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IGNORED

Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole


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Geschrieben

In Deutschland gibt es den Transportbegriff nicht mehr, alles was außerhalb des befriedeten Besitztums passiert ist ein Führen!

Natürlich gibt es in Deutschland noch den Transportbegriff. ;) Im WaffG ist das kein feststehender Begriff - wahrscheinlich meinst du das so. Aber Deutschland ist auch mehr als WaffG oder (was meiner Erfahrung nach besonders Juristen schwer fällt zu verstehen) auch mehr als Rechtskonstrukte überhaupt.

Minority Report ?

Darauf wird es rauslaufen, nur ohne "Minority" sondern bloß "Report".

bye knight

Geschrieben

Stimmt!

Aber ich denke man kann die Schweiz bezüglich Umgang, Besitz und Führen von Waffen nicht mit der Bundesrepublik vergleichen. Aber überhaupt nicht!

Tja, warum eigentlich nicht...? Bei den Schweizern sind sie halt noch ein paar Jahre hinterher, was das Aberziehen angeht.

Geschrieben

das gilt aber nur bei "Spezialabfragen" mit erhöhten Anforderungen an die Voraussetzungen. "Einfach mal so" abfragen, ob jemd LWB ist geht nicht.

Doch steht in der EMA drin ob die Person einen Waffenrechtliche Erlaubnis hat

Geschrieben

Doch steht in der EMA drin ob die Person einen Waffenrechtliche Erlaubnis hat

So isses.

Seit das nationale Waffenregister in Kraft getreten ist, werden bei Abfragen im Einwohnermeldesystem die legalen Waffenbesitzer angezeigt.

Wobei man sich über Sinn und Unsinn trefflich streiten kann.

Geschrieben

So isses.

Seit das nationale Waffenregister in Kraft getreten ist, werden bei Abfragen im Einwohnermeldesystem die legalen Waffenbesitzer angezeigt.

Wobei man sich über Sinn und Unsinn trefflich streiten kann.

Trotzdem gibt es BL die diese Daten weder anzeigen noch verarbeiten können!

Geschrieben

Trotzdem gibt es BL die diese Daten weder anzeigen noch verarbeiten können!

Naja, bearbeiten kann die Polizei die Daten natürlich nicht.

Aber sobald in RLP eine Wohnungsitzabfrage durchgeführt wird, wird angezeigt ob jemand im Besitz legaler Waffen ist.

Geschrieben (bearbeitet)

...

Ein Typ in Zivil wird mit einer Waffe am Gürtel gesehen. Weder Bürger noch Polizei kann erkennen, ob die Waffe echt ist oder nicht. Auf jeden Fall sind beide Parteien zu Recht alarmiert. Die Staatsmacht geht auch zu Recht erstmal von illegalem Besitz einer scharfen Schusswaffe aus. Sie macht die Person ausfindig, sucht nach der vermeintlichen Schusswaffe (Wohnungsdurchsuchung auf grund des Verdachts des Verstoßes nach waffg) und findet eine Schreckschusswaffe, deren Tragen im Prinzip erlaubt war.

Somit fällt für den Träger illegaler Besitz etc. weg. Der Verdacht konnte nicht erhärtet werden. (Auch dann mal an den Akt des Erhebens ENTLASTENDER Beweise zugunsten des Betroffenen denken)

...

Irgendwie kollidiert das mit meinem naiven Verständnis eines Rechtsstaats in dem zu aller erst die Unschuldsvermutung gelten sollte.

Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass irgendwer alarmiert sein sollte. Die Leute haben zu viel schlechte Filme gesehen..

Ich gehe auch nicht davon aus, dass jeder Autofahrer betrunken oder ohne Führerschein am Steuer sitzt, obwohl man manchmal schon den Eindruck hat.

Und eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung mit der Begründung "Gefahr im Verzug" wurde schon mehrfach von den Gerichten gerügt und entspricht in keinster Weise einem rechtsstaatlichen Verhalten.

Bearbeitet von Paratrooper
Geschrieben

Irgendwie kollidiert das mit meinem naiven Verständnis eines Rechtsstaats in dem zu aller erst die Unschuldsvermutung gelten sollte.

Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass irgendwer alarmiert sein sollte. Die Leute haben zu viel schlechte Filme gesehen..

Na ja, es gibt auch unübliches Verhalten, bei dem man sich fragt, was jemand jetzt vorhat. Wenn jemand im Hochsommer in Winterklamotten rumläuft oder umgekehrt, mitten in der Großstadt in tacticooler Ausrüstung, die für ein 3-Gun-Match im amerikanischen Westen angemessen wäre, bei dem die Regeln sagen, daß man alles schleppen muß, oder sonst total unüblich, dann braucht zwar keiner "alarmiert" zu sein, aber daß da dann ein Polizist mal die Temperatur abfühlt ist soweit schon in Ordnung. Temperatur fühlen heißt natürlich nicht einer Straftat bezichtigen, Rambo machen, oder dergleichen. Das offene Tragen von Gasern oder scharfen Waffen ist halt in Deutschland vielerorts auch sehr unüblich. Aber die richtige Lösung wäre natürlich, den Herrn freundlich anzusprechen, ihm gegebenfalls zu empfehlen, mit einem verdeckten Holster wäre es unauffälliger und sicherer, und dann ein "Entschuldigen Sie die Störung. Guten Tag noch."

Geschrieben

Naja, bearbeiten kann die Polizei die Daten natürlich nicht.

Aber sobald in RLP eine Wohnungsitzabfrage durchgeführt wird, wird angezeigt ob jemand im Besitz legaler Waffen ist.

Aber nur im Normalfall. Es werden nicht alle Arten von erlaubnispflichtigen Waffen erfasst.

Geschrieben

Na ja, es gibt auch unübliches Verhalten, bei dem man sich fragt, was jemand jetzt vorhat. Wenn jemand im Hochsommer in Winterklamotten rumläuft oder umgekehrt, mitten in der Großstadt in tacticooler Ausrüstung, die für ein 3-Gun-Match im amerikanischen Westen angemessen wäre, bei dem die Regeln sagen, daß man alles schleppen muß, oder sonst total unüblich, dann braucht zwar keiner "alarmiert" zu sein, aber daß da dann ein Polizist mal die Temperatur abfühlt ist soweit schon in Ordnung. Temperatur fühlen heißt natürlich nicht einer Straftat bezichtigen, Rambo machen, oder dergleichen. Das offene Tragen von Gasern oder scharfen Waffen ist halt in Deutschland vielerorts auch sehr unüblich. Aber die richtige Lösung wäre natürlich, den Herrn freundlich anzusprechen, ihm gegebenfalls zu empfehlen, mit einem verdeckten Holster wäre es unauffälliger und sicherer, und dann ein "Entschuldigen Sie die Störung. Guten Tag noch."

Und genau so ist es.

Komischer Weise hat das auch mit dem Alter der Polizisten zu tun.

Wenn man Glück hat, sind das zwei ältere, ruhig und verstehen meistens ihr Handwerk.

Solange das Gegenüber sich nicht bedrohlich verhält oder hektisch nach der Waffe greift bleiben die nämlich cool und Fragen ersteinmal nach den Papieren und ob man eine Waffe trägt (wenn verdeckt aber für Profis doch sichtbar).

Junge Beamte neigen eher dazu dann hektisch zu werden.

Gerade die Einstellung das Waffen bei Zivilisten eher unüblich sind führt auch bei der Ausbildung für Soldaten die ins Ausland entsenden werden sollen immer wieder zu abstrakten Situationen.

Selbst im A Land kann man nicht einfach auf jemanden schießen weil der eine Kaschi trägt oder im Auto im Fußraum der Beifahrerseite liegen hat.

Irgendwie widersprechen sich hier auch die Befürworter des liberalen Waffenrechts.Mich stört es nicht wenn die Person vor mir an der Kasse an der Tanke eine Waffe trägt. Denn ich weiß das die nicht einfach so losgeht.

Mich würde es nur stören wenn er sie freimacht und damit rumfuchtelt.

Geschrieben

Irgendwie kollidiert das mit meinem naiven Verständnis eines Rechtsstaats in dem zu aller erst die Unschuldsvermutung gelten sollte.

Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass irgendwer alarmiert sein sollte. Die Leute haben zu viel schlechte Filme gesehen..

Ich gehe auch nicht davon aus, dass jeder Autofahrer betrunken oder ohne Führerschein am Steuer sitzt, obwohl man manchmal schon den Eindruck hat.

Und eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung mit der Begründung "Gefahr im Verzug" wurde schon mehrfach von den Gerichten gerügt und entspricht in keinster Weise einem rechtsstaatlichen Verhalten.

Die Unschuldsvermutung hat doch hier noch gar nichts verloren. Die Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht.

Der Sachverhalt hat doch (noch) gar nichts mit dem Strafrecht zu tun. Hier geht es in allererster Linie um die Gefahrenabwehr. Und da liegen ganz andere Ermächtigungen vor als im Strafverfahren. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das eine mit dem anderen noch nichts zu tun. Und die "Gefahr im Verzug" muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ganz pauschal darf man das nicht sehen. Man hat im vorliegenden Sachverhalt viel zu wenig Informationen um zu sagen Gefahr im Verzug liegt vor oder nicht.

Geschrieben
Am 8.4.2016 um 11:42 schrieb Maure:

Seit das nationale Waffenregister in Kraft getreten ist, werden bei Abfragen im Einwohnermeldesystem die legalen Waffenbesitzer angezeigt.

 

 

Nun, ich weiß definitiv, daß auch schon zuvor LWB, also Leute mit WBK, in dem hiesigen Melderegister (Hessen, MTK) markiert waren.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb MarkF:

 

 

Nun, ich weiß definitiv, daß auch schon zuvor LWB, also Leute mit WBK, in dem hiesigen Melderegister (Hessen, MTK) markiert waren.

 

§ 3 Abs. 2 Nr. 7 Bundesmeldegesetz?

Geschrieben

Versucht doch mal, das ganze etwas objektiv zu sehen. 

fiat lux hat völlig recht: Wer offen eine SSW (oder eine Softtair oder ein Stücke Seife, das auf den ersten Blick wie eine Schußwaffe aussieht) herumträgt, der verhält sich außerwöhnlich, und zwar sehr außergewöhnlich. De facto tragen in unserem Staat nur Polizisten und Wertsachentransporteure offen in der Öffentlichkeit eine Schußwaffe, und sie tragen eine Arbeitskleidung, die den nicht-privaten Charakter ihres Waffentragens offenbart. Jeder andere fällt daher extrem auf und gibt Anlaß zu Nachfragen und Bedenken.

Da hilft es auch nicht, zu rationalisieren, etwa derart "Terroristen fahren nicht in der U-Bahn mit offen zur Schau gestellten AK´s und Glocks zu ihrem Tagwerk". Das ist natürlich völlig richtig, gleichwohl wird es nicht nur dem Nicht-LWB mulmig, wenn er an einem Privatmann eine offen getragene Schußwaffe sieht, und auch der LWB schaut zweimal hin und macht sich seine Gedanken (ich rede nicht von Angst, ich rede nur von Gedankenmachen). 

 

Anekdote: Ich hatte mal von jemanden eine LW gekauft und Abholung vereinbart. Der wohnte in einer eher "ländlichen" Gegend, Ortsrand, mittelgroßes Grundstück, eingewachsen. Auf das Klingeln öffnete er das Tor, stand vor mir und als erstes fiel mir sein Holster mit einer 1911 (ja, kein fake, war echt) auf. Das kam mir schon etwas befremdlich vor. Und seine Erklärung (neugierig wie ich bin habe ich natürlich nach dem warum und wieso gefragt) war dementsprechend ... Klar, zuhause darf er, dürfen wir alle, und wenn er meint, es sei nötig ... 

 

Dennoch: Wir leben nun mal glücklicherweise - noch - in einer Gesellschaft, in der 99,99% (oder sind es 99,999? Oder mehr?) der Bevölkerung privat keine Schußwaffe tragen müssen, um sich gegen Angriffe verteidigen zu können, und noch viel weniger offen, gar in einem tief sitzenden Holster um schnell ziehen zu können. Daher fällt man gemeinhin mit so etwas unliebsam auf, mag es auch kein ausdrückliches Verbot dieses Handelns geben. Der normale Mensch reagiert aber erschreckt/verschreckt und wenn ich den Betreffenden nicht kenne würde auch mich dies nicht mit Wohlgefallen erfüllen.

Ich weiß, daß dies etwas irrational ist, denn an der objektiven Situation - bewaffnet, wenn auch nur mit einer SSW - ändert sich nichts, wenn der Betreffende die SSW verdeckt trägt. Jeder Zweite draußen könnte eine SSW dabei haben, ob legal oder illegal (ist auch sch...egal, da auch Kurt Knochenbrecher mit einem Vorstrafenregister länger als meine Kostennoten so ein Teil kaufen kann nutzt der KWS nullkommanull), und es juckt mich nicht, da ich sie nicht sehe.

Aber genau darum geht es: Man kann die SSW verdeckt tragen und es stört niemanden. Man kann sie offen tragen, was grundsätzlich keinen Vorteil bringt, und damit die Leute, die Öffentlichkeit verschrecken. Absolut unnötigerweise. Vielleicht könnte man sich damit herausreden, daß man dies quasi als politischen Akt, als Ausdruck der freien Meinungsäußerung (der darf sich bewaffnen und es zeigen, Verteidigungswaffen für jedermann, freie Waffen für freie Bürger, blablabla) tut. Naja. So eine Handlung und die Zuverlässigkeit gegen deren darauf begründete Verneinung zu verteidigen ist aber schwer und nicht unbedingt 100% erfolgversprechend. Man könnte auch sagen: Wer so dämlich ist, daß er auf diese Weise provoziert und sich Ärger bereitet, der ist zu dämlich um zuverlässig zu sein.

Ja, ich weiß, das ist eine Art von vorauseilendem Gehorsam, der die Sache nicht unbedingt besser macht. Aber diese Überlegung ändert nichts daran, daß man mit offen getragenen Waffen/waffenähnlichen Dingen nun mal für die Verängstigung, Verschreckung der anderen Passanten sorgt. Und wollen wir eine Gesellschaft, in der dies nicht der Fall ist, weil es normal ist, so herumzulaufen, daß wir (sichtbar) bewaffnet sein müssen? Ich für meinen Teil nicht. Trotz aller Waffenaffinität lebe ich lieber in einer Gesellschaft, in der ich nicht zur Verteidigung bewaffnet herumlaufen muß.

Geschrieben
8 hours ago, MarkF said:

Anekdote: Ich hatte mal von jemanden eine LW gekauft und Abholung vereinbart. Der wohnte in einer eher "ländlichen" Gegend, Ortsrand, mittelgroßes Grundstück, eingewachsen. Auf das Klingeln öffnete er das Tor, stand vor mir und als erstes fiel mir sein Holster mit einer 1911 (ja, kein fake, war echt) auf. Das kam mir schon etwas befremdlich vor. Und seine Erklärung (neugierig wie ich bin habe ich natürlich nach dem warum und wieso gefragt) war dementsprechend ... Klar, zuhause darf er, dürfen wir alle, und wenn er meint, es sei nötig ... 

 

Na ja, wenn eine mir nicht persönlich bekannte Person zum Waffenabholen kommt, dann ist das eigentlich keine blöde Vorsichtsmaßnahme. Auf den Ständen wo ich schieße, hat das Personal auch die Waffe am Mann, und wenn ich mir bei meinem Teilzeithändler zuhause eine neue Waffe abhole, dann gehe ich schwer davon aus, daß irgendetwas am Mann ist und vermutlich auch irgendwo eine Flinte greifbar. Ich weiß es nicht, halte es aber für angemessen und normal.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb MarkF:

Trotz aller Waffenaffinität lebe ich lieber in einer Gesellschaft, in der ich nicht zur Verteidigung bewaffnet herumlaufen muß.

 

Meiner Wahrnehmung war der Ursprung der Diskussion nicht das "müssen" sondern das "dürfen" und das insbesondere frei von Repressalien. Dass jemand, der eine SSW offen führt, die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zieht, dürfte niemanden verwundern. Wenn die Polizei die Papiere kontrolliert hat und alles in Ordnung ist, dann ist eben alles in Ordnung. Dann darf es nicht sein, dass die Waffe eingezogen wird, weil man zwanghaft eine Owi daraus konstruiert.

 

bye knight

Bearbeitet von knight
Typo
Geschrieben

ad 1) ich habe schon des öfteren Waffen abgeholt, aber da meinte noch niemals jemand, sich bewaffnen zu müssen. Meine Güte, wo leben wird denn (bzw. nicht). ? Außerdem ging es nicht ums abholen, es ging irgendwie darum, daß er bedroht würde oder in Gefahr sei, ziemlich nebulös und, naja, befremdlich. War aber sonst ein netter Kontakt. Nur eben die 1911 ..... hm, genau betrachtet bin ich berufsbedingt ja auch gefährdet und werde vermutlich abgehört, da hole ich mir am besten auch gleine was aus dem Keller, aber nicht die popelige 1911, die macht ja nichts her, sondern gleich die Desert Eagle. Mit schönem Holster schraube ich dann in der Einfahrt ab meiner Road King und dann wissen die Nachbarn gleich, was die Stunde geschlagen hat ...

 

ad 2) Ich verstehe die Sichtweise, aber wenn man durch dieses legale Tun Leute unnötig verängstigt und verschreckt und es keinen rechtfertigenden Grund dafür gibt, dann stellt man sich eben außerhalb des Rahmens. wie erklärt man´s? Nehmen wir doch mal die Vornahme sexueller Handlungen an sich selbst. Klar, so was macht keiner von uns, niemals, aber wenn, dann wäre es o.k., legal. Jeder darf so viel und so lange an sich rumspielen wie man möchte. Nun gibt es aber diese StG-Norm des Erregen öffentlichen Ärgernisses. Danach ist das grds. Herumspielen an sich selbst in der Öffentlichkeit verboten. Obwohl es grds. erlaubt ist. Und wüde es diese Regelung im StGB nicht geben, dann wäre es als OWi nicht zulässig: als "groben Unfug", Erregung öffentlichen Ärgernisses. Zur Abkürzung hier nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bel%C3%A4stigung_der_Allgemeinheit

Das heißt: Herumspielen an sich selbst ist o.k., aber in einer konkreten Situation, in einem konkreten Umfeld nicht zulässig.

Ähnlich mit dem Führen einer SSW: Grundsätzlich o.k., offen getragen ohne rechtfertigenden Grund aber möglicherweise ähnlich wie "grober Unfug" nicht sozialadäquat und evtl. ein OWi. Aber auch schon unterhalb der OWi-Delinquenz kann dies Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen lassen. 

Anderes Beispiel: Öffentlicher GV. GV ist zulässig, naja, lassen wir mal gewisse religiöse Fanatiker außen vor, sogar grds. auch öffentlich, es gibt nämlich keine entsprechende Verbotsnorm. Gleichwohl kann dies als öffentliches Ärgernis ein OWi darstellen, kommt darauf an, wo und wie und wer zuschaut.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb MarkF:

> Ähnlich mit dem Führen einer SSW: Grundsätzlich o.k., offen getragen ohne rechtfertigenden Grund aber möglicherweise ähnlich wie "grober Unfug" nicht sozialadäquat und evtl. ein OWi.

Sorry, aber das ist ein halbseidenes Herbeikonstruieren irgendeiner Regelverletzung, um das offene Tragen am geltenden Recht vorbei unterbinden zu können.

 

Der Inhaber eines KWS ist von der zust. Behörde ermächtigt, seine SWS in der Öffentlichkeit zu tragen, und Einschränkungen sind ggf. auf dem KWS vermerkt.

Daraus, daß er dieses Recht wahrnimmt, kann ihm also kein Nachteil erwachsen, solange er sich diesbezüglich an die dafür geltende Rechtslage hält.

Und damit wäre dieses Thema eigentlich abschließend behandelt, wenn da nicht der eine oder andere Beamte der verqueren Ansicht sei, "so" könne das ja wohl weder der Gesetzgeber noch die Waffenbehörde gemeint haben und bräuchten nun ihn, um gerade eben dieses absolut legale und rechtskonforme Verhalten zu unterbinden.

 

Leute, wo leben wir hier eigentlich? Entscheidet der einzelne Polizist auf der Straße, ob Gesetze und auf deren Grundlage ergangene Behördenentscheide nun rechtsgültig sind oder nicht?

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