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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben (bearbeitet)

@ carcano:

Was wieder mal zeigt, dass wir sehr gut in der Lage sind, unsere Grube selbst zu graben.

Aber man könnte jetzt zynisch sagen: "Macht auch nix mehr".

Denn da, wo wir noch mit dem alten Schäufelchen stehen, steht derzeit schon die EU-Kommission mit dem großen Bagger.

Wenn das, was die Kommission (s. EU-Kommissionsthread/Halbautomaten) in einem neuerlichen Verschärfungs-Anfall will, durchkommt, dann gibt es hier - legal - gar nichts mehr, was halbautomatisch funktioniert und irgendein Wechselmagazin hat. Nicht für Sport, nicht für Jagd oder sonstige Privatzwecke.

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

...Und die gezeigte Solidarität und Spendenbereitschaft ist als solche sehr erfreulich und schön. Bei aussichtsreichen und lohnenden Rechtsstreitigkeiten gibt es diese Solidarität und Unterstützung ebenso regelmäßig NICHT. Das ist halt so.

Carcano

Solche Unterstützungsaktionen müssten von den Verbänden initiiert/in die Hände genommen werden, aus mehreren Gründen:

a) Es kann eine Filterung unter der Aspekt Tragweitung/Bedeutung für andere LWB vorgenommen werden.

b) Es kann durch verbandsjuristen die Aussicht auf Erfolg vorab eingeschätzt werden.

c) Es kann dann effektiv Werbung gemacht werden (über den Verband und dessen Mittel)

d) Es existiert dann eine für alle transparente Abwicklung und stets suffizienten Informationsfluß.

e) Es kann sogar ggf. für die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden gesorgt werden.

f) Es kann mehr Öffentlichkeit aufgebaut werden.

Insofern wäre die Verbände in der Tat aufgerufen, MEHR solcher Unterstützungen von Verfahren zu tätigen.

Irgendwie scheit man sich aber, weil man gleichzeitig "lieb Kind" bei der Politik sein will und hier einen unüberbrückbaren Spagat sieht. Warum? Die NRA in den USA fährt auch immer mehrgleisig; der Kampf in der Politik ist immer begleitet mit dem Kampf vor Gerichten.

Geschrieben

Ein Staat, der sich immer mehr zu einem " Leviathan" entwickelt, sich anmaßt Alles bis in das Letzte hinein regeln zu wollen, der den Bürger - der, zumindest hab ich das vor Jahrzehnten noch so lernen dürfen, immerhin der Souverän ist- gängelt, bevormundet, ja ganze Teile gesetzestreuer Bürger ( einfach wegen ihres Hobbys) kriminalisiert, entrechtet, ja sogar vor Enteignung nicht zurückschreckt - hat mE keine große Loyalität verdient.

(...)

Irgendwo giebt es noch Völker und Heerden, doch nicht bei uns, meine Brüder: da giebt es Staaten.

Staat? Was ist das? Wohlan! Jetzt thut mir die Ohren auf, denn jetzt sage ich euch mein Wort vom Tode der Völker.

Staat heisst das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: »Ich, der Staat, bin das Volk.«

Friedrich Nietzsche - Also sprach Zarathustra - Vom neuen Götzen

Geschrieben (bearbeitet)

Na ja. Glockler sieht es ganz richtig; P22 und Flohbändiger (?) vor ihm auch schon. Viel mehr Kommentar will auch auf Verfassungsrecht hier nicht verschwenden.

Die Hoffnung der Kläger, dass bei dem - begründetermaßen sehr teuren - Lotterielos der Verfassungsbeschwerde trotz einer fest zu erwartenden Nichtannahmeentscheidung erstens wenigstens mal Vier Richtige herauskömen (= textlich begründete Nichtannahmeentscheidung, nicht nur das häufige "weiße Blatt", über das sich schon Rüdiger Zuck beklagt hat, weil es auch ihm oft genug widerfuhr) und unter Umständen und bei ganz günstiger Planetenkonjunktion sogar mal Fünf Richtige, nämlich ein freundliches, die weitere Rechtsentwicklung positiv beeinflussendes obiter dictum trotz des negativen Ausgangs (hat die DSU einmal geschaft, in ihrer 2003er Verfassungsbeschwerde, so ziemlich das einzige positive Beispiel im gesamten Waffenrecht)... diese doppelte Hoffnung ist sicherlich irgendwo nachvollziehbar.

Wurmt es Dich, daß Du nicht einer der beauftragten RAe bist, neidest Du den Kollegen das vermutlich recht ordentliche Honorar? Ich würde das Mandat nicht annehmen, dazu kenne ich als wenn auch konsequenter Gelegenheits-Verfassungsbeschwerde-Schreiber viel zu genau meine diesbezüglich fehlende Expertise, um mit Sicherheit und Gewißheit sagen zu können, wirklich alles und dies richtig getan zu haben. Hier geht es um mehr als eine Geldsumme, deren Verlust man letztlich irgendwie noch verkraften kann. Und weder Du noch ich sind Verfassungsbeschwerden-Cracks, Deine wie meine Kompetenzen liegen anderswo. Allenfalls wenn sich wirklich keine andere vollprofessionelle Möglichkeit geboten hätte, wäre ich in die Bresche gesprungen, weil eine suboptimal begründete Verfassungsbeschwerde immer noch besser ist als überhaupt keine.

Jeder weiß mittlerweile, daß die Erfolgsaussichten schon grundsätzlich, statistisch gesehen, sehr, sehr gering sind. Und Du zitierst ja selbst den Kollegen Prof.Dr. Zuck, dem man als einen der echten Profis der Verfassungsbeschwerden sicherlich zutrauen kann, daß er weiß, wie man eine solche "richtig" begründet - aufgrund auch seiner zahlreichen Mißerfolge es also keine Frage der Begründetheit, der Grundrechtsverlezung, ist, sondern des Wollens seitens "des" BVerfG. Und es bedarf keiner großen Fantasie um sich vorzustellen, daß es dort weniger um Einzelfallgerechtigtkeit (sofern überhaupt um Gerechtigkeit) geht sondern - sofern überhaupt nicht von vorneherein das Los oder die "black list" entscheidet - auch die Frage, ob mehr als nur der betreffende Beschwerdeführer betroffen ist, eine Rolle spielt, und auch welche Folgen die Nichtannahme haben wird/kann, im negativen wie im positiven Sinne.

Es ist ziemlich billig, in Kenntnis der grundsätzlich, schon statistisch gesehen, ungeachtet der tatsächlichen Begründetheit sehr, sehr geringen Erfolgsaussicht den Guru zu geben und der sicheren Erfolglosigkeit das Wort zu reden. Natürlich ohne sich mit den Fragen einer Grundrechtsverletzung dezidiert zu befassen. Die Wahrscheinlichkeit, sich zu blamieren, ist sehr gering, zumal niemand die Erfolgsaussichten seriös prognostizieren kann.

Es bleibt Dir natürlich unbenommen, Dich entsprechend Deiner Meinung nicht an den Kosten zu beteiligen. Aber welchen Sinn hat es, welches Ziel verfolgst Du, wenn Du andere davon zu überzeugen versucht, es nicht wenigstens zu versuchen? Der finanzielle Einsatz des Einzelnen ist gering, hält sich bei vielen vermutlich im Bereich der monatlichen Munitionskosten und es ist nie verkehrt, alle Chancen zu nutzen und mehrgleisig zu fahren. Ich will nicht behaupten, daß sich Hartnäckigkeit und Stehaufmännchen-Mentalität immer auszahle; leider ist das nicht der Fall. Aber in nicht gänzlich unbeträchtlicher Zahl habe ich Prozesse nur deswegen gewonnen, weil nicht (niemals) aufgebe, solange es noch irgendeine Möglichkeit gibt - auch vor Landesverfassungsgerichten. Zumal hier niemand von Dir erwartet, sich der Sachen um der Sache willen anzunehmen.

Meine einzige "Sorge" ist, daß hier nicht nachweisliche Profis beauftragt werden sondern Kollegen, die aufgrund persönlicher Beziehungen und ausreichender Klapperei als kompetent angesehen werden und dann die Sache dennoch verbocken.Ohne Haftungsirisko (nicht wegen des Geldes als Kompensation, das hilft auch nicht sondern als Motivation für optimales Arbeiten), denn von elementaren handwerklichen Fehlern abgesehen ist die Erfolglosigkeit einer Verfassungsbeschwerde ja kein zwingendes Indiz für einen Fehler.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

Die Behauptungen, man habe zur Umsetzung dieser Konvention die Beschränkungen ins BJG aufnehmen müssen - "hach, wir mussten eben" -, sind also gelogen. Im Gegenteil sollte hier einmal wieder einmal am deutschen (Un?)Wesen ganz Europa genesen. So herum lief es.

Genau alles eine böse Verschwörung, daher steht auch in der Begründung der Änderung von 1975:

Durch die Einfügung von Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c soll der Bundesrepublik Deutschland der Beitritt zu bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen internationalen Konventionen über den Artenschutz ermöglicht werden.

Geschrieben

Solche Unterstützungsaktionen müssten von den Verbänden initiiert/in die Hände genommen werden, aus mehreren Gründen:

a) [bis] f)

Insofern wäre die Verbände in der Tat aufgerufen, MEHR solcher Unterstützungen von Verfahren zu tätigen.

Hier muss ich die Verbände und das FWR mal in Schutz nehmen. Die Waffenrechtsschutzversicherung, die über das FWR angeboten wird, ist doch letztlich nichts anderes als eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für die diejenigen, die eben auch mal kontra geben wollen. Gleiches gilt natürlich für die Versicherungsangebote von anderen Verbänden.

Da kann man jetzt darüber streiten, ob das der richtige Weg ist oder ob das ein ausreichender Weg ist. Grundsätzlich wird damit auch Unterstützung für alle angeboten und nicht nur für Leuchtturmklagen. Wenn es darüber hinaus sinnvoll ist, könnte das FWR oder ein Verband selbstredend von weiteren Möglichkeiten gebrauch machen.

bye knight

Geschrieben

Wenn sie nicht wollen, dann bekommst Du nur einen nicht weiter begründeten Nichtannahmebeschluß, der für sich genommen (keine Begründung) schon eine Frechheit ist. Wenn sich ein RA viele Stunden und auch Tage die Mühe der umfänglichen Begründung macht, dann sollte es wenigsten ein paar individuelle Sätze der Begründung geben. Angeblich liegt der Entscheidung ja eine interne "Begutachtung" zugrunde. Ich rede nicht von Eingaben durch Laien, die das Papier nicht wert sind, ich rede von professionell gefertigten Verfassungsbeschwerden. Das gleiche gilt übrigens für Nichtzulassungsbeschwerden zum BGH wegen Gehörsverletzungen, die ja immerhin von BGH-Anwälten gefertigt werden; die jedenfalls ihr Revisionshandwerk verstehen.

Oder aber, auch das eine Spezialität der Verfassungsrechtsprechung in Deutschland, eine Entscheidung, in der man gesagt bekommt, daß man im Grunde schon Recht hat, aber kein Recht bekommt. Klassisch ist da wohl die Entscheidung zum "Reiten im Walde" die der Argumentation des Klägers im Grunde Recht gibt, dann aber in einer Abwägung dazu kommt, daß ihm keine Abhilfe verschafft wird. Das kann man gar nicht unbedingt den Richtern persönlich anlasten. Dahinter stehen letztlich die von Carl Schmitt beschriebenen dilatorischen Formelkompromisse im deutschen Verfassungsrecht, nicht nur in der Kirchenverfassung für die Schmitt den Begriff gebraucht hat, sondern auch im Grundrechtskatalog--in der "Reiten im Walde"-Frage, die Frage ob die allgemeine Handlungsfreiheit sich auf alles staatliche Handeln bezieht oder lediglich willkürliche Verwaltungsentscheidungen verbietet. Das ist auch alles nicht nur schlecht. Konflikte zu vertagen kann manchmal die beste Strategie sein. Aber es ist frustrierend und auch der intellektuellen Qualität der Verfassungslehre nicht zuträglich.

Als Antwort darauf kann es im Grunde nur das "steter Tropfen höhlt den Stein" geben. Wenn man als Deutscher neidisch zu den Amis schaut, dann kann man da erhebliche Fortschritte im Waffenrecht in den letzten drei Jahrzehnten sehen. Aber dem ging eine Periode von achtzig Jahren immer aggressiverer Verschlechterungen voraus, und während dieser Zeit hat das Verfassungsgericht keine einzige Klage zu diesem Thema angenommen, trotz immer offenerer Rechtsverletzungen. Die Waffenbesitzer haben aber nicht aufgegeben, auch wenn die Arbeit des Großvaters sich erst für die Enkel ausgezahlt hat.

Deshalb ist hier Geduld wichtig, aber nicht im Sinne einer hinnehmenden Geduld, die sich mit Rechtsverletzungen abfindet, sondern einer aktiven Geduld, die trotz Niederlagen oder, wahrscheinlicher, Vertagungen des Themas, immer weitermacht.

Geschrieben

Wenn ich updaten darf:

Kontostand 25.300 €!

Alle Achtung, weiter so.

BTW: Hätten wir da nicht noch was zum klagen? ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Ich muß mal kurz fragen:

Wenn die Gegenklage nicht erfolgreich sein sollte, welche Konsequenzen hat das dann?

Müssen Sportschützen dann auch damit rechnen, dass sie magazinmässig limitiert werden???

Bearbeitet von Libertarian
Geschrieben

Ich muß mal kurz fragen:

Wenn die Gegenklage nicht erfolgreich sein sollte, welche Konsequenzen hat das dann?

Müssen Sportschützen dann auch damit rechnen, dass sie magazinmässig limitiert werden???

Nein, aber Trolle müssen damit rechnen, gebannt zu werden!

Geschrieben

Quelle : http://www.jagdverband.de/content/halbautomatische-waffen-verbände-fordern-klarstellung

Halbautomatische Waffen: Verbände fordern Klarstellung

Kriminalisierung legaler Waffenbesitzer wird nicht hingenommen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und fünf weiterer Verbände fordern Klarheit.
14. April 2016 (djv) Berlin
Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht, Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) fordern die Politik auf, unverzüglich klarzustellen, dass halbautomatische Jagdwaffen mit wechselbarem Magazin nach wie vor erlaubt sind. Das laufende Verfahren zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes bietet hierzu eine Möglichkeit, die dringend genutzt werden sollte. Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts für Unsicherheit bei Jägern, Behörden und Landespolitik gesorgt, indem sie in der Begründung zu zwei Urteilen überraschend feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. In dem Verfahren ging es allerdings gar nicht um diese Frage, sondern nur darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden darf.
Die Verbände-Allianz kritisiert scharf, dass fünf Richter mit ihrer Äußerung legale Waffenbesitzer von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt haben. Tausenden Jägern droht völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. In der Wirtschaft werden drastische wirtschaftliche Einbußen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen befürchtet, die sich bereits jetzt abzeichnen. Um weiteren Schaden abzuwenden, fordern die Verbände konkrete Neuformulierungen im Bundesjagdgesetz, die wieder Rechtssicherheit herstellen:
„Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG)
„Verboten ist die Verwendung vollautomatischer Waffen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.e BJagdG)
Bis zur Umsetzung im Bundesjagdgesetz muss die Bundesregierung Klarheit schaffen, wie das Urteil aus Leipzig ausgelegt werden soll. „Wir brauchen Sicherheit für die Anwender. Wie dürfen Jäger ihre halbautomatischen Waffen in der anstehenden Jagdsaison einsetzen, die sie oftmals schon vor Jahrzehnten legal erworben haben?“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Die Verwaltungspraxis in den Bundesländern laufe inzwischen komplett aus dem Ruder, Jäger meldeten den Verbänden teils völlig widersprüchliche Handlungsanweisungen, so Dammann-Tamke.
Der DJV fordert den Gesetzgeber auf, den bereits eingeleiteten Novellierungsprozess des Bundesjagdgesetzes auch im Hinblick auf den Tierschutz und das Waffenrecht nun zügig voranzutreiben. Dringend erforderlich sind bundeseinheitliche Regelungen zu den Themen Jägerausbildung, Jagdbüchsenmunition und Schießübungsnachweis. „Die Regierung muss ihre Bundeskompetenz jetzt ernst nehmen, wir brauchen einheitliche Mindeststandards und Klarheit für die Jagd in Deutschland“, so Dammann-Tamke.
Geschrieben

„Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG)

Verboten ist die Verwendung vollautomatischer Waffen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.e BJagdG)
Geschrieben

Genau alles eine böse Verschwörung, daher steht auch in der Begründung der Änderung von 1975:

Sehr schön. So hatte ich es auch in Erinnerung, nur noch keine Zeit, die Materialien durchzusehen.

Was die Rechtslage bis 1976 hinsichtlich HA betrifft muß ich noch die alten WaffG-Versionen rauskramen. slan leat.

Geschrieben

wäre schön wenn diese Formulierung Gesetz würde.

vor einiger Zeit war ich auf einem Schießstand, ich fragte den Betreiber ganz höflich, ob ich zum Einschießen meiner Büchse auch ein Magazin mit mehr als zwei Patronen benutzen dürfte. Da wurd er ganz komisch und rauntze mich an, das geht gar nicht, dafür haben sie kein Bedürfnis.

Geschrieben

"keine Begründung" könnte man ja gesetzlich ändern lassen.

Aber am "wenn sie nicht wollen" ließe sich doch via "öffentlichen Druck" arbeiten. Wenn ein großer Verband wie der DJV mit seinen fast 400.000 Jägern auch über die Presse offensiv an die Öffentlichkeit geht, Details am BVerwG-Urteil unentwegt rügt bzw. eine Empörungswelle lostritt, dazu mit großen Rechtsgutachten renommierter Rechtsgelehrter aufwartet, dann kann man irgendwann nicht mehr so einfach und klammheimlich unbegründet einen "Nichtannahmebeschluss" raushauen. Und wenn man meint, das dann doch noch zu können, dann würde in einer funktionierenden Gewaltenteilung die Legislative irgendwann mit einem Gesetz zum Begründungszwang zurückschlagen. Es liegt ja bei entsprechend professionell ausgearbeiteter Eingabe kein "Mißbrauch" vor.

Ach, wenn das Leben nur gerecht wäre ... was meinst Du, was diese Leute das schert? Diese Gesetze sind doch nicht gemacht, um für Gerechtigkeit zu sorgen ...

Nein, ich will fair bleiben, auch ich muß zugestehen, daß man hier und da auch noch auf Richter trifft, die sich ehrlich bemühen, die unvoreingenommen urteilen wollen und nicht ihr persönliches Empfinden über die Nase der Partei oder die Haarlände des Anwalts zum Maß aller Dinge macht . aber die Gesetze ... vor allem die hinsichtlich der echten und unechten Rechtsmittel (Profis mögen mir die "falsche" Wortwahl nachsehen ...)... Glaube doch bitte nicht, daß deren Zweck es sei, für eine optimale Justiz, also richtige Urteile und möglichst 100%ige Fehlerkorrektur, zu sorgen. Ja, früher ... früher, in der guten alten Zeit, die ich zum Teil noch selbst erlebt habe, da gab es nicht die Möglichkeit, Berufung faktisch nach Gusto als "offensichtlich unbegründet" (und ein erstaunlich großer Anteil dieser "offensichtlich unbegründeten" Berufungen hat, wenn man mit viel Argumentation und Geschreibe es doch schafft, die Hürde zu überwinden, dann doch Erfolg) zurückzuweisen, durch Nichtzulassung der Berufung und Revision "kurze fuffzich" zu machen und ... und .... und ... Alle sg Rechtspflegevereinfachungsmaßnahmen der letzten 30,40 Jahre hatten nur ein Ziel: Durch Einschränkung der Rechtsmittel die "Kosten" der Justiz zu senken. Kosten, die ohnehin schon so niedrig sind wie sonst was (die Ziviljustiz trägt sich aufgrund der Gebühren selbst) und erst recht in Ansehung der Bedeutung, die eine "gerechte" Justiz für den Rechtsfrieden, die Wirtschaft, die Gesellschaft besitzt, überhaupt nicht zu hoch sein können. Das merken natürlich nur wir Profis und ein paar "Prozeßhansel" ständig, der Niormalbürger ist ja kaum damit befaßt, und dann schreit er Zeter und Mordio, aber zu spät ist zu spät .... Dabei sollte doch jedermann klar sein, daß nur der, der einen möglichst umfassenden Kontrolle unterliegt, zum Einhalten der Normen angehalten wird. Erst recht gilt dis für die Richterschaft, die praktisch keinerlei Aufsicht unterworfen ist, praktisch keine Konsequenzen zu befürchten hat (denn wer entscheidet darüber? Na klar ... eine andere Krähe) und daher und aufgrund seiner hervorgehobenen und Rahmen des Verfahrens faktisch fast allmächtigten Stellung besonders anfällig für den Caesarenwahnsinn ist. Wohin dies kombiniert mit dem zunehmenden Verzicht auf Rechtsmittelkontrolle führt ist offenkundig ... und je höher man steigt, destso größer wird das Ego ... nicht aber unbedingt die Fachkompetenz. Dem kann man nur entgegenwirken, indem jedes Urteil einer Rechtsmittelkontrolle unterworfen wird inkl. der Bundesgerichte, Und dabei großzügig im Sinne des Bürgers entschieden wird. Aber das Gegenteil ist der Fall. Die Rechtsprechung der Ober- und Bundesgerichte, soweit auf Rechtsmittel bezogen, zeichnet sich durchweg dadurch aus, die Rechtsmittelkontrolle zu erschweren. Warum begründen z.B. BGH und BVerfG die ablehnenden Entscheidungen nicht? Klar, es steht im Gesetz, daß dies nicht gemacht werden muß. Was sie aber nicht daran hindern würde, eine Kurzfassung der angeblich vorhandenen internen Gutachten/Voten herauszugebenm oder gar die Voten etwas überarbeitet, selbst. Ich halte dies nicht nur für eine selbstverständliche Höflichkeit den Kollegen von der Anwaltsseite, die das gleiche studiert haben und nicht selten besser qualifiziert sind, und den Parteien, die den ganzen Spaß schließlich bezahlen, gegenüber. Es würde uns RA auch erlauben, evtl. Fehler zu erkennen und das nächste Mal aus Einsicht auf das Rechtsmittel zu verzichten, was für das Gericht eine Arbeitsersparnis wäre, was sie alle alle wollen (warum nur? Sie arbeiten so viele sie wollen und wenn es "zuviel" wird dauern die Verfahren eben länger), oder daraus zu lernen und es das nächste Mal besser zu machen. Aber das ist ja nicht erwünscht, dann müßte man sich ja wieder etwas neues ausdenken, um die ungewünsche Eingabe abschmettern zu können.Nennt mich paranoid, aber meine feste Überzeugung ist, daß das Fehlen eines Begründungszwangs allein dem Zweck dient, den betreffenden Gerichten die Möglichkeit zu geben, nach Gusto und ohne Zwang der Rechtfertigung unerwünschte Eingaben abschmettern zu können, Und dies kommt vom Gesetzgeber, also den von uns allen gewählten Abgeordneten, natürlich geführt von der Exekutive, also den Landes- und Bundesregierungen.

Geschrieben

[...]

Und die gezeigte Solidarität und Spendenbereitschaft ist als solche sehr erfreulich und schön. Bei aussichtsreichen und lohnenden Rechtsstreitigkeiten gibt es diese Solidarität und Unterstützung ebenso regelmäßig NICHT. Das ist halt so.

Carcano

Das könnte auch daran liegen, dass der Mehrheit die Verfahren nicht bekannt sind und erst recht keine Kontaktmöglichkeit zu den Klägern besteht.

Und bei den aussichtsreichen Verfahren dürfte ja auch schon die Rechtschutzversicherung gute Dienste leisten.

Hier muss ich die Verbände und das FWR mal in Schutz nehmen. Die Waffenrechtsschutzversicherung, die über das FWR angeboten wird, ist doch letztlich nichts anderes als eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für die diejenigen, die eben auch mal kontra geben wollen. Gleiches gilt natürlich für die Versicherungsangebote von anderen Verbänden.

Da kann man jetzt darüber streiten, ob das der richtige Weg ist oder ob das ein ausreichender Weg ist. Grundsätzlich wird damit auch Unterstützung für alle angeboten und nicht nur für Leuchtturmklagen. Wenn es darüber hinaus sinnvoll ist, könnte das FWR oder ein Verband selbstredend von weiteren Möglichkeiten gebrauch machen.

bye knight

Die Rechtschutzversicherung ist ja auch eine tolle Sache! Nur dürfte sie wohl auch nicht das Verfassungsbeschwerdeverfahren abdecken.

Und genau dann sollten die Verbände das zusätzlich - und sei es nur durch einen Spendenaufruf - unterstützen.

Geschrieben

Doof formuliert. Wild das nach einem Verkehrsunfall nachgesucht wird ist z.B. nicht "krank geschossen". Ansonsten fehlt auch noch was zum Status Quo Ante. So ist z.B. das Ein- und Anschießen im Revier nicht erwähnt, welches man jetzt bzw. vor dem Urteil auch mit größeren Magazinen durchführen konnte.

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