetz bewahren Sie die Waffen richtig auf wenn Sie ein Waffenschrank der Stufe "A" oder "B" wählen.

 

Also "A" u. "B" können nur noch als "Stahlschränke" (also nicht als Waffentresore) verkauft werden, man bewahrt in ihnen aber trotzdem richtig auf ...

 

Aber wo steht das mit Munitionsschrank verankern?

M.W. muss doch nur verankert werden, wenn in einem "B"- o. "0"-Schrank unter 200 Kg Gewicht mehr als 5 (bis 10) Kw aufbewahrt werden sollen.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb hk-mr223:

kurz Frage bzgl. den Anforderungen an einen Munitionsschrank: Muss dieser bei einem Eigengewicht < 80KG an der Wand verdübelt werden?

Wie hoch möchtest Du die Munition bzw. den Inhalt versichern?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb hk-mr223:

kurz Frage bzgl. den Anforderungen an einen Munitionsschrank: Muss dieser bei einem Eigengewicht < 80KG an der Wand verdübelt werden?

Wichtig ist auch noch, ob der Schrank ohne Wandbefestigung z.B. durch schwere Türen umfallen kann.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Bücherschrank hat gar keine Türen und wird trotzdem an der Wand befestigt (zumindestens normalerweise).

 

Wer Angst hat, sein Muni-Schrank falle ihm auf den Kopf, der befestigt. Hiermit schreibe ich ein Abrißgewicht von "handfest" vor :drinks:

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Gruger:

Ein Bücherschrank hat gar keine Türen und wird trotzdem an der Wand befestigt (zumindestens normalerweise).

 

 

Außer Bücher(schrank)regalen kenne ich persönlichen keinen einzigen richtigen Bücherschrank, der an der Wand verdübelt wäre.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Der_Fuchs:

Theoretisch reicht doch auch ne Munitionskiste (Stahl) mit nem Vorhängeschloss

 

nicht unbedingt, denn die kann einfach unter den arm mitgenommen werden. und es soll schon richter gegeben haben die das auch so sahen...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Hephaistos:

Außer Bücher(schrank)regalen kenne ich persönlichen keinen einzigen richtigen Bücherschrank, der an der Wand verdübelt wäre.

Ich auch nicht, allerdings legt das Schwedische Möbelhaus Befestigungsmaterial bei. Und wenn die Amis es nicht benutzen entschädigt es trotzdem...

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ikea-entschaedigt-familien-der-von-kommoden-erschlagenen-kinder-a-1127200.html

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

 

nicht unbedingt, denn die kann einfach unter den arm mitgenommen werden. und es soll schon richter gegeben haben die das auch so sahen...

Es geht aber nur um die Aufbewahrung vor dem Zugriff unberechtigter....einem Einbruch/Aufbruch soll die Aufbewahrung nicht standhalten. Da wäre auch das Briefkastenschloss aka Schwenkriegelschloss bei einem großem Metallschrank etwas wenig.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Der_Fuchs:

Theoretisch reicht doch ... mit nem Vorhängeschloss (gleichwertig wenn nicht sogar höherwertiger als Schwenkriegel Briefkastenschrott)

Nein! Eben nicht!

Das Schwenkriegelschloss ist vorgeschrieben (im Entwurf war sogar "mit Stangenverriegelung" vorgesehen), ein Vorhängeschloss reicht nicht.

Damit scheiden z.B. viele Blechspinde mit einer sog. "Überwurffalle" aus (oder man baut ein Schwenkriegelschloss ein).

Dass man so manches Schwenkriegelschloss mit einem kräftigen Schraubenzieher leichter auf bekommt, als ein (gutes) Vorhängeschloss mit einem Bolzenschneider - geschenkt.

 

War nicht sogar ein hoher Preis für denjenigen ausgelobt, der als erster im Affengesetz Logik findet?

 

Geschrieben

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Geschrieben (bearbeitet)

Moin, Moin,

 

das "gleichwertig" ist doch das Problem. Was unsereins als gleichwertig erachtet, hat doch auf dem Amt nix zu sagen. Bringt doch lieber mal Beispiele, was Eure SB als "gleichwertig" durchwinken. Am besten mit Foto, dann kann man sich evtl. etwas besser ausmahlen, was "genehmigungsfähig" sein könnte?

Wer macht den Anfang? Ich habe noch keinen.

 

Grüße

Hobbes 

Bearbeitet von hobbes_am_stand
Unterkaffee-Typos

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