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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Einige LJV`s haben schon bei mir angerufen und darum gebeten, " jetzt doch mal für 2 - 3 Wochen die Füße still zu halten " O-Ton.

Trotzdem hab ich auch gespendet.

Was kann man / ich also noch tun?

Vielleicht köchelt da schon was und die Jagdverbände stehen schon im Kontakt mit dem BMI. Ist den das so abwegig, an einer Lösung auf dem kleinen Dienstweg zu glauben? Immerhin muss es ja auch im Sinne des BMI sein, Klarheit im BJagdG zu schaffen. Es ist ja bekannt, dass das die Problematik dort angekommen ist und möglicherweise hat er schon eine Änderung signalisiert.

Schließlich wäre es ein Federstrich des BMI für Klarheit zu sorgen. Die in Kürze anstehende Jagdrechtsnovelle bietet sich ja nun an, die ja ja demnächst im Zustimmungsverfahren befinden müsste.

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Gruger hat die sedes materiae ja schon gepostet: alle am 1.4.2018 noch vorhandene unzertifizierte Munition (und jeder Jaeger wird einige solcher Patronen haben, schon weil er sie maehlich auf dem Schießstand aufbrauchen will) wird automatisch illegal, weil Jaeger i.d.R. neben dem JJS keine eigenstaendige weitere Munitionsberechtigung fuer ihre Langwaffenmunition haben.

Carcano

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Nach meinem Kenntnisstand hat die neue Anforderung "zertifizierter" Munition nur die Folge, dass die Geschossauswahl künftig eingeschränkt wird. Der jagende Wiederlader darf dann nur zertifizierte, d.h. für den Anforderungszweck geprüfte Geschosse verwenden.

Dazu gab es eine offizielle Meldung - ich meine vom DJV.

Es wird immer kranker hier............

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Viel geschrieben und nix gesagt...!

Was können wir denn bitteschön nun genau tun?

Es ist ja nicht so, daß wir nicht helfen wollen aber einen konkreten Vorschlag habe ich noch nirgends gelesen...oder habe ich es überlesen?

Siehe hier, hier und hier.

Also: Zuständige Abgeordnete anschreiben, Leute im Ministerium anschreiben (hier: BMLE) und versuchen, die lokalen Körperschaften dazu zu bewegen, das gleiche zu tun.

Was die zu erreichenden Leute im Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft angeht: Der OrgPlan des BMEL befindet sich zunächst einmal hier.

Daraus geht hervor, daß a) es eine für die Öffentlichkeit bestimmte Mailadresse poststelle(at)bmel.bund.de gibt und b) die verantwortliche Ministerialreferentin (Referatsleiterin) für das Referat 321 -Tierschutz- Frau Dr. Kluge sowie ihre direkte Vorgesetzte (also die Leiterin der gesamten Unterabteilung 32) Ministerialdirigentin Frau Dr. Schwabenbauer ist.

Man könnte jetzt also an diese Adresse für die beiden genannten Personen bestimmte Mails verfassen, in denen in -wie immer- höflichen, wohlgesetzten und vor allem knapp und prägnant formulierten Sentenzen darauf aufmerksam gemacht wird, daß es gerade für den Tierschutz bei der Jagd keinen Fortschritt bedeutet, wenn man das Stück bei einem schiefgegangenen ersten Schuß (Zweiglein, Gräser im Weg, Projektil abgefälscht, Gebrech- oder Weidwundschuß) nicht aus einem der heutzutage zu hunderttausenden besessenen halbautomatischen Gewehre schnell mit einem zweiten Schuß erlösen kann. Zeitgemäßer Tierschutz ist die Parole - für eine verantwortungsvolle Jagdausübung.

Das gleiche gilt für die Nachsuche im Dickicht mit der Pistole und bei verunfalltem Wild analog.

Novelle BJagdG, notwendige Präzisierung §19, Abs. 1, Ziff. 2, Lit. c anmahnen. Leipzig bedeutet für den Tierschutz einen Rückschritt. Nur so als Denkansatz.

Bearbeitet von Julius Corrino
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Newsletter FWR von heute:

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Halbautomaten: was tun?!

Die beiden parallelen Urteile des Bundesverwaltungsgericht vom 7. März 2016 (Az.: 6 C 59/ 14 und 6 C 60/14) haben zu erheblicher Verunsicherung in der Jägerschaft geführt und die Entscheidungen treffen auf breite Kritik.

Völlig überraschend und mit lediglich oberflächlicher Begründung hat das Bundesgericht mit einer seit Jahrzehnten unwidersprochenen Rechts- und Verwaltungspraxis gebrochen und sowohl die rechtmäßigen Besitzer als auch die vollziehenden Verwaltungsbehörden vor erhebliche Probleme gestellt.

Seit ca. 40 Jahren wird in Deutschland mit halbautomatischen Schusswaffen gejagt und die meisten hiervon haben wechselbare Magazine. Jedem Jäger war dabei bewusst, dass die Jagdausübung lediglich mit einem zwei Patronen fassenden Magazin zulässig ist und er bei Zuwiderhandlung mit erheblichen Sanktionen rechnen musste. Missbräuche, wie der vom Gericht in der Begründung angeführte "Dauerbeschuss", hat es auch in der Vergangenheit nicht gegeben, so dass hier eigentlich keinerlei Handlungsbedarf bestand. Auch das beklagte Bundesland hat in seinen Schriftsätzen nie vorgetragen, dass die dem Kläger ja auch bereits genehmigte Jagdwaffe für diesen Zweck ungeeignet oder gar verboten sei. Lediglich die aufgegebene Eintragung "zwei Schuss" in die Waffenbesitzkarte war unter den Parteien streitig.

Genauso stellt die "Berner Artenschutzkonvention", die als gesetzgeberisches Motiv der Regelung im Bundesjagdgesetz angeführt wird, einerseits Verwendung begrenzter Magazinkapazitäten bei der Jagdausübung ab und andererseits dies auch nur bei der Jagd auf speziell geschützte Arten, die gesondert im Anhang der Konvention aufgeführt sind.

Nie wurde der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit vorgeworfen, die Berner Konvention zu missachten, obwohl die bisherige Verwaltungspraxis eben seit Jahrzehnten halbautomatische Jagdwaffen mit wechselbaren Magazinen zur Jagdausübung zuließ. Auch auf Anfrage teilte das für die Konvention zuständige Sekretariat mit, dass nichts gegen diese Jagdwaffen spräche, wenn zur Jagdausübung auf die im Anhang genannten Wildtiere ein lediglich zweischüssiges Magazin benutzt würde.

Die Wechselmöglichkeit des Magazins ist auch unter Unfallverhütungsgesichtspunkten relevant, wenn die Jagdwaffe schnell entladen werden soll.

Dessen ungeachtet hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr in den genannten Urteilen entschieden, dass aus seiner Sicht diese Halbautomaten zur Jagdausübung verboten sind und durch Jäger nicht erworben werden dürfen. Zwischenzeitlich sind bereits zentrale Weisungen in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern bekannt, die den Verkauf von Halbautomaten an Jäger bzw. deren Eintragung in die WBK untersagen.

Eine erste Handlungsanweisung an Jäger und betroffene Besitzer halbautomatischer Jagdwaffen hat der Deutsche Jagdverband bereits erteilt.

Aus Sicht des FWR sollte Betroffene zunächst selbständig nichts unternehmen und dem Rat des DJV folgen. Die bestehende Verunsicherung lässt sich nur durch eine gesetzgeberische Klarstellung beheben, weshalb wir uns sofort nach Bekanntwerden des Urteils gemeinsam mit unseren Partnerverbänden DJV, DSB, JSM, VDB, BDS, BdMP, DSU etc. an die maßgeblichen Ministerien gewandt haben und uns derzeit in permanenten Gesprächen befinden.

Für die, die keine € 12 pro Jahr investieren !

Bearbeitet von SC
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Ich hab mal ein Schreiben aufgesetzt und bin für konstruktive Kritik empfänglich. Solle jemand meinen Sermon für sich verwenden wollen hat er meinen Segen:

Sehr geehrte® ….

Halbautomatische Waffen für Jäger:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinen Urteilen (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14) vom 07.03.2016 die Verwendung halbautomatischer Waffen für die Jagd faktisch verboten. Dieses Verbot betrifft Deutschlandweit viele zehntausend Jäger, die im Moment nicht wissen wie ihnen geschieht. Jahrzehntelange Rechtssicherheit ist mit einem Schlag vorüber. Halbautomatische Gewehre spielen, insbesondere bei der immer wichtiger werdenden Drückjagd auf Schwarzwild, eine große Rolle im jagdlichen Geschehen. Da möglicherweise auch die als Fangschusswaffen beliebten Pistolen, und somit fast jeder der über 300 000 Jäger in Deutschland betroffen ist, ersuche ich Sie die betreffende Passage im Bundesjagdgesetz so zu ändern, dass der Passus betreffend der Verwendung ausschließlich 2-schüssiger Magazine (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 c) entfällt. Eine Begrenzung der Magazinkapazität durch den Gesetzgeber halte ich für überflüssig, denn wen ich in freiem Gelände auf Wild schießen lasse, dem muss ich auch unterstellen dass er verantwortlich handelt, sich auf seine Fähigkeiten mit der Waffe verlässt und nicht auf den sich im Magazin befindlichen Munitionsvorrat. Bestimmte Bundesländer haben das bereits erkannt und mit guten Erfahrungen Ausnahmen von der 2-Schuss Regel zugelassen, die allerdings auf Grund der o.g. Urteile unwirksam sein dürften.

Novelle §18 BjagdG, ab 2018 nur noch Jagd mit zertifizierter Munition:

Falls der o.g. Paragraph Realität werden sollte, wird dies zu einem immensen Aufwand bei Wiederladern, Jägern und Ämtern führen. Große Teile der sich aktuell im Verkauf befindlichen Munition wäre nicht mehr verwendbar. Wiederlader müssten ihre selbst geladene Munition für teures Geld zertifizieren lassen. In all den vergangenen Jahrzehnten war der Jäger immer darauf bedacht, die wirksamste Munition zum Schuss auf Wild zu benutzen. Dieses Streben lies ihn immer zu den besten und neuesten Produkten greifen und schuf einen Markt, der die Munitionshersteller dazu brachte äußerst wirksame Jagdgeschosse zu entwickeln und diese Munition in Verkehr zu bringen.

Dem Jäger und den Herstellern etwas vor zu schreiben, was er schon jetzt freiwillig tut halte ich daher für überflüssigen Aktionismus. Eine Zertifizierungspflicht für Jagdmunition wird die Jagd nicht besser machen und kein Leid beim Wild verhindern. Sie wird nur die Jagd teurer, den bürokratischen Aufwand größer und die Jäger frustrierter machen. Auch wäre zu klären ob Jäger dann noch die für das jagdliche Übungsschießen unbedingt erforderliche, billige Trainingsmunition mit einfachen Voll- und Teilmantelgeschossen erwerben und besitzen dürfen.

Bearbeitet von Direwolf
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Gruger hat die sedes materiae ja schon gepostet: alle am 1.4.2018 noch vorhandene unzertifizierte Munition (und jeder Jaeger wird einige solcher Patronen haben, schon weil er sie maehlich auf dem Schießstand aufbrauchen will) wird automatisch illegal, weil Jaeger i.d.R. neben dem JJS keine eigenstaendige weitere Munitionsberechtigung fuer ihre Langwaffenmunition haben.

Carcano

Ich seh schon die Jubelmeldungen des DSB, dass der Mitgliederschwund gestoppt sei.

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Ab dem 01.04.2018 (das Datum ist kein Witz) ist "der Schuß auf Schalenwald" in der neuen Fassung des §18 BJagdG nur noch mit "zertifizierter" Munition zulässig. Soweit ich als blutiger juristischer Laie den gegenwärtig zirkulierenden Entwurf verstehe, kann ein Gericht daraus unter Hinzuziehung der anderen relevanten Bestimmungen des neuen §18 BJagdG ein generelles Besitz- und Erwerbsverbot für alle anderen Munitionsarten für Jäger stricken - quasi analog zu den Geschehnissen mit den zweischüssigen Magazinen jetzt in Leipzig.

Und: Auch ein privater Wiederlader "stellt" gemäß diesem Entwurf Munition "her", muß seine Rehwildpatrone, so er nicht vor dem Kadi enden will, vor dem Schuß auf Wild also "zertifizieren" lassen (für teuer Geld).

Man korrigiere mich hier bitte von fachlich versierterer Seite, falls ich Unsinn geschrieben habe.

Der Irrsinn mit der Munition hat unter Umständen eine noch extremere Tragweite, als es den Allermeisten bewusst ist:

In letzter Konsequenz wäre damit sogar die "gute Cineshot" fürs jagdliche Schiesskino illegal!

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Dazu gab es eine offizielle Meldung - ich meine vom DJV.

Korrektur: es gab eine offizielle Lüge. Von Seiten des DJV. Er hat den jagdrechtichen Teil des Novellierungsentwurfs ja maßgeblich vorgegeben und ins BMEL eingespeist, über Axel Heider - das ja KEINE (!) reine Eigenproduktion unterbeschäftigter oder waffenfeindlicher Ministerialbeamter aus Jux und Dalles. Au contraire. Das kam von außen, und traf lange Zeit auf starken Widerstand.

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Wie sieht es dann auch mit KK Munition aus? Die müsste ja dann auch zwangsläufig bleifrei sein. Gibt es überhaupt sowas?

Und was ist mit Flinten die nur Bleibeschuss haben? Die werden dann auch direkt enteignet da man sie nicht mehr zur Jagd nutzen kann/darf...

das wird noch lustig

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Super Idee,

genau so läuft der Hase. Wer mal in Berlin hinter die Kulissen schauen konnte, der weiß wie Lobby Arbeit funktioniert!

Und bei einem bin ich mir Sicher, die Jäger haben in Berlin eine gute Lobby!

Ein konkretes Beispiel aus der realen Welt für all diejenigen von uns, welche keinen direkten Zugang zu den mit der Novellierung befaßten Ministerialbeamten haben: Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses Landwirtschaft & Ernährung (also desjenigen Ausschusses, den im Parlament das aktuell zu novellierende BJagdG zuerst passieren wird) ist Landwirtschaftsmeister Alois Gerig (CDU).

Wenn Ihr an ihn (besser gesagt: sein Sekretariat) nun in wohlgesetzten, höflichen Worten ein Schreiben aufsetzen würdet, in dem ihr knapp und prägnant auf das Irrsinnsurteil sowie die Malaise mit §19, Abs. 1, Ziff 2, Lit. c BJagdG hinweisen würdet - und auch darauf, daß man den ganzen Spuk aus der Welt schaffen könnte, wenn der entsprechende Satz z.B. durch ein "...mehr als zwei Patronen in das Magazin zu laden..." (es gibt, wie mehrfach angesprochen, noch viele andere klarstellende Formulierungen) präzisiert würde.

Klar ist, daß Herr Gerig oder andere Mitglieder des Ausschusses den Gesetzestext nicht selbst verfassen werden. Aber es kommt jetzt darauf an, diese Leute frühzeitig darauf zu sensibilisieren: "Hey, hier liegt was im Argen!"

Besser wäre es natürlich noch, wenn nicht nur lauter einzelne Betroffene Mails schickten, sondern sich ganze KJVen (idealerweise alle KJVen des Wahlkreises eines direktgewählten Ausschußmitgliedes) aufraffen könnten, gemeinsam bei dem jeweiligen Kandidaten vorstellig zu werden. Übrigens: Auch nichtdirektgewählte Ausschußmitglieder wie die Veterinärin Frau Dr. Karin Thissen (SPD) dürfen auf den Mißstand aufmerksam gemacht werden.

Nochmal: Wer aus einem Wahlkreis eines der Ausschußmitglieder stammt und irgendeine Möglichkeit sieht, die in dem betreffenden Wahlkreis vorhandenen KJVen a) auf das Problem aufmerksam zu machen und b) diese zum gemeinsamen, geschlossenen Vorstelligwerden vor dem infragestehenden Abgeordneten zu bewegen, sollte jetzt alle Hebel in Bewegung setzen. Quasi-offizielle Körperschaften wie die KJVen machen mehr Eindruck als Vorsprecher als lauter vereinzelte, unkoordiniert vorgehende Individuen. (Wiewohl das deutlich besser als stillhalten ist!)

Alois Gerig ist übrigens der direktgewählte Kandidat für den Wahlkreis Odenwald-Tauber. Wer hier auf WO noch betroffener Jäger aus besagtem Wahlkreis ist, darf sich gern bei mir via PN melden zwecks Kollaboration und Multiplikatoreffekt. Es ist bereits etwas in Vorbereitung. Wenn bei diesem Herrn nämlich genügend Leute aus seinem eigenen Wahlkreis klagen kommen, dürfte das ein Gewicht größer null haben. Erst recht, wenn alle fünf KJVen aus O-T sich bei ihm melden.

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... es gab eine offizielle Lüge.

Ist denn schon bekannt in welcher Höhe die Spende der RUAG Ammotec an den DJV "Zur Erhaltung und Förderung der Tradition im deutschen Waidwerk" ausgefallen ist und welche Projekte mit diesen Spendengeldern seitens des DJV vorrangig bezuschusst werden sollen?

Ich finde ja derartige Unterstützungsleistungen seitens der Industrie an die Interessenverbände sehr begrüßenswert.

CM :rolleyes:

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......alle am 1.4.2018 noch vorhandene unzertifizierte Munition (und jeder Jaeger wird einige solcher Patronen haben, schon weil er sie maehlich auf dem Schießstand aufbrauchen will) wird automatisch illegal, weil Jaeger i.d.R. neben dem JJS keine eigenstaendige weitere Munitionsberechtigung fuer ihre Langwaffenmunition haben.

Das kann aber nicht für bloße Übungsmunition gelten.... Wird der Besitz z.B. von Cineshot-Patronen dann automatisch "illegal"?

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Ist denn schon bekannt in welcher Höhe die Spende der RUAG Ammotec an den DJV "Zur Erhaltung und Förderung der Tradition im deutschen Waidwerk" ausgefallen ist und welche Projekte mit diesen Spendengeldern seitens des DJV vorrangig bezuschusst werden sollen?

Ich finde ja derartige Unterstützungsleistungen seitens der Industrie an die Interessenverbände sehr begrüßenswert.

Es wurde tatsächlich (so unter uns und nicht zur Veröffentlichung) der Name EINES bestimmten Munitionsherstellers genannt, der an der Ausformulierung des katastrophalen Entwurfs angeblich mitbeteiligt gewesen sein soll.

Wer das nun war... hach, daran kann ich mich gerade nicht erinnern. Wie traurig.

Carcano

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Gruger hat die sedes materiae ja schon gepostet: alle am 1.4.2018 noch vorhandene unzertifizierte Munition (und jeder Jaeger wird einige solcher Patronen haben, schon weil er sie maehlich auf dem Schießstand aufbrauchen will) wird automatisch illegal, weil Jaeger i.d.R. neben dem JJS keine eigenstaendige weitere Munitionsberechtigung fuer ihre Langwaffenmunition haben.

Carcano

Danke für den Hinweis,

das heißt für mich aber auch ein Gericht könnte Jagdwaffen mit der Begründung verbieten, das man aus denen nicht zertifizierte Munition verschießen kann.

Irgendwie wird die Sache immer verwirrter.....

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Und bei einem bin ich mir Sicher, die Jäger haben in Berlin eine gute Lobby!

Also, dein Wort in Gottes Ohr....

Alleine darauf verlassen, es möge in der Hauptstadt schon "eine gute Jägerlobby" geben, würde ich mich nicht.

Der Vorschlag, die Mitglieder des Bundestags-Ausschusses Landwirtschaft und Ernährung mit freundlichen, sachlichen Briefen zu kontaktieren (s.o. JuliusCorrino, Carcano...), damit eine taugliche HA/Magazin-Lösung ins neue BJagdG formuliert wird, ist gut - wir sollten ihn jetzt beschreiten!

Bevor es zu spät, und der Zug abgefahren ist.

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