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IGNORED

PP Wuppertal beschlagnahmt Waffen von "Reichsbürgern".


Gast

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vor einer Stunde schrieb JDHarris:

Nun "Reichsbürger" wollen nicht unbedingt massenhaft Menschen töten - Islamisten schon!

 

Hier wäre daher schon etwas mehr Augenmass angebracht.

 

Reichsbürgern kann man glaube ich immer noch eher dadurch entgegentreten, indem man ihnen vor Augen führt, dass das was sie da glauben total beknackt ist. Mit den Islamisten dagegen muss man nicht mehr reden - die müssen mit allen Mitteln bekämpft werden!

 

Bei dir wäre sicherlich sehr viel mehr wie Augenmass angebracht.

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ähmm... wenn ich jetzt die "ständige Rechtsprechung" des BVG, worauf ja die Bundesregierung offiziell hingewiesen hat, richtig verstehe, sind das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Ein- und Dasselbe. Das Deutsche Reich ist niemals untergegangen oder wurde nie aufgelöst.

Siehe hier hier

D.h.: wir sind also alle Reichsbürger...?

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vor 9 Minuten schrieb Tauri:

ähmm... wenn ich jetzt die "ständige Rechtsprechung" des BVG, worauf ja die Bundesregierung offiziell hingewiesen hat, richtig verstehe, sind das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Ein- und Dasselbe. Das Deutsche Reich ist niemals untergegangen oder wurde nie aufgelöst.

Siehe hier hier

D.h.: wir sind also alle Reichsbürger...?

 

Vermutlich wesentlich komplizierter. Denn die Bundesregierung macht ja drei Aussagen "DR ist nicht untergegangen, BRD ist nicht der Nachfolger, BRD ist identisch mit DR".

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vor 21 Minuten schrieb Shiva:

 

 Im Ruhrgebiet gibt es jetzt neuerdings eine Regel, bei der ein Widerspruch gegen einen Behördlichen Bescheid vom Wohngeldamt nicht mehr möglich ist.

 

Das ist seit 2007 so, nennt sich Bürokratieabbaugesetz oder so und gilt im Prinzip für alle Bescheide.

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vor 4 Minuten schrieb bumm:

Wenn man die nötigen Unterlagen vorlegen kann, das Führungszeugnis sauber ist und man seine Gebühren zahlt darf man dem SB direkt ins Gesicht sagen, daß man die Rechtsstaatlichkeit seiner Behörde nicht anerkennt.

Und damit "dem SB indirekt ins Gesicht sagen", daß man natürlich einen Widerruf der Erlaubnis nicht akzeptieren würde, da ja die Behörde nicht anerkannt wird. Bin mir nicht sicher, wie der SB reagiert, aber evtl. wäre das eine Tatsache, die die Annahme rechtfertigt, dass die betroffene Person nicht geeignet ist legal Waffen zu besitzen.

 

Zum Thema "Zugehörigkeit zu einer Gruppierung" gibt es ja bzgl. den "Bandidos" folgendes Urteil: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=280115U6C1.14.0 wobei ich schon einen großen Unterschied zwischen "Chef der Bandidos" und "irgendwie auch bei den Reichsbürgern dabei" sehe.

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vor 34 Minuten schrieb Shiva:

 

Als Beispiel etwas, was mir vor ein paar Tagen erzählt worden ist: Im Ruhrgebiet gibt es jetzt neuerdings eine Regel, bei der ein Widerspruch gegen einen Behördlichen Bescheid vom Wohngeldamt nicht mehr möglich ist. Wohngeldempfänger die mit ihrem Bescheid nicht einverstanden sind, müssen vor dem Verwaltungsgericht Hamm Klage einreichen. Für Wohngeldempfänger heißt das aber, dass sie erstmal in finanzielle Vorleistung für einen Gerichtsprozess gehen müssen und gewisse Formvorschriften zu achten haben. Wohngeldempfänger (üblicherweise nicht nur finanziell sondern auch sozial schwach) haben obendrein eine emotionale Hürde zu überwinden. Ist das noch rechtstaatlich? Ich denke nicht.

 

Die Abschaffung des Wiederspruchverfahren ist die von vielen Bürgern geforderte Entbürokratisierung aus Sicht der Politik. Und für die Klage gibt es die Prozesskostenhilfe. Es ist für alles gesorgt...

Bearbeitet von bumm
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vor 1 Minute schrieb Shiva:

 

Vermutlich wesentlich komplizierter. Denn die Bundesregierung macht ja drei Aussagen "DR ist nicht untergegangen, BRD ist nicht der Nachfolger, BRD ist identisch mit DR".

Und so erst wird der Staat BRD überhaupt Fähig, Vertragspartner mit anderen Staaten zu sein. Die Kapitulation und die drauf folgenden Staaten Deutschlands in Ost und West sind mit den 2+4 Verträgen nun im dialektischen Sinn aufgehoben. Zum Zeitpunkt X gab es mal ein DR, dann gab's BRD und DDR und jetzt nur noch die Bundesrepublik. Man kann ja mit der Korinthen kaxxerei noch früher anfangen, nämlich mit der Abdankung des Kaisers, der Ausrufung der Republik, der Auflösung des Reichstags oder der Zusammenlegung von Reichspräsident und Kanzler. Kaiserreich, Weimarer Republik, 3.Reich, wer hat sich denn da zum Nachfolger von was erklärt und wie sind Legitimationen und Rechtsnachfolgen ineinander übergeflossen, und ganz wichtig: durften die das ?, ist die Kriegserklärung an Polen vielleicht rechtswidrig ausgesprochen worden :huh:, konnte Dönitz gar nicht kapitulieren ? Fragen über Fragen.

 

Mal im Ernst. Wir sind hier im Völkerrecht. Die einzige Maxime ist: Macht schafft Recht. Solange die Macht vom Volk ausgeht, kann man bei ausreichendem Minderheitenschutz damit leben. Demokratie ist nicht die Beste Form, aber die stabilste. Was eben nicht heißt, daß sie unzerstörbar wäre.

 

 

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vor 33 Minuten schrieb Shiva:

Es gibt einen Unterschied zwischen

Behörde als solches nicht anerkennen,

Gesetze als solches nicht anerkennen oder

zu sagen das sich eine Behörde xy nicht an die Gesetze hält.

Stimmt, da gibt es Unterschiede und keiner von uns weis, um was es in diesem konkreten Fall bzw. bei den betroffenen Personen wirklich geht:

Die Waffenbehörde nicht anerkennen. -> wohl eher problematisch wenn man seine Waffen behalten möchte

Die Waffengesetze nicht anerkennen -> sicherlich extrem problematisch wenn man seine Waffen behalten möchte

Sagen, dass sich die Waffenbehörde nicht an die Gesetze hält -> unproblematisch, außer für die Behörde, wenn die Aussage stimmt ;-)

 

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vor 9 Minuten schrieb HBM:

 

Zum Thema "Zugehörigkeit zu einer Gruppierung" gibt es ja bzgl. den "Bandidos" folgendes Urteil: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=280115U6C1.14.0 wobei ich schon einen großen Unterschied zwischen "Chef der Bandidos" und "irgendwie auch bei den Reichsbürgern dabei" sehe.

Nur hat bei den Badidos ja ganz offensichtlich ein Gericht entschieden, daß die Mitgliedschaft in einer örtlichen Organisationseinheit der Rockergruppierung "Bandidos" die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und c WaffG, auch dann wenn keine sonstigen Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der betroffenen Person sprechen und diese bislang unbescholten ist, rechtfertigt.

Bei den Reichsbürgern hat das Bundesverwaltungsgericht selbiges noch nicht beschlossen. Und auch wenn die Reichsbürger per Devinition unzuverlässig wären muß man trotzdem erst die WBK wiederrufen bevor man Fenster sprengt und Türen eintritt.

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Hallo

 

Leute, dieser Thread ist wichtig. Macht ihn nicht durch Blödsinn kaputt.

Lasst doch auch mal die Diskussion bzgl. "Reichsbürger", außer es kann jemand definitiv eine Angabe zu dem nachweisbaren Verhalten dieser beiden Männer machen und dies ist relevant für diesen Fall.

Bisher stellt es sich so dar: 2 Bürger besitzen einige legale Waffen. Sie haben andere politische Ansichten wie die meisten Bürger. Jetzt war vor einigen Wochen ein Vorfall mit einem toten Polizisten, indem ein Bürger verwickelt war, der die gleichen oder ähnliche Ansichten wie die Zwei hatte.

Die Ordnungsbehörde schreibt offenbar die beiden Bürger an, dass sie beabsichtigt, die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu widerrufen.

Kurz darauf, ohne Widerruf, wird durch 80 Polizeibeamte incl. SEK die Wohnungen durchsucht, es werden Sprengungen vorgenommen und alles, was evtl. als Waffe oder ähnlichem dienen kann, wird beschlagnahmt. Die beiden Männer werden nicht verhaftet. Es lag ja noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit vor.

Die sogenannte LÜGENPRESSE fährt ihr ganzes manipulatives Geschütz hoch. Statt die zweifelhafte rechtliche Grundlage zu hinterfragen, jubelt die Journaille.

So was kann ganz schnell jedem von uns passieren.

Klar, jeder kann dagegen vorgehen. Ohne Anwalt hat man sehr wenig Chancen. Anwalt in einer Strafsache kostet viel Geld, Rechtsschutzversicherung wird dies sicherlich nicht übernehmen. Die Behörde lehnt sich zurück und blockiert auf Teufel komm raus. Wenn sehr viel Zeit ins Land gegangen ist und die zwei Bürger kurz davor sind, ihr Recht zu bekommen, wird die Behörde sagen: Ups, war alles ein großes Missverständnis, hier hast du alles wieder. Deinen Anwalt zahlst du aber selbst.

Ist dieses Spiel Rechtsstaatlich?

 

Steven

 

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vor 34 Minuten schrieb steven:

Hallo

 

Leute, dieser Thread ist wichtig. Macht ihn nicht durch Blödsinn kaputt.

Lasst doch auch mal die Diskussion bzgl. "Reichsbürger", außer es kann jemand definitiv eine Angabe zu dem nachweisbaren Verhalten dieser beiden Männer machen und dies ist relevant für diesen Fall.

Bisher stellt es sich so dar: 2 Bürger besitzen einige legale Waffen. Sie haben andere politische Ansichten wie die meisten Bürger. Jetzt war vor einigen Wochen ein Vorfall mit einem toten Polizisten, indem ein Bürger verwickelt war, der die gleichen oder ähnliche Ansichten wie die Zwei hatte.

Die Ordnungsbehörde schreibt offenbar die beiden Bürger an, dass sie beabsichtigt, die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu widerrufen.

Kurz darauf, ohne Widerruf, wird durch 80 Polizeibeamte incl. SEK die Wohnungen durchsucht, es werden Sprengungen vorgenommen und alles, was evtl. als Waffe oder ähnlichem dienen kann, wird beschlagnahmt. Die beiden Männer werden nicht verhaftet. Es lag ja noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit vor.

Die sogenannte LÜGENPRESSE fährt ihr ganzes manipulatives Geschütz hoch. Statt die zweifelhafte rechtliche Grundlage zu hinterfragen, jubelt die Journaille.

So was kann ganz schnell jedem von uns passieren.

Klar, jeder kann dagegen vorgehen. Ohne Anwalt hat man sehr wenig Chancen. Anwalt in einer Strafsache kostet viel Geld, Rechtsschutzversicherung wird dies sicherlich nicht übernehmen. Die Behörde lehnt sich zurück und blockiert auf Teufel komm raus. Wenn sehr viel Zeit ins Land gegangen ist und die zwei Bürger kurz davor sind, ihr Recht zu bekommen, wird die Behörde sagen: Ups, war alles ein großes Missverständnis, hier hast du alles wieder. Deinen Anwalt zahlst du aber selbst.

Ist dieses Spiel Rechtsstaatlich?

 

Steven

 

Steven, anscheinend weist du mehr wie der Rest der Bevölkerung. Könntest du deine Aussagen belegen oder sind dies eher deine üblichen fantasievollen Auschmückungen ?

chapmen hatte es bereits bemerkt: Du bezeichnest dich oft genug als "Elitekämpfer" und "Angehöriger einer Eliteeinheit".

Warum bei einem solchen Einsatz "gesprengt" ( fachlich und sachlich vollkommen falsch, aber sicher übernommen von deiner "LÜGENPRESSE") wird solltest du wissen. Ebenso, falls deine Angaben stimmen, warum das SEK eingesetzt wird. Auch warum die BPA ünterstützend zugezogen wird. Vielleicht ist deine aktive Zeit schon viel zu lange her um zu wissen wie es heute funktioniert? Seit ihr zu deiner Zeit zu zweit im Streifenhörnchen vorgefahren und habt nett geklingelt???????

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 12 Minuten schrieb heinzaushh:

Steven, anscheinend weist du mehr wie der Rest der Bevölkerung. Könntest du deine Aussagen belegen oder sind dies eher deine üblichen fantasievollen Auschmückungen ?

 

Heinz,

Steven bezieht sein Wissen hier aus dem Forum. Aus diesem Faden und dem, welcher sich im OT befindet und ein ähnliches Thema behandelt.
Die wesentlichen Informationen stammen von mir. Meiner einer kommt eben aus dem selben Kaff und kennt verschiedene handelnde und die behandelten Personen. Meine Infos kommen sozusagen aus aller erster Hand.
Lies bitte alles durch und mache Dir dein eigenes Bild.
Mehr wird von meiner Seite aus vorerst nicht gesagt, auch nicht als PN. Anfragen zwecklos. (Ich bitte das zu respektieren)
Sofern sich etwas wesentliches in der Angelegenheit ändert, gebe ich laut.

Gruß nach HH

Frank 
  



     

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vor 18 Minuten schrieb Frank222:

 

Heinz,


Die wesentlichen Informationen stammen von mir. Meiner einer kommt eben aus dem selben Kaff und kennt verschiedene handelnde und die behandelten Personen. Meine Infos kommen sozusagen aus aller erster Hand.
Lies bitte alles durch und mache Dir dein eigenes Bild.
Mehr wird von meiner Seite aus vorerst nicht gesagt, auch nicht als PN. Anfragen zwecklos. (Ich bitte das zu respektieren)
Sofern sich etwas wesentliches in der Angelegenheit ändert, gebe ich laut.

Gruß nach HH

Frank 
   

Sorry- aber dann kann ich auch glauben was in der Bildzeitung steht.

Als nächstes kommt einer der in Wuppertal wohnt,  die Polizeipräsidentin kennt aber natürlich aus Geheimhaltungsgründen nichts sagen kann. Nannte man früher Wichtigtuer.

Übrigens kannte ich Uwe Barschel. Infos aus erster Hand, sozusagen. Mehr möchte ich aber vorerst nicht sagen.

 

 

ein Zitat von dir in einem anderen thread: " Selbst die Kameraden der B-Pol und der örtlichen Einsatzkräfte...."

Mit der Benutzung des Wortes "Kameraden" suggerierst du das auch du Angehöriger der entsprechend vollziehenden Behörde bist? Wäre ja interessant wenn du als Behördenmitarbeiter oder Polizeianghöriger hier "undercover" arbeitetest........

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 37 Minuten schrieb heinzaushh:

 

Warum bei einem solchen Einsatz "gesprengt" ( fachlich und sachlich vollkommen falsch, aber sicher übernommen von deiner "LÜGENPRESSE") wird solltest du wissen. Ebenso, falls deine Angaben stimmen, warum das SEK eingesetzt wird. Auch warum die BPA ünterstützend zugezogen wird. Vielleicht ist deine aktive Zeit schon viel zu lange her um zu wissen wie es heute funktioniert? Seit ihr zu deiner Zeit zu zweit im Streifenhörnchen vorgefahren und habt nett geklingelt???????

Hallo hainzaushh

 

wieso soll der Begriff "gesprengt" falsch sein? Wenn ich mit "Sprengschnur" arbeite, dann ist es halt eine "Sprengung".

Vollkommen richtig, meine aktive Zeit ist schon lange her. Und es hat sich sicherlich vieles geändert, Aber die Grundsätze sind geblieben!

Einer davon ist: Schweiß spart Blut. Eine Voraufklärung (Notangriff war sicherlich nicht nötig) hätte den Einsatz für den Gegner angenehmer ausgehen lassen. Bisher ist mir lediglich die Öffnung des Fensters bekannt. Sieht aus, als wenn jemand eine Blendgranate daran gehängt hat. Die Splitter sind bei der Detonation nach innen getragen worden. Eine Schlüssellochkamera hätte gezeigt, ob sich jemand in dem Raum aufgehalten hat. Hat man sich die Mühe gemacht? Keine Ahnung. Oder war es nur Glück, dass der Bürger im Inneren nicht verletzt wurde?

Falls wir, zu meiner aktiven Zeit, angefordert worden wären, wäre der komplette Zugriff von uns geplant und durchgeführt worden. Menschen, die nichts verbrochen hatten, sprich keine Gewaltkriminelle, wären "abgefischt" worden. Aber nicht mit brachialen Mitteln aus der Wohnung geholt. Das ist gefährlich für beide Seiten. Siehe den anderen Fall mit dem "Reichsbürger".

 

Steven

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@steven:

Zitat:

"Falls wir, zu meiner aktiven Zeit, angefordert worden wären, wäre der komplette Zugriff von uns geplant und durchgeführt worden. Menschen, die nichts verbrochen hatten, sprich keine Gewaltkriminelle, wären "abgefischt" worden. "

Was für eine Einheit konnte denn von sich aus entscheiden wer "kriminell" ist und wer nicht?????

Ihr habt also das gesamte Ermittlungsverfahren geleitet und von euch aus entschieden?

Ohne Richter, Staatsanwalt?

Muss ja sehr lange her sein. Aber gabs mal, richtig. War glaub ich vor 1945.

Bearbeitet von heinzaushh
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  • Winzi hat Thema gesperrt
  • Winzi hat Thema entsperrt

Knappe Information zwischendrin zur Rechtslage bzw. Rechtsprechung:

VG Karlsruhe, Beschluß vom 10.4.2015, 4 K 2047/15

"Ein Durchsuchungsbeschluss für eine sofortige Sicherstellung von Waffen und Erlaubnisurkunden gemäß § 46 Abs. 4 WaffG kann ausnahmsweise bereits vor Bekanntgabe des zugrunde liegenden Waffenbesitzverbots ergehen. Dies setzt voraus, dass begründeter Anlass zu der Sorge besteht, der Waffenbesitzer könnte andernfalls die Waffen missbräuchlich verwenden oder die Sicherstellung vereiteln."

Carcano

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Hallo carcano

 

sollten in dem Falle nicht nur die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen werden? Ist dies gleich zu setzten mit dem von dir erwähnten Waffenbesitzverbot?

Wie könnte der "begründete Anlass zu der Sorge" ausgesehen haben? Reicht da schon die Äußerung: "meine Waffen gebe ich auf keinen Fall ab, ohne mich zu wehren"?

 

Steven

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vor 2 Stunden schrieb carcano:

VG Karlsruhe, Beschluß vom 10.4.2015, 4 K 2047/15

Das war mir neu, Hammerhart. Und das beinhaltet auch das Zerstören andrer Leute Eigentum, nötigenfalls auch körperliche Gewalt?

Aber irgendwie lese ich in diesem Urteil, daß der Idiot bereits mit der Waffe herumgefuchtelt hat. Danach hat er die Waffen einer nichtberechtigten überlassen. Ich kann mir nicht helfen, so wie ich das lese passen die Fälle nicht ganz zueinander.

Bearbeitet von bumm
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