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IGNORED

Waffen auspacken bei Polizeikontrolle


Hunter375

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vor 58 Minuten schrieb WOF:

Es ist doch kein Problem Ihm den Schlüssel zu geben.

 

Welchen Schlüssel ?

 

Ich verwende z.B. gerne mal Kabelbinder, die am Ziel einfach aufgeschnitten werden.

Damit ist die "drei Handgriffe - drei Sekunden" Vorschrift wohl zweifelsfrei erfüllt.

Wenn mich jetzt die Polizei auf dem Heimweg auffordern würde, den (meinen letzten!)  Kabelbinder zu öffnen, käme ich ja nieeeee wieder regelkonform nach Hause.

 

*schnüff*

 

abs4

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vor 1 Stunde schrieb Absehen4:

Welchen Schlüssel ?

 

Ich verwende z.B. gerne mal Kabelbinder, die am Ziel einfach aufgeschnitten werden.

Damit ist die "drei Handgriffe - drei Sekunden" Vorschrift wohl zweifelsfrei erfüllt.

Wenn mich jetzt die Polizei auf dem Heimweg auffordern würde, den (meinen letzten!)  Kabelbinder zu öffnen, käme ich ja nieeeee wieder regelkonform nach Hause.

 

*schnüff*

 

abs4

Hmmmm,

Motor ausstellen, Papiere vorzeigen, auf Fragen antworten, Kofferraum öffnen, den Waffenkoffer ohne Binder öffnen?

Man zähle die Handgriffe mal zusammen!

Meinen Kofferraum kann ich mit einem Extra-Schlüssel zusätzlich verschließen. (da kommen dann noch mehr Handgriffe dazu)

Im unverschlossenen Handschuhfach könnte man das anders sehen, aber der Verschluss zustand von Handschuhfach und Kofferraum fehlt öfter in den Berichten und wenn dann nach 1 oder 2 Jahren das Verfahren stattfindet kann sich niemand mehr erinnern.

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vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

...

 

Klar wird es immer den einen oder anderen geben der versucht auf "Dummenfang" zu gehen, aber das wird auch rechtzeitig unterbunden.

Habe ja schon mal von meinem Stand berichtet, wo sich der Parkplatz 5 m außerhalb vom Schießplatz befindet.

 

Da lag ja auch schon mal ein Funkwagen auf der Lauer um die Leute zu erwischen die die Waffe ohne Behältnis aus dem Kofferraum entnahmen und die 5 m führten.

Ist zwar ein verbotenes Führen, aber ich konnte derartige Aktivitäten nicht mehr feststellen. Weder von den Sportschützen/Jägern noch von derartigen übereifrigen Beamten.

 

vor 5 Stunden schrieb WOF:

Kannst du das bundesweit ausschließen?

 

Ich denke leider nicht.

Im Rahmen einer LM des WSV gab es vor 2 oder 3 Jahren auch eine solche lokale Gegebenheit.

Da "lauerten" auch die Ohü und griffen reichlich ab.

 

Also ausschließen würde ich nichts, schon gar nicht bundesweit. :)

Bearbeitet von Cal308
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vor 17 Minuten schrieb Cal308:

 

Im Rahmen einer LM des WSV gab es vor 2 oder 3 Jahren auch eine solche lokale Gegebenheit.

Da "lauerten" auch die Ohü und griffen reichlich ab.

 

 

Also, da müsst ihr doch Verständnis haben.

Schließlich gibt es in D ja keine vordringlicheren Aufgaben für die Polizei.

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vor 26 Minuten schrieb karlyman:

 

Also, da müsst ihr doch Verständnis haben.

Schließlich gibt es in D ja keine vordringlicheren Aufgaben für die Polizei.

Naja, schließlich braucht man sich nicht für andere unsinnige Aufgaben verheizen lassen und kann Arbeitsergebnisse nachweisen.

Ja,

das gibt es!

Gab es auf beiden Seiten.

Ich glaube in den 3 Jahren DDR-Verkehrspolizei war ich der Spitzenreiter mit den 1,- Mark Verwarnungen, bis das einigen Funktionären nicht mehr schmeckte.

Dem Berufskraftfahrer war das eine gute Sache und nahm das auch Ernst, hätte ich einen höheren Satz angesetzt garantiert nicht.

Für mich war die erzieherische Seite wichtig, andere wollten Punkten.

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vor 4 Stunden schrieb WOF:

Es ist doch kein Problem Ihm den Schlüssel zu geben.

 

 

Doch. Meine Waffen greift niemand an außer mir, außer ich leihe sie jemandem. Ein Polizist bekommt die aber nicht. Erst Recht nicht in der Öffentlichkeit.

 

vor 3 Stunden schrieb Absehen4:

Ich verwende z.B. gerne mal Kabelbinder, die am Ziel einfach aufgeschnitten werden.

 

So habe ich das auch mal gemacht. Hat dann zu einer sehr unschönen "Waffenrechts-Verletzung" geführt. Seither nutze ich kleine Kabelverschlüsse mit Zahlenschloß, wie sie für Fluggepäck verwendet werden.

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vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Meine Waffen greift niemand an außer mir, außer ich leihe sie jemandem.

 

Das ist ja auch richtig!

 

Ein Polizist bekommt die aber nicht.

 

vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Erst Recht nicht in der Öffentlichkeit.

Das ist für mich Unsinn denn den § 55 WaffG sollte man kennen.

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vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

Das ist für mich Unsinn denn den § 55 WaffG sollte man kennen.

Außerdem wird sich kein PVB in D  einfach damit abfinden,

daß ihm jemand, der augenscheinlich eine Schußwaffe mit sich führt,

ihm diese nicht vorzeigen / aushändigen will, um zu überprüfen, ob er sie legal besitzt

und / oder legal führt.

 

Alles andere ist doch Wunschdenken...

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vor 1 Minute schrieb Olt d.R.:

Außerdem wird sich kein PVB in D  einfach damit abfinden,

daß ihm jemand, der augenscheinlich eine Schußwaffe mit sich führt,

ihm diese nicht vorzeigen / aushändigen will, um zu überprüfen, ob er sie legal besitzt

und / oder legal führt.

 

Alles andere ist doch Wunschdenken...

Nö,

die LWB werden sich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehren, da stehen 2 - 3 Anwälte in D zur Verfügung.

 

Ich denke mal dass die Sorgen/Nöte/Unsicherheiten durchaus berichtigt sind, es gibt eben auch "Flöten" in unseren Reihen die auf "Dummenfang" gehen und wenn es dann noch Vorgesetzte gibt die auf den nächsten Posten warten?

Wenn ein Chef mich vor der Rückgabe eines Einhandmesser ohne Daumenpins fragt, ob ich nicht so einen PIN  noch in meinem Schrank habe, weil ich es nicht wieder zurück geben sollte?

 

Ich stand kurz vor der Beförderung und habe mich trotzdem geweigert!

Ich weiß, ich bin ein Schwein!

 

Nein,

mit mir kann man nicht alles machen, egal ob befördert oder nicht.

Ich habe mich lange gegen O.O. seine Darlegungen gewehrt, obwohl ich wußte dass er in kleinen Teilen auf seiner Homepage Recht hatte, ich wollte es nicht wahrhaben.

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vor 7 Stunden schrieb BigMamma:

 

Das belegt man mit der WBK, dafür muss die Mütze aber die Knarre nicht sehen.

Und selbst unser Gesetzgeber sieht das so und hat das sogar ins wAffengesetz geschrieben. Und das ist gut so.

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vor 1 Stunde schrieb VP70Z:

Und selbst unser Gesetzgeber sieht das so und hat das sogar ins wAffengesetz geschrieben. Und das ist gut so.

Was aber erwiesenermaßen dem nächstbesten Richter einfach wieder egal sein könnte. Willkommen im Rechtsstaat, danke für die Unabhängigkeit der Justiz.

Irgendwie wie ein riesengroßes Irrenhaus.  

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vor 50 Minuten schrieb P22:

Wie soll denn ohne Sichtprüfung festgestellt werden, ob man auch die richtigen Waffen dabei hat?

 

Wieso sollte man das feststellen wollen ? Oder unterstellst du einem WBK Inhaber per se, dass er ständig nicht registrierte Feuerwaffen transportiert ?

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