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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb schiiter:

Nutz rein garnichts, da dies die Regelung im BJagdG nicht ändert und diese ist eben das Regulativ. LJagdG oder DVO sind dafür irrelevant. Sie sind im WaffG nicht benannt.

 
Könntest du versuchen (nur versuchen), wenigstens mal für 5 Cent nachzudenken. bevor du dein Unverständnis postest?
Dankeschön auch.

Carcano

Geschrieben (bearbeitet)

@powder8:

 

Ich vermute, daß das Stichwort § 19 (2) BJagdG ist:

 

An dieser Stelle wird die Kompetenz zur Einschränkung des § 19 (1) auf die Länder (Landesjagdgesetze) übertragen.

 

Einen schönen Sonntag,

Markus

Bearbeitet von markus.thaddaeus
Leerzeichen eingefügt
Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb markus.thaddaeus:

Ich vermute, daß das Stichwort § 19 (2) BJagdG ist ...

Eigentlich hatte ich die Hoffnung schon aufgegeben, aber gibt es tatsächlich noch User, die bei den zitierten Paragraphen mehr als nur die Überschrift lesen.

Danke dafür.

 

CM

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb markus.thaddaeus:

@powder8:

 

Ich vermute, daß das Stichwort § 19 (2) BJagdG ist:

 

An dieser Stelle wird die Kompetenz zur Einschränkung des § 19 (1) auf die Länder (Landesjagdgesetze) übertragen.

 

Einen schönen Sonntag,

Markus

 

Was soll mir dieser Hinweis sagen?

Ich habe keinen Bezug zu §19 (2) BJG genommen. Vielmehr war ich - wie der Herr Rechtsanwalt - völlig OT. 

 

Meine Antwort bezog sich nur auf die Maßregelung durch den Herrn Rechtsanwalt.

Der Herr Rechtsanwalt maßregelt User, gibt aber zumeist nur einsilbige Antworten. Diese ohne jede Begründung oder nähere Ausführungen. Evtl. hat er nach das dem Studium vergessen.

 

Von mir aus kann es auch Punkte geben.......

 

Bearbeitet von powder8
Geschrieben (bearbeitet)

 
Könntest du versuchen (nur versuchen), wenigstens mal für 5 Cent nachzudenken. bevor du dein Unverständnis postest?
Dankeschön auch.

Carcano

 

Und könntest Du versuchen, 

a) nicht ganz so beleidigend zu formulieren und

b) vor allem Deine Behauptungen auch mal zu begründen? Mußt ja keinen Aufsatz schreiben. Ein, zwei kurze Sätze könnten genügen.

Überzeugen, das weißt Du selbst, kann man nur mit Argumenten. Andernfalls läuft es auf bloße Schmähung hinaus.

 

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben (bearbeitet)
Am 6.5.2016 um 13:27 schrieb Schwarzwälder:

Ansonsten muss man den Urteilsspruch schon arg verbiegen, um ihn auf Halbautomatische Pistolen anwenden zu können. Revolver geht gar nicht und wer ihn auf Sportschützen anwenden will, driftet allmählich in Paranoide 

 

Ich wünschte, ich könnte Dir zustimmen. Leider liegst Du nicht ganz richtig. Formal "paßt" die Meinung des BVerwG völlig auf Pistolen und da kommst Du nur herum, wenn Du teleologisch, also mit Sinn und Zweck der Regelungen, argumentiert. Aber wenn Du hierzu bereit bist, dann kommst Du erst gar nicht so weit.

 

Und Revolver: Ich habe dies an anderer Stelle bereits ausgeführt. BJagdG (insofern) und WaffG verwenden nicht die gleiche Terminologie, daher kann Du das in § 19 BJagdG  verwendete "halbautomatisch" aus juristisch-handwerklicher Sicht problemlos anders auslegen als es im WaffG verwendet wird. Und wenn Du außerdem die "offizielle" Kommentierung zur Berner Übereinkunft haranziehst - für, die den link nicht mehr erinnern: https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016800ca431 , ganz am Ende Nr.84 -:

"...weapons which can fire more than three rounds without being reloaded. "

kommst Du nahezu zwangläufig auf den Gedanke, daß danach auch DA-Revolver in dieser Hinsicht "böse" seien.

 

Ich behaupte nicht, daß dieses Verständnis, diese Auslegung richtig sei, aber wir sind uns ja alle - Laien wie Juristen - einig, daß auch die Meinung des BVerwG zum Verständnis,zur Auslegung der Magazinregelung in § 19 BJagdG unzutreffend ist. Argumentiert Du aber auf dieser Schiene weiter und ignorierst (wie das BVerwG) die z.B. schon von Rott in seinem Aufsatz aufgezeigten Widersprüche, dann erscheint Dir die Anwendung dieses Grundsatzes, daß es ein Besitzverbot geben müsse, um die Beachtung von Verwendungsverbote effektiv zu gewährleisten, auch im Sportschützenbereich durchaus plausibel.

In einem liberalen Rechtsstaat wäre dies natürlich undenkbar, aber man möge mir nachsehen, daß ich ein System, im dem die Bundeskanzlerin z.B. ohne förmlichen Rechtsakt, ohne Anhörung und Beschluß des Parlaments, die Grenzen für die unkontrollierte Einreise von 1,5 Mio Leuten, wie immer man sie auch bezeichnen möchte, aus Krisengebieten, in denen Terrorismusu und Gewalt zum täglichen Leben, zur Durchsetzung der eigenen politischen und religiösen Meinung zählt, öffnet bzw. öffnen lät (hinterher will es natürlich niemand gewesen sein) während gleichzeitig die effektive Durchsetzung eines seit 40 Jahren zig millionenfach beachteten Verwendungsverbots von Magazinen > 2 Patronen angeblich ein Besitzverbot gebiete, nicht mehr als solchen ansehen kann.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb MarkF:

Ich wünschte, ...

Wir sind hier aber nicht bei "Wünsch Dir was".

Dein nachfolgender wie gewohnt sehr ausführlicher Textbeitrag mag aus der, wie nicht anders zu erwarten verbretterten, fachlich-juristischen Sicht inhaltlich völlig korrekt sein, geht aber komplett am eigentlichen Problem vorbei.

Dieses Problem besteht einzig und allein darin, dass in allen heran gezogenen Dokumenten, Gesetzen, Urteilen etc. immer nur undifferenziert von "automatischen und halbautomatischen Waffen" die Rede ist, also keine Unterscheidung zwischen Lang- u. Kurzwaffen stattfindet, und bereits der Umstand, dass die Jagd mit Kurzwaffen generell verboten ist, dabei gänzlich außer Acht gelassen wird.

Insofern ist die Interpretation des Leipziger Urteilsspruchs mit einer Bezugnahme auf Kurzwaffen absolut an den Haaren herbei gezogen.

Aber das trifft gleichermaßen in toto auch auf die Begründung des Urteils durch das BVerwG zu und trägt daher zu keinem neuen Erkenntnisgewinn bei.

 

CM

Geschrieben

Ich war bist gestern auf der DM in Philippsburg, dort bin ich mit Jägern, die auch Sportschützen sind ins Gespräch gekommen, genau über dieses Thema. Die Kameraden waren aus Hannover. Sie waren alle sauer über diese Regulierung seitens des Gerichtes. Genau so sauer waren die auch, genau wie ich weil irgendwelche " Fliegenfänger", das waren deren Worte , schlafende Hunde geweckt haben. Da ich aus Bayern bin und auch kein Jäger bin geht das mich zunächst nix an. Ich habe mir auch diese Zeilen gut überlegt, weil ich nun wieder mit ziehmlicher Sicherheit angegriffen werde. Aber, wenn ich sowas lese das sich Jäger, die auch Sportschützen sind mit den Behörden herum ärgern nur wegen eines beschissenen Eintrags der eigentlich nichts zur Sache  tut und dann noch auf Gerichte gehen wegen desselben, dann frage ich mich wirklich wie solche Leute zu einer WBK bzw. zu einem Jagdschein kommen, genau das gleiche hat die Gruppe der spotschützen bzw. Jäger aus Hannover auch gesagt. Mich wundert hier nix mehr warum Bayern die meisten Zahlungen für den Länder Finanzausgleich bezahlt....................  Hier weiß der dümmste Bauer das man keinen schlafenden Hund weckt, denn der kann einen beissen, aber der Hammer ist, nur weil ein paar " Fliegenfänger" gegen das klagen wird gleich eine Spendenaktion gestartet nur damit die noch mehr schlafende Hunde wecken können. Und wer muß das dann letztendlich ausbaden??????????? Vermutlich alle die damit nichts zu tun haben und das nur wegen ein paar Leuten die meinen sie stehen über den Dingen oder vielleicht nur weil sie in der Jägerprüfung geschlafen haben, dort steht was sie dürfen und was nicht. Das waren die Worte derer aus Hannover mit denen ich noch gestern beieinander gesessen bin. Ich schliesse mich dem zu 100 Protzent an. Vielleicht wäre es besser gewesen die Jägerprüfung hier in Bayern zu machen, denn da ist es nicht so einfach wie z.B. im Saarland oder woanders....... denn nun werden wir vermutlich alle die Rechnung bezahlen.

Geschrieben

Wer sich mit dem Hergang die Urteils, insbesondere der Argumente der Kläger und den Urteilen der Vorinstanzen beschäftigt hat und nicht nur Biertischparolen wiederkäut, wird so einen unqualifizierten Beitrag nicht verfassen!

 

[Off Topic]

Auch der Hinweis auf den Länderfinanzausgleich, der an dieser Stelle übrigens völlig unangebracht ist, zeigt, dass der TE diesbezüglich keinerlei geschichtliche Kenntnisse hat. Bayern hat dem Umschwung von einem einem kleinbäuerlich geprägten und teilweise verarmten in ein prosperierendes Land nur mit massiver finanzieller Hilfe der anderen Bundesländer geschafft. Jetzt diesen Solidarpakt aufkündigen zu wollen ist nur eine weitere dumpfe bajuwarische Stammtischforderung.

[/Off Topic] 

Geschrieben

Damit habt ihr alle aber eine wesentliche Sache übersehen. Es geht um das Bundesjagd- und Waffenrecht. Da sind keine regionalen "schlafenden Hunde" geweckt worden. 

Gegen was da geklagt wurde, war bislang für alle anderen Jäger aelbstverständlich, namlich einen WBK Eintrag eines HA ohne irgendwelchen Magazin Auflagen.

Zudem ist doch immer die einhellig geratene Meinung ähnlich gelagerte Fälle, wo es dann auch schnell heißt - das würde ich mir nicht gefallen lassen und klagen.

Das ist nun getan worden und in die Hose gegangnen. Wäre aber nicht geklagt worden, hätte diese Auflage in der WBK bald bundesweit jeder bekommen. Mit Glück und Sachverstand der Politik - etwas Hoffnung ist ja noch berechtigt - mag das nun noch wieder vom Tisch kommen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Harley-fleck:

Genau so sauer waren die auch, genau wie ich weil irgendwelche " Fliegenfänger", das waren deren Worte , schlafende Hunde geweckt haben.

[...]

Vermutlich alle die damit nichts zu tun haben und das nur wegen ein paar Leuten die meinen sie stehen über den Dingen oder vielleicht nur weil sie in der Jägerprüfung geschlafen haben, dort steht was sie dürfen und was nicht. Das waren die Worte derer aus Hannover mit denen ich noch gestern beieinander gesessen bin. Ich schliesse mich dem zu 100 Protzent an. Vielleicht wäre es besser gewesen die Jägerprüfung hier in Bayern zu machen, denn da ist es nicht so einfach wie z.B. im Saarland oder woanders.......

 

Möchtest du uns bitte präzisieren, was mit der Redewundeung "schlafende Hunde" hier konkret gemeint sein soll?

 

Und möchtest du uns bitte erklären, was in der Jägerausbildung in Bayern über den Erwerb von Halbautomaten anders gelehrt wird als im Saarland?


Danke!

 

 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Athelas:

Zudem unser MP auch Jäger (oder zumindest Jagdscheininhaber) ist...

 

Ähmm....... Und ?

Du kannst Dir 100%ig sicher sein, dass Eure MP dank Ausnahmegenehmigung oder Ersatzbescheinigung jede einzelne Waffe behalten darf, die er und seine Günstlinge besitzen. Nur das dumme Wahlvolk darf den Tresor aufmachen. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Harley-fleck:

Genau so sauer waren die auch, genau wie ich weil irgendwelche " Fliegenfänger", das waren deren Worte , schlafende Hunde geweckt haben. Da ich aus Bayern bin und auch kein Jäger bin geht das mich zunächst nix an. ... Aber, wenn ich sowas lese das sich Jäger, die auch Sportschützen sind mit den Behörden herum ärgern nur wegen eines beschissenen Eintrags der eigentlich nichts zur Sache  tut und dann noch auf Gerichte gehen wegen desselben, dann frage ich mich wirklich wie solche Leute zu einer WBK bzw. zu einem Jagdschein kommen, genau das gleiche hat die Gruppe der spotschützen bzw. Jäger aus Hannover auch gesagt.

Komme aus Bayern, habe einen Jagdschein, bin jetzt auch "betroffen" und hätte auch gegen einen Eintrag "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" in meiner WBK geklagt. Was anderes wäre mir als Jäger und Sportschütze auch nicht übrig geblieben, da ich mir ansonsten alle Waffen noch einmal auf Sportschützenbedürfnis kaufen hätte müssen. Zustätzlich ist die Auslegung aus "Schuss auf Wild nur mit 2-Schuss-Magazin" ein "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" zu machen ja sehr "kreativ". Würdest Du akzeptieren, wenn in Deine WBK bei Deinen Pistolen (falls Du welche hast) ein Text wie z.B. "Verwendung nur mit Magazinen mit maximal 10 Schuss" eingetragen wird und der Sachbearbeiter auf Nachfrage sagt "In der / Deiner Sportordnung steht doch, dass nur 10 Schuss geladen werden dürfen, daher tragen wir das jetzt auch bei Ihrer Sportwaffe ein."?

 

vor 6 Stunden schrieb Michael Grote:

[Off Topic]

Auch der Hinweis auf den Länderfinanzausgleich, der an dieser Stelle übrigens völlig unangebracht ist, zeigt, dass der TE diesbezüglich keinerlei geschichtliche Kenntnisse hat. Bayern hat dem Umschwung von einem einem kleinbäuerlich geprägten und teilweise verarmten in ein prosperierendes Land nur mit massiver finanzieller Hilfe der anderen Bundesländer geschafft. Jetzt diesen Solidarpakt aufkündigen zu wollen ist nur eine weitere dumpfe bajuwarische Stammtischforderung.

[/Off Topic] 

Trotzdem würde ich als Bayer darauf gerne antworten. Es geht, zumindest mir, nicht darum den Länderfinanzausglaich komplett zu "kippen", sondern darum, dass es, meiner Meinung nach, nicht sein kann, dass Länder die sparen nicht belohnt werden und das es diverse Sozialleistungen in "Nehmerländern" gibt, die in "Geberländern" nicht vorhanden sind. Wenn einige Länder sparen, dafür immer mehr zahlen und andere Länder weiter Geld ausgeben, das nicht oder nur durch die Zahlungen der "Geberländer" vorhanden ist, dann ist das System "Länderfinanzausgleich" mehr als überholungsbedürftig.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Harley-fleck:

.... weil irgendwelche " Fliegenfänger", ....

 

Das waren keine Fliegenfänger sondern Legalwaffenbesitzer die sich gegen eine rechtswidrige Auflage gewehrt haben.

 

Würden das mehr schikanierte Waffenbesitzer machen, würden die Behörden anders mit uns umgehen.

 

Aber du bist das beste Beispiel dafür, dass die Behörden weiterhin nach gut dünken das Waffenrecht umsetzen werden!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb cartridgemaster:

Dein nachfolgender wie gewohnt sehr ausführlicher Textbeitrag mag aus der, wie nicht anders zu erwarten verbretterten, fachlich-juristischen Sicht inhaltlich völlig korrekt sein, geht aber komplett am eigentlichen Problem vorbei.

 

Es mag Deiner Aufmerksamkeit entgangen sein, aber hier geht es darum, was die Behörden aus den Urteilen des BVerwG machen werden/können und ob dies möglicherweise verwaltungsgerichtlich Bestand haben wird/kann. Ergo geht es allein um die - wie Du formulierst - "verbretterte" fachlich-juristische Sicht, und nicht darum, ob dies aus Laien(- und/oder jägermeisterlicher) Sicht richtig ist. Und Du kannst darauf wetten, daß diese Laien(- und/oder jägermeisterliche) Sichtweise in diesem Rahmen keinen derjenigen, die die dann maßgeblichen Entscheidungen treffen, interessieren wird.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb HBM:

Komme aus Bayern, habe einen Jagdschein, bin jetzt auch "betroffen" und hätte auch gegen einen Eintrag "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" in meiner WBK geklagt. Was anderes wäre mir als Jäger und Sportschütze auch nicht übrig geblieben, da ich mir ansonsten alle Waffen noch einmal auf Sportschützenbedürfnis kaufen hätte müssen.

 

 

Falsch. Der Satz muß richig lauten:

"... da ich mir ansonsten alle Waffen noch einmal auf Sportschützenbedürfnis kaufen hätte DÜRFEN". ;-)

Was natürlich völlig dem "Grundsatz" zuwiderlaufen würde, "nur so viel Waffen ins Volk wie unbedingt nötig ..."

Geschrieben

Ein Kommentar zum Urteil von Dr. Schmitz (Dr. Schmitz & Partner, Berlin)

 

Zitat

Rechtswirklichkeit ist mittlerweile aber auch eine waffen- / jagdrechtliche Rechtsprechung, die sich in den Dienst abstruser Ideologien stellt. Unter Mißachtung demokratischer Prinzipien schwingen sich Richter zu Gesetzgebern auf

...

Bevor wir die Einzelheiten darstellen ein wenig Polemik.

Ich unterstelle den Richtern persönliche Unredlichkeit.

Nein, ich meine nicht die Tatsache, daß der Senat Fragen entschieden hat, die sich nicht stellten, ich beanstande unredliche Argumentationen. Schauen Sie bitte vorerst beispielhaft auf diese Argumentation in den Gründen des Urteils:

....

http://drschmitz.info/ideologie-frisst-hirn-bverwg-6-c-60-14.html

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb 6/373:

Ein Kommentar zum Urteil von Dr. Schmitz (Dr. Schmitz & Partner, Berlin)

 

Nun ja. Böse. Polemisch. Aber in der Sache (juristisch begründete Kritik) leider nicht eben substantiell. Schade.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb 6/373:

Ein Kommentar zum Urteil von Dr. Schmitz (Dr. Schmitz & Partner, Berlin)

 

Leider wird auf den folgenden Absatz nicht weiter eingegangen:

 

"Bliebt den betroffenen Waffenbesitzern nur, den Zeitwert ihrer Waffen irgendwie zu dokumentieren.

Ein Widerruf kann nur gegen Entschädigung erfolgen. Das kann sehr teuer werden, das Urteil des BVerwG."

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