Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 56 Minuten schrieb carcano:

Waffen-Online erlaubt nicht die Editierung älterer Postings, so dass mensch einen Irrtum nicht "stillschweigend" (oder auch offengelegt) vor Ort im damaligen Text korrigieren kann.

 

Das kann man auch anders sehen. Aber das ist ein weiterer Grund, erst nachzudenken und ggfs. zu recherchieren und erst dann zu posten, gar dabei andere anzugreifen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 28 Minuten schrieb Obermaat:

Könntest Du das etwas genauer formulieren?

 

Kann ich, aber was bringt es...

 

Zum grundrechtlich geschützten Bereich des Eigentums gehört immer: nicht bloß die rechtliche Zuweisung von Gütern an einen bestimmten Träger, sondern auch die rechtliche Möglichkeit der Nutzung dieser im Eigentum stehender Güter. Darin liegt zum Beispiel die (massive) Eigentumsbetroffenheit bei der neuen Erbwaffenblockierungsregelung, was die Rechtsprechung aber absegnet. Dazu gehört auch die praktische Aushöhlung des (rein zivilrechtlich fortbestehenden) Eigentums an der Sache "Waffe", wenn man sie wegen behaupteten Bedürfniswegfalls einem Berechtigten i.S.d. Waffenrechts überlassen oder sie unbrauchbar machen lassen muss. Das ist im Rechtssinne vielleicht noch keine "Enteignung", aber ein enteignungsgleicher Eingriff. Die Rspr. sieht es jedoch anders, und nennt es eine bloße Inhalts- und Schrankenbestimmung. Vielleicht mag PL22 dazu ein kritisches Aufsätzchen schreiben...

 

Carcano

Bearbeitet von carcano
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir als juristischen Laien ist es natürlich nicht vergönnt es genau zu wissen, daher danke für die kurze Zusammenfassung. Am Ende ist es ja auch so, dass ich mich (jeder) sehr stark eingeschränkt sieht, dass dann aber juristisch zu formulieren bzw. zu begründen liegt ja nicht jedem.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 51 Minuten schrieb carcano:

 

Kann ich, aber was bringt es...

 

 

Mir zumindest Erbauung, von der Seite hab' ich das noch nie gesehen. Also habe ich etwas hinzugelernt. Nicht, daß mich das vor den nächsten Schnitzern beim Verstehen-Versuchen von Gesetzen und/oder Urteilen bewahren wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb MarkF:

Art.14 GG

(@ Hephaistos: Zufrieden? ;-))

 

vor einer Stunde schrieb carcano:

 

...

Zum grundrechtlich geschützten Bereich des Eigentums gehört immer: ...

 

Carcano

Der Bundestag hat sich den Eingriff ins Eigentum schon mal präventiv abnicken lassen. Der Wissenschaftliche Dienst hat jedenfalls keine Bedenken (soweit ich das hier geschriebene verstehe).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 42 Minuten schrieb Obermaat:

Mir als juristischen Laien ist es natürlich nicht vergönnt es genau zu wissen, daher danke für die kurze Zusammenfassung. Am Ende ist es ja auch so, dass ich mich (jeder) sehr stark eingeschränkt sieht, dass dann aber juristisch zu formulieren bzw. zu begründen liegt ja nicht jedem.

 

Halte dich einfach an den uralten Merksatz:

 

"Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, und wer Mensch ist, entscheidet der Richter"

 

Abs4

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb erstezw:

 

Der Bundestag hat sich den Eingriff ins Eigentum schon mal präventiv abnicken lassen. Der Wissenschaftliche Dienst hat jedenfalls keine Bedenken (soweit ich das hier geschriebene verstehe).

 

Danke für den interessanten Link.

Wer grds. gegen Waffen ist und ignoriert, daß von Jägern besessene und geführte HA offenbar noch nie ein Problem waren, der kommt natürlich zu diesem Ergebnis. Insofern nicht überraschend.

Überraschend auch nicht, daß man sich bei der einfach-rechtlichen Bewertung auf die Argumentationslinie des BVerwG beschränkt und einfach nicht zur Kenntnis nimmt, daß in der Artenschutzrichtlinie - um die es ja allein ging - kein Besitzverbot sondern nur ein Verwendungsverbot ausgesprochen wird. Ich halte es daher nicht für vertretbar, zu behaupten, daß der Gesetzgeber auch ein Besitzverbot einführen wollte. Dies wollte die Artenschutzrichtlinie nicht und da die Änderung des BJagdG nur den Beitritt zu dieser ermöglichen wollte, wollte es auch unser Gesetzgeber nicht.

Berücksichtigt man dies, kann man gar nicht anders als die Entscheidung des BVerwG als unrichtig zu erkennen. Daß der JD des BT nicht bereit ist, diese Umstände und Tatsachen zu berücksichtigen, läßt seine Ausarbeitung als das erscheinen, was sie möglicherweise auch ist: Als ein auch vom Ergebnis her bestelltes Gutachten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit was für einem hirnrissigem Sch....s müssen wir uns und auch eigentlich die Politik beschäftigen?

Woran liegt es?

Zu viel grün, PETA und wie das alles heißt?

Irgendwann darf man kein Mückenspray mehr benutzen!

 

Ich bin für einheitlichen Gesetze in der EU, aber doch nicht dass ich hier Angst haben muss ein kleines Taschenmesser bei einer Kontrolle in der Tasche zu haben und 70 km weiter kann ich in Polen (auch EU) kann ich Sprengstoff, Feuerwerk, Waffen ohne F und sonst etwas kaufen, Hauptsache ich bezahle.

Wichtig ist doch nur dass ich dort mit Tagfahrlicht, Warnwesten und Feuerlöscher im Auto unterwegs bin.

Bearbeitet von uwewittenburg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb karlyman:

@ MarkF:

Das Gutachten passt insofern "gut" zum BVerwG-Urteil...

 

Man könnte das auch viel "härter" formulieren. Für mich ist das eine zwar fachlich wunderbar und professionell formulierte, teilweise auch durchaus lehrreiche und instruktive, aber letztlich nur bestellte Bestätigung der Linie des BVerwG. Wenn man so möchte eine bessere Version der Entscheidungsgründe. Mit den gleichen inhaltlichen Mängeln. Möglicherweise waren den Verfasser die hieran geübte Kritik auch nur nicht bekannt (keine Ahnung, wie die im JD des BT arbeiten, das ist wirklich nicht meine Welt).

Die verfassungsrechtlichen Ausführungen könnten so auch vom BVerfG stammen (wenn es die VerfBesch.zurückweisen und dies begründen sollte), was aber nicht wundert, weil aus solchen Urteilen stammend. Je nach Standpunkt überzeugend oder eben nicht. Also ergebnisorientiert formuliert. Wie es halt so ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Yep. Und man vergleiche das Ganze (insbes. Leipziger Urteil) dann mit dem Urteil der Vorinstanz (OVG).

Da hatte man sich m.E. wirklich inhaltlich mit der zugrunde liegenden Materie auseinandergesetzt. 

(Anm.: und das ist ein Gesamteindruck, nicht nur Ausdruck dessen, dass mir das OVG-Urteil natürlich besser "gefällt").

 

Aber - wenn es nun mal halbwegs für die jagdlichen Waffenbesitzer läuft (s. BJagdG-Novelle), ist dieses juristische Kapitel sowieso bald nur noch Theorie.

Bzw. für uns LWB warnendes "Anschauungsmaterial" für die Zukunft....

 

 

Bearbeitet von karlyman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Stunden schrieb karlyman:

 

Es ist eine der verborgenen (wie gesagt: weithin unterschätzten) "Tretminen", die nach dem Erfurter Schulattentat ins WaffG "gelegt" wurden.

Na ja, Tretmine halte ich für etwas übertrieben. Es gibt ja auch den § 45 Abs. 3 WaffG für begründete Ausnahmen vom Widerruf bei Bedürfniswegfall - und das sogar auf Dauer (z.B. bei altersbedingt nicht mehr ausgeübter Jagd). Die Bedürfnisprüfungen finden im übrigen nicht stetig statt, sondern erstmalig drei Jahre nach erstmaliger Erlaubniserteilung und danach anlassbezogen bei Ausscheiden aus dem Schützenverein, Umzug, nicht gelöstem Jagdschein o.ä.

 

Die EU möchte allerdings künftig wohl, dass jeder Waffenbesitzer alle fünf Jahre neu aufs Bedürfnis geprüft wird. Ein zusätzlicher Kraftakt für die Waffenbehörden. Weitaus zeitaufwändiger schätze ich allerdings die angedachte Registrierung aller SRS-Waffen ein. Was für ein Unsinn, aber das ist eine andere Baustelle...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 42 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Die EU möchte allerdings künftig wohl, dass jeder Waffenbesitzer alle fünf Jahre neu aufs Bedürfnis geprüft wird. Ein zusätzlicher Kraftakt für die Waffenbehörden. 

 

Vor allem eine neue Abzocke vom Staat.

 

Für mich ist es ein Rätsel, dass sich die Jäger finanziell derart erpressen lassen, im Gegenzug aber ohne jegliche Gegenleistung die "Wildschweinjagd" für den Staat erledigen, Stunden, teilweise Nächte auf dem Ansitz verharren um dem Bauern bei seiner Erntearbeit zu unterstützen und dann am Schluß noch ständig von der "EU" gegängelt werden.

 

Abgesehen davon, sich noch eine Zecke einzufangen und auf der Intensivstation zu landen bzw lebenslang Gelenkschmerzen davonzutragen.

 

Wie blöd muß man eigentlich sein? Kein Arbeitnehmer, kein Gewerkschafter würde sich das gefallen lassen!

Im Gegenteil: der Arbeiter und der Gewerkschafter würde sagen: "mach Deinen Dreck allein!"

 

Bearbeitet von Glückspieler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 56 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Die EU möchte allerdings künftig wohl, dass jeder Waffenbesitzer alle fünf Jahre neu aufs Bedürfnis geprüft wird. Ein zusätzlicher Kraftakt für die Waffenbehörden. Weitaus zeitaufwändiger schätze ich allerdings die angedachte Registrierung aller SRS-Waffen ein.....

 

In der Tat. Der ganze (ich nenne es mal so) zusätzliche Registrierungs-Wahnsinn, der mit dem von der Kommission verfolgten Amendment zur Feuerwaffen-Richtlinie kommen soll, ist mit den bzw. durch die vorhandenen Waffenbehörden bei weitem nicht verwaltungsmäßig vollziehbar.

 

Ein Schmarrn sondergleichen, aber da sind wir uns einig. Auch etliche MdEPs denken so.

Dass jedoch unsere nationalen Innenpolitiker diesen Schmarrn bereit sind mitzumachen - das erschreckt mich am meisten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

...

Die EU möchte allerdings künftig wohl, ...

Die Bunte Republik als Hauptsponsor wäre eigentlich in der Position, der EU zu erklären was Masse ist.

Insofern wäre es wohl richtiger zu sagen "die uns beherrschende Mischpoke will".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Kabinettsentwurf zum WaffRNeuRegG vom 11.07.2001, Begründung, Seite 109:

" ... Zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze)...

... Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden ...

 

Das Konnte ich so in dem Entwurf noch nicht finden, jedenfalls nicht an der angegebenen Position.

Kann mir da einer mit nem Link weiterhelfen?

Danke,

Paratrooper

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Paratrooper:

Zitat:

Kabinettsentwurf zum WaffRNeuRegG vom 11.07.2001, Begründung, Seite 109:

" ... Zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze)...

... Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befriedigung der Bedürfnisse  der Bürger und Bürgerinnen eingesetzt zu werden ...

 

 

So in etwa würde ich das sehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Paratrooper:

Das Konnte ich so in dem Entwurf noch nicht finden, jedenfalls nicht an der angegebenen Position.

Kann mir da einer mit nem Link weiterhelfen?

 

Du möchtest sicher eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung von Gesetzestexten aufmachen ;)

 

Bitte schön: http://forum.waffen-online.de/topic/315947-waffen-sind-gegenstände-wo

 

Zitat

Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.