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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Gut, an wen sollen wir uns dann konkret wenden?

Das ist jetzt einfach mal von Wiki heruntergeladen:

Zwei der Zuständigkeiten des Innenauschusses:

  • Innere Sicherheit und Schutz der Verfassung
  • Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Zuständigkeiten des Sportausschusses

  • Sport und Naturschutz.

Zuständigkeit des Ausschusses für Landwirtschaft und Ernährung (EDIT!)

  • Jagdrecht

Evtl. noch Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe?

Petitionsauschuss wäre noch eine Sache, falls eine Petition zustande käme.

Ansonsten am ehesten der Innere, hätte ich gesagt. Wer bessere Vorschläge hat, bitte melden.

Beste Grüße

Empty8sh

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben

...

Abstrakt und so allgemein ja.

Konkret NICHT.

Schon klar, weil der Innenausschuß nicht für die Jagd zuständig ist.

"Unter den Innenausschüssen" hätte ich schreiben sollen.

War wohl zu verkürzt.

Keine Ahnung, ob es stimmt, aber im Allgemeinen vermute ich, daß mehr MdB der CSU und CDU Jäger sind als bei der Linken.

Wobei die SPD guten Argumenten durchaus aufgeschlossen gegenübersteht.

Die sollte man also nicht übersehen.

Informell geht ja auch viel.

Und wenn der Fürst zu Löwenstein seine Interessen gefährdet sieht ...

Geschrieben

Und auch bei den Selbstladern wird es laufen wie bei den - zugegebenermaßen kleinere Menge - kurzen Pumpen - entschädigungslose Enteignung

..

Bei den "zu kurzen Pumpen" wurde niemand Enteignet! Man wurde lediglich genötigt sie in einen §-tauglichen Zustand zu bringen.. natürlich auf eigene Kosten :)

Geschrieben

Meiner Ansicht nach hat das Gericht bei seiner Anknüpfung an der Berner Konvention ohnehin einen systematischen Fehler gemacht. Die Berner Konvention dient dem Artenschutz. Für Arten, die besonders geschützt werden müssen, gilt aber ohnehin ganzjährig Schonzeit. Und bei der Überpopulation an Schwarzwild heutzutage wird man schwer behaupten können, hier wäre dringend eine Art zu schützen.

Der nächste Klopper ist dann, aus der Möglichkeit ein größeres Magazin benutzen zu können, eine abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit zu konstruieren, die es zu verhindern gelte

Abstrakt ist eher die Gefahr, zwei Patronen ins Magazin zu stecken, dann die Patronenkammer zu laden und dann noch die dritte Patrone als neue zweite ins Magazin zu stecken, sofern man dann überhaupt noch ans Magazin dran käme.

Insofern ist mein Vorschlag, das BJG so zu ändern, dass die Kapazität des Magazins gar keine Rolle spielt und eben nur 2+1 geladen sein dürfen. Dann kann man normale 10er verwenden und erspart sich die abstrakte Gefahr von oben. Das wäre ja auch im Sinne des Gerichtes.

Und Fangschuss, Nachsuche, Fallenjagd, am besten auch noch die Beizjagd, sollten als Ausnahme davon genannt werden, um für die Zukunft jedem neuen Versuch gleich jedweden Ansatz zu entziehen.

Damit das Gericht es in Zukunft leichter hat, das Gesetz zu lesen sollte die Überschritf von "Sacheliche Verbote" hin zu "Verhaltensregeln für den Jäger" umbenannt werden.

bye knight

Geschrieben (bearbeitet)

Noch ein anderer Gedanke !

Als das Bjg auf den Weg gebracht wurde, gab es KEINEN Automaten imt fest eingebauten Magazin!

Imho kann der Gedanke des Gesetzes/gebers NUR auf ein wechselbares 2er Mag in Verwendung der Waffe gewesen sein.

Mir fällt auch jetzt keiner ein den IRGENDJEMAND irgendwo kaufen könnte!

Sowas an den Haaren beigezogenes gibt es wohl garnicht. Fehlurteil !

Grüße

Bearbeitet von südwest
Geschrieben

Noch ein anderer Gedanke !

Als das Bjg auf den Weg gebracht wurde, gab es KEINEN Automaten imt fest eingebauten Magazin!

Imho kann der Gedanke des Gesetzes/gebers NUR auf ein wechselbares 2er Mag in Verwendung der Waffe gewesen sein.

Guter Hinweis, dem nachzugehen lohnend sein könnte.

Wenn das denn zutrifft und du mit "Automaten" eigentlich "Halbautomaten" meinst. Automaten spielen bei dem Thema nämlich keine Rolle (auch wenn sie im BJG erwähnt sind).

Geschrieben

Bei den "zu kurzen Pumpen" wurde niemand Enteignet! Man wurde lediglich genötigt sie in einen §-tauglichen Zustand zu bringen.. natürlich auf eigene Kosten :)

Rein aus Interesse: Hat irgendein Besitzer einer kurzen VSRF oder einer PSM-Pistole geklagt, meinetwegen auch erfolglos? Gibt es ein Urteil dazu?

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Guter Hinweis, dem nachzugehen lohnend sein könnte.

Wenn das denn zutrifft und du mit "Automaten" eigentlich "Halbautomaten" meinst. Automaten spielen bei dem Thema nämlich keine Rolle (auch wenn sie im BJG erwähnt sind).

Natürlich Halbautomat !

Das mit dem BJG ist mir eben beim Reviergang eingefallen - sollte drauf "rumgeritten" werden.

Wie so mancher Ansatz mit könnte, hätte .....Fahrradkette.

Grüße

Geschrieben

Rein aus Interesse: Hat irgendein Besitzer einer kurzen VSRF oder einer PSM-Pistole geklagt, meinetwegen auch erfolglos? Gibt es ein Urteil dazu?

Beste Grüße

Empty8sh

Streitwert war für die meisten zu gering - nehme ich mal an.

Für die VSRF gab es meistens einen Wechsellauf.

Die PSM ? Stückzahl gering - Preis verschmerzbar- evtl. Verkauf (in´s Ausland).

Da ist die Dimension Stüczahl/Kosten eine ganz ganz andere "Nummer"

Grüße

Geschrieben

Streitwert war für die meisten zu gering - nehme ich mal an.

Für die VSRF gab es meistens einen Wechsellauf.

Die PSM ? Stückzahl gering - Preis verschmerzbar- evtl. Verkauf (in´s Ausland).

Da ist die Dimension Stüczahl/Kosten eine ganz ganz andere "Nummer"

Grüße

Danke für die Einschätzung!

Ich predige seit Beginn des EU-Krempels tauben Ohren, dass die Geschichte mit PSM, kurzen VSRF und Butterflymessern einfach nicht vergleichbar ist mit einem deutschen oder EU-weiten Verbot/Enteignung von Halbautomaten. Das ist eine völlig andere Dimension.

Die meisten haben sich anscheinend arrangiert (PSM, VSRF) oder die Schnauze gehalten (Butterflymesser).

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Meiner Ansicht nach hat das Gericht bei seiner Anknüpfung an der Berner Konvention ohnehin einen systematischen Fehler gemacht. Die Berner Konvention dient dem Artenschutz. Für Arten, die besonders geschützt werden müssen, gilt aber ohnehin ganzjährig Schonzeit. Und bei der Überpopulation an Schwarzwild heutzutage wird man schwer behaupten können, hier wäre dringend eine Art zu schützen.

Der nächste Klopper ist dann, aus der Möglichkeit ein größeres Magazin benutzen zu können, eine abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit zu konstruieren, die es zu verhindern gelte

Abstrakt ist eher die Gefahr, zwei Patronen ins Magazin zu stecken, dann die Patronenkammer zu laden und dann noch die dritte Patrone als neue zweite ins Magazin zu stecken, sofern man dann überhaupt noch ans Magazin dran käme.

Insofern ist mein Vorschlag, das BJG so zu ändern, dass die Kapazität des Magazins gar keine Rolle spielt und eben nur 2+1 geladen sein dürfen. Dann kann man normale 10er verwenden und erspart sich die abstrakte Gefahr von oben. Das wäre ja auch im Sinne des Gerichtes.

Und Fangschuss, Nachsuche, Fallenjagd, am besten auch noch die Beizjagd, sollten als Ausnahme davon genannt werden, um für die Zukunft jedem neuen Versuch gleich jedweden Ansatz zu entziehen.

Damit das Gericht es in Zukunft leichter hat, das Gesetz zu lesen sollte die Überschritf von "Sacheliche Verbote" hin zu "Verhaltensregeln für den Jäger" umbenannt werden.

bye knight

Dann gehe den Weg konsequent zu Ende und streiche dieses Verbot komplett im BJagdG. Der Artenschutz ist diesbezüglich bereits in der BArtSchV enthalten. Man braucht in nicht doppelt. Der Schutzzweck bleibt vollumfänglich erhalten.

Damit ist das Verbot aus dem BJagdG verschwunden und geschützte Arten sowie Wirbeltiere bleiben vollumfänglich geschützt.

Geschrieben (bearbeitet)

Also mein ältester Halbautomat mit fest eingebautem Magazin wurde 1900 patentiert.

Und das wäre was für ein Konstrukt a´la mit " 2 Schuß"? HÄ ?

Fest eingebaut Hochwildtauglich -OHNE 2 Schuß fällt mir ein - Iver Johnson 1941 sonst nix. Iirgendwelchen Clips, Röhren oder Rahmen nicht mitgezählt

Grüße

Bearbeitet von südwest
Geschrieben

Auf Weisung des BKA soll in zwei Wochen die NRW Polizei als Waffenbehörde die HA bei Jägern einsammeln.

Wie sich das gestaltet ? Keine Ahnung.

Vielleicht mittels schriftlicher Aufforderung

oder mittels Hausbesuch nach 06:00 Uhr oder wg. Gefahr im Verzug vor 06:00 Uhr mit allem drum und dran.

Nein, ich gebe dazu keine Quelle bekannt

Glaubt es oder glaubt es nicht.

Ich weiss auch nicht ob das passiert oder eine Fake ist.

Wenn euch das nicht passt, dann setzt mich auf die Ignorierliste

Geschrieben

Auf Weisung des BKA soll in zwei Wochen die NRW Polizei als Waffenbehörde die HA bei Jägern einsammeln.

Wie sich das gestaltet ? Keine Ahnung.

Vielleicht mittels schriftlicher Aufforderung

oder mittels Hausbesuch nach 06:00 Uhr oder wg. Gefahr im Verzug vor 06:00 Uhr mit allem drum und dran.

Nein, ich gebe dazu keine Quelle bekannt

Glaubt es oder glaubt es nicht.

Ich weiss auch nicht ob das passiert oder eine Fake ist.

Wenn euch das nicht passt, dann setzt mich auf die Ignorierliste

Den Troll hatten wir schon mal.

Geschrieben

Auf Weisung des BKA soll in zwei Wochen die NRW Polizei als Waffenbehörde die HA bei Jägern einsammeln.

Wie sich das gestaltet ? Keine Ahnung.

Vielleicht mittels schriftlicher Aufforderung

oder mittels Hausbesuch nach 06:00 Uhr oder wg. Gefahr im Verzug vor 06:00 Uhr mit allem drum und dran.

Nein, ich gebe dazu keine Quelle bekannt

Glaubt es oder glaubt es nicht.

Ich weiss auch nicht ob das passiert oder eine Fake ist.

Wenn euch das nicht passt, dann setzt mich auf die Ignorierliste

So - darauf hab ich gewartet - FEUEEEEEER - FEUEEEEEER.

Grüße

Geschrieben

Dann gehe den Weg konsequent zu Ende und streiche dieses Verbot komplett im BJagdG. Der Artenschutz ist diesbezüglich bereits in der BArtSchV enthalten. Man braucht in nicht doppelt. Der Schutzzweck bleibt vollumfänglich erhalten.

Damit ist das Verbot aus dem BJagdG verschwunden und geschützte Arten sowie Wirbeltiere bleiben vollumfänglich geschützt.

Ich würde dir hier voll zustimmen. Das wäre für dich ausreichend, das wäre für mich ausreichend, das wäre für uns ausreichend. Aber das Gesetz muss ja so geschrieben sein, dass es auch von Bundesrichtern verstanden wird <_<

bye knight

Geschrieben

Als das Gesetz damals formuliert wurde, war praktisch jeder HA mit einem größeren Magazin als 2 Schuß ausgestattet.

Deswegen wurde diese Einschränkug wohl auch vorgenommen.

Hätte die Juristen damals an einen HA mit zwei Schuß Magazin (fest und nicht veränderlich), gedacht, hätten sie gleich feststellen müssen, das die gar nicht existieren. Es hätte also für das BundesJagdgesetz extra eine neue Waffenart geschaffen werden müssen.

Das war ganz sicher nicht der Wille des Gesetzgebers. Und wurde auch von der Industrie und den eintragenden Behörden niemals so aufgefasst.

Geschrieben

Auf Weisung des BKA soll in zwei Wochen die NRW Polizei als Waffenbehörde die HA bei Jägern einsammeln.

Wie sich das gestaltet ? Keine Ahnung.

Vielleicht mittels schriftlicher Aufforderung

oder mittels Hausbesuch nach 06:00 Uhr oder wg. Gefahr im Verzug vor 06:00 Uhr mit allem drum und dran.

Nein, ich gebe dazu keine Quelle bekannt

Glaubt es oder glaubt es nicht.

Ich weiss auch nicht ob das passiert oder eine Fake ist.

Wenn euch das nicht passt, dann setzt mich auf die Ignorierliste

Ich denke nicht, dass sie eingesammelt werden. Es werden vermutlich Briefe verschickt und man muss ein anderes Bedürfnis nachweisen, den HA umbauen lassen, oder veräußern bzw. unbrauchbar machen.

Soweit ich es gehört habe, ist das BKA um eine Stellungnahme gebeten worden. NRW handelt nicht auf deren Anweisung. Und wenn NRW das durchzieht, kann ich mir gut vorstellen, dass BW nachzieht. Immerhin waren Waffen dem Innenminister Gall schon immer ein Dorn im Auge. Und jetzt kann er ohne Rücksicht auf eine Wiederwahl nochmal richtig gegen uns vorgehen.

Geschrieben

Auf Weisung des BKA soll in zwei Wochen die NRW Polizei als Waffenbehörde die HA bei Jägern einsammeln.

ist das bka aufgrund dieses urteils überhaupt berechtigt dazu solch eine "weisung" zu diesem zeitpunkt zu erteilen?!?

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