Zum Inhalt springen
IGNORED

B-Schrank ohne Möglichkeit des Verschraubens


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

wenn mann mehr als fünf KW unterbringen will muss egen eine Abnahme gesichert sein. Wobei es Zeitgenossen gibt, die es fertig bringen, der Rückwand zei löcher zu verpassen. Angeraten 10 mm damit ein ordentlicher Schwerlastdübel durchpasst der den Würfel sicher an die Wand bappt.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb webnotar:

Es steht wohl nirgendwo, dass es ausreiche, die Waffen in einen kleinen Würfel zu tun, um die Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Alleine das Abhandenkommens des "Miniwürfels" mit den Kanonen darin wäre doch der objektive und unwiderlegbare Beweis dafür, dass die Aufbewahrung rein tatsächlich nicht so sorgfältig war, dass ein Abhandenkommen verhindert wurde.

 

Niemand kann ausschließen, daß Dir auch ein Gericht mit so etwas kommt. Richtig ist dies grundsätzlich aber nicht. Die Verhaltensvorschrift ist genau dies und mangels entgegenstehender, "schärferer" Anforderungen ist man damit grundsätzlich auf der sicheren Seite. Aber man kann natürlich Umstände konstruieren, in denen die bloße Vernunft mehr gebietet. Bspw. das Wohnen in einem unsicheren Gebiet und das Erleben bereits einiger Einbrüche, gar mit dem Entwenden des nicht weiter gesicherten Würfels oder mit dem Aufbrechen des Standard-Schranks.

 

Wer das Straf-Urteil gegen den Vater des "Winnenden-Attentäters" gelesen und verstanden hat, weiß, dass man bereits bei FAHRLÄSSIGEM VERSTOSS GEGEN EINE ORDNUNGSVORSCHRIFT (Aufbewahrungsregelung) wegen fahrlässiger Tötung strafrechtlich belangt und bestraft werden  - und damit auch bürgerlich eliminiert, weil zivilrechtlich haftbar und in die Pleite versetzt werden - kann.

 

Und wer das Urteil gelesen hat, der weiß auch warum, und daß diese Bewertung und Verurteilung völlig richtig ist. Eine 9mm nur in den Kleiderschrank bei einem als, zurückhaltend formuliert, auffällig bekannten Sohn .... ich kenne Fälle, in denen Eltern bei emotionalen Ausnahmesituationen ihrer jung-volljährigen Söhne deren Waffenschrank leerräumen und allzu gefährliches Gerät auslagern ... klar, konsequent ist das nicht, solange Messer und Scheren und Äxte noch irgendwo zugänglich und höhergelegene Fenster nicht versperrt sind, aber auch ich bilde mir ein, daß es helfen kann, die Versuchung durch allzu sichtbare Geräte zu reduzieren.

Geschrieben

Also bei diesem Konstrukt gehe ich nicht mit. Es gibt keine Sorgfaltspflichten die vernachlässigt werden. Man auch auch keine grundlegenden Sicherheitsbestimmungen verletzt oder eine allgemeine Betriebsgefahr herbeigeführt.

Auch bei aufgebrochenen oder geklauten Tresoren sind bislang nie Beanstandungen veröffentlich worden.

In der Regel heisst die Sicherheit auch Wohnungstür. Auch deshalb ist das VErschrauben nicht gefordert oder erst ab einem bestimmten Niveau. Darunter ist dies also ganz explizit keine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht.

Geschrieben

einem kollegen aus der slg wurde der b-würfel (nicht angedübelt!) bei einem einbruch geklaut!

4 kw wech!!!

polizei war da (eindeutig einbruch!), sb hat das so akzeptiert und gut war es!

kollege hat 4 neue voreinträge bekommen um sich ersatz für seinen verlust neu zu kaufen!!!

versicherung hat ohne mit der wimper zu zucken bezahlt!!!

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb HangMan69:

einem kollegen aus der slg wurde der b-würfel (nicht angedübelt!) bei einem einbruch geklaut!

4 kw wech!!!

polizei war da (eindeutig einbruch!), sb hat das so akzeptiert und gut war es!

kollege hat 4 neue voreinträge bekommen um sich ersatz für seinen verlust neu zu kaufen!!!

versicherung hat ohne mit der wimper zu zucken bezahlt!!!

So läuft das auch. Geiches erlebt mit einem in Schublade eingeschlossenem Tresorschlüssel für den Waffenschrank.

Kein Problem bei Pol und Behörde. Versicherung ersetzte die KW genau wie den restlichen Schaden.

Geschrieben

Es verschwinden auch 600 kg-Klötzer auf einfachem (Paletten-)Hubwagen im LKW mit Ladebordwand.

Zu dritt und gut gefrühstückt; auch auf schiefen Ebenen.

Es sollen auch 250 kg auf dem Rücken über Treppen getragen werden können; wurde hier zumindest behauptet.

Der "Zwölfjährige" aus Beitrag 4 ist, da wo er herkommt auch gut drauf, wenn der 36 kg- Würfel gut gefüllt und weg ist. JEDER Zwölfjährige brigt das aber nicht.

Daher sollten Schränke mit Inhalten, die man behalten will, schon gut verortet sein.

Oder die Bude so bauen, das dies wieder zweitrangig ist.

Oder Stahlbeton-Kammer, oder Schrank in Stahlbeton integriert. Dann MÜSSEN sie sich mit der Tür befassen (nix mit in Ruhe woanders, und in den Wald schmeißen).

Zu abgelegen und zulange unkontrolliert tangiert das jedoch alles wieder.

 

Am besten man hat also keine unersetzbaren Einzel-, oder Sammlerstücke (oder eine neue SIG Sauer-Individualwaffe, die man da nicht mehr neu beauftragen kann, weil die da keine Leute mehr haben).

Alles nur flexibel-austauschbar mit Wegwerfmentalität- ist aber so nicht meins; hafte doch besonderen, schönen Dingen an; also muß Aufwand betrieben werden.

Nur für mich und keinen Anderen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Oder Stahlbeton-Kammer, oder Schrank in Stahlbeton integriert. Dann MÜSSEN sie sich mit der Tür befassen (nix mit in Ruhe woanders, und in den Wald schmeißen).

Zu abgelegen und zulange unkontrolliert tangiert das jedoch alles wieder.

 

Ich habe in meiner alten Firma einige Einbrüche im Anschluss besichtigen dürfen, bei welchen große schwere in Stahlbeton eingemauerte Klasse 1 Schränke aus der Wand gebrochen und von oben aufgeflext wurden. Da macht sich keiner mit etwas Ahnung an der Tür zu schaffen. Der Schaden an der Bausubstanz ist meist deutlich höher als der entstandene Schade durch Diebstahl des Inhalts. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich sehe nicht wirklich ein, Gegenstände in Tresoren zu lagern, die teurer sind, als die Gegenstände darin.

Wie häufig werden denn tatsächlich Waffentresore in Deutschland aufgebrochen, um an die darin gelagerten Sportwaffen (nicht Gold, Edelsteine, Wertpapiere...!) zu kommen?

 

Wenn du eine Sache nicht verbieten kannst, mach sie so teuer wie nur möglich! ("If you can´t ban it, tax it!")

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Sal-Peter:

Ich sehe nicht wirklich ein, Gegenstände in Tresoren zu lagern, die teurer sind, als die Gegenstände darin.

Wie häufig werden denn tatsächlich Waffentresore in Deutschland aufgebrochen, um an die darin gelagerten Sportwaffen (nicht Gold, Edelsteine, Wertpapiere...!) zu kommen?

 

Wenn du eine Sache nicht verbieten kannst, mach sie so teuer wie nur möglich! ("If you can´t ban it, tax it!")

 

Sinnvoll ist es sicher, dafür zu sorgen, daß ein Unberechtigter nicht sofortigen Zugriff auf eine gelagerte Waffe hat und sie dann gegen einen verwenden kann. Dafür reichen dann auch relativ simple Lösungen. Alles andere ist ziemlicher Kokolores. Sieht man ja an der hier gewohnheitsmäßig nicht genannten Firma die erhebliche Staatsmittel als Anschubfinanzierung erhalten hat, mit einem Produkt das von der Sicherheit her nicht mit einem besseren Bügelschloß durch den Verschluß mithalten kann.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb schiiter:

Auch deshalb ist das VErschrauben nicht gefordert oder erst ab einem bestimmten Niveau.

 

Im Gegenteil, es ist ausdrücklich als zulässig beschrieben, den Tresor nicht anzuschrauben: Wenn man es nicht tut, darf man im B-Schrank halt nur 5 statt 10 Kurzwaffen lagern. Es ist also gar nicht nötig daß ein Gericht da urteilt, die "Erlaubnis" steht bereits explizit im WaffG.

Geschrieben

Ein Tresor ist immer nur so gut wie der Ort an dem er steht.

 

Beispielsweise wird es auch bei einem B-Kistchen verdammt schwer, wenn dieser so in einem engen Eck so verbaut ist, dass man mit nichts hebeln oder schlagen kann.

Dazu noch gut befestigt, damit ein Öffnen an anderer Stelle weg fällt und alles ist gut.

Geschrieben

Hoppla,

 

da war ich mal 2 Tage unterwegs und muss feststellen, dass ich wohl mit meiner „simplen“ Frage eine ganze Lawine losgetreten habe.

 

Grundsätzlich vorab, es gibt im Leben immer ein gewisses Restrisiko, dass man tragen muss und dass ich auch trage. Natürlich kann es immer Gerichte geben, die mal so oder so entscheiden, aber wenn man davor Angst hat, dürfte man auch kein Auto mehr fahren. Passieren kann immer was, aber wie oft passierts?

 

Ich habe im Haus meiner Eltern in Deutschland den A/B Schrank gut an die Betonwand gedübelt. Wer den dort wegbekommen will, der muss mit dem Stemmeisen ordentlich arbeiten. Es ist aber nur ein Schwedenmauser drin, ob sich das lohnt?

 

In meiner Wohnung in Deutschland habe ich einen B-Würfel, Gewicht 40 kg. Ich bin zwar keine 12 Jahre mehr, habe aber trotzdem zusammen mit meiner Frau erhebliche Probleme das Ding getragen zu bekommen, weil es außen zu glatt ist. Ohne Sackkarre geht da nix. An die Wand schrauben? Kann ich machen, aber ein ordentlicher Rück am Schrank und der alte Sandstein kommt mir entgegen, Schwerlastanker hin oder her. Da müsste ich in Nachbarswohnung einen Stahlplatte anbringen zum Verankern. Ich denke 40 kg Schrank plus 9 mm CZ und 500 bis 1000 Schuss sind gut 50 kg. Das trägt man aus einer Mietswohnung im 4. Stocke ohne Aufzug auch mal nicht so nebenbei weg. Für eine 9 mm, lohnt sich das?

 

In Frankreich habe ich nur Rigips. Bohren zwecklos. Kleben, da reißen dir mir die ganze Wand raus. Davon abgesehen, Rigips lässt sich mit nem Cutter wunderbar schneiden. In 5 Minuten ist der Tresor freigeschnitten und der Tresor samt Wand weg. Wegtragen von einem 40 kg B Würfel plus 5000 Schuss KK Munition, also auch etwa 50 kg für eine KK Sportpistole? Das lohnt sich doch auch nicht.

 

Und im Übrigen, wer so ein Ding klauen will, der klaut es. Egal ob gemauert, gedübelt, geklebt oder verschweißt.

 

Mir geht es nur um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards und nicht um die Erfüllung interpretierter Höchststandards.

 

Grüßle an alle!

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Kai:

Und im Übrigen, wer so ein Ding klauen will, der klaut es. Egal ob gemauert, gedübelt, geklebt oder verschweißt.

 

Mir ist ein Fall persönlich bekannt, da wurde aus dem Keller ein alter Banktresor (knapp eine Tonne Gewicht) abtransportiert, und dazu sogar eine Türöffnung erweitert, während die Bewohner zu Hause waren. Sie haben es nicht bemerkt! Der Tresor war leer, und wurde etwas später äußerlich ramponiert aber ungeöffnet in einem Waldstück neben dem Baggersee gefunden.

 

Wen sie da dran wollen, dann holen sie es sich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Rene2109:

 

Ich habe in meiner alten Firma einige Einbrüche im Anschluss besichtigen dürfen, bei welchen große schwere in Stahlbeton eingemauerte Klasse 1 Schränke aus der Wand gebrochen und von oben aufgeflext wurden. Da macht sich keiner mit etwas Ahnung an der Tür zu schaffen.

 

Nicht, wenn ICH das geplant habe.

Meine übrigens nicht die typischen Wandtresore, sondern normale Schränke (ab Kl. III / F60), die bestenfalls gleich beim Hausbau allseitig im Stahlbeton (nichts unter 25 cm; mit an feuersicherer Schrankaußenhaut großzügig angeschweißter Verankerung) eingeschalt werden.

 

vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

 

Mir ist ein Fall persönlich bekannt, da wurde aus dem Keller ein alter Banktresor (knapp eine Tonne Gewicht) abtransportiert, und dazu sogar eine Türöffnung erweitert, während die Bewohner zu Hause waren. Sie haben es nicht bemerkt!

 

Geräuscharme "Türerweiterung" in Stahlbetonwand ? Bitte sehr:

http://www.directindustry.de/prod/doa-hydraulic-tools-srl/product-119775-1293437.html?utm_source=ProductDetail&utm_medium=Web&utm_content=SimilarProduct&utm_campaign=CA

Unbedingt Video dazu ansehen !

Bearbeitet von Pi9mm
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Fyodor:

 

Im Gegenteil, es ist ausdrücklich als zulässig beschrieben, den Tresor nicht anzuschrauben: Wenn man es nicht tut, darf man im B-Schrank halt nur 5 statt 10 Kurzwaffen lagern. Es ist also gar nicht nötig daß ein Gericht da urteilt, die "Erlaubnis" steht bereits explizit im WaffG.

Das scheinen einige aufgrund der "§ 5-Bedenkenbrille" nicht verstehen zu wollen ;-)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb P22:

Das scheinen einige aufgrund der "§ 5-Bedenkenbrille" nicht verstehen zu wollen ;-)

Das Problem macht im Zweifelsfall nicht das Gesetz. Sondern ein Richter, der dieses eigenwillig interpretiert. Siehe "geladene Waffe im Tresor" oder "2-schüssige Selbstladelangwaffen für Jäger", ersteres nicht expliziert verboten und letzteres sogar wortwörtlich im Gesetz erlaubt... 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

 

Mir ist ein Fall persönlich bekannt, da wurde aus dem Keller ein alter Banktresor (knapp eine Tonne Gewicht) abtransportiert, und dazu sogar eine Türöffnung erweitert, während die Bewohner zu Hause waren. Sie haben es nicht bemerkt! Der Tresor war leer, und wurde etwas später äußerlich ramponiert aber ungeöffnet in einem Waldstück neben dem Baggersee gefunden.

 

Wen sie da dran wollen, dann holen sie es sich.

 

 

So ist es.

 

Und für irgendwelche eigenartige Interpretationen ist - trotz Aufforderung - kein valides Beispiel beigebracht worden.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.