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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ehrlich gesagt wenn ich die Reaktion aus Bayern sehe (Anweisung von Heute) bin ich eher negativ schockiert. Sind ja schneller als die Grünen selber.

Genau deswegen sollte es jetzt entsprechendes Feedback geben! Noch ist nicht der 1.Mai, also bitte schreibt Emails und Faxe! In Brüssel haben die Emails ja auch Eindruck gemacht.

Geschrieben

Ehrlich gesagt wenn ich die Reaktion aus Bayern sehe (Anweisung von Heute) bin ich eher negativ schockiert. Sind ja schneller als die Grünen selber.

Die müssen aber auch einfach aus juristischer Absicherung so reagieren.

Die werden zig Anrufe von völlig überrumpelten SBs bekommen haben.

Widerruf wurde ja nicht angeordnet.

Wir werden sehen, verzweifeln bringt eh nix, nur kämpfen, auf allen Ebenen.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben (bearbeitet)

Ihr habt die Ministerien doch dazu gezwungen. Also jault hier nicht herum, ihr Heuchler.

Wen meinst du eigentlich mit "ihr"?

Die paar Kläger, die dieses Urteil (weswegen auch die Ministerien handeln mußten) provoziert haben?

Wenn ja, finde ich deine Aussage echt das letzte!

Die Kollegen wollten mit der ersten Verhandlung für alle Jäger die von ihrem Amt den Zusatz "2 Schuß" eingetragen bekommen haben in die Bresche springen. Wäre das gut gegangen hätte sich wahrscheinlich niemand bedankt obwohl genug Anlass gewesen wäre.

Jetzt ist die Sache halt schief gegangen, vielleicht weil die Herren deiner Zunft nicht richtig in der Verhandlung argumentiert haben.

Sollen wir nun die Schuld bei "euch" suchen?

Er meint wohl wir hätten alle die Füsse stillhalten sollen und die hohen Herren das mal selber regeln lassen ...........

Ja genau.. immer die Füße still halten...

Auf wessen Seite steht Carcano eigentlich?

Wenn hier viele Leute mit ihren Spekulationen recht haben und sich die Schlinge immer weiter um den Hals der LWB zu zieht,

dann haben wir eine Million Gründe die Füße eben NICHT still zu halten!!!

Und außerdem wäre die Sache dann eh irgend wann gekommen. Mit Klage gegen die "2 Schuß" oder ohne!

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben

Ihr habt die Ministerien doch dazu gezwungen. Also jault hier nicht herum, ihr Heuchler.[/quote

Kannst du das bitte mal erklären?

Wenn jeder I***t zu seiner Behörde rennt und bei seinem SB um Klärung bettelt, statt mal ein paar Tage lang die Füsse stillzuhalten, ja dann wird das zuständige Ministerium nach genügend Anfragen seiner untergebenen Behörden eben für Klärung sorgen. Und je überstürzter sowas von statten geht, desto restriktiver die Auslegung... Viel Spass dabei, die dabei geschaffene Faktenlage später wieder zu berichtigen...

Geschrieben

Jetzt ist Zeit sich für den worst case vorzubereiten. Damit man ab Mitte Juni, also nach der Innenministerkonferenz, bereit ist. Also der Frage nachgehen, was mache ich wenn meine Behörde per VA das Urteil des BVerwG mir gegenüber umsetzen will. So eine Art "Du und Dein Staat für Dummies".

- Wie mache ich einen Widerspruch?

- Wie stelle ich die aufschiebende Wirkung nach §80 V VwGO her?

- Was schreibe ich in die Klage vor dem VG?

Bei diesen Schritten müssen uns unsere Verbände unterstützen, wenn nicht müssen wir uns selber helfen. Vorlagen und Muster machen. Die Argumente sind ja da.

Geschrieben (bearbeitet)

Ihr habt die Ministerien doch dazu gezwungen. Also jault hier nicht herum, ihr Heuchler.[/quote

Bei allem Respekt, aber jetzt mach doch mal bitte einen Punkt.

Glaubst Du ernsthaft, irgendein Ministerium (gleich welchen Ressorts) ließe sich von einer Handvoll WOler, die hier diskutieren, zu irgendetwas zwingen, bzw. sich eine bestimmte Handlung abnötigen ? Da lachen die noch nicht mal drüber...

Wenn die Handlungsbedarf sehen, handeln die schon, auch ganz ohne WO.

Du solltest es im Hinblick auf deinen beruflichen Hintergrund doch am besten wissen...

Aber Hauptsache man hat wieder einen Schuldigen. Wenn man weiß, wen man hassen muss, hat wenigstens wieder alles Struktur...

Beim kleinen Anscheinsparagraph war ja schließlich auch nur Beitler schuld...

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben

Bei allem Respekt, aber jetzt mach doch mal bitte einen Punkt.

Glaubst Du ernsthaft, irgendein Ministerium (gleich welchen Ressorts) ließe sich von einer Handvoll WOler, die hier diskutieren, zu irgendetwas zwingen, bzw. sich eine bestimmte Handlung abnötigen ? Da lachen die noch nicht mal drüber...

Wenn die Handlungsbedarf sehen, handeln die schon, auch ganz ohne WO.

Du solltest es im Hinblick auf deinen beruflichen Hintergrund doch am besten wissen...

Aber Hauptsache man hat wieder einen Schuldigen. Wenn man weiß, wen man hassen muss, hat wenigstens wieder alles Struktur...

Beim kleinen Anscheinsparagraph war ja schließlich auch nur Beitler schuld...

Hast du dir die Debatten in Brüssel angeschaut? Da war mehrfach die Rede von der großen Menge an Emails. Also scheint es schon einen gewissen Eindruck zu machen.

Und die Parteien befinden sich jetzt schon im Vorwahlkampf und das sollte man ihnen auch bewusst machen.

Geschrieben

Hast du dir die Debatten in Brüssel angeschaut? Da war mehrfach die Rede von der großen Menge an Emails. Also scheint es schon einen gewissen Eindruck zu machen.

Und die Parteien befinden sich jetzt schon im Vorwahlkampf und das sollte man ihnen auch bewusst machen.

sorry, Du warst gar nicht angesprochen.

Bezog sich auf die Äußerung von carcano

Geschrieben

Lustigerweise haben die genau die gleichen Sorgen:

CONTRA: So drastisch würde ich es nicht formulieren. Fakt ist jedoch, dass die Verbände den Copterflug und den damit in der Öffentlichkeit verbundenen Diskurs schlichtweg verschlafen haben. Die Argumente, wie jetzt von Dobrindt vorgetragen, gibt es schon sehr ...

CONTRA: Dies ist kein Argument gegen die "Petition", sondern sollte auf das Wachrütteln der Verbände hin zielen. WO waren die Verbände in den vergangenen Jahren? Warum zahlt ein großer Teil der Modellflieger Jahr für Jahr einen Mitgliedsbeitrag für Funktionäre, ...

Geschrieben (bearbeitet)

... vielleicht weil die Herren Deiner Zunft nicht richtig in der Verhandlung argumentiert haben.

Hättest Du Dich nur 5 Minuten mit dem hier mehrfach dargelegten Verfahrensgang beschäftigt, dann wüsstest Du, dass es zur verfahrensabschließenden Entscheidung des BVerwG gar keine Verhandlung gegeben hat.

Es wurde ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage geurteilt, weil die Klägerseite auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat.

Offensichtlich wähnte man sich auf dem Ruhekissen des Münsteraner OVG-Urteils in Sicherheit, aber erstens kommt es zweitens anders als man drittens denkt.

An dieser Stelle wurde es seitens der Kläger erst richtig versaubeutelt, denn im Rahmen einer mündlichen Verhandlung hätte man durch eine fundierte Sachargumentation seitens der Klägerparteien die Herren an der Richterbank auf den rechten Weg führen können und dieser "Leipziger Hirnfurz" wäre uns allen erspart geblieben.

CM

edit: Dreckfuhler!

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

@prassekoenig, carcano und Wauwi

Ich bitte Euch: Streitet Euch nicht, das ist genau das was wir nicht gebrauchen können!

Momentan liegen wahrscheinlich bei jedem die Nerven blank!

Es gibt für alles eine Lösung und carcano hilft uns dabei!

Geschrieben (bearbeitet)

Hättest Du Dich nur 5 Minuten mit dem hier mehrfach dargelegten Verfahrensgang beschäftigt, dann wüsstest Du, dass es zur verfahrensabschließenden Entscheidung des BVerwG gar keine Verhandlung gegeben hat.

Es wurde ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage geurteilt, weil die Klägerseite auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat.

Offensichtlich wähnte man sich auf dem Ruhekissen des Münsteraner OVG-Urteils in Sicherheit, aber erstens kommt es zweitens anders als man drittens denkt.

An dieser Stelle wurde es seitens der Kläger erst richtig versaubeutelt, denn im Rahmen einer mündlichen Verhandlung hätte man durch eine fundierte Sachargumentation seitens der Klägerparteien die Herren an der Richterbank auf den rechten Weg führen können und dieser "Leipziger Hirnfurz" wäre uns allen erspart geblieben.

CM

edit: Dreckfuhler!

Glaube ich nicht, dass in einer mündlichen Verhandlung etwas verhindert worden wäre. So ein Richter kann auch in einer mündlichen Verhandlung sehr ignorant sein. Du oder dein Anwalt bringen Aussagen und gute Argumente vor und der Richter schei*t drauf.

Ich habe als Kläger in einigen Verhandlungen auf Amtsgerichts- oder Landgerichtsebene sowohl sehr gute als auch miserable Richter erlebt. Ich sage das unabhängig vom Ausgang der Verfahren für mich und habe dabei jeweils nur meine professionellen Ansprüche an mich selbst an die Richter angelegt. Das kann man auch als juristischer Laie z.B. in der Beurteilung der Prozessführung oder der Prozessvorbereitung.

Wie auch immer. Jetzt ist es zu spät auf wem auch immer rumzuhacken. Blick nach vorn und den Tornisterriemen festgezurrt.

Ich bin ehrlich gesagt froh, dass die Chaizze endlich am Ventilator angekommen ist. Vielleicht merken ja jetzt endlich einige Jäger und Funktionäre etwas, die vorher immer noch geschlafen haben. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

(...)

Es gibt für alles eine Lösung und carcano hilft uns dabei!

Durch Kommentare bei WO?

Bearbeitet von Winzi
Vorsicht!
Geschrieben

Off Topic:

Juristen und Richter wohl insbesondere sind aber auch einfallsreich. Man kann ja zu dem Streit zwischen Apple und der US-Justiz inhaltlich stehen wie man will, aber was die US-Justiz jetzt ins Feld führt ist irgendwie, nun sagen wir mal, "kreativ"!

Der Streit zwischen Apple und der US-Regierung um das Entsperren von iPhones spitzt sich wieder zu.

(...)

Im aktuellen Fall geht es um das iPhone eines geständigen Drogenhändlers, der Richter hat sich auf die Seite von Apple gestellt. Die Behörden wollen diese Entscheidung kippen. Apple weigert sich unter anderem wegen der rechtlichen Grundlage für die Forderungen, den Ermittlern zu helfen. Sie führen ein Gesetz aus dem Jahre 1789 ins Feld, das Richtern grundsätzlich das Recht gibt, alle nötigen Maßnahmen zu verfügen.

Quelle: n-tv.de

Wenn's danach ginge könnte man auch wieder Hexen verbrennen, wie zu der Zeit üblich. Bin mir sicher irgendein klitzekleiner Gesetzestext findet sich da noch in den alten Strafgesetzbüchern, der aus Versehen nicht geändert oder außer Kraft gesetzt worden ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Jetzt ist Zeit sich für den worst case vorzubereiten. Damit man ab Mitte Juni, also nach der Innenministerkonferenz, bereit ist. Also der Frage nachgehen, was mache ich wenn meine Behörde per VA das Urteil des BVerwG mir gegenüber umsetzen will. So eine Art "Du und Dein Staat für Dummies".

- Wie mache ich einen Widerspruch?

- Wie stelle ich die aufschiebende Wirkung nach §80 V VwGO her?

- Was schreibe ich in die Klage vor dem VG?

Bei diesen Schritten müssen uns unsere Verbände unterstützen, wenn nicht müssen wir uns selber helfen. Vorlagen und Muster machen. Die Argumente sind ja da.

  1. In NRW ist das Widerspruchsverfahren aufgehoben. Nach Bekanntgabe des Bescheides musst du innerhalb eines Monats beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Klageschrift vorgelegt haben. In der ersten Instanz besteht keine Anwaltspflicht.
  2. Wenn im Bescheid die "sofortige Vollziehung" angeordnet worden ist, dann hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Du müsstest die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung mit einem, parallel zum Hauptsacheverfahren, gestellten Eilantrag beantragen (viel Spaß dabei - wenn die "sofortige Vollziehung" im Bescheid halbwegs begründet ist, wird die aufschiebende Wirkung vom Gericht nicht wieder hergestellt).
  3. Und hier wird es richtig interessant. Wenn du etwas mit deiner Klage erreichen willst, dann musst du deine Klageschrift mit Fakten begründen, welche vom BVerwG entweder offensichtlich falsch sind oder noch nicht berücksichtigt wurden. Die Jagdverbände sollten sich einmal Gedanken darüber machen, ob sie nicht von deren Hausjuristen vorbereitete "Muster-Klageschriften" bzw. dort wo es noch Widerspruchsverfahren gibt "Muster-Widerspruchsschreiben" ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Dies hätten den Vorteil, dass den Verwaltungsgerichten kein Unsinn vorgetragen würde!

Auf jeden Fall würde ich mich an deiner Stelle von der Hoffnung trennen, dass die Verwaltungsgericht den Bürger vor fehlerhaften Verwaltungsentscheidungen schützen sollen. Schau mal in den öffentlichen Rechtsprechungsdatenbanken. Meiner Einschätzung nach werden 75 - 80 % (evtl. sogar noch mehr) der verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen den Kläger entschieden!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Auch hier (egun) wird generell von halbautomatischen Schusswaffen geredet.

Das zieht sich durch wie ein roter Faden.

Eventuell fängt nun doch der ein oder andere an, um seine Selbstladepistole zu zittern ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Wenn jeder Betroffene sich wehrt, macht das viel Wirbel. Das bindet Arbeitskraft und kostet Geld bei den Behörden. Darum ist die Menge entscheidend, um etwas zu bewirken. Die Gefahr 150.000 Verfahren über Jahre betreiben zu müssen führt vielleicht dazu eine

bundesgesetzliche Regelung zu finden, die für beide Seiten erträglich ist und gegebenenfalls ein Vorbild für die kommende europäische Lösung sein kann.

Geschrieben

Ich finde das wirklich klasse, das CARCANO so über uns redet

ER war einer der Leute die damals gesagt haben -- klagen -- das gewinnt man locker.

Als ich ihn um Unterstützung bat, gabs glaub ich nichteinmal ne Antwort

Ein sehr guter Anwalt, echt klasse, Hauptsache er kann hier seine posts veröffentlichen

eine Hilfe ist er jedenfalls nicht

Frank

Geschrieben

Euch. Nicht die Kläger, denen ist gar nichts vorzuhalten.

Euch.

Carcano

Da überzieht man gern mal.

In der Realität haben sich nämlich die Händler nach Infobriefen einiger Hersteller (u.a. Sauer) zur Klärung an die SB gewendet.

Es riskiert ja nun niemand gern seine Handelslizens.

Wollen wir WO mal nicht über Gebühr aufwerten.

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