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IGNORED

Waffen auspacken bei Polizeikontrolle


Hunter375

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vor 1 Minute schrieb golem-0815:

Ich wüsste nicht warum ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mein Gepäckabteil öffnen sollte?

Wenn du so maskiert fährst machen das ja dann auch andere für dich!

Nein,

in der Regel wird es auch nicht vorkommen, es sei denn es besteht eine Großfahndung oder eben Zollkontrolle.

 

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vor 12 Minuten schrieb BigMamma:

 

Auf welcher Basis sollte das denn geschehen liebes Ferkel 2 ?

Gefahrenabwehr?

Wenn du bei einer Kontrolle nicht mitwirkst und jemand schreit plötzlich "Achtung Waffen"?

Was meinst du was dann passiert?

Jeder vernünftige Waffenbesitzer wird von alleine darauf hinweisen dass bei einer intensiveren Kontrolle er im Besitz von Waffen ist und diese mitführt.

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vor 5 Minuten schrieb uwewittenburg:

Was meinst du was dann passiert?

 

Vermutlich hektische Betriebsamkeit, weil auch der VoPo von heute panische Angst vorm Bürger hat, erst recht, wenn der was zum schießen haben könnte und dieses Etwas somit nicht unter Kontrolle des Staates ist. Aber spätestens mit Vorzeigen der Pappen für das Gerümpel sollte diese verflogen und die "Gefahr" auch offiziell abgewehrt und somit die Gründe für Zwangsmaßnahmen obsolet geworden sein.

Edited by BigMamma
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vor 11 Minuten schrieb BigMamma:

 

.................., weil auch der VoPo von heute panische Angst vorm Bürger hat,

Ich kenne und kannte keinen!

Ich wußte aber schon warum du auf meine Igno-Liste kamst.

Der seine Papiere vorzeigt hat ja auch nichts zu befürchten, denn er wirkt ja mit.

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vor 4 Minuten schrieb uwewittenburg:

Der seine Papiere vorzeigt hat ja auch nichts zu befürchten, denn er wirkt ja mit.

 

Und trotzdem wollte der HUK-Fake ihn noch zusätzlich weiter trietzen und filzen... hmm...

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vor 3 Stunden schrieb HuK-Schütze:

Ich würde als ahnungsloser Polizist...

Die Ahnungslosigkeit eines jeglichen Vollzugsorganes bestreite ich rein vorsorglich mit Nichtwissen.

vor 3 Stunden schrieb Gruger:

Er ist ja kein Polizist, sondern will nur ein bischen Stimmung machen...

Können die sich nicht bei cop zone gegenseitig aufgeilen? Ist ja mehr als peinlich. Dann können wir hier wieder über Waffen und damit verwandte Themen schreiben.

vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Auf Anweisung eines Polizisten darf man übrigens ziemlich viel. Wenn er die Waffen in aller Öffentlichkeit sehen will, dann darf ich sie auch auspacken.

Wenn ich das schriftlich bekomme und/oder ICH genügend Zeugen dafür habe: d´accord! Ansonsten: Wetten?

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vor 1 Stunde schrieb golem-0815:

Ich wüsste nicht warum ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mein Gepäckabteil öffnen sollte?

 

Weil der Polizist es dir sagt. Protestieren, beschweren, anzeigen kannst du alles hinterher und schriftlich oder per Rechtsanwalt.

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vor 4 Stunden schrieb Tyr13:

formlos, fristlos fruchtlos. 

Die Menge macht sich dann schon gut. Und wenn nur die nächste Umbettung 1/2 Jahr später stattfindet ist es auch wieder ein klein wenig gerecht.

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vor 7 Stunden schrieb MarkF:

...

Wie schon andere angemerkt haben solltest Du das Öffnen des Koffers durch den Polizisten nicht verhindern. Sei kooperativ und gib ihm unter ausdrücklichen Protest den Schlüssel bzw. die Kombination und überlasse es ihm, sich ggfs. ins Unrecht zu setzen. Du selbst darfst nicht öffnen (siehe oben) und für eine Erlaubnis ist nicht er sondern Deine Waffenbehörde zuständig.

 

 

Genau so habe ich das vor etlichen Jahren gegenüber den freundlichen jungen Beamten vom Zoll im Zollgrenzbezirk gemacht: Hab ihm den Schlüssel übergeben mit der Bemerkung, ich dürfe nicht öffnen, aber er.

 

(Man weiß ja nie, was junge Beamte so wissen oder nicht wissen.)

 

Dann trat ich einen Schritt zurück, damit sich niemand bedroht fühlt.

 

Die Waffe wollte r dann doch nicht sehen, lieber die WBK (was kein Problem war). Samt Perso natürlich.

 

Dann wünschten die beidenmeiner Frau und mir noch einen schönen Tag und gaben uns einen Tip für ein super Picknick-Plätzchen, da super Frühlingswetter war.

 

Alles easy, alles entspannt und freundlich.

 

:)

 

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vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

Eure Probleme sind aber heftig, einfach entspannen!

 

Das Problem ist eher, dass wir hier von allen Seiten solche Probleme gemacht bekommen. Ist ja nicht so, dass wir uns das so wünschen. Wenn das WaffG sich auf das Wesentliche beschränken würde, dann bräuchten wir solche Winkelzüge gar nicht zu diskutieren.

 

vor 6 Stunden schrieb SchwererReuther:

die hier vorgetragenen Bedenken halte ich für total substanzlos bis mir jemand wenigstens einen Fall nennt, bitte, wenigstens einen.

Wenn es diesen Fall jemals gegeben hat, das muss hier doch eingeschlagen sein wie eine Bombe.

 

Ich erinnere mich tatsächlich an einen hier beschriebenen solchen Fall. Soweit ich mich weiter erinnere, wurde der Fall von den anderen Threadteilnehmern abgestritten, wenn nicht ein Aktenzeichen genannt würde...

 

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vor 8 Stunden schrieb rene-97:

Dreimalig erlebt in 30 Jahren bei allgemeinen Verkehrskontrollen....

 

Du solltest Dir mal Gedanken um Dein Äußeres machen.

Ich selbst sehe häufig aus wie Räuber Hotzenplotz und bin in den letzten 30 Jahren genau 1x angehalten worden. Hätte ich vorher nach meinem Rücklicht geschaut währ nichtmal das passiert.

Waffen hatte ich damals keine dabei. Im Schnitt, meine Fahrten mit und ohne Waffe hochgerechnet müßten die mich schon dreistellig anhalten um mich drei mal mit Waffen zu erwischen. Und wenn die Waffe dann noch im Kofferraum währe wüßten die nicht einmal, daß da etwas ist was geöffnet werden könnte.

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vor 9 Stunden schrieb dkp3011:

Meines Wissens ist Mark zwar Volljurist aber nicht als RA tätig.

 

Was Du nicht alles zu wissen glaubst .... :-) Könnte gut sein, daß ich länger RA bin als Du auf der Welt.

Edited by MarkF
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vor 5 Stunden schrieb heletz:

Genau so habe ich das vor etlichen Jahren gegenüber den freundlichen jungen Beamten vom Zoll im Zollgrenzbezirk gemacht: Hab ihm den Schlüssel übergeben mit der Bemerkung, ich dürfe nicht öffnen, aber er.

Warum hast du angegeben, Waffen zu transportieren? Oder hat das der Beamte selber gesehen?

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vor 11 Stunden schrieb rene-97:

Mit Verlaub das ist Blödsinn.

... um ihm dann auf der Waffe die Seriennummer zu zeigen die er mit der Erlaubnis vergleicht.

Danach packe ich Gewehr/Pistole/Revolver wieder in den Koffer und alle sind zufrieden.

...

Dreimalig erlebt in 30 Jahren bei allgemeinen Verkehrskontrollen....

...

...

Man kann aus allem ein Problem machen.

 

Mit Verlaub: Bevor Du - und andere - so vollmundig "Blödsinn" ruft, solltet ihr mal ins Gesetz schauen und an die eigene Nase fassen.

Mit dem Öffnen des Koffers "draußen" führt ihr die Waffe.

Habt ihr dazu eine wirksame Erlaubnis von der zuständigen Behörde? Nein. Zuständig ist allein eure Waffenbehörde. Die hat euch aber keine Erlaubnis erteilt.

Der Polizist ist nicht für die Erteilung der Erlaubnis zuständig. Er kann euch nicht wirksam das Führen erlauben.

Wenn ihr anderer Meinung seid: Begründet es anhand der Gesetze. Auch wenn´s schwer fällt und anstregendend ist. "Blödsinn" ist keine Begründung.

Auch auf eure Erfahrungen zu verweisen ist keine Begründung. Ihr hattet lediglich Glück, daß der Polizist offenbar meinte, er dürfe euch das Führen erlauben - oder selbst nicht begriffen hat, daß ihr mit dem Auspacken ohne Erlaubnis führt.

Aber ihr könnt ja machen was ihr wollt. Das ist euer Risiko. Meine Kollegen und ich profitieren dann davon. Also: Packt schön aus.

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vor 2 Stunden schrieb bumm:

Du solltest Dir mal Gedanken um Dein Äußeres machen.

Ich selbst sehe häufig aus wie Räuber Hotzenplotz und bin in den letzten 30 Jahren genau 1x angehalten worden. Hätte ich vorher nach meinem Rücklicht geschaut währ nichtmal das passiert.

 

Allein daß man Glück hatte heißt nicht, daß es nicht passieren kann.

Ich bin seit über 40 Jahren motorisiert unterwegs und noch nie in eine Vekehrskontrolle gekommen. Nicht mal beim Zoll mußte ich auch nur einmal irgendetwas auspacken. Sind wegen meiner positiven Erfahrungen die gegenteiligen Berichte anderer Humbug?

Wir reden hier nicht über Glück sondern über Risiken und ein Risiken minimierendes Verhalten.

Beim Fahren mit dem Handy zu telefonieren oder betrunken zu fahren  ist risikoerhöhend - und zwar nicht nur, wenn man erwischt wird. Vernünftigerweise unterläßt man es, um eben das daraus sich ergebende Risiko zu vermeiden. Dieses Risiko zu negieren, den Rat, es zu vermeiden, als "Blödsinn" zu bezeichnen, weil man selbst bislang (unverdientes) Glück hatte, ist - mit Verlaub - nur dämlich.

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vor 8 Stunden schrieb Fyodor:

Auf Anweisung eines Polizisten darf man übrigens ziemlich viel. Wenn er die Waffen in aller Öffentlichkeit sehen will, dann darf ich sie auch auspacken.

 

Jetzt fehlt nur noch eine ordentliche, belastbare Begründung. Aus welcher Hausnummer ergibt sich, daß Dir ein Polizist die Erlaubnis zum Führen erteilen kann und darf?

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§ 36 StVO


Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

(2) An Kreuzungen ordnet an:

  1. Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung: "Halt vor der Kreuzung".

Der Querverkehr ist freigegeben.

Wird dieses Zeichen gegeben, gilt es fort, solange in der gleichen Richtung gewinkt oder nur die Grundstellung beibehalten wird. Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
  2. Hochheben eines Arms:

"Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten",

für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung: "Kreuzung räumen".

(3) Diese Zeichen können durch Weisungen ergänzt oder geändert werden.

(4) An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Fußgängerüberwegen, haben die Zeichen entsprechende Bedeutung.

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Edited by lvmen
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Wir hatten auch mal eine sollche Situation. Am Freitag nach Himmelfahrt waren wir 5 Uhr morgens mit dem Auto unterwegs. Mein Bekannter hatte, warum auch immer, in der Ortschaft das Fernlicht an. Ein Streifenwagen hielt parallel zu uns und durch die geöffnete Scheibe wurde gefragt ob wir immer noch oder schon wieder unterwegs sind. Mein Bekannter meinte, das wir auf dem Weg zur Jagd sind (was ja Waffen einschließt). Die Herren wollten nur noch wissen wo das Revier ist und das war es auch schon. An sich hätten wir zumindest mit Restalkohol und Waffen im Auto unterwes sein KÖNNEN. Interessiert hat das keinen.

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vor 5 Stunden schrieb bumm:

...  währ ... währe ...

 

Wann wurden denn diese neue Regel in der deutschen Rechtschreibung eingeführt, den Konjunktiv der 3. Person Singular von sein mit h zu schreiben ? Das sieht man immer öfter, Standart und Deppenapostroph reichen wohl nicht mehr ? Macht das Spaß, die Muttersprache zu zu verhunzen ? Aber über nicht deutsch könnende Asylanten beschweren, na toll...

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vor 2 Stunden schrieb MarkF:

Mit dem Öffnen des Koffers "draußen" führt ihr die Waffe.

 

Nun, wie begründest du das ? Zugriffs bereit, meinetwegen, aber was ist mit Schussbereit, wenn kein Saft auf der Spritze. Beides sind Eigenschaften des Führens. Mich hat übrigens mit Kanonen im Auto noch keine Streife angehalten und wenn sie nicht explizit danach fragen würden, würde ich denen das auch nicht erzählen.

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