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IGNORED

Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole


funkykupplung

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Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Wie De Misere sagte: "Europa ist nicht nur ein Raum der Freiheit". Und wenn die mal weg ist...

Ihr werdet mir doch zustimmen, dass man dem illegalen Waffenbesitz einhalt gebieten muss. Und hier ist es ja auch nicht so, dass die Staatsmacht bei einem X-beliebigen Waffenbesitzer aufgetaucht ist und die Bude links gemacht hat.

Der Typ hat mit seinem Verhalten doch die Ursache gesetzt oder sind wir uns da nicht einig?! Und auf Grund seines Verhaltens wurde er Maßnahmen unterworfen. Da war nichts willkürlich! Da wurden normale polizeiliche Maßnahmen getroffen.

Genau solche Aktionen und die danach folgenden Klagen und Beschwerden des Betroffenen sind doch dann der Grund, dass alles exakt gesetzlich geregelt wird, was wiederrum keinen Spielraum mehr zulässt. Und darüber ärgert sich dann wieder jeder.

Stellte euch mal vor, jemand will euren Kindern Cannabis verkaufen. Die Polizei klingelt bei ihm und der Typ drückt den Beamten eine handvoll Katzenminze in die Hand und sagt, er wollte nur einen Scherz machen. Würdet ihr dann auch wollen, dass die "Staatsmacht" freundlich nickt und abzieht?!

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Man muss die Bevölkerung daran gewöhnen, dass "brave" Bürger Waffen tragen. Was ist denn wenn jemand mit einem KWS eine SSW verdeckt führt und ein Passant zufälligerweise die Waffe registriert?

Das selbe Thema wie in den USA mit dem Open Carry.

BBF

Bearbeitet von BBF
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Man muss die Bevölkerung daran gewöhnen, dass "brave" Bürger Waffen tragen. Was ist denn wenn jemand mit einem KWS eine SSW verdeckt führt und ein Passant zufälligerweise die Waffe registriert?

Dann bleibt es bei den polizeilichen Maßnahmen. Dann würde es für mich aber einen Unterschied bezüglich des § 118 OwiG machen. Wenn der betreffenden sein Recht zu tragen ausübt und dabei aber alles tut, die Öffentlichkeit nicht zu beunruhigen.

Dazu könnte auch gehören, vielleicht mal kurz vor Ort zu warten, wenn man mitbekommt, dass die Polizei gerufen wird und bei der Kontrolle entsprechend mitzuarbeiten.

Auch wenn man grundsätzlich mal im Recht ist, schadet es nicht, freundlich, zuvorkommend und rücksichtsvoll zu sein. Bringt oft mehr als stupide auf seinen "Rechten" herumzureiten.

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Halt so wie das im teutschen Untertanentum vorgesehen ist :D Ich gklaube ich brauchen einen KWS und verschieden linke Handschuhe. Wenn das genügend "brave" Bürger machen, haben die Vertreter der besonderen Mützen immer schön zu tun.

Dann kommt bestimmt ein Handschuh-Sicherheitsgesetz. Allahu akbar

BBF

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Man muss die Bevölkerung daran gewöhnen, dass "brave" Bürger Waffen tragen. Was ist denn wenn jemand mit einem KWS eine SSW verdeckt führt und ein Passant zufälligerweise die Waffe registriert?

Das selbe Thema wie in den USA mit dem Open Carry.

BBF

Genau das ist das Problem, die LWB haben Jahrzehnte alles getan um nicht im geringsten aufzufallen, wenn jetzt Jemand sein Recht in Anspruch nimmt, wird sofort die Polizei gerufen, und eine Straftat vermutet, dass Menschen von der Polizei im Zusammenhang mit legalen Waffen misshandelt werden kommt immer wieder vor, siehe ein Rentner in Bad Reichenhall. Der wurde sogar eine halben Tag eingesperrt obwohl er seinen KWS vorgezeigt hat, immerhin bekam er 700 Euro Entschädigung.

Wenn jemand mit seinem Motorrad verkehrsgefährdend fährt, jährlich sterben hunderte Motorradfahrer im Verkehr, kommt auch kein Polizist zu ihm ins Haus, beschlagnahmt das Tatmittel zur Vorbeugung weiterer Straftaten und durchsucht seine Wohnung ob er evtl. noch ein anderes KRAD verborgen hat. Er bekommt den Strafbescheid per Post, obwohl von ihm tatsächlich eine viel größere Gefahr ausgeht, weil real viel mehr damit passiert.

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Ein Typ in Zivil wird mit einer Waffe am Gürtel gesehen. Weder Bürger noch Polizei kann erkennen, ob die Waffe echt ist oder nicht. Auf jeden Fall sind beide Parteien zu Recht alarmiert. Die Staatsmacht geht auch zu Recht erstmal von illegalem Besitz einer scharfen Schusswaffe aus. Sie macht die Person ausfindig, sucht nach der vermeintlichen Schusswaffe (Wohnungsdurchsuchung auf grund des Verdachts des Verstoßes nach waffg) und findet eine Schreckschusswaffe, deren Tragen im Prinzip erlaubt war.

Somit fällt für den Träger illegaler Besitz etc. weg. Der Verdacht konnte nicht erhärtet werden. (Auch dann mal an den Akt des Erhebens ENTLASTENDER Beweise zugunsten des Betroffenen denken)

Was bleibt aber nur übrig? Der 118 owig! Warum?

Weil dem Träger durchaus hätte klar sein müssen, dass eine offen getragene (Schreckschuss-)Waffe einen Polizeieinsatz provozieren würde. Und auch im Owig-Verfahren können Tatmittel eingezogen werden. Damit ist auch die Waffe zurecht weg. Im Übrigen kann der 118er glaube ich mit einem Bußgeld bis 50.000 geahndet werden.

Läuft das auch so ab, wenn jemand die zufällig gesehene Waffe bei einem Polizisten in zivil entdeckt? Wird die Waffe dann auch zurecht eingezogen? Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

bye knight

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Läuft das auch so ab, wenn jemand die zufällig gesehene Waffe bei einem Polizisten in zivil entdeckt? Wird die Waffe dann auch zurecht eingezogen? Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

...

Der Polizist wird seine Erlaubnis-Papiere vorzeigen und das wars.. bei einem Jäger passiert auch nicht mehr!

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Leute! Nachdem ich das so lese, wird mir bewusst, wie angreifbar ich doch als Legalwaffenbesitzer bin, muss doch nur ein Nachbar behaupten, er habe als der Wind meine Jacke erfasste, eine Pistole gesehen. Schon wird die später herbeigerufene Polizei mir die Tür eintreten und mit neun Beweisstücken davoneilen.

Wie soll ich jetzt beweisen, dass ich noch nie eine Waffe geführt habe, wo doch so ein aufmerksamer Bürger die Polizei rief.

Servus Emil.

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für die Witzbolde die wegen einer legitim getragenen Waffe aber Beschlagnahmungen durchführen und Wohnungen durchsuchen wollen auch. I.d.R. nennt man sowas ...

Viel spannender dürfte da §344 STGB für die Witzbolde werden, den kann man auch auf die Mützenträger sehr gut anwenden, bei fast jeder Gelegenheit, wenn sie sich daneben benehmen.

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Wenn du uniformierte Polizisten nicht als solche erkennen kannst könnte die Behörde aber auch annehmen das bei dir körperliche/geistige Mängel vor liegen und entsprechend handeln.. für einen LWB kann das sehr unangenehm werden.

Ich denke nicht, dass es hierbei primär um die Kostümierten welchen unter den Pistolenträgern ging... aber ich denke, das wusstest du auch.

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Leute! Nachdem ich das so lese, wird mir bewusst, wie angreifbar ich doch als Legalwaffenbesitzer bin, muss doch nur ein Nachbar behaupten, er habe als der Wind meine Jacke erfasste, eine Pistole gesehen. Schon wird die später herbeigerufene Polizei mir die Tür eintreten und mit neun Beweisstücken davoneilen.

Wie soll ich jetzt beweisen, dass ich noch nie eine Waffe geführt habe, wo doch so ein aufmerksamer Bürger die Polizei rief.

Servus Emil.

Du brauchst noch nicht einmal irgendwas Konkretes getan zu haben (so wie eine Gaspistole führen). Dein mißgünstiger Nachbar hat vielleicht nur mal seiner mehr oder minder passablen Erinnerung nach gehört, wie Du Drohungen von wegen "Die schieß ich alle tot!" ausgestoßen haben sollst. Er hat jetzt eine Heidenangst und schreibt daher einen anonymen Brief an die Polizei. Den Richter möcht' ich sehen, der in dem heutigen Panikklima keine Hausdurchsuchung anordnet.

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Viel spannender dürfte da §344 STGB für die Witzbolde werden, den kann man auch auf die Mützenträger sehr gut anwenden, bei fast jeder Gelegenheit, wenn sie sich daneben benehmen.

Deswegen gibt es auch so viele anzeigen und Verurteilungen in dem Bereich. *Ironie oft*

Diesbezüglich gibt es schon jahrelang eine recht eindeutige Rechtsprechung zugunsten der Polizei. Und hier verfolgt die Polizei Hinweise dritter, wie soll sie da wissentlich jemanden zu unrecht verfolgen.

Bevor man auf solche Gedanken kommt sollte man nicht den Fehler machen, den die Person hier im Beispiel gemacht hat und seine drei Gramm zusammen nehmen. Vielleicht gerät man nicht an einen passiv defensiven Polizisten sondern an einen, der seinen Anwalt für den zivilrechtlichen Schaden, der durch so etwas entstehen kann, bemüht.

Und warum dass alles? Für nix!

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Das ist auf keinen Fall ausreichend. Dem Betreffenden wird eingeräumt, die Durchsuchung seiner Wohnung durch Herausgabe des gesuchten Gegenstandes abzuwenden. Das ist keine Nötigung sonder eine absolut legitime Möglichkeit, dem Betroffenen den Schutz seiner Wohnung zu wahren. Anders sieht die Sache aus, wenn die Durchsuchung rechtswidrig wäre. Das ist hier für mich aber nicht der Fall.

Also ist es in Deiner Welt in Ordnung, eine kleine Verletzung Deiner Rechte durchzuführen nur weil man ansonsten eine viel größere in der Hinterhand hätte. Alleine die Aufforderung "Gib oder ich hol mir" ist, da kein Anfangsverdacht besteht, schon eine Nötigung.

Deiner Auffassung nach könnte ich mich aber auch vor die Tür stellen und "gib mir 300 Euro damit Deine Bude nicht abbrennt" sagen und solange ich in der Uniform der Feuerwehr gekleidet bin ist das in Ordnung?

Ihr werdet mir doch zustimmen, dass man dem illegalen Waffenbesitz einhalt gebieten muss. Und hier ist es ja auch nicht so, dass die Staatsmacht bei einem X-beliebigen Waffenbesitzer aufgetaucht ist und die Bude links gemacht hat.

Der Typ hat mit seinem Verhalten doch die Ursache gesetzt oder sind wir uns da nicht einig?!

Äh, wie soll ich es Dir schonend beibringen: Nein , nein und Nein.

1) Der Tatbestand des "illegalen Waffenbesitzes" gehört abgeschafft . Wenn man die Risiken (Tote der letzten 150 Jahre durch Waffen) betrachtet, dann ist Todesursache Nummer 1 der Demozid und die sogenannten "illegalen Waffen" waren jedesmal finale Option für die Opfer. Somit gehört eigentlich dem Staat und seinen Bediensteten das Waffentragen verboten und wenn nicht, dann zumindestens der Gegenpol im Volk gebildet und ausgerüstet. Die Definition "illegale Waffen" kann dank EU-Initiative demnächst auch hundertausende Jäger treffen die plötzlich enteignet werden, nur weil ihr Eigentum zu etwas Illegalem erklärt wurde.

2) Doch, die Polizei ist bei einem x-beliebigen Waffenbesitzer nach einer Denuntiation aufgetaucht und hat die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Nach einer Abfrage des KWS bzw. dem Zeigen und ggf. dem Zeigen der konformen Waffe hätten keine weiteren Maßnahmen außer ein "tschuldigung, das war wohl eine Fehlalarmierung und schönen Tag noch" erfolgen dürfen.

3) Hat er mit der Waffe hantiert, auf offener Straße Zielübungen gemacht, jemanden bedroht oder sonst irgend ein Verhalten gezeigt das jemanden körperlich schädigt? Dem Artikel nach, nein. Damit hat er sich korrekt verhalten und kein sanktionswürdiges oder gar gefärdendes Verhalten für Dritte an den Tag gelegt.

Genau solche Aktionen und die danach folgenden Klagen und Beschwerden des Betroffenen sind doch dann der Grund, dass alles exakt gesetzlich geregelt wird, was wiederrum keinen Spielraum mehr zulässt. Und darüber ärgert sich dann wieder jeder.

Nun, das in Deutschland eine überkandidelte Bürokratie herrscht brauchen wir nicht zu eruieren. Ein kleiner Satz wie der Amerikanische "the right of the people to keep and bear arms shall not be infringed" sollte doch eigentlich als Regelung ausreichen, oder?

Stellte euch mal vor, jemand will euren Kindern Cannabis verkaufen. Die Polizei klingelt bei ihm und der Typ drückt den Beamten eine handvoll Katzenminze in die Hand und sagt, er wollte nur einen Scherz machen. Würdet ihr dann auch wollen, dass die "Staatsmacht" freundlich nickt und abzieht?!

Abgesehen davon, das wir uns gerade auf einem Diskussionsniveau befinden das sich irgendwo hier bewegt:

https://www.youtube.com/watch?v=0rKOUO5yQIQ

Ja, wenn die Polizei nicht mehr als einen Aussage als Anhalt hat, dann sollte sie abziehen. Oder wie würdest Du es finden wenn Dein Nachbar einfach mal die 110 anruft "der macht in seiner Wohnung mit einer illegalen Waffe Zielübungen" und danach feierst Du "Mariä Heimdurchsuchung"?

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Den hier viel zitierten §118 OWiG halte ich hier für nicht einschlägig, und für ziemlich weit hergeholt.

Für "grob ungehörig" gelten hohe Anforderungen.

Gerade wenn ich die SSW nicht wie auf dem Präsentierteller vor mir hertrage, sondern das Ding zufällig mal aus meinem Jackett schaut, kann von "grob ungehörig" keine Rede sein.

Wenn ich raus in den Park gehe und den Leuten mein unrasiertes Hinterteil entgegenstrecke, das wäre grob ungehörig :hi:

Sofern der KWS des Opfers hier keine Auflage enthielt, das Ding verdeckt zu führen, kann ich keinen Vorwurf erkennen.

Mal sehen wie es weitergeht, wäre cool wenn hier jemand den Link posten könnte.

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Stellte euch mal vor, jemand will euren Kindern Cannabis verkaufen. Die Polizei klingelt bei ihm und der Typ drückt den Beamten eine handvoll Katzenminze in die Hand und sagt, er wollte nur einen Scherz machen. Würdet ihr dann auch wollen, dass die "Staatsmacht" freundlich nickt und abzieht?!

Gegen solche Späße gibt es eine konkrete Rechtsgrundlage im Betäubungsmittelgesetz:

§ 29 I S. 1 (1) BtmG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.

Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.

D.h. es wäre so oder so strafbar, egal ob er wirklich Cannabis oder Katzenminze als Cannabis angeboten hat, wodurch die Beamten entsprechend vorgehen können.

Wenn man dagegen als KWS-Inhaber ohne Auflagen seine SSW offen geführt hat, gibt es keinen konkreten Tatbestand, vielmehr sollte man davon ausgehen können, dass es explizit legal ist. Da haben die Beamten keine Grundlage und ein weiteres Vorgehen wäre Verfolgung Unschuldiger!

Dass die Waffe vielleicht eine echte gewesen sein könnte, ist schon sehr weit hergeholt, das sollte keine Hausdurchsuchung o.ä. rechtfertigen. Dafür sollten schon "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" wie es so schön heißt.

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Und hier verfolgt die Polizei Hinweise dritter, wie soll sie da wissentlich jemanden zu unrecht verfolgen.

Spätestens nach dem Vorzeigen des KWS wussten sie es. Damit ist alles, was danach folgte, des §344 würdig. Alles klar ? Und wenn die Deckmäntelchenjustiz dank Krähenverhalten derartiges Verhalten sanktioniert, wirft das auch kein gutes Licht auf sie. Fakt ist, es bleibt Unrecht. Und selbst wenn keine Verurteilung erfolgt, eine Anzeige + eventuelle administrative "Ermittlungen" machen sich in keiner Dienstakte einer Mütze gut, wenn sie noch befördert werden will.^^

PS: Wieder ein Punkt mehr, den Mausi Recht gibt, der eine unabhängige Interne Ermittlungsabteilung für Verfehlungen der Mützen fordert.

Bearbeitet von BigMamma
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