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IGNORED

Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole


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Geschrieben

Hallo ihr alle.

Ich habe gestern in der Zeitung mit halben Auge gelesen, das ein Mann angezeigt worden ist, der seine Gaspistole "sichtbar" getragen hat.

Leider finde ich den Artikel nicht mehr, ist aber egal. Dabei ging es um "sichtbares Tragen"

Weiter kann ich mich erinnern, da dort stand: "...rechnete mit der Polizei und verschwand nach Hause. Die Polizei fand die Waffe kurz darauf in der Wohnung..."

Der Mann verwies auf seinen kleinen Waffenschein.

Meine Frage, evtl. auch blöde Frage:

Wenn ich doch einen kleinen Waffenschein habe, wie soll dann einer seine Waffe tragen/deponieren können?

Ich meine, das ist doch Humbug, wenn ich sie so am Körper "verstecke", das ich im Notfall nicht rankomme.

Und jetzt mal ehrlich: Wenn einer zufällig sieht, das einer die Waffe am Gürtel trägt...ruft man da gleich die Polente?

Das kann dem Besitzer doch immer wieder mal passieren, das ein Griff, Holster o.ä. sichtbar wird.

Ich konnte dazu nix finden, wie denn genau "ein Selbstverteidigungsmittel zu tragen ist".

Geschrieben (bearbeitet)

sowas gabs vor ein paar tagen auch hier bei uns in wien

allerdings mit einer scharfen wumme

http://diepresse.com/home/panorama/wien/4953233/Wien_Bewaffneter-sorgte-in-Kino-fur-Unruhe

ich habe volles verstaendnis fuer die mitnahme

weniger mutige menschen gehen garnimmer in die gegend dort am, abend

es gibt sicher veritabel grosse bereiche in kriegs- und krisenregionen in denen der aufenthalt weniger gefaehrlich ist als in wien im bereich millenium oder womoeglich (fuer die ganz tapferen) im bereich der linie U6

zur sache .. es geht wohl um das erregen oeffentlichen aergernisses

offen getragene schusswaffe ohne uniform (welcher art auch immer) ist nicht ueblich und fuehrt zu unerwuenschten reaktionen

wer clever ist traegt verdeckt, dann gibts auch keinen polizeieinsatz

Bearbeitet von abo
Geschrieben

Für meinen Geschmack ist da viel zu wenig Fleisch auf den Knochen, sorry.

Das hat zuviel von "ich hab mal gehört...".

Ohne mehr Fakten ist jegliches Schwadronieren über so einen "Fall" doch bloß Schattenboxerei...

Geschrieben

Das müßte völlig wurscht sein, ob die offen oder verdeckt getragen wurde.

Möglicherweise hat er ja gegen eine Auflage in seinem KWS verstoßen, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist. Soll sich gerüchteweise zunehmend bei Waffenbehörden durchsetzen, so etwas in den KWS einzutragen.

Geschrieben (bearbeitet)

In meinem KWS steht die Auflage das die Waffe verdeckt zu führen ist.

Ist ja auch klar, wäre ja auch schlimm wenn es zu gemeinsamen Spaziergängen nach amerikanischen Vorbild käme.

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

Es geht nicht unbedingt darum, das KEINE FAKTEN zu lesen ist....sondern:

Gibt es überhaupt eine Regelung, WIE man eine Gaspistole tragen soll?

Verdeckt, nicht verdeckt, halb verdeckt...??

Amerikanisches Vorbild: Welches denn? Ab und zu sagt das Gesetz, das die Waffe sichtbar zu tragen ist?

Geschrieben

Man kann ja jedesmal, wenn man eine Polizei-Fusstreife sieht, anrufen und zwei Bewaffnete in Phantasieuniformen melden. Mal sehen wie lustig das dann wird.

Für dich dann sicher weniger witzig. Für solche Witzbolde gibts dann doch ein paar Ahnungsmöglichkeiten + Kostenrechnung.

Geschrieben

Möglicherweise hat er ja gegen eine Auflage in seinem KWS verstoßen, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist. Soll sich gerüchteweise zunehmend bei Waffenbehörden durchsetzen, so etwas in den KWS einzutragen.

Ok, das könnte sein.

Wußte ich nicht, da ich keinen habe.

Beim Schakal scheint das ja tatsächlich so zu sein.

Geschrieben

Es geht nicht unbedingt darum, das KEINE FAKTEN zu lesen ist....sondern:

Gibt es überhaupt eine Regelung, WIE man eine Gaspistole tragen soll?

Verdeckt, nicht verdeckt, halb verdeckt...??

Nein, es gibt keine Vorschrift im WaffG, die das regelt. Es gibt nur die Möglichkeit, den KWS mit Auflagen zu versehen.

Geschrieben

Ebend völlig anderes Thema, und wohl auch ein Gesetz das irgendwie aus der kaiserzeit zu stammen scheint.

Wenn ich in "die Öffentlichkeit" gehe "ärgert" mich weder ein Nackedei, noch eine sichtbare Gaspistole, wie sieht es eigentlich

mit dem Jetprotector aus? Der hat einen realistischen Pistolengriff, wenn er im Holster steckt schaut ebendfalls der Griff heraus,

wenn keine Jacke drüber gedeckt ist.

Aber was solls ich rede mir hier schon seit fast 3 jahren den Mund fusselig das der "kleine Waffenschein" grober Unfug ist.

Was außer Willkür wolte die damalige Schröderpartei und CDU/Grüne damit erreichen?

Es gab bereits vor dem Waffenschein eine Verordnung das die Gaser nicht auf Volksfesten,Demonstrationen,Veranstaltungen usw.

geführt werden durften, auch das stand schon vor 2003 unter Strafe oder war zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen warum man das freie führen (Personalausweis musste mitgeführt werden) im

Wald oder auf Feldwegen eingeschränkt hat, übrigens auch das "ballern" ohne Grund zum Beispiel im Wald war verboten!

Hat man sich wirklich eine große Einnahme für die Ausstellung von kleinen Waffenscheinen erhofft, war das wohl der wahre Grund?!

Wir leben bekanntlich im Kapitalismus auch wenn das von den Politikern verneint wird (soziale marktwirtschaft,ha,ha).

Jetzt nach den Vorfällen von Köln steigt das Interesse an den kleinen Waffenscheinen, jetzt wollen Politiker diese einschränken

bzw,am liebsten noch für den Besitz kleine WBKs fordern, was ist das nur für eine sch...Politik die, die Parteien betreiben?!

(Gilt übrigens nicht nur für Deutschland).

Geschrieben (bearbeitet)

Für dich dann sicher weniger witzig. Für solche Witzbolde gibts dann doch ein paar Ahnungsmöglichkeiten + Kostenrechnung.

Ja, für die Witzbolde die wegen einer legitim getragenen Waffe aber Beschlagnahmungen durchführen und Wohnungen durchsuchen wollen auch. I.d.R. nennt man sowas Rechtsbeugung, Nötigung, ggf. auch Aussagenerpressung und Amtspflichtverletzung.

Da wird meine Meldung von Herren, die ich nicht als Staatsmacht offensichtlich erkenne, wohl unter "Fehlalarmierung im guten Glauben" laufen. Zumindestens fühl ich mich sicherer, wenn kostümierte Waffenträger von den Straßen runter sind.

Bearbeitet von Boule
Geschrieben

...

Da wird meine Meldung von Herren, die ich nicht als Staatsmacht offensichtlich erkenne, wohl unter "Fehlalarmierung im guten Glauben" laufen.

Wenn du uniformierte Polizisten nicht als solche erkennen kannst könnte die Behörde aber auch annehmen das bei dir körperliche/geistige Mängel vor liegen und entsprechend handeln.. für einen LWB kann das sehr unangenehm werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Rechtsbeugung trifft fast nur Richter. Für die Polizei da was falsch zu machen ist richtig schwer?

Aussageerpressung ? Durch was? Wer wurde hier gequält oder mit Gewalt zu was gebracht?

Nötigung? Durch einen Polizeieinsatz auch eher nicht, aber noch das wahrscheinlichste vom Unwahrscheinlichen.

Amtspflichtverletzung? Zum Einen mal ein Begriff aus dem Beamtenrecht und nicht Strafrecht wie die anderen Begriffe, zum Anderen wohl eher dann gegeben, wenn die Beamten so NICHT gehandelt hätten.

Aber dröseln wir das doch auf:

Ein Typ in Zivil wird mit einer Waffe am Gürtel gesehen. Weder Bürger noch Polizei kann erkennen, ob die Waffe echt ist oder nicht. Auf jeden Fall sind beide Parteien zu Recht alarmiert. Die Staatsmacht geht auch zu Recht erstmal von illegalem Besitz einer scharfen Schusswaffe aus. Sie macht die Person ausfindig, sucht nach der vermeintlichen Schusswaffe (Wohnungsdurchsuchung auf grund des Verdachts des Verstoßes nach waffg) und findet eine Schreckschusswaffe, deren Tragen im Prinzip erlaubt war.

Somit fällt für den Träger illegaler Besitz etc. weg. Der Verdacht konnte nicht erhärtet werden. (Auch dann mal an den Akt des Erhebens ENTLASTENDER Beweise zugunsten des Betroffenen denken)

Was bleibt aber nur übrig? Der 118 owig! Warum?

Weil dem Träger durchaus hätte klar sein müssen, dass eine offen getragene (Schreckschuss-)Waffe einen Polizeieinsatz provozieren würde. Und auch im Owig-Verfahren können Tatmittel eingezogen werden. Damit ist auch die Waffe zurecht weg. Im Übrigen kann der 118er glaube ich mit einem Bußgeld bis 50.000 geahndet werden.

Und vielleicht noch ein Beispiel: Ähnlich eines Waffenscheins erlaubt der Führerschein das Führen eines PKWs.trotzdem darf man nicht so schnell fahren wie man will.

Ich kann hier beim besten Willen kein Fehlverhalten der "Staatsmacht" erkennen. Eher hat der Hirni, der offensichtlich vor seinem Handeln kein Glück beim Nachdenken hatte, der Waffenlobby in Deutschland einen Bärendienst erwiesen...

Bearbeitet von hellbert
Geschrieben

Rechtsbeugung trifft fast nur Richter. Für die Polizei da was falsch zu machen ist richtig schwer?

Nun, da die Verurteilungen fast nur Richter trafen bedeutet das längst nicht, das Polizisten das nicht auch betreffen kann. Der Tatbestand der Rechtsbeugung kann auf jeden Amtsträger angewandt werden, der eben bewusst geltende Gesetzesnormen verletzt. Das kann bei der Polizei ganz schnell passieren, man muss nur einmal die "Gefahr im Verzug" bewusst für eine Durchsuchung anwenden bei der man nach erstem Eindruck nicht von einem Straftatbestand ausgehen darf. Hier z.B. die (überprüfbare) Aussage "ich habe einen kleinen Waffenschein".

Aussageerpressung ? Durch was? Wer wurde hier gequält oder mit Gewalt zu was gebracht?

Nötigung? Durch einen Polizeieinsatz auch eher nicht, aber noch das wahrscheinlichste vom Unwahrscheinlichen.

Die einfache Aussage "wenn Sie die SSW nicht freiwillig abgeben und zugeben das Sie die nicht tragen durften, dann müssen wir die Wohnung durchsuchen und ziehen sie halt ein" wäre dafür bereits ausreichend. Da ich beruflich häufiger mit den Herren zu tun hatte, gehe ich davon aus, das man auf so einen Satz warten kann.

Amtspflichtverletzung? Zum Einen mal ein Begriff aus dem Beamtenrecht und nicht Strafrecht wie die anderen Begriffe, zum Anderen wohl eher dann gegeben, wenn die Beamten so NICHT gehandelt hätten.

Wie oben schon gesagt, spätestens nach der nachprüfbaren Aussage "Ich habe einen KWS" wären die Ermittlungen bei Unschuldsvermutung zu beenden da sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet hat.

Was bleibt aber nur übrig? Der 118 owig! Warum?

Weil dem Träger durchaus hätte klar sein müssen, dass eine offen getragene (Schreckschuss-)Waffe einen Polizeieinsatz provozieren würde. Und auch im Owig-Verfahren können Tatmittel eingezogen werden. Damit ist auch die Waffe zurecht weg. Im Übrigen kann der 118er glaube ich mit einem Bußgeld bis 50.000 geahndet werden.

Wenn der Träger aber eine lustige Mütze und blaue Jacke aufhat regt sich keiner auf? Schizophren unsere Welt. Übrigens darf man nicht per se davon ausgehen, das der Anblick einer Waffe die Öffentlichkeit erzürnt. Ansonsten dürfte der liebe Schutzmann ja auch vor dem Waldorfkindergarten nur noch mit dem Badehandtuch um die Hüften patroullieren.

Die Einziehung von Tatmitteln kann übrigens nur ein Richter anordnen, ein Polizist darf maximal ein Tatmittel beschlagnahmen, muss dies auch so protokollieren und auf Wunsch dem Besitzer quittieren. Da hier aber offensichtlich keine Tat vorlag gab es auch kein Tatmitel und die Beschlagnahmung ist damit hinfällig.

Geschrieben

Da wird meine Meldung von Herren, die ich nicht als Staatsmacht offensichtlich erkenne, wohl unter "Fehlalarmierung im guten Glauben" laufen.

Bei solchen in Zivilkleidung dürfte es noch besser kommen: "off duty", in Zivilkleidung Dienst leistend, Leute vor Botschaften oder geh an den nächsten Flughafen in die Nähe der richtigen Abfertigungsschalter. Hab Spaß und berichte hier davon!

Geschrieben (bearbeitet)

Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründe eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht.
Da muss wohl ein bisschen mehr dazu kommen als nur die Gefahr im Verzug falsch zu begründen. Ich weiß von vielen Ermittlungsverfahren, aber nicht eins wegen Rechtsbeugung. Da muss man wohl erst durch ein paar andere Tatbestände reiten...

Die einfache Aussage "wenn Sie die SSW nicht freiwillig abgeben und zugeben das Sie die nicht tragen durften, dann müssen wir die Wohnung durchsuchen und ziehen sie halt ein" wäre dafür bereits ausreichend.

Das ist auf keinen Fall ausreichend. Dem Betreffenden wird eingeräumt, die Durchsuchung seiner Wohnung durch Herausgabe des gesuchten Gegenstandes abzuwenden. Das ist keine Nötigung sonder eine absolut legitime Möglichkeit, dem Betroffenen den Schutz seiner Wohnung zu wahren. Anders sieht die Sache aus, wenn die Durchsuchung rechtswidrig wäre. Das ist hier für mich aber nicht der Fall.

Spätestens nach der nachprüfbaren Aussage "Ich habe einen KWS" wären die Ermittlungen bei Unschuldsvermutung zu beenden da sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet hat

Kommt auf die Gesamtumstände an. Nur weil ich einen "KWS" habe heißt das nicht, dass ich das geführt habe, was mir meine "KWS" erlaubt. Immerhin bin ich im Zuge des § 118 OwiG ja trotzdem auffällig geworden. Was auch weiter heißt, die Polizei will die betroffene Waffe habe.

Hier allerdings richtigerweise:

Die Einziehung von Tatmitteln kann übrigens nur ein Richter anordnen

Die Polizei beschlagnahmt zur Vorbereitung und Herbeiführen einer Entscheidung bezüglich der Einziehung.

Wenn der Träger aber eine lustige Mütze und blaue Jacke aufhat regt sich keiner auf

Hier geht es nicht um Aufregen sondern um die Tatsache, dass ein Zivilist eine "Waffe" geführt hat. Niemand würde auf die Idee kommen, die Polizei zu rufen, wenn die Mützenträger bewaffnet rumlaufen. (was sie ja an sich immer in Uniform sind)

Anders als vielleicht in Texas ist aber der Anblick eines bewaffneten Bürgers hier nun mal nicht normal.

Argumentationsgrundlage für den § 118 OwiG ist hier nicht nur, dass die "Allgemeinheit zu belästigen" wurde, denn der Bürger ist sicherlich über die Waffe erschrocken gewesen.

Auch wurde die öffentliche Sicherheit dadurch herabgesetzt, dass Polizisten sich mit dem Typen auseindersetzen mussten und dafür keine richtigen Verbrecher fangen konnten. Was ja auch immer wieder gerne vom Steuerzahler hervorgehoben wird...

Gerade in den heutigen Zeiten sollte man sich schon ein paar mehr Gedanken machen. Ich glaube kein Richter der Welt würde einem Polizeibeamten im heutigen Klima des Terrors an den Karren fahren, wenn er etwas weiter mit der Rechtskeule ausholt, wenn es um Schusswaffen geht. Zumal es immernoch solche dehnbaren Begriffe wie Verhältnismäßigkeit und Ermessen gibt.

Als Jagdscheininhaber kann ich auch mit meinem Gewehr auf dem Rücken und dem Stahlhelm auf durch meinen Vorgarten patrouillieren. Mache ich das? Natürlich nicht! Weniger, weil dann die "Staatsmacht" kommt und zumindest ein klärendes Gespräch mit mir sucht, sondern auch, weil meine Nachbarn dadurch vermutlich einen Herzinfarkt bekommen.

Bei solchen in Zivilkleidung dürfte es noch besser kommen: "off duty", in Zivilkleidung Dienst leistend, Leute vor Botschaften oder geh an den nächsten Flughafen in die Nähe der richtigen Abfertigungsschalter. Hab Spaß und berichte hier davon!

Glaubt ihr wirklich, die Polizei ist noch nie ausgerückt, weil ihre eignen Kollegen in Zivil und nicht nur privat mit der Schusswaffe erkannt wurden?! :rofl:

Bearbeitet von hellbert
Geschrieben (bearbeitet)

... Ich glaube kein Richter der Welt würde einem Polizeibeamten im heutigen Klima des Terrors an den Karren fahren, wenn er etwas weiter mit der Rechtskeule ausholt....

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Wie De Misere sagte: "Europa ist nicht nur ein Raum der Freiheit". Und wenn die mal weg ist...

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Leute tragt einen(1) Handschuh, dass ist hipp.

Ich steh furchtbar auf der Leitung, hilf mir mal weiter.

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