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funkykupplung

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  1. Genau. Ich schreibe irgendetwas. Und zwar hier rein. Hauptsache meckern und anonym die Brust schwellen. Das können viele hier. Auch wenn sie gar nichts mit Perkussion nichts zu tun haben. Pech! Ich bin bin Westernschütze in der Klasse 1870, falls das dir etwas sagen sollte. Punkt 1: Die runde Kratzerzierung an der Trommel kommt woher...?? Upsi. Trommelstopp. Das liegt daran, das bei fast allen Revolver es eben nicht so ist, das er ganz zurückgezogen ist. Das passiert bei S&W 686 genauso wie bei alten Eisen. Punkt 2: Du warst wahrscheinlich noch nie im Museum oder bei einem Sammler gewesen, der Originale hat. Selbst wenn es Drahtfedern als Ersatz für Blattfedern gab oder nur als Patent etc. Aber WER hatte sie denn?? Blattfedern waren in der Herstellung viel billiger. Ergo...was hatte man lieber? Hmmm...aber ich habe ja null Ahnung, Herr Anonym-Gemecker.
  2. Hmmm. Ich weiß, das HK, SIG-SAUER selbst Fertigungen in den USA haben. Wierden Walther-Waffen nicht auch dort hergestellt?? Dann ist der Preis nachvollziehbar. Die USA ist kein Hochlohnland wie Deutschland. Die BMWs Anfang der 2000er (X5, X3) wurden dort auch hergestellt und billiger verkauft, mit entsprechender Kritik. Sie waren qualitativ unterirdisch...
  3. Erwähnenswert wäre ein alter Artikel im VISIER, wobei versucht wurde, einen geladenen Revolver nach dem Wasserbad zu schießen. Es klappte tatsächlich! Warum auch nicht? Alle Gründe sind hier aufgeführt. Voraussetzung sind: Zünhütchen muss fest aufgesetzt sein und entweder Fett oder (Wachs?!!?) muss auf der Kugel sein. Von Wachs weiß ich nichts. Im Texasmuseum von Waco sprachen wir darüber, welches Fett man damals benutzte...da war von Wachs keine Rede. Evtl. nur als Beimischung. Cowboys/Ranger hatten damals nur einfache Möglichkeiten, wenn man bedenkt, das Hitze das Ganze nicht so begünstigt. Hinzu kommt aber das Glaubhafte; etwas das man bei Film/TV kennen sollte: Kein normaler Zuschauer wird glauben wollen, das ein Revolver (egal welcher Art) überhaupt zündet. Vollkommen Wurst ob es wissenschaftlich oder historisch anders belegt ist... Ausserdem hatten die ersten Siedler das bekannte "Flap-Holster, das mit einer Klappe verschlossen war. Das half zusätzlich, die Trommel vor Regel zu schützen. Hier wird meistens (leider) nicht sehr in Filmen darauf geachtet. Die ersten Holster waren "Slim-Jim" und Flap-Holster, wie sie auch im Bürgerkrieg von der Armee übernommen wurden. Falls noch Fragen auftauchen, die Westernschützen in dem eigenem "Threat" wissen noch eine Menge anderer Dinge darüber... Zum Drehen der Trommel: Auch hier ist es richtig, dass das Roulette noch nicht bekannt war. Zudem gibt es nur ganz wenige Berichte darüber, das Leute ihre Waffen "getunt" haben. In der Literatur ist mir nur einer bekannt. Will heißen: Die Federn so abgestimmt hatten, das die Trommel wirklich mehrmals frei dreht. Jeder, der schon mal einen Vorderlader oder Patronen-Replikat (neuer Name: "Neo-Klassiker") verucht hat zu drehen, wird feststellen: Das ist nicht einfach und wird auch eher vermieden wegen Schleifspuren auf der Trommel! Es drehen sich nur ein paar Kammern und das war's. Eben weil die Blatt-Feder zu straff ist. Und Drahtfedern (mit denen heute getunt wirde) gab es damals noch nicht. Ergo war ein Russisch Roulette mit einer Trommel, die sich 5x rattern und wirbelndt dreht, nicht möglich. Höchstens mit einer ausgelutschten Feder, abgenutztem Trommelstopp und einer kleineren Trommel, die im Durchmesser nicht ganz gestimmt hat. Aber wie gesagt: Der Zuschauer wird auch DAS glauben...russisch Roulette mit einem Perkussions-Revolver, wenn der Held NICHT ins Wasser fällt.
  4. Ui ! Hat sich ja doch ein Thema aufgetan, welches wichtig war. "Einer verletzt sich mit einer Patrone, die ich für ihn geladen habe". Hm. Deshalb hebe ich immer den Kassenzettel von gekauften Patronen auf...falls mir einer mal gegen das Bein pinkeln will!
  5. Hmm... Also gar nicht so einfach !!!! Aber es ist anscheinend noch nie vorgekomen, das jemand verletzt und eine Verantwortung beim Wiederlader gesucht wurde...
  6. Genau ! Das meine ich nämlich auch. Dann ist es egal, ob ich lüge oder nicht... Sobald sich eine Patrone in meinem Besitz befindet für die ich keine "Erlaubniss" besitz restp./ Waffe, kann es Ärger geben.
  7. Da habt ihr wohl alle recht !! So sehe ich die Sache auch...
  8. Ja, ich glaube auch. Ist von 2007. Aber eine Änderung kostet bei uns auch Kohle. Und nur die rausnehmen für jemanden, für den ich "kostenlos" lade? Seltsamerweise denke ich gerade dran, das ich eigentlich auch Munition herstellen kann, für die ich keine Waffe besitze!!!! Das wäre ja auch noch so ein Punkt. Normal dürfte ich bzw. keine .50BMG Munition erwerben. Könnte sie aber herstellen ohne das ich die Waffe besitze ?!?!?!
  9. Ja, das stimmt. Eigentlich kann das schnell passieren: Eine falsche Ladung und die Waffe geht flöten! Wenn das mir passiert, dann gehe ich normal zum Hersteller. Der ist ja bei Fabrikmunition nachweisbar (Hülse, Kaufbeleg, etc.) Die sollten das eigentlich garantieren, das nix passiert... Das kann ich aber als Privatmann eigentlich nicht. Ich habe das hier eben gefunden: http://kgs-ev.de/index.php/9-news/22-sprengstoffgesetz
  10. Ja, das denke ich auch. Wenn was passiert, lässt sich zwar nicht genau beweisen, das die Munition von mir kommt...aber wenn doch: Dann bin ich der Depp! Wenn es ein Wiederlader wäre, würde er das Wissen und die Verantwortung übernehmen. @lopo Ich kann die Behörde fragen. Da das aber die übliche Eintragung ist und ich Gründe nennen muss, warum sie etwas streichen sollen...gibt's bestimmt 'ne flappsige Antwort.
  11. Naja, da hättest du recht. (Streichen geht nicht so ohnen weiteres, da es sonst "gewerblich" wäre) Aber es steht dort nur über das "Treibladungsmittel". Die fertige Munition wird nach dem Waffengesetz behandelt. Also wieder was anderes. Ist eigentlich auch unlogisch ! Wer wil mir NICHT den eigenen Bedarf anzweifeln???
  12. Hallo ! Ich habe eine kurze Frage, kann aber dazu nichts passendes finden. Zudem gibt es immer wieder den Satz: "...dann musste halt Klagen!" (Habe ich aber weder die Lust, noch Zeit, noch will ich mich bei Behörden nicht unbeliebt machen.) Es geht um Munition, die ich für jemanden "wiederladen soll", der KEINEN Wiederladeschein hat. Zufällig benutze ich das Kaliber auch selber. Ohne gewinnbringende Verbindlichkeiten natürlich... Ich meine mich zu erinnern, das damals im Lehrgang gesagt wurde, das es versicherungstechnich, bisweilen auch rechtlich NICHT sicher ist, selbstgefertigte Munition weiterzugeben an "Nichtwiederlader". Daran habe ich mich immer gehalten. In Meinem Schein steht auch:"...nur für den eigenen Bedarf!" Was meint ihr? Wisst ihr etwas bestimmtes darüber?
  13. Naja...mich hat man 2x vor meinem eigenen Haus vor'm Gartentor angezeigt. Hintereinander!! Das war nachweislich ein shize Nachbar... Und bei uns kommt allerhöchstens 1x am Tag ein Auto in die Strasse und verirrt sich. Heute kann jeder jeden anzeigen. Man braucht nur die Worte "Angst" oder "Behinderung" zu nutzen, schon läuft die Anzeige.
  14. Ja, in der Tat. Eine "offen getragene"...hm...Schreckschusspistole IST nun mal ungewöhnlich. Von 10 Personen sind: 4 verschreckt und gehen schnell weiter, einer kennt sich aus und grinst, 3 Leute denken, er ist vom SEK und die restlichen 2 Leute rufen anonym die Polente. Egal, was man am Gürtel trägt (wie das Schulterholster von Urban-Tool für'ne Börse) die Leute wundern sich eigentlich immer... Der kleine Waffenschein ist eher Geldmacherei. Das hatte man schon damals in VISIER geschrieben, als er rauskam. Was soll der Quatsch? Meiner ist von 2010 und das Wort ...führen... ist weitreichend. Da hätten sie es auch reinschreiben können, wie zu führen... Man sieht ja, das man sowieso "Probleme" bekommt, wenn die Bevölkerung nur die schemenhafte Umrisse eine Schusswaffe sieht !
  15. Es geht nicht unbedingt darum, das KEINE FAKTEN zu lesen ist....sondern: Gibt es überhaupt eine Regelung, WIE man eine Gaspistole tragen soll? Verdeckt, nicht verdeckt, halb verdeckt...?? Amerikanisches Vorbild: Welches denn? Ab und zu sagt das Gesetz, das die Waffe sichtbar zu tragen ist?
  16. Hallo ihr alle. Ich habe gestern in der Zeitung mit halben Auge gelesen, das ein Mann angezeigt worden ist, der seine Gaspistole "sichtbar" getragen hat. Leider finde ich den Artikel nicht mehr, ist aber egal. Dabei ging es um "sichtbares Tragen" Weiter kann ich mich erinnern, da dort stand: "...rechnete mit der Polizei und verschwand nach Hause. Die Polizei fand die Waffe kurz darauf in der Wohnung..." Der Mann verwies auf seinen kleinen Waffenschein. Meine Frage, evtl. auch blöde Frage: Wenn ich doch einen kleinen Waffenschein habe, wie soll dann einer seine Waffe tragen/deponieren können? Ich meine, das ist doch Humbug, wenn ich sie so am Körper "verstecke", das ich im Notfall nicht rankomme. Und jetzt mal ehrlich: Wenn einer zufällig sieht, das einer die Waffe am Gürtel trägt...ruft man da gleich die Polente? Das kann dem Besitzer doch immer wieder mal passieren, das ein Griff, Holster o.ä. sichtbar wird. Ich konnte dazu nix finden, wie denn genau "ein Selbstverteidigungsmittel zu tragen ist".
  17. Was...CO-INTIMSPRAY ?? Macht man sich das in den Schambereich, falls einer dranpacken will ? Das ist ja echt mal eine Erfindung !!!
  18. Danke Spiegel ! Jetzt hat jeder eine schöne Anleitung, sogar in "digital"....aaach soooooo !!!
  19. Ähm, mal eine dumme Frage: Hat der Laden trotz Durchsuchungs-Chaos denn jetzt noch "geöffnet" ?? Ich habe noch einen Abholschein für 4 "GreenRiver" Klingen. Ich meine, die sind im Gegensatz zu Peters Problemen unrelevant, aber vielleicht gibt es ja die Möglichkeit noch einmal dort vorbeizuschauen. Auch als respektable Geste... Mir tut es wirklich leid für ihn. Als Büma von Club 30 und Zeitung aus der Branche. Viele Schöne Sachen habe ich von ihm, die ich wo anders nie bekommen hätte. (z.B. meine heißgeliebten S&W Kaffebecher) Kannte den Laden schon als Kind aus den 80ern. Hatte sich nie innen und aussen verändert. (Ausser das nach Einbruchversuchen die Scheiben aus Panzerglas waren) So macht man auch ein Stück Stadtgeschichte kaputt ! Zu dem Rest sage ich nichts. Die Behörden sind eben so. In jedem Land gleich, hier noch milde, aber wo anders viel härter. Kann nur hoffen, das er nicht alles verliert...
  20. Ich greife nochmals die Sache auf. Gerade wegen der Multitoolsache... Hier wird immer nach dem Gesetz geschaut, obwohl viele wissen, das es auf andere Dinge ankommt. Multitools können tödlich sein, auch ohne Einhandmesser, Einhandbeil oder ausklappbaren Entersäbel. Es gibt ja verschiedene Tools, die auch verschieden gefährlich sind. Hier muss man aber unterscheiden zwischen "EinhandFUNKTION" und "Einhandmesser". Dazu müssen wir aber die billigen Tools, sowie das Leatherman mal weglassen. Versteht mich nicht falsch ! Ich möchte nicht, das Tools deswegen verboten werden. Auch möchte ich keine Werbung oder falsche Tatsachen heraufbeschwören. Die Sache ist nur die: Gibt man den Beamten eine Möglichkeit, Personen zu kontrollieren, dann sehen sie auch richtig nach. Benimmt man sich so, DAS die Beamten aufmerksam werden? Provoziere ich eine gefährliche Situation ? Was mache ich auf einer Demonstration mitten in der Stadt um 10.00Uhr, während andere arbeiten gehen? Warum habe ich mich gegen ein Angriff mit einem Multitool wehren müssen? Warum laufe ich um 2.00 Uhr total besoffen durch eine Wohnsiedlung? DAS sind die Sachen, wonach die Beamten schauen. Wenn man kontrolliert wird, ist das nicht gleich so, das man sofort gegen die Wand in Adlerstellung gestellt oder komplett durchsucht wird. Solange man sich normal benimmt, kommt kein Polizist auf den Gedanken, das du mit einem Multitool in der Hand massenweise Leute zusammen....en kannst. Die normale Person im Allgemeinen ist ausschlaggebend. Und wenn du dein Tool abgenommen bekommst, hat es einen polizeilichen Grund. Völlig egal welcher unsinniger Grund da genannt wird...ein Gesetz hilft da auch nicht weiter !! So ist das nun mal. Übrigens: Bei uns im Kreis lachen sich die Polizisten kaputt, wenn du mit solchen Fragen kommst. (Die werden jeden Tag mit solchen Fragen überhäuft) Für sie ist das weder bedrohlich noch gefährlich. Die Situation und die Person sind wichtig. Selbst wenn es eine "Einhandfunktion" aufweist, selbst wenn du beruflich eine Machete, ein Dichtungsmesser, Sense, Teppichmesser oder Seglermesser am Gürtel trägst. (Wobei du dich ja nicht unterscheidest zwischen "normaler Person" und beruflicher Person mit Machete, etc.) Messer ist Messer. Denn wenn du falsch parkst, dann parkst du falsch. Da nutzt auch ein "Gewerkschaft-der-Polizei-Aufkleber" nix !
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