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IGNORED

Waffen auspacken bei Polizeikontrolle


Hunter375

Empfohlene Beiträge

vor 21 Stunden schrieb VP70Z:

...

Zu fürchten hat man vor allem deswegen nichts, weil bei diesen zwar WBK, JS, (WS), Perser ausgehändigt werden müssen aber ansonsten der Koffer zu bleibt.

 

Das der/die Koffer bei einer Kontrolle zu bleiben ist nicht gesagt.. es kann durchaus sein das die Herrschaften den Inhalt besichtigen wollen und dass dann auch umsetzen!

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vor 3 Minuten schrieb Hunter375:

 

Das der/die Koffer bei einer Kontrolle zu bleiben ist nicht gesagt.. es kann durchaus sein das die Herrschaften den Inhalt besichtigen wollen und dass dann auch umsetzen!

Wenn er dann gefesselt im Streifenwagen sitzt und der Koffer samt Inhalt beschlagnahmt ist kann er nachdenken über seinen Versuch den Koffer geschlossen zu halten......

Bearbeitet von HuK-Schütze
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vor 3 Stunden schrieb VP70Z:

Ich vermute mal Du sprichst von irgendwelchen Kontrollen warum auch immer durch irgendwelche Vollzugsorgane? Zu fürchten hat man vor allem deswegen nichts, weil bei diesen zwar WBK, JS, (WS), Perser ausgehändigt werden müssen aber ansonsten der Koffer zu bleibt. Wäre auch ein Grund für ein Futteral auf dem weg ins Revier, und in dem Fall gerne wieder mit Vorhängeschloß oder schönen Kabelbaumbindern. Oder habe ich was ganz Neues nicht mitbekommen?

 

Die Frage, ob man darf oder nicht, zielt immer auf eine mögliche Kontrolle. Ohne diese könntest Du auch bedenkenlos Deine Waffen illegal führen.

Wie Schrödingers Katze. Solange der Kasten zu ist interessiert den Inhalt niemand ;-).

Der Kofferraum bzw. Koffer ist aber nicht der Kasten ;-). Du irrst über dessen Verschlossenbleiben. Du selbst dürftest in freier Wildbahn zwar nicht öffnen. Aber der Kontrolleur darf  - oder besser gesagt: Du mußt ihn lassen und das ist dann seine Verantwortung. Und erst dann wird die WBK gezeigt. Du wirst doch nicht bei einer einfachen Kontrolle ungefragt die WBKen zücken und auf die Waffe im Kofferraum hinweisen? Das wäre ja wie bei den sich wichtig fühlenden SSW-Trägern ;-).

Bearbeitet von MarkF
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Weil es gerade so wischi-waschi ist und kein ausdrückliches Verbot, liegt nach meiner Auffassung kein Verwaltungakt vor.

Jedoch stellt die Behörde eine Handlung in Frage, die tatsächlich nach Jahre langer Auffassung ganz klar war. Insofern besteht die Möglichkeit der Feststellungsklage, um gerade nicht Gefahr zu laufen, die Regelung erst vor einem Strafgericht am eigenen Leib zu klären inkl. der möglichen Probleme bei der Zuverlässigkeit.

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vor 8 Stunden schrieb rene-97:

 

 

Wieso sollte er den Koffer nicht öffnen dürfen ?

 

Wurde wiederholt in anderen Freds diskutiert.

Mit dem Öffnen des Koffers in freier Wildbahn verlierst Du das Privileg des Transportieren, nicht zugriffsbereit blablabla Führens. Völlig egal ob auf Weisung eines Polizisten. Im Zweifel wird Dir später ein Gericht attestieren, daß Dir der Polizist keine dementsprechende Anweisung geben durfte bzw. das Befolgen dieser Anweisung Dich nicht vom Haken genommen hat. Und als (bis dahin) zuverlässiger (gewesener) und sachkundiger LWB hättest Du dies wissen müssen. Ich würde mich unter keinen Umständen darauf verlassen wollen, daß mit ex post, im warmen, gemütlichen Sal bzw. schläfrig nach einem füllenden Mittagessen oder genervt von diesen Drecksäcken von LWB ein Richter eine Art Notsituation, hin- und hergerissen zwischen dem Führensverbot und der Anweisung eines PVB, zubilligt. Ausgenommen natürlich der Fall, daß sich das Auto bzw. der Koffer in einem befriedeten Besitztum befindet und der Hausrechtsinhaber Dir dies gestattet.

Wie schon andere angemerkt haben solltest Du das Öffnen des Koffers durch den Polizisten nicht verhindern. Sei kooperativ und gib ihm unter ausdrücklichen Protest den Schlüssel bzw. die Kombination und überlasse es ihm, sich ggfs. ins Unrecht zu setzen. Du selbst darfst nicht öffnen (siehe oben) und für eine Erlaubnis ist nicht er sondern Deine Waffenbehörde zuständig.

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Wurde wiederholt in anderen Freds diskutiert.

Mit dem Öffnen des Koffers in freier Wildbahn verlierst Du das Privileg des Transportieren, nicht zugriffsbereit blablabla Führens. Völlig egal ob auf Weisung eines Polizisten. Im Zweifel wird Dir später ein Gericht attestieren, daß Dir der Polizist keine dementsprechende Anweisung geben durfte bzw. das Befolgen dieser Anweisung Dich nicht vom Haken genommen hat. Und als (bis dahin) zuverlässiger (gewesener) und sachkundiger LWB hättest Du dies wissen müssen. Ich würde mich unter keinen Umständen darauf verlassen wollen, daß mit ex post, im warmen, gemütlichen Sal bzw. schläfrig nach einem füllenden Mittagessen oder genervt von diesen Drecksäcken von LWB ein Richter eine Art Notsituation, hin- und hergerissen zwischen dem Führensverbot und der Anweisung eines PVB, zubilligt. Ausgenommen natürlich der Fall, daß sich das Auto bzw. der Koffer in einem befriedeten Besitztum befindet und der Hausrechtsinhaber Dir dies gestattet.

Wie schon andere angemerkt haben solltest Du das Öffnen des Koffers durch den Polizisten nicht verhindern. Sei kooperativ und gib ihm unter ausdrücklichen Protest den Schlüssel bzw. die Kombination und überlasse es ihm, sich ggfs. ins Unrecht zu setzen. Du selbst darfst nicht öffnen (siehe oben) und für eine Erlaubnis ist nicht er sondern Deine Waffenbehörde zuständig.

Mit Verlaub das ist Blödsinn.

Der Polizist will die Seriennummer in der WBK mit der auf der Waffe vergleichen. Er fragt ob die Waffe geladen ist. Das verneine ich um ihm dann auf der Waffe die Seriennummer zu zeigen die er mit der Erlaubnis vergleicht.

Danach packe ich Gewehr/Pistole/Revolver wieder in den Koffer und alle sind zufrieden.

Gute Fahrt und auf Wiedersehen.

Dreimalig erlebt in 30 Jahren bei allgemeinen Verkehrskontrollen....

Ich weiss nicht was hier in WO immer für Probleme besprochen werden die es in der Praxis gar nicht gibt.

Ich habe keine Probleme mit der Polizei und keinen Grund zu protestieren bei einer Kontrolle

Der Polizist macht seinen Job und gut ist es.

Ich bin auf dem Weg zur Jagd oder Schießstand gewesen und es gab keine weiteren Probleme nach einer Zufallskontrolle.

Man kann aus allem ein Problem machen.

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vor 2 Stunden schrieb MarkF:

Mit dem Öffnen des Koffers in freier Wildbahn verlierst Du das Privileg des Transportieren, nicht zugriffsbereit blablabla Führens. Völlig egal ob auf Weisung eines Polizisten. Im Zweifel wird Dir später ein Gericht attestieren, daß Dir der Polizist keine dementsprechende Anweisung geben durfte bzw. das Befolgen dieser Anweisung Dich nicht vom Haken genommen hat.

Ich schätze deine Beiträge, aber dies hier ist völliger Nonsens!

Lies mal noch einmal nach!

Auf Weisung...... u.s.w.!:rtfm:

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vor 2 Stunden schrieb MarkF:

 

Wurde wiederholt in anderen Freds diskutiert.

Mit dem Öffnen des Koffers in freier Wildbahn verlierst Du das Privileg des Transportieren, nicht zugriffsbereit blablabla Führens. Völlig egal ob auf Weisung eines Polizisten. Im Zweifel wird Dir später ein Gericht attestieren, daß Dir der Polizist keine dementsprechende Anweisung geben durfte bzw. das Befolgen dieser Anweisung Dich nicht vom Haken genommen hat. Und als (bis dahin) zuverlässiger (gewesener) und sachkundiger LWB hättest Du dies wissen müssen. Ich würde mich unter keinen Umständen darauf verlassen wollen, daß mit ex post, im warmen, gemütlichen Sal bzw. schläfrig nach einem füllenden Mittagessen oder genervt von diesen Drecksäcken von LWB ein Richter eine Art Notsituation, hin- und hergerissen zwischen dem Führensverbot und der Anweisung eines PVB, zubilligt. Ausgenommen natürlich der Fall, daß sich das Auto bzw. der Koffer in einem befriedeten Besitztum befindet und der Hausrechtsinhaber Dir dies gestattet.

...

 

Da du immer von ex post faselst, ist dir denn auch nur ein Fall bekannt geworden wo sich dein Horrorszenario verwirklicht hat?

 

Das wäre auch eine unerschöpfliche Geldquelle für die Finanzminister und Stadtkämmerer. Wenn ich mir überlege wie oft ich einen Kraftfahrer anhalten musste und dabei keine Möglichkeit hätte den vorschriftsmässig einparken zu lassen, da sind dem Staat ja Milliarden an Bußgeldern entgangen weil der Angehaltene an verbotener Stelle angehalten hat...

 

vor 51 Minuten schrieb rene-97:

...

Man kann aus allem ein Problem machen.

 

Oder ein Geschäft.

 

 

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Ich würde meine Waffen nur sehr ungerne bei einer Kontrolle selbst auspacken. Das hat natürlich auch mit einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht beim Führen zu tun. Eine dermaßen detaillierte und gründliche Kontrolle, daß eine SN-Abgleich nötig wäre, das ist dann schon so heikel und konfrontativ, an einem solchen Punkt angekommen, da werde ich dann schon sehr vorsichtig.

 

Auf öffentlichem Bereich würd' ich deshalb auch sagen: Ich weiß zwar nicht, weshalb das notwendig sein sollte, wenn Sie darauf bestehen, dann können Sie die Tasche bitte selbst auspacken.

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vor 11 Minuten schrieb Tyr13:

Ich würde meine Waffen nur sehr ungerne bei einer Kontrolle selbst auspacken. Das hat natürlich auch mit einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht beim Führen zu tun. Eine dermaßen detaillierte und gründliche Kontrolle, daß eine SN-Abgleich nötig wäre, das ist dann schon so heikel und konfrontativ, an einem solchen Punkt angekommen, da werde ich dann schon sehr vorsichtig.

 

Auf öffentlichem Bereich würd' ich deshalb auch sagen: Ich weiß zwar nicht, weshalb das notwendig sein sollte, wenn Sie darauf bestehen, dann können Sie die Tasche bitte selbst auspacken.

Ich würde als ahnungsloser Polizist die Waffe beschlagnahmen um abzuklären ob die Waffe mit der in der Erlaubnis eingetragenen übereinstimmt.

Ob es nicht schon Widerstand ist wäre auch noch zu klären da der vermeintliche Waffenbesitzer nicht mitwirkt nachdem er aufgefordert wurde die Waffe vorzuzeigen und sich weigert alleine schon den Koffer zu öffnen.

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vor 6 Minuten schrieb HuK-Schütze:

Ich würde als ahnungsloser Polizist die Waffe beschlagnahmen um abzuklären ob die Waffe mit der in der Erlaubnis eingetragenen übereinstimmt.

Ob es nicht schon Widerstand ist wäre auch noch zu klären da der vermeintliche Waffenbesitzer nicht mitwirkt nachdem er aufgefordert wurde die Waffe vorzuzeigen und sich weigert alleine schon den Koffer zu öffnen.

Du bist ja ein ganz schlimmer!:rofl:

Der Zorn der WO-Gemeinde wird dich ewig verfolgen!:victory:

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vor 23 Minuten schrieb Gruger:

Trotzdem muss ich ja nicht aufmachen, dass kann doch der Polizist auch (Nummer XXX vom Zahlenschloß nennen).

 

Damit du hinterher behaupten kannst der Polizist hätte es beschädigt....

 

Erst mal sicherstellen und dann dich vorläufig festnehmen und in Handschellen aufs Revier, dann kann man ja alles abklären und du brauchst nichts aufmachen. Das macht dann kostenpflichtig ein Schlüsseldienst.

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Als ahnungsloser Polizist kannst Du dann mit der bekannten DA-Beschwerde rechnen. Ja und ich weiß, formlos, fristlos fruchtlos. Bei dem Selbstverständnis von Polizei-arbeit am zuverlässigen, sachkundigen Bürger bin ich froh, Dir nicht begegnet zu sein.

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vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Du bist ja ein ganz schlimmer!:rofl:

Der Zorn der WO-Gemeinde wird dich ewig verfolgen!:victory:

Die zuständige Waffenbehörde wird auch noch verständigt das sich der festgestellte Waffenbesitzer geweigert hat seine Waffe vor zu zeigen und zu identifizieren. Vielleicht ist der Waffenbesitzer charakterlich nicht geeignet Waffen zu besitzen.

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vor 30 Minuten schrieb Gruger:

Trotzdem muss ich ja nicht aufmachen, dass kann doch der Polizist auch (Nummer XXX vom Zahlenschloß nennen).

 

 

Genau. Deshalb halten Kraftfahrer ja auch nicht an sondern lassen sich von den Kollegen von der Fahrbahn abdrängen. Ich weiß, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, aber die hier vorgetragenen Bedenken halte ich für total substanzlos bis mir jemand wenigstens einen Fall nennt, bitte, wenigstens einen.

 

Wenn es diesen Fall jemals gegeben hat, das muss hier doch eingeschlagen sein wie eine Bombe.

 

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