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IGNORED

B-Schrank ohne Möglichkeit des Verschraubens


Kai

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

Ich hab da ein kleines Problem mit einem meiner B-Schränke. Ich habe den guten seit 10 Jahren für andere Dinge benutzt. Jetz hab ich mich entschieden ihn für die Aufbewahrung meiner Kurzwaffen einzusetzen, musste aber feststellen, dass er, obwohl er als "B" zertifiziert ist, keine Bohrungen hat, wo ich ihn an die Wand oder an den Boden schrauben könnte.

 

Das Ding wiegt 36 kg und müsste ja wohl verschraubt werden. Es ist aber auch kein Einbauschrank, kann also auch nicht eingemauert werden. Weder hinten, noch unten, noch an den Seiten sind Löcher.

 

Was macht man denn in einem solchen Fall? Gut dass er sogar "Made in Germany" ist. Selberbohren sollte sich ja eigenltich ausschießen

 

Gruß

Kai

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Wer viel fragt kriegt viele Antworten. Du willst ihn doch anschrauben und dazu braucht er Löcher. Fest ist fest, damit ist deine Bürgerpflicht mehr als erfüllt.  

 

Alternativ kannst du ihn natürlich entlacken und auf eine Stahlgrundplatte kleben. Mit UHU-Plus o.ä.,  das wird auch irre fest. Die schraubst du vorher an die Wand und damit sind auch die Schraubenköpfe verdeckt. Wie man ihn dann wieder abbekommt? Erwärmen für etwa eine Stunde auf über 100°C ...

Bearbeitet von erstezw
Bevor jemand glaubt ich meine das komplett ernst...
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vor 2 Minuten schrieb heletz:

Nein, er muß nicht verschraubt werden!

Wo du Recht hast, hast du Recht.

 

Es zeigt allerdings, wofür die Aufbewahrungsregelung gedacht ist, nämlich den Besitzer von der Waffe fernzuhalten. Den 36kg-Würfel trägt dir jeder Zwölfjährige weg und der große Bruder macht ihn später auf.

 

Insofern ist das Befestigen eine Frage der Vernunft, nicht der Gesetze. Welche wiederum mit Vernunft nicht immer (in diesem Fall gar nicht) zu erklären sind.

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Letztlich lautet die dahinterstehende Frage ja immer:

 

"Kann mir etwas passieren bei der Waffenkontrolle/beim Diebstahl, wenn ich ich  nicht verschraubt habe?"

 

Antwort:

 

"Nein, es kann nichts passieren!"

 

Vor allem, wenn die Möglichkeit zur Befestigung nicht gegeben ist.

 

Und die Höchstzahl der Waffen nicht überschritten wird.

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Ich würde für die Befestigung eine Stahlplatte an die Wand schrauben und den Tresor einfach mit handelsüblichem Silikon (das Zeug das nach Essig riecht)

dran kleben. Nicht vergessen noch für ca. 1,5 mm Abstand zu sorgen, damit man den mal mit nem Sägeblatt wieder abmontieren kann.

Eine Silikonverklebung auf der Fläche hält mehr als die Schrauben dahinter.

Hab auf die Methode meinen B-Würfel auf den A-Schrank geklebt und beide mit der Wand verschraubt....

Da muss einer mit nem Bagger kommen um die von der Wand zu bekommen.

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Solange Du nicht mehr als 5 Kurzwaffen darin lagern willst, muß er nicht verankert werden. In so einen Würfel passen aber auch nicht mehr rein...

 

Mach es so wie ich: Im B-Würfel lagern ca. 500 Schuß Schrot, die trägt kaum noch jemand weg. Die Waffen sind im B-Schrank mit 260kg Leergewicht. Den muß man auch nicht mehr verankern.

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vor 5 Minuten schrieb Fyodor:

...

Mach es so wie ich: Im B-Würfel lagern ca. 500 Schuß Schrot, die trägt kaum noch jemand weg. Die Waffen sind im B-Schrank mit 260kg Leergewicht. Den muß man auch nicht mehr verankern.

Schrotpatronen lagere ich im Blechschrank. B halte ich da für stark übertrieben.

 

Und: Ich denke immer noch, dass Kai vermeiden will dass der Würfel samt Inhalt wegkommt. z.B. wegen der Hausratversicherung. Bei dieser Vermutung bleibe ich, bis er das Gegenteil erklärt.

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vor 3 Minuten schrieb erstezw:

z.B. wegen der Hausratversicherung.

Die dürften sich nur bei Antiquitäten also >100 Jährchen kümmern. Moderne Waffen sind da nichts anderes als Unterhosen oder Bier.

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vor 18 Minuten schrieb erstezw:

Schrotpatronen lagere ich im Blechschrank. B halte ich da für stark übertrieben.

 

Klar, ich nutze den Schrank dafür auch nur weil er übrig war, und ein Karton Schrot eben so genau da rein paßt. Der Blechschrank ist leider schon anderweitig komplett voll.

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Hui,

 

Danke für die vielen Kommentare. Ich war irgendwie in der irrigen Annahme, dass die Dinger nach Waffenrecht an einer Wand verankert sein müssen. Ich denke ich sollte da nochmal genauer nachlesen.

 

Wenn man B-Schränke nicht verschrauben muss, dann verschraube ich sie natürlich auch nicht. Ich hatte dazu mal ein Merkblat in den Fingern gehabt, wo das mit den 5 Waffen auch so erläutert war, aber ich fand es nicht eindeutig. Ich entnehme den Antworten auch, dass ich bei einer möglichen Kontrolle zwar Kommentare riskiere, es aber tatsächlich nicht gesetzlich geregelt ist. Bei mir werden maximal 2 Kurzwaffen im Schrank gelagert.

 

Also bohre ich jetzt erstmal keine Löcher rein. Das mit dem "Made in Germany" war nicht ganz verständlich. Mein "Ausländer" hat hinten und unten 2 Bohrungen, der deutsche Kollege aber nicht. Ich war der Annahme das gehört zur B Typisierung.

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Teilweise wird auch bei den Sachkundelehrgängen viel Blödsinn erzählt. Manche Städte/Landkreise geben auch schon mal Merkblätter mit "eigenen" Aufbewahrungsvorschriften heraus. Wenn man aber kritisch nachfragt wird dann wieder zurück gerudert. War in meinem Fall auch so. Da hieß es dann:" ja stimmt.....das war mal eine Empfehlung vom LKA....die ist dann aber leider wieder zurück gezogen worden.."

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vor 4 Stunden schrieb Kai:

Moin,

 

Ich hab da ein kleines Problem mit einem meiner B-Schränke. Ich habe den guten seit 10 Jahren für andere Dinge benutzt. Jetz hab ich mich entschieden ihn für die Aufbewahrung meiner Kurzwaffen einzusetzen, musste aber feststellen, dass er, obwohl er als "B" zertifiziert ist, keine Bohrungen hat, wo ich ihn an die Wand oder an den Boden schrauben könnte.

 

Das Ding wiegt 36 kg und müsste ja wohl verschraubt werden. Es ist aber auch kein Einbauschrank, kann also auch nicht eingemauert werden. Weder hinten, noch unten, noch an den Seiten sind Löcher.

 

Was macht man denn in einem solchen Fall? Gut dass er sogar "Made in Germany" ist. Selberbohren sollte sich ja eigenltich ausschießen

 

Gruß

Kai

Du bohrst ein 10er Loch in die Rückwand die ist meist einfach nur aus dünnem Blech. Selbst per Handbohrmaschine dauert das keine 5 Minuten. Dann einen Messingdübel Durchmesser 9, M6 Schraube, fertig.

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vor 11 Minuten schrieb heletz:

...

Eine Privatwohnung ist nicht Fort Knox und das weiß der Gesetzgeber auch.

Deswegen wollen die ungetarnt Linken und die grünen Linken ja auch, dass da keine Waffen mehr sind.

 

Ob die schwarzen Linken sich im Fall einer Koalition noch daran erinnern können? Die Innenmisere wetzt ja schon die Messer...

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Vor dem Bohren zunächst einmal die Maße innen und außen vergleichen (die Tiefe). Einige dieser B-Würfel sind doppelwandig . Zwischen den dünnen Blechwänden ist .....nichts....., bei guten Schränken sind an markierten Stellen Distanzhülsen in der Rückwand. Dann kann auch ein Dübel gesetzt werden, der nicht den Schrank beim Anziehen der Schraube zusammenknautscht.

Ich verstehe  die ständig wiederholten Aussagen zu der nicht notwendigen Verankerung nicht so ganz. Klar schreibt das Gesetz die Verankerung nicht vor. Ich befestige aber nicht nur wegen gesetzlicher Vorgaben, ich habe auch keine Lust, mich mit meiner Versicherung herumzuplagen, wenn mir meine Schätzchen geklaut wurden. Auch dann nicht, wenn die Behörde mir aus dem Abhandenkommen keinen Strick drehen kann.

Ein wenig drängt sich der Gedanke auf, die "Nichtandübler" betreiben reine Prinzipienreiterei.

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vor 47 Minuten schrieb jaegerpeter:

Einige dieser B-Würfel sind doppelwandig . Zwischen den dünnen Blechwänden ist .....nichts.....

Ein wenig drängt sich der Gedanke auf, die "Nichtandübler" betreiben reine Prinzipienreiterei.

 

"B" ist IMMER doppelwandig (innen 1,5mm; außen bei "Guten" 3mm Stahlblech; habe aber auch beim Polen-1er für 800 € von Franko feststellen müssen, das die Außenschale nur höchstens lumpige 2mm hat...)

Dazwischen beim B etwas Mineralwolle.

Große Unterlegscheiben (oder größere durchbohrte 3mm Bleche) innen beilegen und gut is.

 

"Nichtandübler", oder "Halbherzigbefestiger" mit Minikisten WOLLEN halt ihre Waffen nicht wirklich haben- Na und ? Deren Ding.

Biei mir wirds wenn, dann richtig gemacht.

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vor 3 Stunden schrieb jaegerpeter:

 

Ein wenig drängt sich der Gedanke auf, die "Nichtandübler" betreiben reine Prinzipienreiterei.

 

Genau.... :rolleyes:

Vielleicht ist immer jemand im Haus? Vll ist im Tresor nur eine 500 Euro Knifte? Vll gibt's gar keine Versicherung? Vll kann am besten Standort des Tresors wegen Leitungen nicht gebohrt werden?

Vll...?

 

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vor 35 Minuten schrieb P22:

Vll kann am besten Standort des Tresors wegen Leitungen nicht gebohrt werden?

 

Oder (wie bei meiner Wohnung) die Verankerung geht nur in Rigips-Platten... da kann man sie sich auch gleich schenken.

 

Außerdem interessiert sich nur die Versicherung für die Verankerung, und bei der geringen Anzahl an Waffendiebstählen (was wollen die damit auch, schnell zu viel Geld machen geht nicht) halte ich das Risiko eines Diebstahl für lächerlich gering.

 

Man sollte im Auge behalten, daß die Tresorpflicht nicht eingeführt wurde um Diebstähle zu verhindern, sondern dem rechtmäßigen Eigentümer und Besitzer den schnellen Zugriff zu erschweren.

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vor 9 Minuten schrieb Fyodor:

...

Außerdem interessiert sich nur die Versicherung für die Verankerung, und bei der geringen Anzahl an Waffendiebstählen (was wollen die damit auch, schnell zu viel Geld machen geht nicht) halte ich das Risiko eines Diebstahl für lächerlich gering.

...

So ein Miniwürfel wird ja mitgenommen weil Geld oder Schmuck darin vermutet wird. Sozusagen ein Fehlfang.

Insofern wäre es sinnvoll ihn offen zu lassen damit der Einbrecher reinschauen kann...

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vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

Man sollte im Auge behalten, daß die Tresorpflicht nicht eingeführt wurde um Diebstähle zu verhindern, sondern dem rechtmäßigen Eigentümer und Besitzer den schnellen Zugriff zu erschweren.

 

So ist es wohl. Trotzdem sollte man ein Wertgelass immer gegen Wegnahme sichern. Mit Waffenrecht hat das nur wenig zu tun, sondern mit einem klaren Verstand. Im Waffenrecht selbst kann es normalerweise nur dann eng werden, wenn das Wertgelass samt Waffe weg ist. Ein nüchtern denkender Sachbearbeiter zieht den § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b wAffengesetz, stellt fest, dass die Verwahrung nicht sorgfältig war und die Geschichte mit dem legalen Waffenbesitzer hat ein Ende. Ich glaube kaum, dass irgend ein VG sagen wird, mit dem nicht verankerten Schrank hat man alles mögliche unternommen um das Abhanden kommen zu verhindern. Bei diesem Drecksgesetz sollte man sich nicht in eine Lage manövrieren in der man etwas erklären oder beweisen muss. Wenn bohren nicht in Frage kommt, sind auch schon verschiedene andere Methoden genannt worden.

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vor 10 Stunden schrieb Stephan_muc:

Ich würde für die Befestigung eine Stahlplatte an die Wand schrauben und den Tresor einfach mit handelsüblichem Silikon (das Zeug das nach Essig riecht)

dran kleben. Nicht vergessen noch für ca. 1,5 mm Abstand zu sorgen, damit man den mal mit nem Sägeblatt wieder abmontieren kann.

Eine Silikonverklebung auf der Fläche hält mehr als die Schrauben dahinter.

Hab auf die Methode meinen B-Würfel auf den A-Schrank geklebt und beide mit der Wand verschraubt....

Da muss einer mit nem Bagger kommen um die von der Wand zu bekommen.

Du hast gerufen?

 

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vor 9 Stunden schrieb Muck:

 

... Ich glaube kaum, dass irgend ein VG sagen wird, mit dem nicht verankerten Schrank hat man alles mögliche unternommen um das Abhanden kommen zu verhindern. ..

 

 

Doch!

 

Genau das wird das VG sagen!

 

Und hat es auch öfter schon gesagt.

 

Die Hysterie in WO ist wirklich phänomenal!

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