Zum Inhalt springen
IGNORED

Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole


funkykupplung

Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb MarkF:

 

Nana. Daß mit der DA mag stimmen, aber damit muß man ja nicht zufrieden sein. Man kann auch zum VG. 

Zufrieden oder nicht, wer sucht der findet, denk mal an die Stellschraube, da wurden doch schon mal in einer Paintball Halle in Berlin-Marzahn über 50 derartiger Geräte eingezogen.

Dazu gab es dann wegen der verschiedenen Zuständigkeiten diverse unterschiedliche Urteile, wobei ich denke das die meisten froh gewesen sind aus der Nummer heil rausgekommen zu sein.

Für die Gerichtskosten und die zu erwartende Dauer des Rechtsstreites hole ich mir lieber gleich ein neues Teil.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb heletz:

An die "ungeklärten Eigentumverhältnisse" glaubst Du doch selbst nicht?

Das war EIN Beispiel....

 

Aber auch nicht aus der Luft gegriffen:

 

da sich der Normalbürger eben nicht so mit den WaffG auskennt,

hat er doch erstmal Angst, wenn die Polizei wegen ihm und der Waffen kommt,

zum einen vor einer möglichen Strafe, zum anderen vor den Kosten...

 

Deshalb ist es doch menschlich von denen zu sagen, wenn die Polizei fragt, wessen Waffen das sind:

"Keine Ahnung, gehört einem Kollegen" oder "Habe ich gefunden" oder so...

 

Kommt täglich mehrfach vor, landet aber nicht in der Presse.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb knight:

Das liegt alles daran, dass alleine das zählt, was zuerst behauptet wurde.

 

Da ruft jemand bei der Polizei an uns erzählt: "Die haben da und da eine Waffe! Herrjeh, so helfen sie doch!" Und dann sind die gepolt und spulen ihr Programm ab.

 

Jeder, der sich das von außen ansieht, hat halt diese Polung nicht. Der sieht eine Paintballwaffe, der sieht befriedetes Besitztum, der sieht eine Transporttasche, der denkt sich "Was für ein Aufriss für nichts" und geht weiter. Diese denke könnte man auch anstellen, wenn man am Einsatzende alles vorliegen hat, mal durchatmet und die Situation neu bewertet. Das passt aber anscheinend nicht zum Programmablaufplan.

So einfach ist das nicht.

Wie viele hier sagen, nicht auf Fragen antworten u.s.w., wer will dann das vor Ort klären?

Dann gibt es noch den Einsatzgrund und die Rückmeldepflicht.

Ich sagte es schon mehrfach, die Angst vor der Strafvereitelung im Amt ist größer als lieber etwas mehr sicherzustellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb uwewittenburg:

Die Polizei wird wegen Verdacht einer Straftat gerufen.

Die Beamten können vor Ort die Rechtmäßigkeit nicht prüfen und stellen die Teile sicher, denn zur Prüfung gibt es Fachleute, zumal die Beamten ev. an einem anderen Einsatzort dringender benötigt werden.

Wenn die Rechtmäßigkeit des Besitzes und die Eigentumsverhältnisse geklärt sind steht einer Rückgabe in der Regel nichts im Wege.

Eigentlich.

 

Ja, wenn vor Ort die Legalität der Plempe unklar ist. Wenn!

Mein Eindruck von dem Polizeibericht war aber, daß die Jungs vom GSG9 oder MEK oder wer auch immer den Großeinsatz durchgeführt hat, vor Ort sehr wohl erkannt haben, daß es nur eine Paintball war. Und offenbar mit FiF. Und, sorry, bei allem Gerelativierere: Das sind keine Schwachmaten sondern Polizisten, die an der Waffe ausgebildet sind und regelmäßig trainieren. Die lernen, da es Paintball gibt und daß grds. alles Luftdrucktgedönse das FiF haben muß und mit FiF legal ist. Die können zumindest dann, wenn sie ein handelsübliches LG-Teil und auch Paintball-Tel in die Hand nehmen, sofort erkennen, da es eben keine erlaubnispflichtige Schußwaffe ist. Allenfalls bei alt aussehenden Luftdruckgedöns ohne FiF können sie vor Ort nicht die Legalität erkennen. Und die dürfen auch nicht ein FiF-versehenes Gerät sicherstellen und mitnehmen, weil theioretisch die Möglichkeit besteht, da das Teil in Wahrheit mehr als 7,5J hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb uwewittenburg:
vor 35 Minuten schrieb knight:

Das passt aber anscheinend nicht zum Programmablaufplan.

 

Dann gibt es noch den Einsatzgrund und die Rückmeldepflicht.Ich sagte es schon mehrfach, die Angst vor der Strafvereitelung im Amt ist größer als lieber etwas mehr sicherzustellen.

 

Womit wir uns ja schon irgendwie einig sind ;) Wenn der einzelne Polizist vor Ort nicht mehr auf direkte Rückgabe entscheiden darf, sondern offiziell oder inoffiziell nur noch Mitnehmen entschieden werden darf, ist Rückgabe ja im Programmablaufplan nicht mehr vorgesehen...

 

Ist aber in großen Firmen auch nicht mehr anders. Der Sachbearbeiter selber darf nur noch das, was im Prozess vorgesehen ist. Für alles andere kriegt der Ärger. Und ab dem Punkt macht der nur noch Dienst nach Vorschrift und geht um fünf. Ist möglicherweise die Vorstufe zur Automatisierung der Sachbearbeiter. Dann braucht der gar nicht mehr kommen. Das wahre Leben wird halt in ein Powerpoint-Diagramm gepresst und dann ist alles gut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb MarkF:

Die lernen, da es Paintball gibt und daß grds. alles Luftdrucktgedönse das FiF haben muß und mit FiF legal ist. 

 

Das Lehrprogramm kenne ich ja noch nicht einmal!

 

Und die dürfen auch nicht ein FiF-versehenes Gerät sicherstellen und mitnehmen, weil theioretisch die Möglichkeit besteht, da das Teil in Wahrheit mehr als 7,5J hat.

Komm,

sie dürfen nicht?

Sie haben den vagen Verdacht und tun es und niemand kann sie hindern.

Es ist so,

ansonsten drehen wir uns im Kreis.

 

knight hat es vortrefflich beschrieben!

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Olt d.R.:

... Gefahrenabwehr,...

 

Das ist das Schlagmichallestotargument schlechthin, unter der Maßgabe könnte man die gesamte Bevölkerung sofort nach Guantanamo deportieren... und schon ist DE sicher. Die Herren von der Exekutive sollen mal schön die Kirche im Dorf lassen und sich mal ein bisschen locker machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb uwewittenburg:

Komm,

sie dürfen nicht?

Sie haben den vagen Verdacht und tun es und niemand kann sie hindern.

 

Den Unterschied zwischen tun und dürfen ist Dir aber bewußt.

Mir ist schon klar, daß häufig die Befugnisse überschritten werden. Wie nach meinem Verständnis auch in jenem Fall. 

Es wäre sicherlich unklug, in einem solchen Fall Widerstand zu leisten, zumal es völlig aussichtslos wäre. 

Aber danach würde ich alles unternehmen, um den Verantwortlichen einen Denkzettel zu verpassen und sie es sich künftig zweimal überlegen, routinemäßig oder "einfach so" sicherzustellen anstatt selbst zu denken. Dazu gehört, mit Nachdruck gegen die Sicherstellung zu argumentieren, bis sie die Nase voll haben und mich mit einpacken. DAS läßt sich nicht mehr so einfach wegbegateliisieren.

Ich habe wirklich nichts gegen unsere Polizei. Im Gegenteil. Aber es gibt Grenzen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb MarkF:

 

Ja, wenn vor Ort die Legalität der Plempe unklar ist. Wenn!

Mein Eindruck von dem Polizeibericht war aber, daß die Jungs vom GSG9 oder MEK oder wer auch immer den Großeinsatz durchgeführt hat, vor Ort sehr wohl erkannt haben, daß es nur eine Paintball war. ..

 

 

Warum sollte es sonst im Polizeibericht stehen?

 

Auf einem Gutachten kann die Info nicht basieren, denn ein Gutachten wäre vielleicht in einem halben Jahr mal fertig.

 

Hoffentlich haben die Besitzer laut und deutlich protestiert und auf einem Beschlagnahmeprotokoll bestanden sowie die Rückgabe verlangt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb MarkF:

Aber danach würde ich alles unternehmen, um den Verantwortlichen einen Denkzettel zu verpassen und sie es sich künftig zweimal überlegen, routinemäßig oder "einfach so" sicherzustellen anstatt selbst zu denken. Dazu gehört, mit Nachdruck gegen die Sicherstellung zu argumentieren, bis sie die Nase voll haben und mich mit einpacken. DAS läßt sich nicht mehr so einfach wegbegateliisieren.

1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass du kontrolliert wirst?

2. Wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit dass du auf den gleichen Beamten triffst?

 

Falls etwas unrechtmäßig eingezogen wurde wird das auch unmittelbar korrigiert.

 

Aber in vielen Fällen blieb auch etwas hängen,

-falsche Munition ohne Berechtigung,

-abgelaufener Jagdschein

-keine WBK oder Ausweis dabei

-oder Führen ohne Zusammenhang mit dem Bedürfnis u.v.m.

 

Mit dem Denkzettel stelle ich mir das nicht so einfach vor.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das Lehrprogramm kenne ich ja noch nicht einmal!

 

 

Uwe, nicht aufregen. Da hat jemand offensichtlich keine Ahnung wie Polizeiausbildung heutzutage abläuft. Noch nichts davon gehört das die Masse der Polizeibeamten seit längerem im gehobenen dienst anfängt und folglich als Fachhochschüler studiert. So mit Pflicht- und Wahlfächern.

 

Wenn ich mich an die Kollegen erinnere die Straßenverkehrsrecht abgewählt hatten und mit ihrem Führerscheinwissen auf die Menschheit losgelassen wurden, was soll denn da bei Exotengebieten wie Waffenrecht rauskommen?

 

Ist übrigens einer der Gründe weshalb die Polizeiausbildung schon länger nicht mehr als Ersatz für einen Sachkundelehrgang anerkannt wird. Aber der Besserwisser erwartet vertiefte Kenntnisse über Buchstaben in geometrischen Formen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb SchwererReuther:

Ist übrigens einer der Gründe weshalb die Polizeiausbildung schon länger nicht mehr als Ersatz für einen Sachkundelehrgang anerkannt wird.

 

Diese Aussage ist so pauschal falsch. Wir haben 16 Bundesländer und ca. 550 Waffenbehörden.

Die Anerkennung wird heute scheinbar unterschiedlich gehandhabt. Ich weiss von Fällen, wo auch heute die Sachkunde nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 c) AWaffV anerkannt wird.

In anderen Fällen müssen Polizisten einen regulären Sachkundenachweis erbringen. Eine Regel (Abhängigkeit Bundesland z.B.) habe ich da noch nicht erkannt.

Wenn ich gefragt werde, empfehle ich jedem Polizisten, an einem brauchbaren Sachkundelehrgang teilzunehmen. Was man im dienstlichen Kontext im Rahmen der Ausbildung und auch später in der praktischen Tätigkeit über Waffenrecht üblicherweise erlernt, ist nur bedingt deckungsgleich mit den Inhalten der heutigen Waffensachkunde. Insofern kann das nur hilfreich sein. Sowohl als privater Legalwaffenbesitzer als auch im Dienst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Anwendungen des Waffenrechts sind ja auch Ländersache, so findet sich die eine Waffenbehörde im LKA und die andere eben im Ordnungsamt, wie eben auch die Jagdbehörde.

Hatte telefonisch mal mit einer Waffenbehörde zu tun weil es um eine jagdliche Frage ging, die konnte der SB nicht beantworten und ich wurde an die untere Jagdbehörde verwiesen, dort angerufen traf ich den gleichen Sachbearbeiter an.

Schon komisch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb uwewittenburg:

1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass du kontrolliert wirst?

2. Wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit dass du auf den gleichen Beamten triffst?

Falls etwas unrechtmäßig eingezogen wurde wird das auch unmittelbar korrigiert.

Aber in vielen Fällen blieb auch etwas hängen,

...

Mit dem Denkzettel stelle ich mir das nicht so einfach vor.

 

Wir reden hier zwar über andere Siutationen, aber egal:

Na und? Soll ich von solchen Selbstbehauptungs- und Verteidigungsmaßnahmen absehen, weil davon möglicherweise nur andere "profitieren" können?

Und da ich ich natürlich dann, sollte ich selbst im Glashaus sitzen, taktisch dementsprechend vorgehen werde, wirst Du mir sicherlich zubilligen.

Aber was soll diese Diskussion? Der eine steckt ein, der andere "schlägt" zurück. Keiner braucht sich zu rechtfertigen und jeder so, wie es seiner Art entspricht.

Und auch wenn ich zu optimistische Vorstellungen von der Qualifikation der Polizisten haben sollte: Zu Unrecht etwas sicherzustellen, weil sie die entsprechenden einschlägigen Gesetze nicht kennen - und wir reden hier nicht über wirklich komplizierte Rechtsfragen, zu deren Verständnis man qualifizierter Jurist sein muß, sondern über Basics -, ist allein deren Problem und Verantwortung, nicht meine. Ich muß für Fehler einstehen, die mir aus Unkenntnis unterlaufen, und das werde ich daher bei der Polizei erst recht nicht tolerieren, wenn sie auf meine Hinweise zur Rechtslage besserwisserisch und ignorant reagieren sollten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach nö,

ich habe keinen Bock auf eine unsinnige Diskussion!

Denk einfach mal in Ruhe ohne Vorurteile über meine Darlegungen nach.

Ich weiß wie DA's ablaufen, ein Brief der Entschuldigung und intern ein Schulterklopfen, und nun?

Es sei denn es ist wirklich ein echter gravierender Verstoß zu verzeichnen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb uwewittenburg:

enk einfach mal in Ruhe ohne Vorurteile über meine Darlegungen nach.

Ich weiß wie DA's ablaufen, ein Brief der Entschuldigung und intern ein Schulterklopfen, und nun?

Es sei denn es ist wirklich ein echter gravierender Verstoß zu verzeichnen

 

Wie ich schrieb: Jeder wie er ist und mag.

Wer mich in nicht mehr entschulsbarer Weise angeht muß mit einer entsprechenden Reaktion rechnen.

Und sei nicht so auf DA fixiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 39 Minuten schrieb MarkF:

Richtig. Daher muß ich auch damit rechnen, mit den ggfs. ergriffenen rechtlichen "Vergeltungsaktionen" erfolglos zu sein. Aber wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Man muß es zumindest versuchen.

Man muss aber auch erkennen können wo es Sinn macht.

Wenn jemand mit einer SSW beim verbotenen Führen (ohne kl. WS) erwischt wurde, muss ich nicht mit einem RA das ganze Prozedere durchziehen wollen, da gibt es nichts!

 

Außer:

- Einsicht in sein Fehlverhalten

- mit der außergerichtlichen Einziehung der Waffe einverstanden

- keine Vorstrafe

dann kann ich mit der Einstellung des Verfahrens rechnen.

 

Habe aber schon Anwälte erlebt die das "durchziehen" wollten, der Richter hat dann hinter Tür kurz gedroht, dass es zu einer Verurteilung kommt, da wurde das Verfahren dann gegen ca. 2.000,- € Geldbuße eingestellt.

Sinn oder Nichtsinn für den Mandanten es auf die Hauptverhandlung ankommen zu lassen????

 

Toll!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Komm, mach bitte nicht künstlich ein Faß auf. Das bezieht sich alles auf den verlinkten Polizeibericht, demzufolge nach meinem Verständnis des Berichts ohne jede Rechtfertigung die als solche erkennbare legale Paintball - "Spielzeug" - erst mal einkassiert wurde.

Ich bin alles andere als ein Prozeßhansel und habe schon mehr als einmal "klagewütige" Laufkunden weggeschickt. Aber wenn so gravierend die Staatsmacht über die Strenge schlägt - warum nehmen sie die Leute nicht gleich mit und lassen sie über Nacht in der Zelle -, dann toleriere ich das nicht mehr. Ich rede dabei von mir, für mich, ob andere das für sich anders machen ist mir egal, zumal es die dann natürlich auch Geld kostet.

Manchmal, das ist mein Eindruck, siehst Du das alles doch etwas zu sehr durch die Brille und dem Standpunkt Deiner früheren Berufstätigkeit, und vergleichst auch gerne Äpfel mit Birnen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bezüglich einer vorwerfbaren Tat möchte ich nochmals den 118 Owig in den Ring werfen und in Bezug auf einen anderen Thread anführen, dass ein als "Scherge" bezeichneter Polizeibeamte sicherlich mehr Lust hat, ein wenig in die Tasten zu hauen als der durchschnittliche Polizist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am ‎04‎.‎05‎.‎2016 um 11:39 schrieb uwewittenburg:

Mit dem Widerruf der WBK erhält er doch eine Frist zur Abgabe, dazu gehört auch die Veräußerung und diese Frist ist eigentlich lange genug.

Wenn man die dann aber verstreichen läßt?

Nach den ganzen Amnestien bekommt man eh keinen vernünftigen Preis mehr.

Die Dauer der Frist zur Überlassung bzw. wahlweise Unbrauchbarmachung/Vernichtung wird im pflichtgemäßen Ermessen der Waffenbehörde festgelegt. Sie ist in erster Linie davon abhängig, was zum Widerruf der Erlaubnis geführt hat. Bei einer akuten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit muss unverzüglich gehandelt werden, war es "nur" z.B. Steuerhinterziehung mit 60 Tagessätzen ohne besondere Gründe, vom Widerruf abzusehen, sollte bei dem schlechten Waffenmarkt mindestens ein halbes Jahr Standard sein.

 

Sofern die Frist verschuldet fruchtlos verstreicht, erfolgt die Sicherstellung der Waffen, gefolgt von der Einziehung und Verwertung (falls der Zusatzmonat nicht genutzt wird).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.