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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb chapmen:

Und? Solange es nicht veröffentlicht ist gibts an diesem vorgehen überhaupt nichts auszusetzen.

Nö stimmt aber hatten da nicht einige Herren vollmundig angekündigt das zur Drückjagdsaison alles wieder i.O. ist?
Wenn das halbe Jahr stimmt, dann wird das aber nix...

Geschrieben
Gerade eben schrieb schattenspeer:

Nö stimmt aber hatten da nicht einige Herren vollmundig angekündigt das zur Drückjagdsaison alles wieder i.O. ist?
Wenn das halbe Jahr stimmt, dann wird das aber nix...

Dann solltest du diese Herren ansprechen und nicht die Behörde für ihr rechtmässiges Vorgehen.

Das halbe Jahr kann, muss aber nicht.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb chapmen:

Und? Solange es nicht veröffentlicht ist gibts an diesem vorgehen überhaupt nichts auszusetzen.

Im Gegenteil, es bleibt ihnen ( und allen anderen Behörden) nichts anderes über wie den Eintrag zu verweigern.

Das stimmt so nicht. MAn sieht z.B. in Bayern das es auch anders geht.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb schiiter:

Das stimmt so nicht. MAn sieht z.B. in Bayern das es auch anders geht.

Nachweis der Eintragung? Ansonsten nicht mehr wie geschwafel.

Geschrieben (bearbeitet)

 Unhöflichkeiten wie "Geschwafel" kannst du dir bitte sparen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schiiter:

 Unhöflichkeiten wie "Geschwafel" kannst du dir bitte sparen.

Ist nicht unhöflich, solange der Nachweis nicht gebracht wird ist es so.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb chapmen:

Nachweis der Eintragung? Ansonsten nicht mehr wie geschwafel.

Nichts !! Geschwafel. Bei uns (fränkisches Bayern! :grin:) werden sowohl in der Stadt sowie im Landratsamt SB´s wieder eingetragen !!

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb bud-wei-ser:

Nichts !! Geschwafel. Bei uns (fränkisches Bayern! :grin:) werden sowohl in der Stadt sowie im Landratsamt SB´s wieder eingetragen !!

Bei mir, allerdings nicht Franken, wird nicht eingetragen.

Geschrieben

War gestern bei meiner Waffenbehörde und habe u.a. nach diesem Thema gefragt. Antwort:

Die Entscheidung des BR ist zwar bekannt, aber dennoch sollten die jagdlichen HA`s erstmal im Schrank bleiben, da das Gesetz noch nicht vom GAUCKler unterschrieben ist. Erst DANN dürfen vorhandene HA`s wieder benutzt werden, bzw. werden neue eingetragen.:rtfm:

Welche Ausrede kommt als nächtes??

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb Shelby:

......dennoch sollten die jagdlichen HA`s erstmal im Schrank bleiben, da das Gesetz noch nicht vom GAUCKler unterschrieben ist.

Erst DANN dürfen vorhandene HA`s wieder benutzt werden, bzw. werden neue eingetragen.

 

Pssst...

Die Herleitungen bzw. Aussagen dazu im aktuellen Waffenrechts-Thread

"Neues BJagdG: Röhrenflinte auf JJS ohne Schussbegrenzer möglich?"

könnten dich beunruhigen...

 

 

:vampire:

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Shelby:

Die Entscheidung des BR ist zwar bekannt, aber dennoch sollten die jagdlichen HA`s erstmal im Schrank bleiben, da das Gesetz noch nicht vom GAUCKler unterschrieben ist. Erst DANN dürfen vorhandene HA`s wieder benutzt werden, bzw. werden neue eingetragen.:rtfm:

Welche Ausrede kommt als nächtes??

 

Einfach mal googeln : "Inkrafttreten von Gesetzen in Deutschland". Danach kannst du sicher den Vorwurf " Ausrede " schlüssig begründen.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Shelby:

Welche Ausrede kommt als nächtes??

 

Das ist keine Ausrede... ein Gesetz, das nicht unterschrieben und veröffentlicht ist, gilt nicht. Und das ist auch gut so!

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb PatVI:

In Niedersachsen wurden verifiziert bereits wieder HA eingetragen - ( jagdlichtes Bedürfnis ).

 

Ach, und wieso geht das denn dort, wenn das Gesetz noch nicht gilt?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Shelby:

... wieso geht das denn dort, wenn das Gesetz noch nicht gilt?

Nennt man "vorauseilenden Gehorsam".

Hatten wir ja auch nach dem Leipziger Urteilsspruch, obwohl die Verbotsannahme lediglich der unmaßgeblichen persönlichen Meinung eines einzelnen Richters entsprach und damit 30 Jahre angewandte Rechts- und Verwaltungspraxis über den Haufen warf.

 

CM

Geschrieben

Weils die letzen Jahre so Praxis war, ein Gericht in einem Einzelfall anders entschied, die Behörden sicherheitshalber bis auf weiteres nichts eingetragen haben, nun aber das Gesetz quasi verabschiedet ist und in manchen Behörden dann doch Menschen mit Verstand sitzen...

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

.....auch nach dem Leipziger Urteilsspruch, obwohl die Verbotsannahme lediglich der unmaßgeblichen persönlichen Meinung eines einzelnen Richters entsprach und damit 30 Jahre angewandte Rechts- und Verwaltungspraxis über den Haufen warf.

 

Und dazu noch.... unmittelbare Wirkung nur auf die rechtlich streitenden Parteien entfaltete.

Geschrieben

Spannend wird in Baden-Württemberg auch nach Verkündung der Änderung des BJagdG, was mit § 31 Abs. 1 Nr. 7c JWMG (das ist seit April 2015 das neue Landesjagdgesetz in BW) geschieht.

 

Dort steht nämlich auch noch der unsägliche Passus: "Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung... auf Wildtiere mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen,..."

 

Könnte im Ländle also durchaus noch eine etwas längere Hängepartie werden...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Spannend wird in Baden-Württemberg auch nach Verkündung der Änderung des BJagdG, was mit § 31 Abs. 1 Nr. 7c JWMG (das ist seit April 2015 das neue Landesjagdgesetz in BW) geschieht.

Auf Ping folgte Pong.

Ich würde mal sagen, da hat der Bund denselben Regelungsinhalt neu geregelt und das jüngere Gesetz (das BJagdG) geht hier dem älteren vor.

Gleiches würde ja bei einer Bleifrei-Regelung im BJagdG gelten.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Spannend wird in Baden-Württemberg auch nach Verkündung der Änderung des BJagdG, was mit § 31 Abs. 1 Nr. 7c JWMG (das ist seit April 2015 das neue Landesjagdgesetz in BW) geschieht.

 

Dort steht nämlich auch noch der unsägliche Passus: "Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung... auf Wildtiere mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen,..."

 

Könnte im Ländle also durchaus noch eine etwas längere Hängepartie werden...

Artikel 31 GG ?

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