nein
verwahrung im hotelzimmer ist ok
alle zur verfuegung stehenden sicherungsmoeglichkeiten muessen genuetzt werden
wennst den zimmersafe mieten kannst musst ihn mieten, auch wenns 2,- am tag extra kostet
wenn kein safe dann in einen kasten sperren
wenn kein versperrbarer kasten dann so gut wie moeglich in abwesenheit sichern
mindestanforderung ist ein eigener versperrbarer raum
damit faellt also folgendes fuer ordnungsgemaesse verwahrung aus:
- zelt am campingplatz
- matratzenlager auf einer berghuette
oder aehnliches
wie schon mehrfach geschrieben wurde:
verwahrung von kat B waffen im auto ist IMMER unzulaessig, egal wie kurz ...
quelle:
".....
9.Welche Vorkehrungen muss ein
Inhaber einer genehmigungspflichtige
Schusswaffe hinsichtlich der Verwahrung bei Reisen treffen?
9.1.Unter welchen Umständen ka
nn ein Urkundeninhaber seine
genehmigungspflichtige Schusswaffe be
ispielshaft zum Bezahlen an der
Tankstelle im Fahrzeug zurück lassen?
Der VwGH hat judiziert (vgl. Erkennt
nis vom 5.6.1996, Zl. 95/20/0156), dass
Behältnisse in die der Besitzer eine
Faustfeuerwaffe einschließt, wenn sie
allgemein zugänglich sind, je nach Art
des Behältnisses einer entsprechenden
Bewachung bedürfen, um
Unbefugten die Möglichkeit zu nehmen, diese
Behältnisse aufzubrechen und sich die Wa
ffe anzueignen. In einem solchen Fall
kann der Besitzer der Faustfeuerwaffe
zwar die Bewachung auch anderen
Personen, und zwar auch solchen, die
über keine waffenrechtliche Urkunde
verfügen (Bewacher eines Parkplatzes, Safe
im Büro), überlassen, wobei aber die notwendige Intensität der Bewachung von der Sicherheit des Behältnisses abhängt. Ausgehend von dieser Judikatur er
scheint es vertretbar, dass der
Urkundeninhaber
die entladene
genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig
im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten
Transportbehälter
(z.B. Pistolenkoffer) verwahrt is
t und eine erwachsene Person
(z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson
ist (z.B. Autostopper), sich im
Fahrzeug
befindet.
9.2.Unter welchen Umständen ka
nn eine genehmigungspflichtige
Schusswaffe als sorgfältig verwahrt be
trachtet werden, wenn beispielshaft
während des Besuches einer Raststätte
der Urkundeninhaber kurzfristig
den Tisch verlassen muss?
Es scheint vertretbar, dass
der Urkundeninhaber die entladene
Schusswaffe der
Kategorie B kurzfristig
im Lokal zurücklässt, w
enn sie in einem massiven
versperrten Transportbehälter
(z.B. Pistolenkoffer)
verwahrt ist und eine
erwachsene Person
(z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson
ist (z.B.
Kellnerin), die Aufsicht
über den Pistolenkoffer übernimmt
.
9.3.Wie muss eine genehmigungspflicht
ige Schusswaffe im Hotel oder in
einer Privatpension verwahrt werden?
In diesem Zusammenhang wird
auf die Ausführungen zu §
3 Pkt. 1 (siehe oben)
verwiesen, wonach es der Lebenserfahr
ung entspricht, dass es keine absolut
sichere Verwahrung von Gegenständen gibt,
die verhindert, dass sich Unbefugte
– bei entsprechendem Aufwand – dieser
Gegenstände bemächtigen können. Es
wird daher sinnvoller weis
e nur auf einen zumutbaren
Aufwand abzustellen sein,
wenngleich dieser an objektiven
Kriterien zu me
ssen sein wird.
Insb. eine
Verwahrung in einem Hotelsafe oder in
einem vom Hotel zur Verfügung gestellten
Raum, der nur dem Urkundeninhaber für
die Dauer der Verwahrung zugänglich......"