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IGNORED

Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"


rüdiger400

Empfohlene Beiträge

  • 2 Monate später...

Schon älterer Thread aber passt halt 100% rein und ist auch eine sehr erfreuliche Meldung. Von wegen Moloch und Chaotenstadt Berlin. Pah!

Das war gestern. Nn brechen endlich sichere Zeiten an, denn einem gefährlichen "Paintballwaffen-Hantierer" wurde vom SEK erfolgreich das Handwerk gelegt.

 

http://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/mann-hantiert-mit-waffe-in-wohnung-sek-rueckt-an

 

Zitat

SEK-Einsatz in Neukölln: Zeugen beobachteten am Dienstag gegen 20:30 Uhr einen Mann, der in seiner Wohnung in der Altenbraker Straße mit einer Waffe hantierte. Daraufhin rückte ein Spezialeinsatzkommando an. [...]

Bei der anschließenden Durchsuchung beschlagnahmten die Polizisten die Paintballwaffe, mit der der Mann hantiert hatte. Außerdem fanden sie: ein Luftdruckgewehr, zwei Schreckschusswaffen, fünf Rauchbomben sowie einen Schlagring.

 

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Kann das sein, daß die den Schlagring mitgebracht haben, damit sie den Einsatz nicht selbst bezahlen mussten ? (Sorry, ich meine natürch, damit klar ist, daß der Einsatz rechtmäßig und verhältnismäßig erfolgte, und somit die Kollateralschäden privatisiert bleiben.)

 

Ich hätte das jetzt in Grün schreiben müssen, aber ich weiß nicht mehr, welche Teile. Lassen wir also interaktiv, Ihr könnt selbst kolorieren.

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vor 14 Minuten schrieb jomaot:

Jetzt warte ich eigentlich nur noch auf einen SEK Zugriff weil ein Sportschütze bei der Rückkehr vom Schiessstand einen verdächtigen Koffer aus dem Kofferraum entnahm und damit in seinem Haus verschwand...

 

 

Und bei der Flut von Gesetzen und Verordnungen wird sich immer irgendetwas Verbotenes finden, egal wie unwichtig.

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vor 6 Stunden schrieb cartridgemaster:

Vielleicht hat die Frau Oberkommissar ja auch nur versehentlich ihr Handtäschchen liegenlassen.

Sind aber auch saugefährlich, diese typischen Damenaccessoires.

 

Aber très chique ...

 

51ML6ZphbgL._AC_US160_.jpg

 

CM :rolleyes:

 

Ist in der aktuellen Zeit als "adäquates Accessoire" zu betrachten.

Bin ja mal gespannt wann es für sowas den ersten Prozess gibt....

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vor 8 Stunden schrieb cartridgemaster:

 

51ML6ZphbgL._AC_US160_.jpg

 

 

 

Jetzt man eine ernstgemeinte Frage in die Runde:

 

Ich habe solche Dinger ab und zu schon mal gesehen ... Sind die nun verboten oder nicht?

 

 

 

Ups .. Zu langsam...

 

vor einer Stunde schrieb Stephan_muc:

Bin ja mal gespannt wann es für sowas den ersten Prozess gibt....

Den gab es schon, incl Bestrafung. Wurde damals hier auch Diskutiert.

Bearbeitet von Jager
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Am 6.10.2016 um 11:06 schrieb schmitz75:

... gibt es einen BKA-Bescheid für ...

Allein der Umstand, dass es einen solchen BKA-Bescheid gibt, zeigt doch mit brutaler Deutlichkeit, dass da beim Zoll einige Leute ganz schwer einen an der Waffel haben. :gaga:

Da wäre m.E. die geistige Zurechnungsfähig aller Beteiligten dringend fachärztlich zu prüfen.

 

CM

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vor einer Stunde schrieb djjue1:

Verdammt, ich hab sowas ähnliches im Keller.

Brauch ich da jetzt auch einen BKA-Bescheid für?

 

 

Warte ab, was bei der nächsten "Waffenkontrolle" (früher nannte man es AFAIK noch Durchsuchungsbeschluss) noch so alles gefunden wird,  bei dir im Keller und auf dem Boden....:D

 

abs4

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Der Wasserhahn ist kein problem weil da die Finger nicht durchpassen.

Nicht dass sich damit die Gerichte nicht schon beschäftigt haben:

Zitat

Ob das Ventilrad so beschaffen war, daß es tatsächlich ohne weiteres als Schlagring im Sinne des §37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WaffG (s. dazu auch OLG Zweibrücken MDR 1990, 1039) oder als sonstiges gefährliches Werkzeug bezeichnet werden kann, lassen die Feststellungen mangels näherer Beschreibung des Gegenstandes ebenfalls nicht hinreichend erkennen

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/01/3-153-01.php3

 

 

 

Becher mit Metallschlagringen als Henkel sind übrigens böse:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/131030FbZ298MetallbecherSchlagring.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Kermaikbecher mit Kermaikschlagringgriffen sind aber ok.

Bearbeitet von schmitz75
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Ich dachte immer, eine Durchsuchung sei (theoretisch) zu beenden wenn die Gegenstände, auf die sich der Durchsuchungsbeschluss bezieht, aufgefunden werden?

 

Gibt es dokumentierte Fälle, wo der Staat im Anschluss die Schäden bezahlen "durfte"?

 

 

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb RKDB:

Ich dachte immer, eine Durchsuchung sei (theoretisch) zu beenden wenn die Gegenstände, auf die sich der Durchsuchungsbeschluss bezieht, aufgefunden werden?

 

Gibt es dokumentierte Fälle, wo der Staat im Anschluss die Schäden bezahlen "durfte"?

Bei Durchsuchungen scheint es Mir  so, als ob die ohnehin mehr als taktisches Mittel eingesetzt werden anstatt die gezielte Sicherstellung von ganz bestimmten Dingen. (Was ja die eigentliche Aufgabe wäre) Es gibt wohl theoretisch die Möglichkeit, daß ein Richter keinen Beschluss erlässt, das ist aber selten afaik. Und bei der Durchsuchung geht's nicht um's Finden von Ostereiern, sondern um das Ausforschen der lokalen Personen. Logorhoe ist die Krankheit, auf die der Staat in dieser Situation baut, oder eben der "zufällige" Beifang.

 

Wenn das Rollkommando (SEK, MEK, GSG9) anrückt, dann gehen Fensterscheiben, Wohnungstüren etc. zu Bruch, das ist durch die richterliche Anordnung aber zuerst einmal gedeckt. Das Erschießen von Haustieren lässt sich über Notstand recht-Fertigen, es gibt auch kein Anrecht auf Schmerzensgeld, solange der Beamte in gutem Glauben handelte.

 

Die Beamten geraten aber dann intern in Erklärungsnot, wenn sich hinterher nicht ein tatsächliches "Fundstück" präsentieren lässt, der Computer mit Verdacht auf Kinderpornos, ein Beutel weißes Pulver, das Fallmesser/Balisong/Einhandmesser/Schlagstock/Baseball-Schläger oder eben ein Schlagring.

 

Das Ende oder die Verhinderung einer Durchsuchung nach sofortiger Herausgabe der gesuchten Gegenstände erfolgt nur in Anwesenheit eines Rechtsberaters. Aber im Prinzip geht das genau so.

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